Startseite › Stadt Kempen › Antrag
Antrag der SPD-Fraktion vom 14.07.2026 hier: Schulcampus zukunftsfest und wirtschaftlich gestalten - Aktualisierung der Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Kempen |
| Datum | 2026-10-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung solle den geplanten Schulcampus-Neubau vor weiteren Planungsleistungen einer aktualisierten Bedarfs-, Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsprüfung unterziehen und die Ergebnisse dem Rat vorlegen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen, da die aktuelle Schulentwicklungsplanung vom September 2026 den Bedarf für eine sechszügige Gesamtschule bestätigt, Wirtschaftlichkeit bereits im Planungsprozess berücksichtigt wurde und weitere Überprüfungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich seien. Der Beschluss des Rates ist für den 13. Oktober 2026 vorgesehen.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
2026/B40/338
STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS
Stand: 23.09.2026 Amt für Schulverwaltung und Sport öffentlich
Bürgermeister Dellmans
BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART
Rat der Stadt Kempen 13.10.2026 öffentlich Entscheidung
BERATUNGSGEGENSTAND
Antrag der SPD-Fraktion vom 14.07.2026
hier: Schulcampus zukunftsfest und wirtschaftlich gestalten - Aktualisierung der Bedarfs- und
Wirtschaftlichkeitsprüfung
BESCHLUSS
Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:
Die Verwaltung wird beauftragt, den geplanten Neubau des Schulcampus vor der Beauftragung wei
terer wesentlicher Planungs- und Ausführungsleistungen einer aktualisierten Bedarfs-, Wirtschaftlich
keits- und Finanzierungsprüfung zu unterziehen und dem Rat die Ergebnisse zur erneuten Beratung
vorzulegen.
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
keine
STELLUNGNAHMEN
Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich)
Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige
- - -
Die Stellungnahmen sind als Anlagen beigefügt.
KENNZEICHNUNG
Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt *
x
* Entsprechende Begründung siehe Sachverhalt
BEGRÜNDUNG
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kempen, den Antrag der SPD-Fraktion vom 14.07.2026
abzulehnen.
Vorlage 2026/B40/338 Stadt Kempen Seite 2
Die Verwaltung teilt grundsätzlich das Anliegen, dass ein Investitionsvorhaben in der Größenordnung
des geplanten Schulcampus bedarfsgerecht, wirtschaftlich, transparent und unter Berücksichtigung
der langfristigen finanziellen Auswirkungen umgesetzt werden muss. Diese Grundsätze sind bereits
seit Beginn der Projektentwicklung wesentliche Bestandteile der Planung.
Zu den einzelnen Punkten des Antrages wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1. – Bedarfsprüfung
Die gesetzlich vorgeschriebene Schulentwicklungsplanung gemäß § 80 SchulG NRW stellt die maß
gebliche Grundlage für die schulorganisatorische Bedarfsplanung dar.
Die aktuelle Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt Kempen 2026 ff.
wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 10.09.2026 beraten und einstimmig beschlossen und
bestätigt weiterhin den Bedarf für eine dauerhaft sechszügige Gesamtschule. Dabei wurden die Ent
wicklung der Schülerzahlen und die prognostizierten Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2035/2036
ebenso berücksichtigt wie die Anforderungen an Ganztag, Inklusion und zeitgemäße pädagogische
Konzepte.
Die aktuelle Schulentwicklungsplanung weist keinen reduzierten Flächen- oder Raumbedarf für die
Gesamtschule aus. Vielmehr bestätigt sie die bisherigen Planungsgrundlagen und damit auch die
Notwendigkeit der vorgesehenen Dimensionierung des Schulneubaus.
Zu 2. – Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens wurde bereits im bisherigen Planungs- und Vergabeverfahren
berücksichtigt. Im Rahmen des durchgeführten Architektenwettbewerbs wurden unterschiedliche pla
nerische Ansätze betrachtet und unter anderem auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewer
tet. Auf dieser Grundlage wurde die weitere Planung konkretisiert.
