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Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 01.09.2026 hier: Gründung einer “Marketing Gesellschaft für Kempen”

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Kempen
Datum2026-10-13
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

SPD- und CDU-Fraktion beantragen gemeinsam, die Verwaltung mit der Vorbereitung der Gründung einer „Marketing Gesellschaft für Kempen" zu beauftragen. Eine externe Unternehmensberatung soll ein ganzheitliches Konzept zur Bündelung der Aufgaben Stadtmarketing, Tourismus, Veranstaltungsmanagement, Sponsoring und Innenstadtmarketing erstellen. Der Rat beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, ein Organisationskonzept mit detaillierten Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsanalysen zu entwickeln. Die Verwaltung ergänzte, parallel auch alternative Organisationsmodelle innerhalb der Verwaltung sowie mögliche Bündelungen mit Wirtschaftsförderung und Kulturamt zu untersuchen.

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Vorlage 2026/BM/332 1. Änderung STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS Stand: 30.09.2026 Bürgermeister öffentlich Bürgermeister Dellmans BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART Haupt- und Finanzausschuss 06.10.2026 öffentlich Vorberatung Rat der Stadt Kempen 13.10.2026 öffentlich Entscheidung BERATUNGSGEGENSTAND Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 01.09.2026 hier: Gründung einer “Marketing Gesellschaft für Kempen” BESCHLUSS Beschlussvorschlag gemäß Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion: Die Verwaltung wird beauftragt, eine erfahrene und unabhängige Unternehmensberatung auszu- schreiben und mit der Erstellung eines ganzheitlichen Konzeptes zur Prüfung und Vorbereitung der Gründung einer städtischen Kapitalgesellschaft zu beauftragen. Die hierfür erforderlichen Haushalts- mittel sind bereitzustellen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, 1. die organisatorischen, rechtlichen, personalwirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Gründung einer Marketing Gesellschaft für Kempen zu schaffen, 2. die Aufgabenbereiche Stadtmarketing, Tourismus, Veranstaltungsmanagement, Sponsoring, Innenstadtmarketing sowie weitere geeignete Marketing- und Kommunikationsaufgaben orga- nisatorisch in der Gesellschaft zu bündeln, welche außerhalb der klassischen Verwaltungs- strukturen angesiedelt sein soll, 3. die Entwicklung eines geeigneten Organisationsdesigns einschließlich eines Umsetzungs- und Vorgehensmodells; also ein Organisationsmodell vorzulegen, das die Übertragung der hierfür heute eingesetzten Stellenanteile, Sachmittel, Budgets und Erlöse auf die Gesellschaft dar- stellt, 4. die erforderlichen Anpassungen des Stellenplans sowie der Haushaltsansätze des Kernhaus- halts vorzubereiten, sodass die Aufgabenübertragung grundsätzlich ohne dauerhafte Doppel- strukturen und ohne kumulierte Mehrkosten erfolgt; sowie Klärung und Vorbereitung der Per- sonalstruktur und Organisation der personellen Ressourcen (Geschäftsführer, Führungsver- antwortliche), inhaltliche Bestimmung der Stellenbeschreibungen, persönlicher Qualifikatio- nen, Führungskompetenzen und -erfahrung, Gehaltsdotierung etc., 5. ein detailliertes Finanzierungskonzept vorzulegen, das neben dem vorgesehenen Stammkapi- tal insbesondere die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens, die Überführung der heute bereits eingesetzten Personal- und Sachmittel in einen Betriebskostenzuschuss, die Übertra- gung bereits bestehender Erlöse, die Entwicklung eigener Erlösquellen, realistisch erzielbare Sponsoringeinnahmen sowie mögliche Fördermittel berücksichtigt. Dabei sind insbesondere die bislang pauschal ausgewiesenen Positionen „übertragene Erlöse“, „Sponsoring“ und „För- Vorlage 2026/BM/332 1. Änderung Stadt Kempen Seite 2 dermittel“ nachvollziehbar nach ihrer jeweiligen Herkunft, Berechnungsgrundlage und realisti- schen Entwicklung aufzuschlüsseln. Bei Sponsoring und Fördermitteln ist darzustellen, auf welchen konkreten Potenzialen bzw. Fördermöglichkeiten die jeweiligen Ansätze beruhen, 6. eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorzulegen. Diese soll insbesondere eine Ge- genüberstellung der heute im städtischen Haushalt anfallenden Personal- und Sachkosten mit den künftig bei der Gesellschaft entstehenden Kosten enthalten. Auf der Aufwandsseite sind insbesondere Personalaufwand, Veranstaltungsorganisation, Werbung und Kommunikation, Räume und Büros, IT und Software, externe Dienstleistungen, Medien-, Foto- und Filmproduk- tionen, Buchhaltung, Steuerberatung sowie sonstige Verwaltungs- und Betriebskosten nach- vollziehbar darzustellen. Ziel ist eine belastbare Darstellung, aus der hervorgeht, welche Res- sourcen bereits heute für die entsprechenden Aufgaben eingesetzt werden, welche Ressour- cen auf die Gesellschaft übertragen werden und welche zusätzlichen bzw. veränderten Kosten durch die neue Organisationsform tatsächlich entstehen, 7. die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung konzeptionell darzustellen und dabei insbe- sondere Synergien, Schnittstellen sowie mögliche zukünftige Organisationsoptionen zu bewer- ten, 8. die Einbindung relevanter Akteure, insbesondere des Werberings, des Unternehmerkreises Kempen (UKK), touristischer Akteure, Kulturträger, Vereine sowie weiterer Stakeholder sicher- zustellen, 9. dem Rat spätestens innerhalb von neun Monaten einen vollständigen Gesellschaftsvertrag, ei- nen Wirtschaftsplan, ein Organisationskonzept sowie einen Umsetzungsfahrplan zur abschlie- ßenden Beschlussfassung vorzulegen. 10. Der beiliegenden Businessplan als Grundlage für die Ausarbeitung anzusehen und entspre- chend der vorstehenden Anforderungen zu konkretisieren. Dies entspricht dem Wortlaut des eingereichten Antrags. Beschlussvorschlag der Verwaltung Dem Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion wird mit folgender Ergänzung ge- folgt: 11. Im Rahmen der Konzepterstellung sind neben der im Antrag vorgesehenen Organisationsform einer städtischen Kapitalgesellschaft alternative Organisationsmodelle innerhalb der Stadtver- waltung sowie mögliche weitergehende Bündelungen mit der Wirtschaftsförderung und/oder dem Kulturamt hinsichtlich ihrer organisatorischen, personellen, rechtlichen und wirtschaftli- chen Auswirkungen vergleichend zu untersuchen und zu bewerten. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Für die Beauftragung einer externen Unternehmensberatung entstehen Aufwendungen, deren Höhe im Rahmen einer Leistungsbeschreibung und eines entsprechenden Vergabeverfahrens zu ermitteln ist. Aus der Beschlussfassung über den Prüf- und Konzeptauftrag ergeben sich zunächst keine unmittel- baren dauerhaften finanziellen Auswirkungen aus der Gründung einer Gesellschaft. Diese sind Ge- genstand der zu erstellenden Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung. Vorlage 2026/BM/332 1. Änderung Stadt Kempen Seite 3 STELLUNGNAHMEN Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich) Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige x Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. KENNZEICHNUNG Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt * BEGRÜNDUNG Hinweis zur 1. Änderung der Vorlage: Die Stellungnahme der Kämmerei wurde als Anlage beigefügt. Mit Schreiben vom 01.09.2026 beantragen die Fraktionen von SPD und CDU gemeinsam, die Ver- waltung mit der Vorbereitung der Gründung einer „Marketing Gesellschaft für Kempen“ zu beauftra- gen. Hierzu soll eine erfahrene und unabhängige Unternehmensberatung mit der Erstellung eines ganzheitlichen Konzeptes beauftragt werden. Der Antrag verfolgt das Ziel, die derzeit auf verschiedene Organisationseinheiten verteilten Aufgaben aus den Bereichen Stadtmarketing, Tourismus, Veranstaltungsmanagement, Sponsoring, Innenstadt- marketing sowie gegebenenfalls weiterer Marketing- und Kommunikationsaufgaben organisatorisch stärker zu bündeln. Nach Darstellung der Antragsteller sollen dadurch insbesondere Synergien ge- nutzt, Entscheidungswege verkürzt und die Attraktivität des Standortes Kempen nachhaltig gestärkt werden. Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich die mit dem gemeinsamen Antrag von SPD- und CDU-Fraktion angestoßene strategische Diskussion über die zukünftige Organisation und Weiterentwicklung des Stadtmarketings in Kempen. Der Antrag greift damit ein Themenfeld auf, das für die zukünftige Attrak- tivität und Wettbewerbsfähigkeit der Stadt, für eine lebendige Innenstadt sowie für Handel, Gastrono- mie, Tourismus, Kultur und Veranstaltungen von erheblicher Bedeutung ist. Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass der Antrag nicht lediglich die Gründung einer Gesellschaft fordert, sondern diese mit einer umfassenden organisatorischen, personellen und wirtschaftlichen Betrachtung verbindet. Die im Antrag formulierte Zielsetzung eröffnet dabei erhebliche Chancen. Eine stärkere Bündelung der bislang auf verschiedene Organisationseinheiten verteilten Aufgaben kann dazu beitragen, Ver- antwortlichkeiten klarer zuzuordnen, Schnittstellen zu reduzieren und Entscheidungs- und Abstim- mungsprozesse zu beschleunigen. Gleichzeitig besteht die Chance, Stadtmarketing, Tourismus, In- nenstadtentwicklung und Veranstaltungsmanagement stärker als bisher aus einer gemeinsamen stra- tegischen Perspektive zu betrachten und Kempen nach innen wie nach außen noch einheitlicher und professioneller zu präsentieren. Der Antrag setzt damit einen wichtigen Impuls, die historisch gewach- senen Strukturen nicht lediglich fortzuschreiben, sondern grundsätzlich zu hinterfragen und zukunfts- fähig weiterzuentwickeln. Vorlage 2026/BM/332 1. Änderung Stadt Kempen Seite 4 Besonders zu begrüßen ist der im Antrag enthaltene Anspruch, eine neue Organisationsform nicht einfach zusätzlich zu bestehenden Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Vielmehr sollen vorhandene Aufgaben, Stellenanteile, Budgets und Erlöse identifiziert, transparent dargestellt und – soweit dies fachlich und organisatorisch sinnvoll ist – gebündelt werden. Damit verbindet der Antrag die ange- strebte Professionalisierung ausdrücklich mit dem Ziel, dauerhafte Doppelstrukturen und kumulierte Mehrkosten zu vermeiden. Eine weitere Chance liegt in der stärkeren Vernetzung mit den Akteuren der Stadtgesellschaft und der örtlichen Wirtschaft. Die vorgesehene Einbindung insbesondere des Werberings, des Unternehmerkreises Kempen, touristischer Akteure, der Kulturträger und Vereine kann dazu beitragen, vorhandenes Wissen und Engagement stärker miteinander zu verbinden und gemeinsame Projekte und Veranstaltungsformate zu entwickeln. Eine professionell aufgestellte Orga- nisation könnte darüber hinaus zusätzliche Möglichkeiten bei Sponsoring, Fördermittelakquise, Ko- operationen und der Entwicklung eigener Erlösquellen eröffnen. Auch die im Antrag vorgesehene Betrachtung der Wirtschaftsförderung ist aus Sicht der Verwaltung ein wichtiger Ansatz. Stadtmarketing, Innenstadtentwicklung, Standortkommunikation, Tourismus und Wirtschaftsförderung weisen zahlreiche Berührungspunkte auf. Eine systematische Untersuchung dieser Schnittstellen bietet die Chance, Zuständigkeiten klarer zu definieren und vorhandene Syner- gien künftig konsequenter zu nutzen. Der gemeinsame Antrag von SPD und CDU bietet damit aus Sicht der Verwaltung einen guten und wichtigen Anlass, die bestehenden