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Gremienumbesetzung AKSBW
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Regionalverband Ruhr |
| Datum | 2026-10-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt die Wahl von Udo Fischer als neues stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft (AKSBW). Fischer soll Dr. Dirk Klante ersetzen, der aus dem Gremium ausgeschieden ist. Die Verbandsversammlung soll über diesen Antrag am 09.10.2026 beschließend beraten. Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht.
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Dokument
Extrahierter Text
Drucksache Nr.: 15/0503
Seite 1
Fraktionsantrag
AfD
D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 5 0 3
24.09.2026
Fraktionsantrag öffentlich
Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP
Verbandsversammlung beschließend 09.10.2026
Betreff: Gremienumbesetzung AKSBW
Beschlussvorschlag
Udo Fischer wird als neues stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport,
Bildung und Wissenschaft anstelle des ausgeschiedenen Dr. Dirk Klante gewählt.
Begründung:
Drucksache Nr.: 15/0503
Seite 2
Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen:
1. Teilergebnisplan Kostenstelle ; Kostenträger ;
Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen
Abschreibungen und Zinsaufwand
(6 % p. a. vom investiven Eigenanteil)
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen
Abschreibungen und
Zinsaufwand (6 % p. a. vom
investiven Eigenanteil)
Summe
Abweichungen1
2. Teilfinanzplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Investitions-Nr.
Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe
Abweichungen1
1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich
3. Auswirkungen
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität).
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten.
Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt.
Erläuterungen:
4. Bilanz
Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu
zusätzlichen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen.
Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen.
Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den
Erläuterungen dargestellt.
Erläuterungen:
Bearbeiter/in Fraktionsgeschäftsführer/in Fraktion/en
Imamura, Alan Daniel Imamura, Alan Daniel AfD
Akt.zeichen
gez. Herr Reinard Zielke
Text aus PDF extrahiert