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Antrag der AfD Fraktion zur Schaffung von öffentlichen Graffiti- und Sprühflächen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBottrop
Datum2026-10-14
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion Bottrop beantragt die Schaffung legaler Graffiti- und Sprühflächen in den drei Stadtbezirken, um illegalem Sprühen vorzubeugen und jungen Menschen kreative Ausprobierräume zu bieten. Die Verwaltung soll Standorte in Stadtteilparks evaluieren und je Standort drei L-Steine als Sprühflächen aufstellen. Zusätzlich sollen QR-Code-Tafeln für Foto-Uploads, jährliche Jury-Prämierungen und Workshops mit professionellen Graffitikünstlern umgesetzt werden. Ein Beschluss ist im Text nicht dokumentiert.

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Dokument

Extrahierter Text

Alternative für Deutschland Fraktion Bottrop Fraktionsvorsitzender: Markus Mellerke Telefon: +49 177 27 44 38 2 An: Stellv. Fraktionsvorsitzender: Die Vorsitzende des Patrick Engels K–u lturausschusses der Stadt Telefon: +49 151 11 02 66 80 Bottrop sowie die Stellv. Fraktionsvorsitzender Bezirksbürgermeister Sascha Hyzy Telefon: +49 160 92 40 22 70 Fraktionsgeschäftsführer Marco Gräber Telefon: +49 176 62 85 44 21 E-Mail: [email protected] Antrag an den Kulturausschuss der Stadt Bottrop Schaffung legaler Graffiti- und Sprühflächen Bottrop Bottrop, den 04.09.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Ausschussvorsitzende, hiermit stellt die Alternative für Deutschland folgenden Antrag für den kommenden Kulturausschuss: 1. Ausgangslage In Bottrop kommt es immer wieder zu illegalem Graffiti und Sachbeschädigungen an öffentlichen und privaten Gebäuden, Wänden und Anlagen. Die Beseitigung dieser Schäden verursacht der Stadt, den städtischen Gesellschaften sowie privaten Eigentümern jährlich wiederkehrende Kosten. Gleichzeitig fehlt es insbesondere jungen Menschen und Einsteigern, die sich beim Sprayen ausprobieren möchten, an einer legalen und geeigneten alternativen Fläche hierfür. Wer sich für Graffiti als kreative Ausdrucksform interessiert, hat in Bottrop bislang keinen Ort, an dem er dies straf- und gefahrlos tun kann. Andere Kommunen haben mit sogenannten "Legal Walls" bzw. "Hall of Fame"-Flächen gute Erfahrungen gemacht: Legale, klar gekennzeichnete Sprühflächen bieten eine attraktive Alternative zu illegalem Sprühen und wirken nachweislich präventiv gegen Vandalismus und bereichern das Stadtbild. 2. Zielsetzung Ziel dieses Antrags ist die Schaffung legaler, öffentlich zugänglicher Graffiti- und Sprühflächen in allen drei Bottroper Stadtbezirken. Damit sollen folgende Effekte erreicht werden: Schaffung von legalen Ausprobier- und Übungsflächen für Nachwuchssprayer aller Erfahrungsstufen, Vorbeugung von Vandalismus und illegalem Sprühen durch attraktive legale Alternativen, Förderung von Kunst, Kultur und kreativem Engagement junger Menschen in Bottrop, Stärkung der Identifikation der Bevölkerung mit den Stadtteilparks durch aktive Beteiligung und einem jährlichen Wettbewerb, Ermöglichung von fachlicher Anleitung durch Workshops mit professionellen Graffitikünstlern. 3. Antrag Der Kulturausschuss der Stadt Bottrop möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in den Stadtteilparks der drei Bottroper Stadtbezirke Mitte, Süd und Kirchhellen jeweils einen Standort für eine legale Graffiti- und Sprühfläche zu evaluieren und diese in einer der nächsten Kulturausschusssitzungen zu präsentieren. 2. Je Standort sollen drei L-Steine (Maße 205 x 100 x 8 cm) nebeneinander aufgestellt werden, sodass eine zusammenhängende Sprühfläche von ca. 6 x 2 Metern entsteht. Die L-Steine werden zur Kippsicherheit im Boden verankert. 3. Neben jeder Fläche wird eine kleine Informationstafel mit QR-Code aufgestellt. Über den QR-Code können die Nutzer ein Foto ihres Kunstwerks direkt auf einer von der Stadt Bottrop bereitgestellten Plattform hochladen. 4. Einmal jährlich prämiert eine fachkundige Jury das schönste bzw. beste auf diesem Weg eingereichte Graffiti. 5. Die Flächen sollen zusätzlich für Workshops zur Verfügung stehen, in denen professionelle Graffitikünstler interessierten Bürgern das Sprayen fachgerecht vermitteln können. 6. Die Verwaltung berichtet dem Kulturausschuss über geeignete konkrete Standorte innerhalb der Stadtteilparks, die anfallenden Kosten, einen realistischen Umsetzungszeitraum sowie ein Konzept zur Organisation von Jury, Prämierung und Workshops. 4. Begründung Illegales Sprayen führt in Bottrop regelmäßig zu Sachbeschädigungen an öffentlichen und privaten Gebäuden, deren Beseitigung Stadt, städtische Gesellschaften und privaten Eigentümern jährlich Geld kostet. Legale, klar gekennzeichnete Flächen bieten eine attraktive Alternative und wirken erfahrungsgemäß präventiv gegen Vandalismus. Gerade jungen Menschen und Einsteigern fehlt bislang ein Ort, an dem sie das Sprayen straffrei ausprobieren können. Mit den vorgeschlagenen Flächen entsteht ein niedrigschwelliges Angebot, das kreatives Ausprobieren fördert, ohne dass Anwohner oder öffentliches Eigentum beeinträchtigt werden. Die feste Verankerung der L-Steine im Boden gewährleistet die notwendige Standsicherheit. Der überschaubaren Investition stehen den jährlich wiederkehrenden Kosten für die Beseitigung von illegalem Graffiti gegenüber. Der QR-Code-gestützte Upload und die jährliche Prämierung schaffen einen zusätzlichen Anreiz zur Teilnahme, fördern die Identifikation der Bevölkerung mit den Stadtteilparks und ermöglichen der Verwaltung zugleich eine einfache Dokumentation der Nutzung. Durch Workshops mit professionellen Künstlern wird zudem eine fachliche Anleitung sichergestellt, sodass die Flächen sinnvoll und in ansprechender Qualität genutzt werden können. Mit freundlichen Grüßen AfD-Fraktion Bottrop Markus Mellerke -Fraktionsvorsitzender-

Text aus PDF extrahiert