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Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion zum Stellenplan 2026/Haushalt 2026, Sperrvermerk für die neue Stelle "Controlling"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNauheim
Datum2026-10-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion beantragt, die neu geplante 1,0-Vollzeitstelle „Controlling" (EG 10) in der Finanzverwaltung mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Aufhebung soll erst erfolgen, nachdem ein Controlling-Konzept vorgelegt wird, das Aufgaben, Ziele, organisatorische Einbindung und Personalbedarf darstellt. Der Haupt- und Finanzausschuss erhält die widerrufliche Entscheidungskompetenz zur Freigabe des Sperrvermerks.

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Dokument

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Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) A-063/2026-2 Gemeinde Nauheim FD: Fachbereich I Aktenzeichen: Antrag Beratungsfolge Termin TOP Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 Gemeindevertretung 01.10.2026 Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion zum Stellenplan 2026/Haushalt 2026, Sperrvermerk für die neue Stelle "Controlling" Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die im Stellenplan 2026 neu ausgewiesene 1, 0-Vollzeitstelle EG 10, ,,Controlling" in der Finanzverwaltung (Kostenstelle 0300) wird mit einem Sperrvermerk versehen. 2. Voraussetzung für die Aufhebung des Sperrvermerks ist die Vorlage eines Controlling-Konzepts. Dieses soll insbesondere die vorgesehenen Aufgaben und Ziele des Controllings, die Abgrenzung zu bereits bestehenden Aufgaben innerhalb der Finanzverwaltung, die organisatorische Einbindung, das vorgesehene Haushalts- und Berichtswesen sowie den hierfür erforderlichen Personalbedarf darstellen. 3. Die Gemeindevertretung überträgt dem Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 62 Abs. 1 Satz 3 HGO widerruflich die Entscheidung über die Aufhebung dieses Sperrvermerks. Begründung: Im Stellenplan 2026 ist für die Finanzverwaltung eine Erhöhung des Stellenumfangs von 4,0 auf 5,0 Stellen vorgesehen. Als Begründung wird ausdrücklich die ,,neue EG10-Stelle „Controlling"' genannt. Damit handelt es sich um eine neu geschaffene Vollzeitstelle. Mit der Einrichtung einer zusätzlichen Controlling-Stelle entstehen dauerhaft Personalaufwendungen. Vor einer Besetzung soll deshalb nachvollziehbar dargestellt werden, welche konkreten Aufgaben mit der neuen Stelle wahrgenommen werden sollen und welcher zusätzliche Personalbedarf hieraus entsteht. Das Controlling-Konzept soll zugleich deutlich machen, wie sich die neuen Aufgaben von den bereits bestehenden Aufgaben der Finanzverwaltung abgrenzen und welche Funktion die Stelle insbesondere für Haushaltssteuerung und Berichtswesen übernehmen soll. Der Sperrvermerk stellt die im Stellenplan vorgesehene Stelle nicht grundsätzlich in frage. Er stellt vielmehr sicher, dass vor ihrer haushaltsrechtlichen Freigabe eine ausreichende Entscheidungsgrundlage über Aufgaben, organisatorische Einbindung und Personalbedarf vorliegt. Der Stellenplan ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO Bestandteil des Haushaltsplans. Die GemHVO führt ausdrücklich Gesamthaushalt, Teilhaushalte und Stellenplan als dessen Bestandteile auf. Die Entscheidung über die Aufhebung des Sperrvermerks kann auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen werden. § 62 Abs. 1 Satz 3 HGO bestimmt, dass die Gemeindevertretung -unbeschadet der ausschließlich ihr vorbehaltenen Angelegen heiten des§ 51 HGO -bestimmte Angelegenheiten oder Arten von Angelegenheiten einem Ausschuss widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen kann. Die Übertragung wird hier ausdrücklich auf die Entscheidung über diesen konkreten Sperrvermerk begrenzt. Nauheim, 20.09.2026 Anlagen

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