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Antrag der FDP-Fraktion vom 16.09.2026 betr. Aussetzung der Bewerbung zum Projekt „Nachhaltige Kommune NRW“ / Transparenz über Ressourcenbindung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bornheim |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt, die geplante Bewerbung zum Projekt „Nachhaltige Kommune NRW" auszusetzen und eine detaillierte Vollkostenrechnung zur Ressourcenbindung vorzulegen, da die Teilnahme interne Kapazitäten für Kernaufgaben und Haushaltskonsolidierung bindet. Die Verwaltung antwortet, dass die Teilnahme kostenfrei ist, etwa einen halben Arbeitstag pro Woche erfordert und potenzielle Haushaltsentlastungseffekte durch Nachhaltigkeitsmaßnahmen ermöglicht. Der Rat beschließt, die Bewerbung zu befürworten und den Bürgermeister im erfolgreichen Fall zur Berichterstattung zu beauftragen.
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Rat 15.10.2026
öffentlich Vorlage Nr. 612/2026-2
Stand 17.09.2026
Betreff Antrag der FDP-Fraktion vom 16.09.2026 betr. Aussetzung der Bewerbung
zum Projekt „Nachhaltige Kommune NRW„ / Transparenz über
Ressourcenbindung
Beschlussentwurf
Der Rat begrüßt die Bewerbung für das Nachhaltigkeitsprojekt und beauftragt den
Bürgermeister, im Falle einer erfolgreichen Bewerbung, zu den Ergebnissen im Haupt- und
Finanzausschuss zu berichten.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 16. September 2026 beantragt die FDP-Fraktion, die Verwaltung zu
beauftragen,
die beabsichtigte Bewerbung für das Projekt „Nachhaltige Kommune NRW“ der LAG
21 vorerst auszusetzen,
eine vollständige und transparente Vollkostenrechnung vorzulegen, die die interne
Ressourcenbindung für die anvisierten Prozessbausteine detailliert ausweist und
dem Rat anschließend zur Entscheidung vorlegt.
Der Antrag wird insbesondere damit begründet, dass die Teilnahme an den beiden
Bausteinen interne Ressourcen bindet, die für die Erledigung der gesetzlichen
Kernaufgaben, der Digitalisierung von Prozessen und der strikten Haushaltskonsolidierung
erforderlich sind.
Im Detail wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.
Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung:
Bei der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21) handelt es sich um ein
interkommunales und zivilgesellschaftliches Netzwerk.
Aufgaben der LAG 21 sind Beratung, Moderation, Wissenstransfer und Forschung zur
Umsetzung einer Nachhaltigen Entwicklung.
Die Finanzierung erfolgt durch Bundes- und Landesministerien, Stiftungen sowie Mitglieder.
Die LAG 21 hat bereits Erfahrungen in der Begleitung und Unterstützung von bundesweit
über 100 Kommunen (mit Schwerpunkt in NRW) bei der Entwicklung und Umsetzung von
Instrumenten des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV NRW) hat vor kurzem
einen neuen Projektaufruf für Kommunen gestartet zur Weiterentwicklung und Verstetigung
integrierter kommunaler Nachhaltigkeitsmanagementsysteme.
Die Teilnahme am Projekt ist kostenfrei.
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Insgesamt gibt es fünf Angebote für Kommunen:
Nachhaltigkeitsprozesskette
Nachhaltigkeitsbericht
Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltigkeitshaushalt
Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie.
Die Nachhaltigkeitsprozesskette umfasst sämtliche Bausteine – Bericht, Strategie und
Haushalt.
Mit der Nachhaltigkeitsstrategie und dem Nachhaltigkeitshaushalt wird das Ziel verfolgt, eine
wirkungsorientierte Nachhaltigkeitssteuerung über den Haushaltsplan zu etablieren und die
Finanzierung der Nachhaltigkeitsumsetzung zu sichern.
Auch sollen Haushaltsentlastungseffekte durch die Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen
insbesondere im Bereich des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung erzielt werden.
Insbesondere die wirkungsorientierte Steuerung über den Haushalt ist auch immer wieder
Gegenstand der Diskussionen im Arbeitskreis „Finanzen“.
Projektbeginn wäre im Oktober 2026 sowie im September 2027.
Die Erkenntnisse aus dem Projekt sollen in den nächsten Haushaltsplanungsprozess
einfließen. Haushaltsentlastungseffekte durch die Umsetzung nachhaltiger Zielsetzungen
sollen in den Haushaltskonsolidierungsprozess einfließen und damit die Zielsetzung des
Haushaltssicherungskonzeptes unterstützen.
Der interne Personaleinsatz wird im Wesentlichen durch das Amt für Finanzen im Zuge der
federführenden Begleitung sicherzustellen sein. Darüber hinaus ist eine engmaschige
Einbindung des Umweltamtes erforderlich. Mit beiden Amtsleitungen wurde eine Bewerbung
durch die Stadt abgestimmt. Die Einbindung von Ressourcen anderer Ämter soll bei Bedarf
und anlassbezogen erfolgen.
Eine konkrete Berechnung des Stundeneinsatzes würde eine verbindliche Zeit- und
Meilensteinplanung für das Projekt erfordern, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegt.
Die Berechnung der Antragsteller zu Grunde legend würde der Personaleinsatz insgesamt
ungefähr einen halben Arbeitstag pro Woche betragen.
Eine Bewerbung war bis zum 11. September 2026 erforderlich. Die Anzahl der
teilnehmenden Kommunen ist begrenzt. Die Auswahl trifft ein Beirat bis Ende September
2026.
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Finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen:
Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv)
Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______
Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR
Budget lfd. Haushaltsjahr:
ausreichend vorhanden
nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR
Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________
EUR
Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR
Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR
Personalressourcen vorhanden: ja nein
Erläuterungen/Begründung: __________
Auswirkungen auf das Klima
1. Grundeinschätzung
Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 3.
Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 2.
2. Klima-Test
Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist
positiv
negativ
→ weiter bei 3.
3. Begründung
-
Anlagen zum Sachverhalt
Antrag der FDP-Fraktion vom 16.09.2026
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