Strukturen umfassend auf den Prüfstand zu stellen und ein zu- kunftsfähiges Organisationsmodell für Kempen zu entwickeln. Die darin enthaltenen Zielsetzungen – Professionalisierung, Bündelung von Kompetenzen, klare Verantwortlichkeiten, wirtschaftlicher Res- sourceneinsatz, stärkere Vernetzung und eine höhere Handlungsfähigkeit – werden von der Verwal- tung ausdrücklich unterstützt. Dabei beginnt die Diskussion in Kempen nicht bei null. Bereits im Jahr 2016 wurde im damaligen Aus- schuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung ein Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Stadt- marketing und Tourismus“ behandelt. In der weiteren Entwicklung wurde der „Runde Tisch Stadtmar- keting“ eingerichtet, der auf Antrag der CDU-Fraktion durch den damaligen Ausschuss für Liegen- schaften und Wirtschaftsförderung einstimmig gebildet wurde. Die organisatorische Weiterentwick- lung von Stadtmarketing und Tourismus stellt damit die Fortsetzung einer bereits seit mehreren Jah- ren geführten Diskussion über die strategische Ausrichtung dieser Aufgabenfelder dar. Die Entscheidung über die Gründung einer eigenen kommunalen Gesellschaft stellt eine weitrei- chende organisatorische, personalwirtschaftliche und finanzielle Weichenstellung dar. Sie sollte des- halb nicht allein auf der Grundlage der Frage getroffen werden, ob eine Marketinggesellschaft grund- sätzlich funktionieren kann, sondern insbesondere danach, welche Organisationsform für die Stadt Kempen dauerhaft die wirtschaftlichste, effizienteste und fachlich geeignetste Lösung darstellt. Stadt- marketing kann als Organisationseinheit innerhalb einer Verwaltung, als Stabsstelle oder in Form ei- nes kommunalen Unternehmens organisiert werden; häufig werden Stadtmarketing, Tourismus, Ver- anstaltungsmanagement oder Wirtschaftsförderung unterschiedlich miteinander kombiniert. So verbindet beispielsweise die Vlotho Marketing GmbH Stadtmarketing und Tourismus mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung. Interessant für die Kempener Betrachtung ist zugleich das Beispiel Hilden: Dort wurde untersucht, Aufgaben einer Stadtmarketing GmbH wieder in die Kernverwaltung zu inte- grieren. In die Berechnung wurden neben unmittelbaren Personalkosten auch Gemeinkosten und Ar- beitsplatzkosten einbezogen. Diese Beispiele zeigen, dass es nicht das eine Organisationsmodell für kommunales Stadtmarketing gibt. Maßgeblich sind vielmehr die örtlichen Aufgaben, Schnittstellen, finanziellen Rahmenbedingun- gen, strategischen Zielsetzungen, die notwendige fachliche Expertise und Ressourcen, moderne Mar- keting-/Datentools sowie entsprechende branchenübliche Software und Lizenzen (CRM, Ads-Konten, Analytics-Tools) und eine belastbare Wirkungs- und Performance-Messung der Aktivitäten. Vorlage 2026/BM/332 1. Änderung Stadt Kempen Seite 5 Aus diesem Grund sollte parallel zur Untersuchung einer Marketinggesellschaft auch ein verwaltungs- internes Organisationsmodell untersucht werden. Dabei sollen zwei Untervarianten betrachtet wer- den: Zum einen die Bündelung der Aufgabenbereiche Stadtmarketing, Tourismus, Veranstaltungsma- nagement, Sponsoring, Innenstadtmarketing sowie weiterer geeigneter Marketing- und Kommunikati- onsaufgaben in einer zentralen Organisationseinheit innerhalb der Verwaltung. Zum anderen soll ge- prüft werden, ob das Veranstaltungsmanagement vollständig und zentral im Ordnungsamt gebündelt und die übrigen Marketingaufgaben in einer zentralen Organisationseinheit zusammengeführt werden können. Das Ordnungsamt ist bereits heute aufgrund der ordnungs-, genehmigungs- und sicherheitsrechtli- chen Anforderungen in eine Vielzahl städtischer Veranstaltungen eingebunden. Im Rahmen der Un- tersuchung ist daher zu prüfen, ob eine organisatorische Zusammenführung des Veranstaltungsma- nagements dort