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Antrag der SPD-Fraktion vom 14.07.2026 hier: Schulcampus zukunftsfest und wirtschaftlich gestalten - Aktualisierung der Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Kempen
Datum2026-10-13
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung solle den geplanten Schulcampus-Neubau vor weiteren Planungsleistungen einer aktualisierten Bedarfs-, Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsprüfung unterziehen und die Ergebnisse dem Rat vorlegen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen, da die aktuelle Schulentwicklungsplanung vom September 2026 den Bedarf für eine sechszügige Gesamtschule bestätigt, Wirtschaftlichkeit bereits im Planungsprozess berücksichtigt wurde und weitere Überprüfungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich seien. Der Beschluss des Rates ist für den 13. Oktober 2026 vorgesehen.

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Vorlage 2026/B40/338 STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS Stand: 23.09.2026 Amt für Schulverwaltung und Sport öffentlich Bürgermeister Dellmans BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART Rat der Stadt Kempen 13.10.2026 öffentlich Entscheidung BERATUNGSGEGENSTAND Antrag der SPD-Fraktion vom 14.07.2026 hier: Schulcampus zukunftsfest und wirtschaftlich gestalten - Aktualisierung der Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung BESCHLUSS Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion: Die Verwaltung wird beauftragt, den geplanten Neubau des Schulcampus vor der Beauftragung wei­ terer wesentlicher Planungs- und Ausführungsleistungen einer aktualisierten Bedarfs-, Wirtschaftlich­ keits- und Finanzierungsprüfung zu unterziehen und dem Rat die Ergebnisse zur erneuten Beratung vorzulegen. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN keine STELLUNGNAHMEN Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich) Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige - - - Die Stellungnahmen sind als Anlagen beigefügt. KENNZEICHNUNG Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt * x * Entsprechende Begründung siehe Sachverhalt BEGRÜNDUNG Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kempen, den Antrag der SPD-Fraktion vom 14.07.2026 abzulehnen. Vorlage 2026/B40/338 Stadt Kempen Seite 2 Die Verwaltung teilt grundsätzlich das Anliegen, dass ein Investitionsvorhaben in der Größenordnung des geplanten Schulcampus bedarfsgerecht, wirtschaftlich, transparent und unter Berücksichtigung der langfristigen finanziellen Auswirkungen umgesetzt werden muss. Diese Grundsätze sind bereits seit Beginn der Projektentwicklung wesentliche Bestandteile der Planung. Zu den einzelnen Punkten des Antrages wird wie folgt Stellung genommen: Zu 1. – Bedarfsprüfung Die gesetzlich vorgeschriebene Schulentwicklungsplanung gemäß § 80 SchulG NRW stellt die maß­ gebliche Grundlage für die schulorganisatorische Bedarfsplanung dar. Die aktuelle Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt Kempen 2026 ff. wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 10.09.2026 beraten und einstimmig beschlossen und bestätigt weiterhin den Bedarf für eine dauerhaft sechszügige Gesamtschule. Dabei wurden die Ent­ wicklung der Schülerzahlen und die prognostizierten Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2035/2036 ebenso berücksichtigt wie die Anforderungen an Ganztag, Inklusion und zeitgemäße pädagogische Konzepte. Die aktuelle Schulentwicklungsplanung weist keinen reduzierten Flächen- oder Raumbedarf für die Gesamtschule aus. Vielmehr bestätigt sie die bisherigen Planungsgrundlagen und damit auch die Notwendigkeit der vorgesehenen Dimensionierung des Schulneubaus. Zu 2. – Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens wurde bereits im bisherigen Planungs- und Vergabeverfahren berücksichtigt. Im Rahmen des durchgeführten Architektenwettbewerbs wurden unterschiedliche pla­ nerische Ansätze betrachtet und unter anderem auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewer­ tet. Auf dieser Grundlage wurde die weitere Planung konkretisiert. Auch die sich anschließenden europaweiten, wettbewerbsorientierten Vergabe- und Ausschreibungs­ verfahren sind grundsätzlich auf eine wirtschaftliche Umsetzung ausgerichtet. Die jeweils erforderli­ chen Leistungen werden im weiteren Projektverlauf auf Grundlage der einschlägigen vergaberechtli­ chen und haushaltsrechtlichen Vorgaben ausgeschrieben und vergeben. Die Verwaltung stellt im zu­ ständigen Fachausschuss (BDA) am 15.10.2026 die Variantenprüfung vor. Zu 3. – Nutzung externer Beratung Das kostenfreie Beratungsangebot der NRW.BANK zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsverglei­ chen bei kommunalen Hochbauprojekten ist der Verwaltung bekannt und wird bei dafür in Frage kom­ menden Projekten berücksichtigt. Auch für den Neubau des Schulcampus können die entsprechenden Instrumente und Beratungsan­ gebote im weiteren Ausschreibungs- und Umsetzungsverfahren genutzt werden. Eine grundsätzliche Beauftragung bzw. Durchführung einer zusätzlichen externen Wirtschaftlichkeits­ prüfung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Die Möglichkeit einer entsprechenden Be­ ratung bleibt für den weiteren Projektverlauf ausdrücklich bestehen. Zu 4. – Überprüfung des Raumprogramms Das dem Projekt zugrunde liegende Raumprogramm wurde bereits im Vorfeld des aktuellen Pla­ nungsstandes gemeinsam mit den beteiligten Schulen, der Verwaltung und einem externen Fachbüro entwickelt und im Jahr 2019 politisch beschlossen. Das Raumprogramm bildet damit nicht