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Antrag 31/2026 (SPD) - Benennung zusätzlicher sachkundiger Bürger/innen in Ausschüssen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Jülich
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt die Wahl zusätzlicher sachkundiger Bürger und Bürgerinnen in mehrere Ausschüsse. Der Rat soll Vera Kosak und Tobias Rau für drei Ausschüsse, Johanna Cara Bragard und Günter Spiller für jeweils zwei Ausschüsse als stellvertretende sachkundige Bürger wählen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass sich die Ratsmitglieder vorab auf diesen Wahlvorschlag einigen und ihn anschließend mit absoluter Mehrheit beschließen. Ein Beschluss ist in der Vorlage nicht dokumentiert.

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Stadt Jülich Jülich, 01.10.2026 Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Sa öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 281/2026 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin TOP Ergebnisse Stadtrat 15.10.2026 Antrag 31/2026 (SPD) - Benennung zusätzlicher sachkundiger Bürger/innen in Ausschüssen Anlg.: 1 30 30 II SD.Net Sa Gr Sc Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich hat sich im Vorfeld einheitlich auf den Wahlvorschlag geeinigt und wählt auf Vorschlag der SPD-Fraktion Frau Vera Kosak und Herrn Tobis Rau für den Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport, den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau und den Ausschuss für Kultur, Dorf- und Stadtentwicklung, Wirtschafts- förderung zum/zur stellvertretenden Sachkundigen Bürger/in sowie Frau Johanna Cara Bragard für den Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport zur stellvertretenden Sachkundigen Bürgerin sowie Herrn Günter Spiller für den Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport und den Ausschuss für Kultur, Dorf- und Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung zum stellvertretenden Sachkundigen Bürger. Begründung: Die Zuständigkeit des Rates für die personelle Besetzung der Ausschüsse ergibt sich aus §§ 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b) und 50 Abs. 3 GO NRW. Folglich wählt der Rat die Mitglieder und ihre Vertreter. Die Zahl der stellvertretenden Ausschussmutglieder ist in der Gemeindeordnung nicht festgelegt. Hinsichtlich des Wahlverfahrens sind die Ratsmitglieder zunächst gehalten, sich zunächst auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen (§ 50 Abs. 3 GO NRW). Einheitlichkeit bedeutet, dass nur ein einziger Vorschlag zur Beschussfassung unterbreitet werden darf. Das zweite Tatbestandsmerkmal besteht in der „Einigung“. Es kann offen bleiben, ob der Vor- schlag von allen Ratsmitgliedern eingereicht werden muss oder ob es ausreicht, wenn zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorschlag vorlegt. Für die Anwendung des § 50 GO NRW würde es nach aktueller Rechtssprechung auch nicht ausreichen, wenn eine nicht mit entspre- chender Mehrheit ausgestattete Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser ein- stimmig angenommen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass dem Wahlvorschlag gefolgt wird und sich die Ratsmitglie- der - zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder - zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf diesen Wahlvorschlag einigen und entsprechend vorschlagen. Der vorliegende Wahlvorschlag muss sodann durch einen Beschluss mit absoluter Mehrheit über die Annahme dieses Wahlvorschlages bestätigt werden. Entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW wer- den Enthaltungen und ungültige Stimmen dabei nicht berücksichtigt. Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW kein Stimmrecht. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: ja nein Gesamtkosten: jährl. Folgekosten: jährl. Einnahmen: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: ja X nein Mitbestimmung Mitwirkung Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja X nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO ja nein NW widersprochen: Sitzungsvorlage 281/2026 Seite 2

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