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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE betr. Konzept für Räume der freien Kultur in Neuss - Proberäume, Ateliers und selbstorganisierte Dritte Orte

Zurückgezogen
TypAntrag
GemeindeStadt Neuss
Datum2026-10-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Ratsfraktion DIE LINKE beantragt, dass die Verwaltung ein Konzept zur Bereitstellung von Räumen für freie Kulturschaffende erarbeitet – insbesondere Proberäume, Ateliers und selbstorganisierte Kulturorte. Das Konzept soll Raumbedarf ermitteln, städtische Immobilien prüfen, langfristige Nutzungsmodelle entwickeln, Betriebsstrukturen klären und Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen. Es soll dem Kulturausschuss bis Februar 2027 vorgelegt werden und konkrete Umsetzungsvorschläge mit mindestens einem kurzfristig realisierbaren Standort enthalten.

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RatsfraktionDieLinkeimStadtratNeuss,Rheintorstr.24,41460Neuss An den Vorsitzenden des Kulturausschuss Michael Ziege Markt 2 41460 Neuss 29.09.2026 Antrag Konzept für Räume der freien Kultur in Neuss – Proberäume, Ateliers und selbstorganisierte Dritte Orte Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur dauerhaften Bereitstellung und Nutzung von Räumen für freie Kulturschaffende, Kulturvereine und selbstorganisierte kulturelle Initiativen, insbesondere für K*Buff und vergleichbar Initiativen in Neuss zu erarbeiten und dem Kulturausschuss bis zur Sitzung des Ausschusses am 17.02.2027 vorzulegen. Ziel des Konzeptes ist es, verlässliche räumliche Strukturen für freie Kunst und Kultur in Neuss zu schaffen. Dabei sollen insbesondere Proberäume, Ateliers und Werkstätten sowie nicht-kommerzielle, zugangsoffene und möglichst selbstorganisierte Kultur- und Begegnungsorte berücksichtigt werden. Das Konzept soll insbesondere folgende Punkte umfassen: 1. Ermittlung des Raumbedarfs Gemeinsam mit Vertreter*innen der freien Musik-, Theater-, Tanz-, Performance- und Kunstszene, Kulturvereinen sowie selbstorganisierten Initiativen soll der bestehende und absehbare Raumbedarf ermittelt werden. Dabei sollen insbesondere die unterschiedlichen Anforderungen an Proberäume, Ateliers und Werkstätten sowie selbstorganisierte Kultur- und Begegnungsorte berücksichtigt werden. 2. Prüfung geeigneter Räume und Immobilien Die Verwaltung prüft städtische Immobilien, Leerstände und andere dauerhaft verfügbare Flächen auf ihre Eignung für kulturelle Nutzungen. Berücksichtigt werden sollen insbesondere:  Größe und Raumaufteilung,  baulicher Zustand und Barrierearmut,  Brandschutz und Genehmigungserfordernisse,  Schall- und Nachbarschaftsschutz,  Strom, Heizung, Sanitäranlagen und Internet,  Lager-, Werkstatt- und Arbeitsmöglichkeiten,  notwendige Herrichtungsmaßnahmen sowie  laufende Betriebs- und Nebenkosten 3. Langfristige und verlässliche Nutzung Das Konzept soll Modelle entwickeln, mit denen geeignete Räume möglichst langfristig für die freie Kultur gesichert werden können. Dabei sollen insbesondere mehrjährige Nutzungsvereinbarungen, eigenständige Zugänge für verantwortliche Nutzer*innenkreise sowie transparente Regelungen zur gemeinsamen Nutzung geprüft werden. Reine kurzfristige oder jederzeit widerrufbare Zwischennutzungen sollen dabei nicht als dauerhafte Lösung betrachtet werden. 4. Selbstorganisation und Betrieb Für selbstorganisierte Kulturorte sollen geeignete Betriebsmodelle dargestellt werden. Dabei sind insbesondere Verantwortlichkeiten für Schlüsselverwaltung, Verkehrssicherung, Versicherung, Brandschutz, Reinigung, Öffnungs- und Ruhezeiten sowie Lärm- und Nachbarschaftsschutz zu berücksichtigen. Das Konzept soll aufzeigen, welche Aufgaben von der Stadt und welche von Nutzer*innen, Kulturvereinen oder anderen Trägerstrukturen übernommen werden können. 5. Finanzierung und städtische Unterstützung Darzustellen ist, welche Grundinfrastruktur durch die Stadt bereitgestellt werden kann und welche Kosten für Herrichtung und laufenden Betrieb entstehen. Daneben sollen Möglichkeiten der Finanzierung durch Förderprogramme, Trägervereine, Kooperationen, Spenden oder andere Finanzierungsmodelle geprüft werden. Vorrangig soll untersucht werden, inwieweit vorhandener Gebäudebestand genutzt werden kann. 6. Umsetzungsperspektive Das Konzept soll konkrete Vorschläge enthalten, welche Standorte sich für welche Nutzungen eignen und wie eine schrittweise Umsetzung erfolgen kann. Dabei soll nach Möglichkeit mindestens ein Standort benannt werden, bei dem eine längerfristige Nutzung für die freie Kulturszene zeitnah realisiert werden kann. Begründung: Das Strategische Konzept „Kultur in Neuss 2023–2027“ sieht vor, die freie Szene koordinierend, vernetzend, beratend und finanziell zu fördern und kulturelle Bedarfe stärker in die Stadtentwicklung einzubeziehen. Ein Konzept für Räume der freien Kultur kann diese Zielsetzung konkret in eine langfristige räumliche Strategie übersetzen. Die freie Kunst- und Kulturszene in Neuss braucht nicht nur Orte für Veranstaltungen und Auftritte. Sie benötigt ebenso Räume, in denen Kultur entstehen kann: zum Proben, Arbeiten, Entwickeln, Begegnen und gemeinsamen Organisieren. Gerade Proberäume für Musik, Theater, Tanz und Performance, bezahlbare Ateliers und Werkstätten sowie selbstorganisierte Kulturorte sind auf dem regulären Immobilienmarkt nur schwer zu finden. Kurzfristige Zwischennutzungen können dabei hilfreich sein, schaffen aber keine verlässliche kulturelle Infrastruktur. Mit einem gesamtstädtischen Konzept sollen die unterschiedlichen Bedarfe deshalb zusammengeführt werden. Statt einzelne Raumfragen jeweils neu zu behandeln, soll die Stadt gemeinsam mit der freien Kulturszene eine langfristige Perspektive entwickeln. Dabei geht es nicht darum, sämtliche Räume selbst durch die Stadt zu betreiben. Vielmehr sollen geeignete Immobilien, tragfähige Formen der Selbstorganisation, langfristige Nutzungsmodelle und unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten miteinander verbunden werden. Mit freundlichen Grüßen Fraktion Die Linke im Stadtrat Neuss Charleen Schnellenbach kulturpolitische Sprecherin

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