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Änderungsantrag der Fraktion Plan B - BVB/FW vom 25.03.2026 eingegangen bei der Stadt Zossen am 25.03.2026 zur BV 015/26 Neugestaltung Bahnhofsumfeld Wünsdorf Ost

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeZossen
Datum2026-06-10
DatenstufeNur Dokumente
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes in Wünsdorf-Waldstadt - Teil Ost mit folgenden Änderungen: die Breite der Straße wird für das komplette Ausbaugebiet auf 6 m festgelegt, nach dem Ausbau der Straße sind die Straßen als Verkehrsfläche weiterhin für den normalen Begegnungsverkehr zu nutzen, eine Einbahnstraße ist ausdrücklich nicht zugelassen. Begründung: Im von der Verwaltung vorgelegten Ausbauprogramm hat die Straße im Bereich Höhe Bahnhof, im geförderten Teil der Straße, eine Breite von 6 m, damit dort zwei Busse aneinander vorbei fahren können. Dies entspricht den anerkannten Regeln für den Straßenausbau im Begegnungsverkehr, die mindestens 5,50 m erfordern. Im von der Verwaltung vorgelegten Ausbauprogramm hat der Teil, der von der Stadt zu finanzieren ist, lediglich eine Breite von 4 m, dies ist in Höhe Abfahrt B 96 Sparkasse bis zum alten Russenbahnhof. Bei nur 4 m Breite der Verkehrsfläche ist es verboten, Begegnungsverkehr zuzulassen. Diese Straße müsste danach zwingend als Einbahnstraße ausgewiesen werden. Der OB Wünsdorf hat sich ganz eindeutig gegen eine Einbahnstraße ausgesprochen. Für die weitere Erschließung des Gebietes ist eine Einbahnstraße eine große Hürde. Jetzt kann die Straße auch im Begegnungsverkehr genutzt werden, 6 m Straßenbreite sind vorhanden. Daher ist die Straße in genau dem Maß auszubauen, wie im geförderten Teil, mit 6 m Breite.

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