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Leerstandserfassung hier: Antrag der WBV-Fraktion vom 11.12.2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Wachtendonk
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die WBV-Fraktion beantragte am 11.12.2025 die Erfassung und Analyse von Leerständen. Die Verwaltung ermittelte daraufhin in den Ortskernen Wachtendonk und Wankum sowie dem siedlungsnahen Außenbereich insgesamt 51 leerstehende Wohngebäude, davon 12 als „echter Leerstand" klassifiziert. Der Ausschuss beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, Kontakt zu den Eigentümern dieser Gebäude aufzunehmen, um Leerstandsgründe zu ermitteln und Reaktivierungshilfen anzubieten.

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VERWALTUNGSVORLAGE NR.: 171/12/2025-2030 Datum Sachgebiet Bearbeiter/-in 01.10.2026 Wirtschaftsförderung Dominik Mysor Status öffentlich Vorgesehene Beratungsfolge Termin Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Umwelt, Gemeindegestaltung und 15.10.2026 Tourismus B E R A T U N G S G E G E N S T A N D Leerstandserfassung hier: Antrag der WBV-Fraktion vom 11.12.2025 B E S C H L U S S V O R S C H L A G Das Ergebnis der Leerstandserfassung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt zu den Eigentümerinnen und Eigentümern der Immobilien aufzunehmen, die als „echter Leerstand“ ermittelt wurden. Ziel ist es, die jeweiligen Gründe für den Leerstand zu ermitteln und – soweit möglich - Unterstützung bei der Reaktivierung der Gebäude anzu- bieten. Über das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Um- welt, Gemeindeentwicklung und Tourismus berichtet werden. D A R S T E L L U N G Mit Antrag vom 11.12.2025 hat der WBV die Ermittlung und Analyse von Leerständen bean- tragt (s. Anlage). Daraufhin hat der Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt, Gemeindeentwicklung und Tourismus (WUGT) am 05.03.2026 die Verwaltung beauftragt, die vom Kreis Kleve über- mittelte Liste der leerstehenden Gebäude zu prüfen, aufzubereiten und auszuwerten sowie die Ergebnisse in der nächsten Sitzung des Ausschusses vorzustellen. Auf die Verwaltungsvor- lage 74/12/2025-2030 wird verwiesen. Die vom Kreis Kleve übermittelte Liste mit erfassten leerstehenden Gebäuden wurde mit einer aktuellen Liste der Gemeinde zu unbewohnten Gebäuden abgeglichen und aktualisiert. Es wird darauf hingewiesen, dass lediglich Informationen über leerstehende Wohngebäude, nicht jedoch über allgemein ungenutzte Gebäude oder einzelne leerstehende Wohnungen in Mehr- familienhäusern vorliegen. Entsprechend dem Antrag konzentriert sich die Auswertung auf die Ortskerne von Wachten- donk und Wankum sowie den siedlungsnahen Außenbereich. Berücksichtigt wurden jeweils die Ortsteile einschließlich eines Umkreises von 500 m sowie der Siedlungsbereich am Hei- deweg. 1 VERWALTUNGSVORLAGE NR.: 171/12/2025-2030 Mit Stand Anfang September 2026 wurden in diesem Bereich insgesamt 51 leerstehende Wohngebäude ermittelt. Hiervon sind 39 Gebäude erst seit dem Jahr 2025 unbewohnt, innerhalb der letzten 2 Jahre verkauft worden oder werden derzeit mit bestehender Baugenehmigung umgebaut. Bei diesen Objekten ist zunächst davon auszugehen, dass sie nach einem Mieterwechsel, dem Umbau oder nach einer Renovierung wieder genutzt werden. Diese Adressen werden in der folgenden Aufstellung als „aktueller Nutzerwechsel“ aufgeführt und nicht als „echter Leerstand“ gewertet. So wurden folgende Ergebnisse zum Stand September 2026 ermittelt: Ortsteil Wachtendonk Insgesamt unbewohnte Wohngebäude: 40 Aktueller Nutzerwechsel: 32 Echter Leerstand: 8 Ortsteil Wankum einschließlich Siedlungsbereich Heideweg Insgesamt unbewohnte Wohngebäude: 11 Aktueller Nutzerwechsel: 7 Echter Leerstand: 4 Die Gründe für einen längerfristigen Leerstand können vielfältig sein. In Betracht kommen bei- spielsweise ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder Erbfolgen, Erbengemeinschaft, fehlende Kenntnisse über Sanierungs-, Umbau oder Nutzungsmöglichkeiten, ein hoher Investitionsbe- darf, Schwierigkeiten bei der Finanzierung oder Vorbehalte gegenüber einer Vermietung, etwa aufgrund befürchteter Mietausfälle oder erhöhtem Verwaltungsaufwand. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zunächst mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der als „echter Leerstand“ ermittelten Gebäude Kontakt aufzunehmen. In diesem Rahmen sollen die Gründe für den jeweiligen Leerstand erfragt werden. Soweit im Einzelfall möglich und ge- wünscht, kann die Verwaltung durch die Vermittlung von Ansprechpartnerinnen und Ansprech- partnern, die Bereitstellung von Informationen zu Sanierungs-, Beratungs- und Fördermöglich- keiten sowie durch Hinweise zu planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen unterstützen. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage sind keine eigenen Förderprogramme der Gemeinde vorgesehen. Über die Ergebnisse der Eigentümeransprache wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt, Gemeindeentwicklung und Tourismus berichten. F I N A N Z I E L L E A U S W I R K U N G E N Keine 2 VERWALTUNGSVORLAGE NR.: 171/12/2025-2030 A N L A G E N (1) WBV-Antrag Leerstandsüberprüfung vom 11.12.2025 Paul Hoene Bürgermeister 3

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