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Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion zum Investitionsprogramm 2026 betreffend Streichung der Investitionsmaßnahmen IN06002401 und IN06002404
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nauheim |
| Datum | 2026-10-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion beantragt die Streichung zweier Investitionsmaßnahmen aus dem Investitionsprogramm 2026 der Gemeinde Nauheim: die Sanierung der Hebeanlage Rathaus (50.000 €) und den Rathaus-Notstromanschluss/das Aggregat (75.000 €). Begründet wird dies mit der angespannten Haushaltslage und der Tatsache, dass mit beiden Maßnahmen noch nicht begonnen wurde, sodass das Investitionsvolumen um insgesamt 125.000 € reduziert werden kann, ohne laufende Projekte zu gefährden.
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Dokument
Extrahierter Text
Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
A-065/2026-2
Gemeinde Nauheim
FD: Fachdienst Finanzen Aktenzeichen:
Antrag
Beratungsfolge Termin TOP
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026
Gemeindevertretung 01.10.2026
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion zum Investitionsprogramm 2026 betreffend Streichung der
Investitionsmaßnahmen IN06002401 und IN06002404
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die folgenden Investitionsmaßnahmen werden aus dem Investitionsprogramm 2026 gestrichen:
1. IN06002401 - Sanierung Hebeanlage Rathaus: 50.000 €
2. IN06002404 - Rathaus - Notstromanschluss / Aggregat: 75.000 €
Die für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Investitionsauszahlungen werden entsprechend um insgesamt
125.000 € reduziert.
Begründung:
Nach Auskunft des Bürgermeisters in einer der Haushaltsberatungsrunden wurde mit den beiden Maßnahmen
IN06002401 - Sanierung Hebeanlage Rathaus und IN06002404 - Rathaus Notstromanschluss/Aggregat bislang noch
nicht begonnen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sollten für 2026 vorgesehenen Investitionen auf die
Maßnahmen konzentriert werden, die bereits begonnen wurden, sich konkret in der Umsetzung befinden oder aus
Gründen der Sicherheit bzw. aufgrund rechtlicher Verpflichtungen kurzfristig erforderlich sind.
Da die beiden genannten Maßnahmen noch nicht begonnen wurden, besteht hier die Möglichkeit, das
Investitionsvolumen 2026 zu reduzieren, ohne bereits laufende Projekte abzubrechen. Eine spätere erneute
Veranschlagung bleibt möglich, wenn die Maßnahmen erforderlich werden und ihre Umsetzung konkret ansteht.
Durch die Streichung werden, die für 2026 vorgesehenen Investitionsauszahlungen um insgesamt 125.000 Euro
reduziert.
Nauheim, 20.09.2026
Anlagen
Text aus PDF extrahiert