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Antrag (Änderungsantrag) der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion zu V-096/2026-2, V-097/2026-2 und V-098/2026-2 Kläranlage Nauheim -Phosphorelimination -Verpflichtungsermächtigung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNauheim
Datum2026-10-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion beantragt, die Finanzierungsformulierung aus drei Vergabevorlagen zur Phosphorelimination der Kläranlage Nauheim zu streichen und die Auftragserteilungen von den erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen abhängig zu machen. Grund: Die geplanten Aufträge von insgesamt 1,2 Millionen Euro überschreiten den 2026er Haushaltsansatz von 350.000 Euro erheblich, weshalb eine ordnungsgemäße Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan erforderlich ist, statt diese per Vorlagenbeschluss zu regeln.

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Dokument

Extrahierter Text

Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) A-060/2026-2 Gemeinde Nauheim FD: Fachdienst Bauen, Liegenschaften und Umwelt Aktenzeichen: Antrag Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt 23.09.2026 Antrag (Änderungsantrag) der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion zu V-096/2026-2, V-097/2026-2 und V-098/2026-2 Klaranlage Nauheim -Phosphorelimination -Verpflichtungsermächtigung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt beschließt folgende Änderung der Beschlussvorlagen V-096/2026-2, V- 097/2026-2 und V-098/2026-2: 1.Der in allen drei Vorlagen enthaltene Absatz ,,Mit dieser Vorlage wird die Finanzierung der Gesamtmaßnahme IN70002402 , Kläranlage -Phosphorelimination' mit einem aktuellen Gesamtmittelbedarf van 1.744.050,00 €, verteilt auf 350.000,00 € im Haushaltsjahr 2026, 1.000.000,00 € im Haushaltsjahr 2027, 350.000,00 € im Haushaltsjahr 2028 und 44.050,00 € im Haushaltsjahr 2029, einschließlich der hierfür erforderlichen Verpflichtungsermächtigung, beschlossen." wird jeweils gestrichen. Der Absatz ist in der Rohbauvorlage ebenso enthalten wie in den Vorlagen zur Maschinen- und EMSR-Technik. 2. Die Auftragserteilungen nach V-096/2026-2, V-097/2026-2 und V-098/2026-2 dürfen erst vollzogen werden, wenn die hierfür erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wirksam vorliegen Begründung: Mit den drei Vorlagen sollen nun sämtliche wesentlichen Gewerke der Phosphorelimination vergeben werden: • Rohbau: 479.001,82 € • Maschinentechnik: 472.361,44 € • EMSR-Technik: 294.091,33 € Damit sollen Auftrage über insgesamt 1.245.454,59 € vergeben werden. Gleichzeitig ist für 2026 nach allen drei Vorlagen lediglich ein revidierter Haushaltsansatz von 350.000 € vorgesehen. Die Verwaltung stellt deshalb selbst fest, dass bereits 2026 Verpflichtungen eingegangen werden sollen, aus denen Auszahlungen in den Folgejahren entstehen, und hierfür eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich ist. Nach § 102 HGO dürfen Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen in künftigen Jahren grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. Die Finanzierung der daraus entstehenden Auszahlungen in den künftigen Haushalten muss gesichert erscheinen. Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung ist deshalb maßnahmenbezogen und mit den Belastungen der einzelnen Folgejahre im Haushaltsplan darzustellen. Die in allen drei Einzelvorlagen enthaltene gleichlautende Formulierung, wonach mit der jeweiligen Vergabevorlage zugleich die Finanzierung der gesamten Maßnahme einschließlich der erforderlichen Verpflichtungsermächtigung beschlossen werde, ersetzt diese haushaltsrechtliche Veranschlagung nicht. Da der Haushalt 2026 noch im Beratungsverfahren ist, kann die erforderliche Verpflichtungsermächtigung ordnungsgemäß in den Haushaltsplan aufgenommen und gemeinsam mit den Auswirkungen auf die Haushaltsjahre 2027 bis 2029 der Gemeindever tretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Umsetzung der Phosphorelimination und die Ergebnisse der bereits durchgeführten Vergabeverfahren werden nicht grundsätzlich infrage gestellt. Die Auftragserteilung wird lediglich an das Vorliegen der erforderlichen haushaltsrechtlichen Ermächtigung geknüpft. Nauheim, 20.09.2026 Anlagen

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