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Erwerb zusätzlicher Grundstücksflächen für Anlieger „In den Galleien“ im Zusammenhang mit der Landesgartenschau (LAGA)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Kleve |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung prüft, wie Anlieger in der Straße „In den Galleien" zusätzliche städtische Grundstücksflächen von je ca. 300–400 m² entweder in Erbpacht oder durch Ankauf erhalten können. Dies soll eine im Zuge der Landesgartenschau-Planung gegebene Zusage einlösen und Planungssicherheit schaffen. Der Antrag wird zur Beratung an den Liegenschafts- und Steuerausschuss verwiesen, der Verwaltung wird aufgetragen, Prüfungsergebnisse und mögliche Konditionen vorzulegen.
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Dokument
Extrahierter Text
Antrag Nr. A 9 /XII.-CDU
XII. Ratsperiode
Kleve, den 30.09.2026
Antrag der CDU-Fraktion:
Erwerb zusätzlicher Grundstücksflächen für Anlieger „In den Galleien“ im
Zusammenhang mit der Landesgartenschau (LAGA)
Beratungsweg Sitzungstermin
Rat 14.10.2026
1. Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rat der Stadt Kleve möge beschließen,
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen den
Anliegerinnen und Anliegern der Grundstücke In den Galleien 26 bis 36 (Gemarkung Kleve,
Flur 29, Flurstück 236) eine zusätzliche Teilfläche von jeweils ca. 300 bis 400 m² (Tiefe ca. 20
m entsprechend der Breite der jeweiligen Grundstücke) wahlweise im Wege der Erbpacht oder
durch Ankauf zur Verfügung gestellt werden kann.
2. Der vorliegende Antrag wird zur weiteren Beratung und Empfehlung an den Liegenschafts-
und Steuerausschuss verwiesen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss die Ergebnisse der Prüfung einschließlich
möglicher Konditionen (Erbpachtzins bzw. Kaufpreis) zeitnah vorzulegen.
2. Begründung
Im Zuge der Planungen für die Landesgartenschau (LAGA) wurde den Anliegerinnen und
Anliegern der Straße „In den Galleien“ zugesagt, dass sie die hinter ihren privaten
Grundstücken gelegene städtische Fläche (Gemarkung Kleve, Flur 29, Flurstück 236)
zusätzlich erhalten können.
Um diese Zusage einzulösen und den Anliegerinnen und Anliegern Planungssicherheit zu
geben, sollen ihnen zwei Optionen eingeräumt werden: die Übernahme der Fläche in Erbpacht
oder der Kauf der Fläche.
gez.
Georg Hiob
Fraktionsvorsitzender der
der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Kleve
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