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Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zu den tegut-Filialen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRiedstadt
Datum2026-10-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt, dass der Magistrat kurzfristig mit relevanten Beteiligten Kontakt aufnimmt, um die Zukunft des tegut-Marktes in Wolfskehlen zu klären. Nach Medienberichten wurde dieser Standort – anders als andere im Kreis Groß-Gerau – nicht zur Übernahme durch Edeka freigegeben. Die Stadt soll im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine wohnortnahe Lebensmittelversorgung an diesem zentralen Ort erhalten und alternative Betreiber unterstützen, um Leerstand zu vermeiden.

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Parlamentsbüro Fachgruppe Verwaltungssteuerung Aktenzeichen: DS-Nummer: 2026-162-XII Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zu den tegut-Filialen Gremium Datum TOP Status Stadtverordnetenversammlung 01.10.2026 öffentlich Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung der städtischen Wirtschaftsförderung kurzfristig Kontakt mit den relevanten Beteiligten aufzunehmen und die weitere Perspektive des bisherigen tegut-Standorts in Wolfskehlen zu klären. 2. Dabei soll im Rahmen der städtischen Möglichkeiten darauf hingewirkt werden, die wohnortnahe Lebensmittelversorgung an diesem Standort zu erhalten, Perspektiven mit geeigneten Betreibern zu unterstützen und einen längerfristigen Leerstand an dieser zentralen Stelle in Wolfskehlen zu vermeiden. 3. Über den weiteren Sachstand und die Ergebnisse der Gespräche ist die Stadtverordnetenversammlung zeitnah zu informieren. Begründung: Nach aktuellen Medienberichten gehört der tegut-Markt in Riedstadt-Wolfskehlen als einziger Standort im Kreis Groß-Gerau nicht zu den Filialen, deren Übernahme durch Edeka freigegeben wurde. Welche konkreten Auswirkungen dies auf die weitere Entwicklung des Standorts hat, ist derzeit offen. Der Standort übernimmt eine wichtige Funktion für die wohnortnahe Lebensmittelversorgung in Wolfskehlen. Gleichzeitig gilt es, einen möglichen längerfristigen Leerstand an dieser zentral gelegenen Stelle zu vermeiden. Die Stadt sollte deshalb frühzeitig das Gespräch mit den relevanten Beteiligten suchen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine tragfähige Perspektive für den Standort unterstützen. Die Entscheidung des Bundeskartellamts bedeutet nicht automatisch eine Schließung des Standorts. Vielmehr soll durch den vierjährigen Verzicht von Edeka sichergestellt werden, dass die betroffenen Märkte auch für andere Betreiber zur Verfügung stehen. Für den Standort in Wolfskehlen eröffnet dies grundsätzlich die Möglichkeit einer anderen Betreiberlösung. Vor diesem Hintergrund sollte die Stadt unter Einbeziehung ihrer Wirtschaftsförderung frühzeitig Gespräche unterstützen und sich für den Erhalt der wohnortnahen Lebensmittelversorgung sowie die Vermeidung eines längerfristigen Leerstands einsetzen. Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf das Klima: Riedstadt, den 01.10.2026

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