lediglich eine interne Verwaltungsplanung, sondern beruht auf einer umfassenden fachlichen und politischen Befassung mit den Anforderungen an den künftigen Schulstandort. Vorlage 2026/B40/338 Stadt Kempen Seite 3 Auch die aktuelle Schulentwicklungsplanung bestätigt die bisherigen Planungsgrundlagen und weist keinen verminderten Raumbedarf aus. Zu 5. – Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen des Schulcampus werden im weiteren Projektverlauf fortlaufend be­ trachtet und in den jeweiligen Haushaltsberatungen berücksichtigt. Insbesondere werden die erforder­ lichen Investitionsmittel in den Haushaltsplanungen dargestellt. Die Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzplanung sowie die sich aus der Investition ergebenden Folgekosten sind Bestandteil der haushalterischen Betrachtung. Eine abschließende Entscheidung über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Kempen im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen. Zu 6. – Fortschreibung der bisherigen Ratsvorlagen Die Entwicklung des Projektes wird den politischen Gremien fortlaufend dargestellt. Hierzu gehören insbesondere die Planungsfortschritte, die Kostenentwicklung, die Entwicklung der schulischen Be­ darfe sowie die Auswirkungen auf die Haushaltsplanung. Entsprechende Berichte werden zum Bei­ spiel im Bau- und Denkmalausschuss im Projekt- und Vergabebericht, sowie im Schulausschuss als regelmäßiger Tagesordnungspunkt in den Sitzungen implementiert. Darüber hinaus ist vorgesehen, die aktuellen Planungsunterlagen durch das mit der Planung beauf­ tragte Architekturbüro Hascher Jehle Architektur in der nächsten Sitzung des Bau- und Denkmalaus­ schusses am 15.10.2026 vorzustellen. Hierzu sind selbstverständlich auch die Mitglieder des Schul­ ausschusses eingeladen. Damit besteht für die politischen Gremien die Möglichkeit, sich unmittelbar über den aktuellen Pla­ nungsstand und die planerische Weiterentwicklung des Schulcampus zu informieren. Zu 7. – Stellungnahme der Kämmerei Die Auswirkungen des Schulcampus auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Kempen werden im Rahmen der Haushaltsplanung und der jeweiligen Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates berücksichtigt (s. unter „zu 5.“). Insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel setzt eine entsprechende haushal­ terische Befassung voraus. In diesem Zusammenhang werden die aktuelle Haushaltslage, die investi­ ven Belastungen sowie die Auswirkungen auf die zukünftigen Haushaltsjahre dargestellt und bewer­ tet. Zu 8. – Berichterstattung Die Mitglieder des Rates und der zuständigen Fachausschüsse werden bereits im Rahmen der lau­ fenden Projektbegleitung regelmäßig über den Sachstand informiert. Dies umfasst insbesondere die Planungsfortschritte, die Kostenentwicklung, die Entwicklung der schulischen Bedarfe, die wesentlichen planerischen Entscheidungen sowie die haushalterischen Rah­ menbedingungen. Die Verwaltung wird auch künftig sicherstellen, dass wesentliche Veränderungen oder entscheidungs­ relevante Entwicklungen den zuständigen politischen Gremien rechtzeitig zur Beratung und Entschei­ dung vorgelegt werden. Gesamtbewertung Vorlage 2026/B40/338 Stadt Kempen Seite 4 Zusammenfassend ist festzustellen, dass die mit dem Antrag der SPD-Fraktion angesprochenen As­ pekte – insbesondere der schulische Bedarf, das Raumprogramm, die Wirtschaftlichkeit, die Kosten­ entwicklung, die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sowie die politische Berichterstattung – bereits Gegenstand des bisherigen Planungs- und Entscheidungsprozesses sind und auch im weite­ ren Projektverlauf fortlaufend berücksichtigt werden. Die aktuelle Schulentwicklungsplanung bestätigt den bestehenden Bedarf und damit eine wesentliche Grundlage für die weitere Umsetzung des Schulcampus. Gleichzeitig erfolgt die weitere Konkretisie­ rung der Planung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und finanzieller Gesichtspunkte. Die notwen­ digen Haushaltsentscheidungen bleiben dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat im Rah­ men der jeweiligen Haushaltsberatungen vorbehalten. Die Umsetzung des Neubaus der Gesamtschule bzw. des neuen Schulcampus befindet sich weiter­ hin im vorgesehenen Zeitplan. Der Neubau ist dabei ein wesentlicher Bestandteil des gesamtstädti­ schen Schulsanierungskonzeptes. Erst mit dem Umzug der Gesamtschule können bestehende Schul­ gebäude vollständig freigezogen und für weitere notwendige Sanierungs- und Entwicklungsmaßnah­ men an anderen Schulstandorten genutzt werden. Der Neubau der Gesamtschule ist damit nicht als Einzelprojekt zu betrachten, sondern als wesentli­ cher Baustein einer langfristig angelegten Entwicklung und Modernisierung der schulischen Infra­ struktur in Kempen. Weitere notwendige Maßnahmen, beispielsweise die Umsetzung der Familien­ sportparks oder die Sanierung der ehemaligen Martinsschule und Neubau des Holzmodulgebäudes, befinden sich bereits in der Umsetzung oder sind bereits abgeschlossen. Der beschlossene Schulcampus stellt aus Sicht der Verwaltung weiterhin eine tragfähige Grundlage dar, um die Schullandschaft in Kempen langfristig und zukunftsfähig aufzustellen. Mit dem Neubau werden zugleich die Voraussetzungen geschaffen, den Anforderungen an eine moderne Gesamts­ chule, insbesondere im Hinblick auf Ganztag, Inklusion, Differenzierung und zeitgemäße pädagogi­ sche Konzepte, Rechnung zu tragen. DELLMANS Bürgermeister ANLAGEN 1. Antrag Aktualisierung der Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung

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