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Antrag der FDP-Fraktion vom 16.09.2026 betr. Finanzielle Handlungsfähigkeit sichern - Einzelhaushalt 2027 aufstellen und kommunale Finanzausstattung verbessern
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bornheim |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt, einen Einzelhaushalt 2027 statt eines Doppelhaushalts 2027/2028 aufzustellen, eine gemeinsame Resolution zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung zu erarbeiten und sich gegenüber dem Rhein-Sieg-Kreis für Entlastungen einzusetzen. Die Verwaltung lehnt ab: Der Rat habe bereits 2026 einen Doppelhaushalt beschlossen, das kommunale Haushaltsrecht sehe ausreichende Instrumente für Anpassungen vor, und ähnliche Resolutionen seien bereits 2020 und 2023 verabschiedet worden. Der Rat stellt fest, dass kein Handlungsbedarf besteht.
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Rat 15.10.2026
öffentlich Vorlage Nr. 611/2026-2
Stand 17.09.2026
Betreff Antrag der FDP-Fraktion vom 16.09.2026 betr. Finanzielle Handlungsfähigkeit
sichern - Einzelhaushalt 2027 aufstellen und kommunale Finanzausstattung
verbessern
Beschlussentwurf
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass derzeit
kein Handlungsbedarf im Sinne der Antragstellung besteht.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 16.09.2026 beantragt die FDP-Fraktion, den Bürgermeister zu
beauftragen
von der Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2027/2028
abzusehen und stattdessen für das Haushaltsjahr 2027 einen Einzelhaushalt
aufzustellen,
gemeinsam mit den Ratsfraktionen den Entwurf einer gemeinsamen Resolution zur
Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung abzustimmen und dem Rat
zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen sowie
sich gegenüber dem Rhein-Sieg-Kreis dafür einzusetzen, dass die finanziellen
Belastungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei den weiteren
Beratungen zum Kreishaushalt und bei der Festsetzung der Kreisumlage
Berücksichtigung finden.
Hinsichtlich der Begründungen wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.
Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 die Verwaltung beauftragt, für die
Haushaltsjahre 2027 und 2028 einen Doppelhaushalt aufzustellen (Vorlage-Nr. 737/2025-2).
In Umsetzung dieses Beschlusses hat der Kämmerer den Entwurf einer Haushaltssatzung
für die Jahre 2027 und 2028 aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt.
Der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2027 und
2028 wurde in der Sitzung des Rates am 10. September 2026 eingebracht und vom Rat zur
weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Zu den Vor- und Nachteilen sowie den Risiken betreffend die Aufstellung eines
Doppelhaushaltes hat die Verwaltung immer wieder Stellung genommen. Exemplarisch sei
verwiesen auf die Vorlage-Nr.447/2019-2.
Der Gesetzgeber lässt die Aufstellung eines Doppelhaushaltes ausdrücklich zu. Viele
Kommunen nutzen – auch in finanziell unsicheren Zeiten – dieses Instrument, weil die
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Vorteile überwiegen.
Auf Abweichungen von den geplanten Entwicklungen ist das kommunale Haushaltsrecht
vorbereitet und sieht hierfür rechtliche Regelungen vor. Hierzu gehören insbesondere der
Umgang mit unterjährigen Mehrbedarfen sowie die Gestaltung von Nachtragshaushalten.
Diese Instrumente sichern die kommunale Handlungsfähigkeit und ermöglichen, jederzeit die
aktuellen Datengrundlagen zu berücksichtigen.
Der Rat hat bereits in den Jahren 2020 und 2023 Resolutionen betreffend die Sicherstellung
der kommunalen Handlungsfähigkeit verabschiedet. Die Verwaltung hat keine
grundsätzlichen Bedenken, eine weitere Resolution vorzubereiten und zur Beschlussfassung
vorzulegen, weist aber auf die sehr begrenzte Wirkung solcher Einzelresolutionen der Stadt-
und Gemeinderäte hin. Gegenüber der zuletzt verfassten Resolution aus dem Jahr 2023
sieht die Verwaltung auch keine zusätzlichen inhaltlichen Ergänzungen.
Die in solchen Resolutionen formulierten Forderungen werden zwischenzeitlich durch die
kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene im Zuge der Aktion „Kommunen am
Limit“ medienwirksam und bundesweit adressiert.
Im Zuge der Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes für 2027 haben die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis eine gemeinsame
Stellungnahme abgegeben. Darüber hinaus sei verwiesen auf die Vorlage-Nr. 581/2026-2, in
welcher der Rhein-Sieg-Kreis aufgefordert wird, alle zur Verfügung stehenden Instrumente
zur Entlastung der Mitgliedskörperschaften zu nutzen, um die Umlagebelastung für den
kreisangehörigen Raum so gering wie möglich zu halten.
Finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen:
Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv)
Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______
Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR
Budget lfd. Haushaltsjahr:
ausreichend vorhanden
nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR
Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________
EUR
Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR
Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR
Personalressourcen vorhanden: ja nein
Erläuterungen/Begründung: __________
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Auswirkungen auf das Klima
1. Grundeinschätzung
Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 3.
Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 2.
2. Klima-Test
Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist
positiv
negativ
→ weiter bei 3.
3. Begründung
-
Anlagen zum Sachverhalt
Antrag der FDP-Fraktion vom 16.09.2026
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