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Antrag (B90/DIE GRÜNEN): Verkehrsführung zwischen Straße Am Gutspark und Scharenbergstraße“ (DS 9323)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFalkensee
Datum2026-10-05
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragen die Aufhebung des Beschlusses 24/24/17 zur Pkw-Durchfahrtsverkehrslösung zwischen Straße Am Gutspark und Scharenbergstraße. Stattdessen soll der Bebauungsplan F17A nur eine Fuß- und Radwegeverbindung mit Notfalldurchfahrt für Rettungsdienste vorsehen. Die Begründung nennt mangelnde Umsetzungsfortschritte seit 2017, Grundstückseigentum als Hindernis und Schulwegesicherheit bei der nahen Europaschule als Gründe für den Verzicht auf Pkw-Verkehrsverstärkung.

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zu TOP 6.5 Stadtverordnetenversammlung Falkensee Falkensee, 26.06.2026 Drucksachen-Nr.: …9…32…3…… Beschluss-Nr.: ……………. Vom: …………………………. Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Verkehrsführung zwischen Straße am Gutspark und Scharenbergstraße Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Punkte 1) und 3) des Beschlusses Nr. 24/24/17 vom 01.03.2017 werden aufgehoben. Zwischen der Straße am Gutspark und Scharenbergstraße ist im Bebauungsplan F17A eine Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr vorzusehen. Eine Freigabe für mögliche Anlieger der geplanten zweiten Zentrumsachse ist im Verfahren zu prüfen. Die Fläche soll zudem in Notfällen den Rettungsdiensten zur Umfahrung des Knotenpunktes Bahnhofstraße/Poststraße dienen. Begründung Mit dem Beschluss Nr. 24/24/17 vom 01.03.2017 wurde Stadtverwaltung von der SVV beauftragt die zukünftige Erschließung der zweiten Zentrumsachse „Scharenbergstraße“ im Beidrichtungsverkehr für Pkw und Anlieger (wobei geprüft werden sollte, ob die Erschließungsziele auch mit einer Einbahnstraßenlösung ggf. mit Busverkehr zu erreichen sind) in den B-Plan zu übernehmen und eine entsprechende Verkehrsplanung zu beauftragen (Punkt 1) sowie eine Verkehrsuntersuchung für eine geeignete Verkehrsführung (einschließlich Busführung) für den Knotenpunkt Bahnhofstraße/Am Gutspark zu beauftragen (Punkt 2). Seit dem Beschluss im März 2017 konnten keine relevanten Erfolge im Umsetzungsprozess verzeichnet werden. Gleichzeitig ist die Frage der Verkehrsführung ein großes Hindernis im B- Plan-Verfahren zur Anpassung des F17A, da sich Teilflächen in Privatbesitz befinden. Da der Eigentümer unter den aktuellen Umständen nicht zum Verkauf an die Stadt bereit zu sein scheint, kann mit dem Verzicht auf einen Straßenbau mit Pkw-Durchfahrtsverkehr möglicherweise ein Fortschritt erzielt werden. Und zuletzt liegt der Bereich im direkten Umfeld der Europaschule. Vor dem Hintergrund der Schulwegesicherheit, sollte auf Pkw-Verkehr-verstärkende Maßnahmen verzichtet werden und das Schulumfeld stattdessen sicher für die Schüler*innen gestaltet werden. Deshalb soll mit diesem Antrag der Beschluss aufgehoben, im B-Plan-Verfahren nur eine Fuß- und Radwegeverbindung inkl. Durchfahrungsmöglichkeit für Rettungsdienste vorgesehen werden und damit dieser strittige Aspekt im Verfahren gelöst werden. Inwiefern die zweite Zentrumsachse weiterhin Planungsziel und einer Erschließung für Anlieger bedarf ist im Verfahren zu klären. Julia Concu Hans-Peter Pohl Vorsitzende Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Vorsitzender SVV

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