Auch die sich anschließenden europaweiten, wettbewerbsorientierten Vergabe- und Ausschreibungs
verfahren sind grundsätzlich auf eine wirtschaftliche Umsetzung ausgerichtet. Die jeweils erforderli
chen Leistungen werden im weiteren Projektverlauf auf Grundlage der einschlägigen vergaberechtli
chen und haushaltsrechtlichen Vorgaben ausgeschrieben und vergeben. Die Verwaltung stellt im zu
ständigen Fachausschuss (BDA) am 15.10.2026 die Variantenprüfung vor.
Zu 3. – Nutzung externer Beratung
Das kostenfreie Beratungsangebot der NRW.BANK zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsverglei
chen bei kommunalen Hochbauprojekten ist der Verwaltung bekannt und wird bei dafür in Frage kom
menden Projekten berücksichtigt.
Auch für den Neubau des Schulcampus können die entsprechenden Instrumente und Beratungsan
gebote im weiteren Ausschreibungs- und Umsetzungsverfahren genutzt werden.
Eine grundsätzliche Beauftragung bzw. Durchführung einer zusätzlichen externen Wirtschaftlichkeits
prüfung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Die Möglichkeit einer entsprechenden Be
ratung bleibt für den weiteren Projektverlauf ausdrücklich bestehen.
Zu 4. – Überprüfung des Raumprogramms
Das dem Projekt zugrunde liegende Raumprogramm wurde bereits im Vorfeld des aktuellen Pla
nungsstandes gemeinsam mit den beteiligten Schulen, der Verwaltung und einem externen Fachbüro
entwickelt und im Jahr 2019 politisch beschlossen. Das Raumprogramm bildet damit nicht lediglich
eine interne Verwaltungsplanung, sondern beruht auf einer umfassenden fachlichen und politischen
Befassung mit den Anforderungen an den künftigen Schulstandort.
Vorlage 2026/B40/338 Stadt Kempen Seite 3
Auch die aktuelle Schulentwicklungsplanung bestätigt die bisherigen Planungsgrundlagen und weist
keinen verminderten Raumbedarf aus.
Zu 5. – Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen des Schulcampus werden im weiteren Projektverlauf fortlaufend be
trachtet und in den jeweiligen Haushaltsberatungen berücksichtigt. Insbesondere werden die erforder
lichen Investitionsmittel in den Haushaltsplanungen dargestellt. Die Auswirkungen auf die Ergebnis-
und Finanzplanung sowie die sich aus der Investition ergebenden Folgekosten sind Bestandteil der
haushalterischen Betrachtung.
Eine abschließende Entscheidung über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel obliegt
dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Kempen im Rahmen der jeweiligen
Haushaltsberatungen.
Zu 6. – Fortschreibung der bisherigen Ratsvorlagen
Die Entwicklung des Projektes wird den politischen Gremien fortlaufend dargestellt. Hierzu gehören
insbesondere die Planungsfortschritte, die Kostenentwicklung, die Entwicklung der schulischen Be
darfe sowie die Auswirkungen auf die Haushaltsplanung. Entsprechende Berichte werden zum Bei
spiel im Bau- und Denkmalausschuss im Projekt- und Vergabebericht, sowie im Schulausschuss als
regelmäßiger Tagesordnungspunkt in den Sitzungen implementiert.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die aktuellen Planungsunterlagen durch das mit der Planung beauf
tragte Architekturbüro Hascher Jehle Architektur in der nächsten Sitzung des Bau- und Denkmalaus
schusses am 15.10.2026 vorzustellen. Hierzu sind selbstverständlich auch die Mitglieder des Schul
ausschusses eingeladen.
Damit besteht für die politischen Gremien die Möglichkeit, sich unmittelbar über den aktuellen Pla
nungsstand und die planerische Weiterentwicklung des Schulcampus zu informieren.
