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Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturhaus und die Kulturkirche der Fontanestadt Neuruppin (Benutzungs- und Entgeltordnung Kulturhaus & Kulturkirche) Hier: Entgeltfreie Nutzung für 3 Neuruppiner Schulen für die Abschlussfeiern Von: CDU Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFontanestadt Neuruppin
Datum2026-11-09 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, die Benutzungs- und Entgeltordnung der Kulturkirche Neuruppin zu ändern, um drei Schulen (Schinkelgymnasium, Evangelisches Gymnasium, Oberstufenzentrum) einmal jährlich kostenlose Nutzung für Abiturfeiern zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Jahrgang gemeinnützige Arbeit im Umfang von 30 Stunden pro Schüler erbringt. Die Maßnahme soll Familien entlasten und Schüler ans Ehrenamt heranführen.

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Fraktion : CDU Antrag öffentlich Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag) 28.09.2026 2014/80 5. Ergänzung Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung Ausschuss für Bildung, Soziales, Ordnung, 06.10.2026 Kultur und Städtepartnerschaften Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026 Stadtverordnetenversammlung 14.12.2026 Betreff Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturhaus und die Kulturkirche der Fontanestadt Neuruppin (Benutzungs- und Entgeltordnung Kulturhaus & Kulturkirche) Hier: Entgeltfreie Nutzung für 3 Neuruppiner Schulen für die Abschlussfeiern Von: CDU Fraktion Inhalt 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Benutzungs- und Entgeltordnung der Kulturkirche so zu ändern, dass das Schinkelgymnasium, das Evangelische Gymnasium und das Oberstufenzentrum Neuruppin einmal jährlich die Möglichkeit haben, die Räumlichkeiten für die Abschlussfeier ihrer Abiturientinnen und Abiturienten entgeltfrei zu nutzen. 2. Die entgeltfreie Nutzung umfasst alle Leistungen gemäß der Nutzungs- und Entgeltordnung. 3. Voraussetzung hierfür ist, dass pro Jahrgang gemeinnützige Arbeit erbracht wird. Die Gesamtstunden ergeben sich, indem die Gesamtzahl der Schüler mit 30 Stunden multipliziert wird. Relevant ist dabei nur das Erreichen der Gesamtstundenzahl; es spielt keine Rolle, welche Schüler wie viele Stunden erbracht haben. Problembeschreibung/Begründung Aktuell finden die Abiturientenabschlussfeiern der Neuruppiner Schulen meist in der Kulturkirche Neuruppin statt. Die Kosten für diese Veranstaltungen werden in der Regel durch Schülerarbeiten, Spenden und Fördergelder finanziert. Aufgrund der auch hier extrem gestiegenen Preise ist eine Deckung durch Schülerarbeiten kaum mehr möglich. Das hat zur Folge, dass die Eintrittskarten für Eltern, Familien und Gäste einer deutlichen Preissteigerung unterliegen. Zusätzlich zu den Kosten für die festliche Einkleidung der Absolventen etc. müssen die Familien somit eine weitere finanzielle Belastung stemmen, um an der Feier ihrer Kinder teilnehmen zu können. Durch die kostenfreie Nutzung der Räumlichkeiten könnte zumindest ein kleiner finanzieller Spielraum geschaffen werden. Gleichzeitig könnte die Fontanestadt Neuruppin die gemeinnützige Tätigkeit fördern und den Schülern das Ehrenamt näherbringen. Die 30 Stunden pro Schüler und Schülerin der Jahrgangsstufe sollen in der Schule auf einfache Weise und in Eigenverantwortung erfasst und der Stadt mitgeteilt werden, sobald die geforderte Stundenanzahl erreicht ist. Ausschlaggebend ist dabei nur die Gesamtstundenzahl (Anzahl Schüler x 30), nicht die der einzelnen Schüler. Der Jahrgang hat zwei Jahre Zeit (11. und 12. Klasse), um die Stunden zu absolvieren. Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt Neuruppin in diesem Zusammenhang ein entsprechendes Angebot an gemeinnütziger Arbeit bereitstellen würde. Der CDU-Fraktion ist bewusst, dass diese Maßnahme aufgrund der deutlich gestiegenen Kosten in allen Lebensbereichen nur eine geringe Auswirkung auf die Gesamtkosten einer Abiturfeier haben wird. Dieser Antrag versteht sich als Angebot an die Schülerinnen und Schüler. finanzielle Auswirkungen Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt (keine Umsatzsteuerangaben notwendig) Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt Folgekosten einmalige / laufende Haushaltsbelastung Veranschlagung im Haushaltsplan Erträge/Einzahlungen (Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)  Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☒Steuerbar/ ☒Steuerbar/ ☒ 7% (Steuerangaben wirken ab 01.01.2025) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☒ 19% keine finanziellen Auswirkungen Anhörung des Ortsbeirates Datum, eingegangen per Mail am 18.09.2026 Gez. Michael Peter Fraktionsvorsitzender

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