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Antrag 31/2026 (SPD) - Benennung zusätzlicher sachkundiger Bürger/innen in Ausschüssen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Jülich |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt die Wahl zusätzlicher sachkundiger Bürger und Bürgerinnen in mehrere Ausschüsse. Der Rat soll Vera Kosak und Tobias Rau für drei Ausschüsse, Johanna Cara Bragard und Günter Spiller für jeweils zwei Ausschüsse als stellvertretende sachkundige Bürger wählen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass sich die Ratsmitglieder vorab auf diesen Wahlvorschlag einigen und ihn anschließend mit absoluter Mehrheit beschließen. Ein Beschluss ist in der Vorlage nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Jülich Jülich, 01.10.2026
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Sa
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 281/2026
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge Termin TOP Ergebnisse
Stadtrat 15.10.2026
Antrag 31/2026 (SPD) - Benennung zusätzlicher sachkundiger Bürger/innen in Ausschüssen
Anlg.: 1
30 30 II SD.Net
Sa Gr Sc
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich hat sich im Vorfeld einheitlich auf den Wahlvorschlag geeinigt und wählt
auf Vorschlag der SPD-Fraktion
Frau Vera Kosak und Herrn Tobis Rau
für den Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport, den Ausschuss für
Planung, Umwelt und Bau und den Ausschuss für Kultur, Dorf- und Stadtentwicklung, Wirtschafts-
förderung zum/zur stellvertretenden Sachkundigen Bürger/in
sowie
Frau Johanna Cara Bragard
für den Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport zur stellvertretenden
Sachkundigen Bürgerin
sowie
Herrn Günter Spiller
für den Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport und den Ausschuss
für Kultur, Dorf- und Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung zum stellvertretenden Sachkundigen
Bürger.
Begründung:
Die Zuständigkeit des Rates für die personelle Besetzung der Ausschüsse ergibt sich aus §§ 41 Abs.
1 Satz 2 Buchst. b) und 50 Abs. 3 GO NRW. Folglich wählt der Rat die Mitglieder und ihre Vertreter.
Die Zahl der stellvertretenden Ausschussmutglieder ist in der Gemeindeordnung nicht festgelegt.
Hinsichtlich des Wahlverfahrens sind die Ratsmitglieder zunächst gehalten, sich zunächst auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen (§ 50 Abs. 3 GO NRW).
Einheitlichkeit bedeutet, dass nur ein einziger Vorschlag zur Beschussfassung unterbreitet werden
darf. Das zweite Tatbestandsmerkmal besteht in der „Einigung“. Es kann offen bleiben, ob der Vor-
schlag von allen Ratsmitgliedern eingereicht werden muss oder ob es ausreicht, wenn zumindest
die Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorschlag vorlegt. Für die Anwendung des § 50 GO NRW
würde es nach aktueller Rechtssprechung auch nicht ausreichen, wenn eine nicht mit entspre-
chender Mehrheit ausgestattete Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser ein-
stimmig angenommen wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass dem Wahlvorschlag gefolgt wird und sich die Ratsmitglie-
der - zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder - zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf diesen
Wahlvorschlag einigen und entsprechend vorschlagen.
Der vorliegende Wahlvorschlag muss sodann durch einen Beschluss mit absoluter Mehrheit über
die Annahme dieses Wahlvorschlages bestätigt werden. Entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW wer-
den Enthaltungen und ungültige Stimmen dabei nicht berücksichtigt.
Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW kein Stimmrecht.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Gesamtkosten: jährl. Folgekosten: jährl. Einnahmen:
Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen: ja X nein
Mitbestimmung Mitwirkung Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja X nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO ja nein
NW widersprochen:
Sitzungsvorlage 281/2026 Seite 2
Text aus PDF extrahiert