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Verwendung von Bezirksausschussmitteln sichtbar machen - Antrag der Volt-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSiegen
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Volt-Fraktion beantragt, die Verwendung von Bezirksausschussmitteln sichtbar zu machen. Die Verwaltung befürwortet dies grundsätzlich und sieht rechtliche und finanzielle Umsetzbarkeit. Eine übersichtliche Darstellung der geförderten Maßnahmen soll das Förderinstrument bekannter machen und kann regelmäßig mit ohnehin anfallenden Dokumentationen aktualisiert werden.

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UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN Vorlage Nr. AT 91/2026 A Der Bürgermeister A N T R A G gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Universitätsstadt Siegen und seine Ausschüsse Antragsteller/in Volt- Fraktion Eingang 15.09.2026 Federführend Büro Bürgermeister Beratungsfolge: X öffentlich nichtöffentlich Rat 30.09.2026 Betreff: Verwendung von Bezirksausschussmitteln sichtbar machen - Antrag der Volt-Fraktion Ersteinschätzung der Verwaltung: Rechtliche Umsetzbarkeit Ist der Antrag rechtlich umsetzbar? ☒Ja ☐Nein Stellungnahme zu rechtlichen Aspekten: Finanzielle Umsetzbarkeit Ist der Antrag finanziell umsetzbar? ☒Ja ☐Nein Stellungnahme zu finanziellen Aspekten: . . . Vorlage Nr. AT 91/2026 A Seite 2 / 2 Klimaschutzaspekte Sind Klimaschutzaspekte betroffen? ☐Ja ☒Nein Stellungnahme zu Klimaschutzaspekten: Allgemeine Stellungnahme zum Antrag: Die dem Antrag entsprechende Darstellung über die durch Bezirksausschussmittel geförderten Maßnahmen ist möglich und wird seitens der Verwaltung grundsätzlich befürwortet. Eine über­ sichtliche Darstellung der geförderten Maßnahmen bietet zudem die Möglichkeit, die Bezirksaus­ schussmittel als bestehendes Förderinstrument bei Vereinen, Initiativen und sonstigen Akteuren bekannter zu machen. Eine regelmäßige Aktualisierung der Übersicht kann im Zusammenhang mit den ohnehin anfallen­ den Dokumentationsvorgängen erfolgen. Weiterhin besteht in der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen durch die Bezirksaus­ schüssen eine allgemeine Pflicht, in geeigneter Form (z. B. durch Öffentlichkeitsarbeit) auf die För­ derung durch öffentliche Mittel der Stadt Siegen hinzuweisen. gez. Tristan Vitt Bürgermeister Der Antrag wurde im Rahmen eines Workflows durch die beteiligten Adressaten digital veri­ fiziert und weitergegeben und ist ohne Unterschrift gültig.

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