Schnittstellen zwischen Planung, Durchführung sowie Genehmigungs- und Sicher- heitsprozessen reduzieren und die Qualität der Veranstaltungsorganisation verbessern kann. Dabei ist auch zu untersuchen, welche qualitativen und organisatorischen Verbesserungen durch einen hö- heren personellen und sachlichen Ressourceneinsatz im Ordnungsamt erwartet werden können und welcher Ressourceneinsatz hierfür tatsächlich erforderlich wäre. Diese Varianten sind hinsichtlich Personalaufwand, Sachkosten, Leitungsspannen, Gemeinkosten, erforderlicher Arbeitsplatz- und IT-Ausstattung sowie möglicher organisatorischer Synergien mit dem Modell einer ausgegliederten Gesellschaft vollständig vergleichbar zu kalkulieren. Darüber hinaus hält die Verwaltung eine weitergehende Betrachtung der Schnittstellen zur Wirt- schaftsförderung und zum Kulturamt für erforderlich. Der Antrag selbst erkennt bereits erhebliche Schnittstellen zwischen Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, Innenstadtentwicklung, Tourismus, Standortkommunikation und Unternehmensbetreuung an. Gleichzeitig soll die Wirtschaftsförderung nach dem vorliegenden Businessplan zunächst organisatorisch innerhalb der Verwaltung verbleiben. Gerade deshalb sollte die externe Untersuchung diese Frage nicht vorwegnehmen. Zu prüfen ist viel- mehr, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Einbindung der Wirtschaftsförderung in eine künftige Gesellschaft zusätzliche Synergien schaffen könnte oder ob die organisatorische Trennung mit klar definierten Schnittstellen die sachgerechtere Lösung darstellt. Entsprechendes gilt für das Kulturamt. Stadtmarketing, Tourismus, Veranstaltungen und Kultur wei- sen erhebliche Überschneidungen hinsichtlich Zielgruppenansprache, Veranstaltungsplanung, Öffent- lichkeitsarbeit, touristischer Vermarktung und Standortprofilierung auf. Andererseits besitzt Kultur ei- nen eigenständigen öffentlichen Auftrag, der nicht ausschließlich unter Marketinggesichtspunkten be- trachtet werden kann. Eine mögliche organisatorische Verbindung muss daher insbesondere hinsicht- lich fachlicher Eigenständigkeit, Steuerungsmöglichkeiten, Personal, Finanzierung und Wirtschaftlich- keit untersucht werden. Der dem Antrag beigefügte Businessplan geht derzeit von Personalkosten zwischen rund 958.000 Euro und 1,1 Mio. Euro jährlich, Sachkosten zwischen 290.000 und 350.000 Euro und einem Ge- samtaufwand zwischen 1,248 und 1,45 Mio. Euro aus. Nach Abzug angenommener Erlöse wird ein Nettoressourceneinsatz zwischen rund 1,018 und 1,22 Mio. Euro jährlich dargestellt. Diese Zahlen stellen eine wichtige Arbeitsgrundlage dar, bedürfen jedoch vor einer Organisationsentscheidung ei- ner unabhängigen Validierung. Dies betrifft insbesondere die tatsächlichen Stellenanteile, die voll- ständige Zuordnung der Sachkosten, Gemeinkosten, Kosten der Gesellschaftsorgane und Geschäfts- führung, Räume, IT, Buchhaltung, Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung und Versicherungen so- wie die realistische Höhe zukünftiger Sponsoring-, Förder- und sonstiger Einnahmen. Der Businessplan unterstellt beispielsweise eine Entwicklung der eigenen Erlöse von 350.000 Euro im ersten Jahr auf 550.000 Euro im fünften Jahr und damit eine Steigerung der Eigenfinanzierungs- quote von 24,6 auf 36,1 Prozent. Diese Annahmen sollten im Rahmen der externen Untersuchung auf ihre tatsächliche Realisierbarkeit überprüft werden. Entscheidend ist dabei der Grundsatz, dass durch eine neue Organisationsform keine dauerhaften Doppelstrukturen zwischen Kernverwaltung und Ge- sellschaft entstehen dürfen. Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Personalressourcen und Budgets müs- sen eindeutig zugeordnet werden. Vorlage 2026/BM/332 1. Änderung Stadt Kempen Seite 6 Eine mögliche Gründung muss zudem die kommunalrechtlichen Voraussetzungen der Gemeindeord- nung Nordrhein-Westfalen erfüllen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung und Einordnung der Tätigkeiten sind insbesondere die §§ 107 und 108 GO NRW zu prüfen. Bei einer wirtschaftlichen Be- tätigung verlangt § 107 GO NRW unter anderem einen öffentlichen Zweck, ein angemessenes Ver- hältnis zur Leistungsfähigkeit der Kommune und grundsätzlich die Prüfung, ob der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann. Vor einer entsprechen- den Unternehmensgründung sieht das Gesetz außerdem eine Marktanalyse über Chancen und Risi- ken sowie Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft vor. § 108 GO NRW stellt zusätzliche Anforderungen an kommunale Unternehmen in privater Rechtsform, unter anderem hinsichtlich Haftungsbegrenzung, finanzieller Leistungsfähigkeit, kommunaler Einfluss- möglichkeiten und Ausrichtung auf den öffentlichen Zweck. Eine Entscheidung über die Gründung ei- ner Gesellschaft ist darüber hinaus der Aufsichtsbehörde nach § 115 GO NRW grundsätzlich spätes- tens sechs Wochen vor Vollzug anzuzeigen. Steuer-, vergabe-, beihilfe- und personalrechtliche Aus- wirkungen sowie mögliche Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverhältnisse und Beteiligungsrechte sind Bestandteil der weiteren Untersuchung. Ziel des weiteren Verfahrens sollte damit nicht die bloße Bestätigung eines bereits feststehenden Or- ganisationsmodells, sondern die Entwicklung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage für den Rat sein. Die Untersuchung der Unternehmensberatung ist ziel- und anforderungsorientiert aufzubauen. Aus- gangspunkt sind die strategischen Ziele sowie die hierfür erforderlichen Fähigkeiten, Ressourcen und Prozesse für wettbewerbsfähige Leistungen. Die möglichen Organisationsformen sind anschließend nach einheitlichen Kriterien daraufhin zu beurteilen, wie effektiv und effizient sie diese Anforderungen und Ziele erfüllen können. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Untersuchung deshalb mindestens folgende Organisationsvarian- ten vergleichend gegenüberstellen: 1. Marketinggesellschaft entsprechend dem Antrag von SPD und CDU, insbesondere mit Stadt- marketing, Tourismus, Veranstaltungsmanagement, Sponsoring und Innenstadtmarketing, 2. erweiterte Marketinggesellschaft unter Einbeziehung der Wirtschaftsförderung und/oder geeig- neter Aufgabenbereiche des Kulturamtes, 3. verwaltungsinterne Bündelung mit zwei möglichen Untervarianten: a) Bündelung der Aufgabenbereiche Stadtmarketing, Tourismus, Veranstaltungsmanagement, Spon- soring, Innenstadtmarketing sowie weiterer geeigneter Marketing- und Kommunikationsaufgaben in einer zentralen Organisationseinheit innerhalb der Verwaltung, b) Bündelung des Veranstaltungsmanagements im Ordnungsamt und gleichzeitige Bündelung der üb- rigen Marketingaufgaben in einer zentralen Organisationseinheit innerhalb der Verwaltung. Insbesondere dient der dritte Vorschlag zur Überprüfung effizienter Lösungen, die gleichzeitig bereits eine deutliche Qualitäts- und Leistungssteigerung erwirken können. Für sämtliche Varianten sind Aufgaben, Personalbedarf, Kosten, Erlöse, Schnittstellen, Steuerungsfä- higkeit, rechtliche Voraussetzungen, Chancen und Risiken sowie die Auswirkungen auf den Kern- haushalt nach einheitlichen Maßstäben darzustellen. Erst diese vergleichende Betrachtung ermöglicht dem Rat eine sachgerechte Entscheidung darüber, welche Organisationsform für Kempen fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich dauerhaft tragfähig ist. Vorlage 2026/BM/332 1. Änderung Stadt Kempen Seite 7 DELLMANS Bürgermeister ANLAGEN 1. 138--10-09-2026 Gemeinsamer Antrag CDU und SPD Gründung einer Marketing Gesellschaft für Kempen 2. Stellungnahme Kämmerei Vorlage 2026-BM-332 29.09.2026

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