Startseite › Bornheim › Antrag

Antrag der FDP-Fraktion vom 16.09.2026 betr. Finanzielle Handlungsfähigkeit sichern - Einzelhaushalt 2027 aufstellen und kommunale Finanzausstattung verbessern

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBornheim
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragt, einen Einzelhaushalt 2027 statt eines Doppelhaushalts 2027/2028 aufzustellen, eine gemeinsame Resolution zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung zu erarbeiten und sich gegenüber dem Rhein-Sieg-Kreis für Entlastungen einzusetzen. Die Verwaltung lehnt ab: Der Rat habe bereits 2026 einen Doppelhaushalt beschlossen, das kommunale Haushaltsrecht sehe ausreichende Instrumente für Anpassungen vor, und ähnliche Resolutionen seien bereits 2020 und 2023 verabschiedet worden. Der Rat stellt fest, dass kein Handlungsbedarf besteht.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

TOP Rat 15.10.2026 öffentlich Vorlage Nr. 611/2026-2 Stand 17.09.2026 Betreff Antrag der FDP-Fraktion vom 16.09.2026 betr. Finanzielle Handlungsfähigkeit sichern - Einzelhaushalt 2027 aufstellen und kommunale Finanzausstattung verbessern Beschlussentwurf Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass derzeit kein Handlungsbedarf im Sinne der Antragstellung besteht. Sachverhalt Mit Schreiben vom 16.09.2026 beantragt die FDP-Fraktion, den Bürgermeister zu beauftragen  von der Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2027/2028 abzusehen und stattdessen für das Haushaltsjahr 2027 einen Einzelhaushalt aufzustellen,  gemeinsam mit den Ratsfraktionen den Entwurf einer gemeinsamen Resolution zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung abzustimmen und dem Rat zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen sowie  sich gegenüber dem Rhein-Sieg-Kreis dafür einzusetzen, dass die finanziellen Belastungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei den weiteren Beratungen zum Kreishaushalt und bei der Festsetzung der Kreisumlage Berücksichtigung finden. Hinsichtlich der Begründungen wird auf den beigefügten Antrag verwiesen. Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 die Verwaltung beauftragt, für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 einen Doppelhaushalt aufzustellen (Vorlage-Nr. 737/2025-2). In Umsetzung dieses Beschlusses hat der Kämmerer den Entwurf einer Haushaltssatzung für die Jahre 2027 und 2028 aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2027 und 2028 wurde in der Sitzung des Rates am 10. September 2026 eingebracht und vom Rat zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zu den Vor- und Nachteilen sowie den Risiken betreffend die Aufstellung eines Doppelhaushaltes hat die Verwaltung immer wieder Stellung genommen. Exemplarisch sei verwiesen auf die Vorlage-Nr.447/2019-2. Der Gesetzgeber lässt die Aufstellung eines Doppelhaushaltes ausdrücklich zu. Viele Kommunen nutzen – auch in finanziell unsicheren Zeiten – dieses Instrument, weil die Seite 1 von 3 Vorteile überwiegen. Auf Abweichungen von den geplanten Entwicklungen ist das kommunale Haushaltsrecht vorbereitet und sieht hierfür rechtliche Regelungen vor. Hierzu gehören insbesondere der Umgang mit unterjährigen Mehrbedarfen sowie die Gestaltung von Nachtragshaushalten. Diese Instrumente sichern die kommunale Handlungsfähigkeit und ermöglichen, jederzeit die aktuellen Datengrundlagen zu berücksichtigen. Der Rat hat bereits in den Jahren 2020 und 2023 Resolutionen betreffend die Sicherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit verabschiedet. Die Verwaltung hat keine grundsätzlichen Bedenken, eine weitere Resolution vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen, weist aber auf die sehr begrenzte Wirkung solcher Einzelresolutionen der Stadt- und Gemeinderäte hin. Gegenüber der zuletzt verfassten Resolution aus dem Jahr 2023 sieht die Verwaltung auch keine zusätzlichen inhaltlichen Ergänzungen. Die in solchen Resolutionen formulierten Forderungen werden zwischenzeitlich durch die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene im Zuge der Aktion „Kommunen am Limit“ medienwirksam und bundesweit adressiert. Im Zuge der Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes für 2027 haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Darüber hinaus sei verwiesen auf die Vorlage-Nr. 581/2026-2, in welcher der Rhein-Sieg-Kreis aufgefordert wird, alle zur Verfügung stehenden Instrumente zur Entlastung der Mitgliedskörperschaften zu nutzen, um die Umlagebelastung für den kreisangehörigen Raum so gering wie möglich zu halten. Finanzielle Auswirkungen keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen: Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv) Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______ Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR Budget lfd. Haushaltsjahr: ausreichend vorhanden nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR Personalressourcen vorhanden: ja nein Erläuterungen/Begründung: __________ 611/2026-2 Seite 2 von 3 Auswirkungen auf das Klima 1. Grundeinschätzung Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 3. Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 2. 2. Klima-Test Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist positiv negativ → weiter bei 3. 3. Begründung - Anlagen zum Sachverhalt Antrag der FDP-Fraktion vom 16.09.2026 611/2026-2 Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert