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Soziale Bodennutzung, Erbbaurecht, Milieuschutz und Zweckentfremdungsverbot - Schutz-Paket Wohnen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-10-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Antrag AT-121/26 Datum
01.10.2026
Absender
Ratsgruppe Die Linke im Rat der Stadt Hamm, Südstraße 8, 59065 Hamm
Adressat
Oberbürgermeister Marc Herter, Theodor-Heuss-Platz 16, 59065 Hamm
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Rat 13.10.2026 beschließend
Betreff
Soziale Bodennutzung, Erbbaurecht, Milieuschutz und Zweckentfremdungsverbot - Schutz-
Paket Wohnen
Antrag
Die Ratsgruppe Die Linke beantragt, der Rat der Stadt Hamm möge folgenden Beschluss fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung zur sozialen Bodennutzung zu erarbeiten. Bei
neuem Baurecht ab 30 Wohneinheiten sind mindestens 40% geförderter Wohnungsbau festzu-
schreiben.
Städtische Grundstücke werden grundsätzlich nicht mehr verkauft, sondern im Erbbaurecht verge-
ben.
Die Verwaltung prüft für innenstadtnahe Quartiere und weitere angespannte Lagen die Vorausset-
zungen für Milieuschutzsatzungen nach §172 BauGB.
Die Verwaltung prüft die Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung zur Begrenzung von
Leerstand und Kurzzeitvermietung.
Bericht im Ausschuss für Stadtentwicklung bis Q1/2027.
Begründung
Hamm braucht Schutz vor Spekulation. Boden ist nicht vermehrbar. Mit sozialer Bodennutzung,
Erbbaurecht und Milieuschutz sichern wir bezahlbares Wohnen dauerhaft.
Sefika Minte, Ratsfrau der Ratsgruppe Die Linke Peter Schüren, Ratsherr der Ratsgruppe Die
Linke
Anlage(n):
- keine
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