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Gremienumbesetzung AKSBW

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRegionalverband Ruhr
Datum2026-10-09
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt die Wahl von Udo Fischer als neues stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft (AKSBW). Fischer soll Dr. Dirk Klante ersetzen, der aus dem Gremium ausgeschieden ist. Die Verbandsversammlung soll über diesen Antrag am 09.10.2026 beschließend beraten. Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht.

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Drucksache Nr.: 15/0503 Seite 1 Fraktionsantrag AfD D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 5 0 3 24.09.2026 Fraktionsantrag öffentlich Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP Verbandsversammlung beschließend 09.10.2026 Betreff: Gremienumbesetzung AKSBW Beschlussvorschlag Udo Fischer wird als neues stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft anstelle des ausgeschiedenen Dr. Dirk Klante gewählt. Begründung: Drucksache Nr.: 15/0503 Seite 2 Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen: 1. Teilergebnisplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Erträge Personalaufwendungen Sachaufwendungen Abschreibungen und Zinsaufwand (6 % p. a. vom investiven Eigenanteil) Summe (Eigenanteil) Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Erträge Personalaufwendungen Sachaufwendungen Abschreibungen und Zinsaufwand (6 % p. a. vom investiven Eigenanteil) Summe Abweichungen1 2. Teilfinanzplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Investitions-Nr. Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Einzahlungen Auszahlungen Summe (Eigenanteil) Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Einzahlungen Auszahlungen Summe Abweichungen1 1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich 3. Auswirkungen Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität). Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten. Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt. Erläuterungen: 4. Bilanz Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu zusätzlichen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen. Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen. Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den Erläuterungen dargestellt. Erläuterungen: Bearbeiter/in Fraktionsgeschäftsführer/in Fraktion/en Imamura, Alan Daniel Imamura, Alan Daniel AfD Akt.zeichen gez. Herr Reinard Zielke

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