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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE betr. Konzept für Räume der freien Kultur in Neuss - Proberäume, Ateliers und selbstorganisierte Dritte Orte
Zurückgezogen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Neuss |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Ratsfraktion DIE LINKE beantragt, dass die Verwaltung ein Konzept zur Bereitstellung von Räumen für freie Kulturschaffende erarbeitet – insbesondere Proberäume, Ateliers und selbstorganisierte Kulturorte. Das Konzept soll Raumbedarf ermitteln, städtische Immobilien prüfen, langfristige Nutzungsmodelle entwickeln, Betriebsstrukturen klären und Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen. Es soll dem Kulturausschuss bis Februar 2027 vorgelegt werden und konkrete Umsetzungsvorschläge mit mindestens einem kurzfristig realisierbaren Standort enthalten.
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Dokument
Extrahierter Text
RatsfraktionDieLinkeimStadtratNeuss,Rheintorstr.24,41460Neuss
An den Vorsitzenden des
Kulturausschuss
Michael Ziege
Markt 2
41460 Neuss
29.09.2026
Antrag
Konzept für Räume der freien Kultur in Neuss – Proberäume, Ateliers und
selbstorganisierte Dritte Orte
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur dauerhaften Bereitstellung und Nutzung von
Räumen für freie Kulturschaffende, Kulturvereine und selbstorganisierte kulturelle Initiativen,
insbesondere für K*Buff und vergleichbar Initiativen in Neuss zu erarbeiten und dem
Kulturausschuss bis zur Sitzung des Ausschusses am 17.02.2027 vorzulegen.
Ziel des Konzeptes ist es, verlässliche räumliche Strukturen für freie Kunst und Kultur in
Neuss zu schaffen. Dabei sollen insbesondere Proberäume, Ateliers und Werkstätten sowie
nicht-kommerzielle, zugangsoffene und möglichst selbstorganisierte Kultur- und
Begegnungsorte berücksichtigt werden.
Das Konzept soll insbesondere folgende Punkte umfassen:
1. Ermittlung des Raumbedarfs
Gemeinsam mit Vertreter*innen der freien Musik-, Theater-, Tanz-, Performance- und
Kunstszene, Kulturvereinen sowie selbstorganisierten Initiativen soll der bestehende
und absehbare Raumbedarf ermittelt werden.
Dabei sollen insbesondere die unterschiedlichen Anforderungen an Proberäume,
Ateliers und Werkstätten sowie selbstorganisierte Kultur- und Begegnungsorte
berücksichtigt werden.
2. Prüfung geeigneter Räume und Immobilien
Die Verwaltung prüft städtische Immobilien, Leerstände und andere dauerhaft
verfügbare Flächen auf ihre Eignung für kulturelle Nutzungen.
Berücksichtigt werden sollen insbesondere:
Größe und Raumaufteilung,
baulicher Zustand und Barrierearmut,
Brandschutz und Genehmigungserfordernisse,
Schall- und Nachbarschaftsschutz,
Strom, Heizung, Sanitäranlagen und Internet,
Lager-, Werkstatt- und Arbeitsmöglichkeiten,
notwendige Herrichtungsmaßnahmen sowie
laufende Betriebs- und Nebenkosten
3. Langfristige und verlässliche Nutzung
Das Konzept soll Modelle entwickeln, mit denen geeignete Räume möglichst
langfristig für die freie Kultur gesichert werden können.
Dabei sollen insbesondere mehrjährige Nutzungsvereinbarungen, eigenständige
Zugänge für verantwortliche Nutzer*innenkreise sowie transparente Regelungen zur
gemeinsamen Nutzung geprüft werden.
Reine kurzfristige oder jederzeit widerrufbare Zwischennutzungen sollen dabei nicht
als dauerhafte Lösung betrachtet werden.
4. Selbstorganisation und Betrieb
Für selbstorganisierte Kulturorte sollen geeignete Betriebsmodelle dargestellt werden.
Dabei sind insbesondere Verantwortlichkeiten für Schlüsselverwaltung,
Verkehrssicherung, Versicherung, Brandschutz, Reinigung, Öffnungs- und
Ruhezeiten sowie Lärm- und Nachbarschaftsschutz zu berücksichtigen.
Das Konzept soll aufzeigen, welche Aufgaben von der Stadt und welche von
Nutzer*innen, Kulturvereinen oder anderen Trägerstrukturen übernommen werden
können.
5. Finanzierung und städtische Unterstützung
Darzustellen ist, welche Grundinfrastruktur durch die Stadt bereitgestellt werden kann
und welche Kosten für Herrichtung und laufenden Betrieb entstehen.
Daneben sollen Möglichkeiten der Finanzierung durch Förderprogramme,
Trägervereine, Kooperationen, Spenden oder andere Finanzierungsmodelle geprüft
werden. Vorrangig soll untersucht werden, inwieweit vorhandener Gebäudebestand
genutzt werden kann.
6. Umsetzungsperspektive
Das Konzept soll konkrete Vorschläge enthalten, welche Standorte sich für welche
Nutzungen eignen und wie eine schrittweise Umsetzung erfolgen kann.
Dabei soll nach Möglichkeit mindestens ein Standort benannt werden, bei dem eine
längerfristige Nutzung für die freie Kulturszene zeitnah realisiert werden kann.
Begründung:
Das Strategische Konzept „Kultur in Neuss 2023–2027“ sieht vor, die freie Szene
koordinierend, vernetzend, beratend und finanziell zu fördern und kulturelle Bedarfe stärker
in die Stadtentwicklung einzubeziehen. Ein Konzept für Räume der freien Kultur kann diese
Zielsetzung konkret in eine langfristige räumliche Strategie übersetzen.
Die freie Kunst- und Kulturszene in Neuss braucht nicht nur Orte für Veranstaltungen und
Auftritte. Sie benötigt ebenso Räume, in denen Kultur entstehen kann: zum Proben,
Arbeiten, Entwickeln, Begegnen und gemeinsamen Organisieren.
Gerade Proberäume für Musik, Theater, Tanz und Performance, bezahlbare Ateliers und
Werkstätten sowie selbstorganisierte Kulturorte sind auf dem regulären Immobilienmarkt nur
schwer zu finden. Kurzfristige Zwischennutzungen können dabei hilfreich sein, schaffen aber
keine verlässliche kulturelle Infrastruktur.
Mit einem gesamtstädtischen Konzept sollen die unterschiedlichen Bedarfe deshalb
zusammengeführt werden. Statt einzelne Raumfragen jeweils neu zu behandeln, soll die
Stadt gemeinsam mit der freien Kulturszene eine langfristige Perspektive entwickeln.
Dabei geht es nicht darum, sämtliche Räume selbst durch die Stadt zu betreiben. Vielmehr
sollen geeignete Immobilien, tragfähige Formen der Selbstorganisation, langfristige
Nutzungsmodelle und unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten miteinander verbunden
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktion Die Linke im Stadtrat Neuss
Charleen Schnellenbach
kulturpolitische Sprecherin
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