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Soziale Bodennutzung, Erbbaurecht, Milieuschutz und Zweckentfremdungsverbot - Schutz-Paket Wohnen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHamm
Datum2026-10-13
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Stadt Hamm Antrag AT-121/26 Datum 01.10.2026 Absender Ratsgruppe Die Linke im Rat der Stadt Hamm, Südstraße 8, 59065 Hamm Adressat Oberbürgermeister Marc Herter, Theodor-Heuss-Platz 16, 59065 Hamm Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Rat 13.10.2026 beschließend Betreff Soziale Bodennutzung, Erbbaurecht, Milieuschutz und Zweckentfremdungsverbot - Schutz- Paket Wohnen Antrag Die Ratsgruppe Die Linke beantragt, der Rat der Stadt Hamm möge folgenden Beschluss fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung zur sozialen Bodennutzung zu erarbeiten. Bei neuem Baurecht ab 30 Wohneinheiten sind mindestens 40% geförderter Wohnungsbau festzu- schreiben. Städtische Grundstücke werden grundsätzlich nicht mehr verkauft, sondern im Erbbaurecht verge- ben. Die Verwaltung prüft für innenstadtnahe Quartiere und weitere angespannte Lagen die Vorausset- zungen für Milieuschutzsatzungen nach §172 BauGB. Die Verwaltung prüft die Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung zur Begrenzung von Leerstand und Kurzzeitvermietung. Bericht im Ausschuss für Stadtentwicklung bis Q1/2027. Begründung Hamm braucht Schutz vor Spekulation. Boden ist nicht vermehrbar. Mit sozialer Bodennutzung, Erbbaurecht und Milieuschutz sichern wir bezahlbares Wohnen dauerhaft. Sefika Minte, Ratsfrau der Ratsgruppe Die Linke Peter Schüren, Ratsherr der Ratsgruppe Die Linke Anlage(n): - keine Seite 1 von 1

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