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Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturhaus und die Kulturkirche der Fontanestadt Neuruppin (Benutzungs- und Entgeltordnung Kulturhaus & Kulturkirche) Hier: Entgeltfreie Nutzung für 3 Neuruppiner Schulen für die Abschlussfeiern Von: CDU Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Fontanestadt Neuruppin |
| Datum | 2026-11-09 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, die Benutzungs- und Entgeltordnung der Kulturkirche Neuruppin zu ändern, um drei Schulen (Schinkelgymnasium, Evangelisches Gymnasium, Oberstufenzentrum) einmal jährlich kostenlose Nutzung für Abiturfeiern zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Jahrgang gemeinnützige Arbeit im Umfang von 30 Stunden pro Schüler erbringt. Die Maßnahme soll Familien entlasten und Schüler ans Ehrenamt heranführen.
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Dokument
Extrahierter Text
Fraktion
:
CDU
Antrag
öffentlich
Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag)
28.09.2026 2014/80 5. Ergänzung
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Ausschuss für Bildung, Soziales, Ordnung, 06.10.2026
Kultur und Städtepartnerschaften
Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026
Stadtverordnetenversammlung 14.12.2026
Betreff
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturhaus und die Kulturkirche der Fontanestadt Neuruppin
(Benutzungs- und Entgeltordnung Kulturhaus & Kulturkirche)
Hier: Entgeltfreie Nutzung für 3 Neuruppiner Schulen für die Abschlussfeiern
Von: CDU Fraktion
Inhalt
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Benutzungs- und Entgeltordnung der Kulturkirche
so zu ändern, dass das Schinkelgymnasium, das Evangelische Gymnasium und das Oberstufenzentrum
Neuruppin einmal jährlich die Möglichkeit haben, die Räumlichkeiten für die Abschlussfeier ihrer
Abiturientinnen und Abiturienten entgeltfrei zu nutzen.
2. Die entgeltfreie Nutzung umfasst alle Leistungen gemäß der Nutzungs- und Entgeltordnung.
3. Voraussetzung hierfür ist, dass pro Jahrgang gemeinnützige Arbeit erbracht wird. Die Gesamtstunden
ergeben sich, indem die Gesamtzahl der Schüler mit 30 Stunden multipliziert wird. Relevant ist dabei nur
das Erreichen der Gesamtstundenzahl; es spielt keine Rolle, welche Schüler wie viele Stunden erbracht
haben.
Problembeschreibung/Begründung
Aktuell finden die Abiturientenabschlussfeiern der Neuruppiner Schulen meist in der Kulturkirche
Neuruppin statt.
Die Kosten für diese Veranstaltungen werden in der Regel durch Schülerarbeiten, Spenden und
Fördergelder finanziert. Aufgrund der auch hier extrem gestiegenen Preise ist eine Deckung durch
Schülerarbeiten kaum mehr möglich.
Das hat zur Folge, dass die Eintrittskarten für Eltern, Familien und Gäste einer deutlichen Preissteigerung
unterliegen. Zusätzlich zu den Kosten für die festliche Einkleidung der Absolventen etc. müssen die
Familien somit eine weitere finanzielle Belastung stemmen, um an der Feier ihrer Kinder teilnehmen zu
können.
Durch die kostenfreie Nutzung der Räumlichkeiten könnte zumindest ein kleiner finanzieller Spielraum
geschaffen werden. Gleichzeitig könnte die Fontanestadt Neuruppin die gemeinnützige Tätigkeit fördern
und den Schülern das Ehrenamt näherbringen. Die 30 Stunden pro Schüler und Schülerin der
Jahrgangsstufe sollen in der Schule auf einfache Weise und in Eigenverantwortung erfasst und der Stadt
mitgeteilt werden, sobald die geforderte Stundenanzahl erreicht ist. Ausschlaggebend ist dabei nur die
Gesamtstundenzahl (Anzahl Schüler x 30), nicht die der einzelnen Schüler.
Der Jahrgang hat zwei Jahre Zeit (11. und 12. Klasse), um die Stunden zu absolvieren. Es wäre
wünschenswert, wenn die Stadt Neuruppin in diesem Zusammenhang ein entsprechendes Angebot an
gemeinnütziger Arbeit bereitstellen würde.
Der CDU-Fraktion ist bewusst, dass diese Maßnahme aufgrund der deutlich gestiegenen Kosten in allen
Lebensbereichen nur eine geringe Auswirkung auf die Gesamtkosten einer Abiturfeier haben wird.
Dieser Antrag versteht sich als Angebot an die Schülerinnen und Schüler.
finanzielle Auswirkungen
Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt
(keine Umsatzsteuerangaben notwendig)
Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt
Folgekosten
einmalige / laufende Haushaltsbelastung
Veranschlagung im Haushaltsplan
Erträge/Einzahlungen
(Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)
Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☒Steuerbar/ ☒Steuerbar/ ☒ 7%
(Steuerangaben wirken ab 01.01.2025) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☒ 19%
keine finanziellen Auswirkungen
Anhörung des Ortsbeirates
Datum, eingegangen per Mail am 18.09.2026
Gez.
Michael Peter
Fraktionsvorsitzender
Text aus PDF extrahiert