Zu 7. – Stellungnahme der Kämmerei
Die Auswirkungen des Schulcampus auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Kempen werden
im Rahmen der Haushaltsplanung und der jeweiligen Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses
sowie des Rates berücksichtigt (s. unter „zu 5.“).
Insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel setzt eine entsprechende haushal
terische Befassung voraus. In diesem Zusammenhang werden die aktuelle Haushaltslage, die investi
ven Belastungen sowie die Auswirkungen auf die zukünftigen Haushaltsjahre dargestellt und bewer
tet.
Zu 8. – Berichterstattung
Die Mitglieder des Rates und der zuständigen Fachausschüsse werden bereits im Rahmen der lau
fenden Projektbegleitung regelmäßig über den Sachstand informiert.
Dies umfasst insbesondere die Planungsfortschritte, die Kostenentwicklung, die Entwicklung der
schulischen Bedarfe, die wesentlichen planerischen Entscheidungen sowie die haushalterischen Rah
menbedingungen.
Die Verwaltung wird auch künftig sicherstellen, dass wesentliche Veränderungen oder entscheidungs
relevante Entwicklungen den zuständigen politischen Gremien rechtzeitig zur Beratung und Entschei
dung vorgelegt werden.
Gesamtbewertung
Vorlage 2026/B40/338 Stadt Kempen Seite 4
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die mit dem Antrag der SPD-Fraktion angesprochenen As
pekte – insbesondere der schulische Bedarf, das Raumprogramm, die Wirtschaftlichkeit, die Kosten
entwicklung, die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sowie die politische Berichterstattung –
bereits Gegenstand des bisherigen Planungs- und Entscheidungsprozesses sind und auch im weite
ren Projektverlauf fortlaufend berücksichtigt werden.
Die aktuelle Schulentwicklungsplanung bestätigt den bestehenden Bedarf und damit eine wesentliche
Grundlage für die weitere Umsetzung des Schulcampus. Gleichzeitig erfolgt die weitere Konkretisie
rung der Planung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und finanzieller Gesichtspunkte. Die notwen
digen Haushaltsentscheidungen bleiben dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat im Rah
men der jeweiligen Haushaltsberatungen vorbehalten.
Die Umsetzung des Neubaus der Gesamtschule bzw. des neuen Schulcampus befindet sich weiter
hin im vorgesehenen Zeitplan. Der Neubau ist dabei ein wesentlicher Bestandteil des gesamtstädti
schen Schulsanierungskonzeptes. Erst mit dem Umzug der Gesamtschule können bestehende Schul
gebäude vollständig freigezogen und für weitere notwendige Sanierungs- und Entwicklungsmaßnah
men an anderen Schulstandorten genutzt werden.
Der Neubau der Gesamtschule ist damit nicht als Einzelprojekt zu betrachten, sondern als wesentli
cher Baustein einer langfristig angelegten Entwicklung und Modernisierung der schulischen Infra
struktur in Kempen. Weitere notwendige Maßnahmen, beispielsweise die Umsetzung der Familien
sportparks oder die Sanierung der ehemaligen Martinsschule und Neubau des Holzmodulgebäudes,
befinden sich bereits in der Umsetzung oder sind bereits abgeschlossen.
Der beschlossene Schulcampus stellt aus Sicht der Verwaltung weiterhin eine tragfähige Grundlage
dar, um die Schullandschaft in Kempen langfristig und zukunftsfähig aufzustellen. Mit dem Neubau
werden zugleich die Voraussetzungen geschaffen, den Anforderungen an eine moderne Gesamts
chule, insbesondere im Hinblick auf Ganztag, Inklusion, Differenzierung und zeitgemäße pädagogi
sche Konzepte, Rechnung zu tragen.
DELLMANS
Bürgermeister
ANLAGEN
1. Antrag Aktualisierung der Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung
Text aus PDF extrahiert