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Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion zum Stellenplan 2026 - Sperrvermerk Kultur und Öffentlichkeitsarbeit
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nauheim |
| Datum | 2026-10-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion beantragt, eine neue 1,0-Stelle (EG 8) für Sachbearbeitung Kultur und Öffentlichkeitsarbeit im Stellenplan 2026 mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dies soll eine Besetzung erst nach separater Gemeindevertretungs-Entscheidung ermöglichen. Grund ist die angespannte Haushaltslage bei gleichzeitig niedriger tatsächlicher Besetzungsquote (0,46 von 1,50 Stellen). Vor Aufhebung des Sperrvermerks soll eine Darstellung von Aufgabenbereich, Personalbedarf und Kosten vorgelegt werden.
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Dokument
Extrahierter Text
Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
A-062/2026-2
Gemeinde Nauheim
FD: Fachbereich I Aktenzeichen:
Antrag
Beratungsfolge Termin TOP
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026
Gemeindevertretung 01.10.2026
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion zum Stellenplan 2026 - Sperrvermerk Kultur und Öffentlichkeitsarbeit
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die im Stellenplan 2026 im Teilhaushalt 3000, ,,Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit" neu vorgesehene 1,0-Stelle der
Entgeltgruppe EG 8 für Sachbearbeitung Kultur und Öffentlichkeitsarbeit wird mit einem Sperrvermerk versehen.
Die Stelle darf erst nach Aufhebung des Sperrvermerks durch die Gemeindevertretung besetzt werden.
Vor einer Entscheidung über die Aufhebung des Sperrvermerks ist der Gemeindevertretung eine Darstellung
vorzulegen, aus der insbesondere Aufgabenbereich und Stellenumfang, Abgrenzung zu bereits vorhandenen Stellen
und Aufgaben, organisatorische Zuordnung sowie die voraussichtlichen jährlichen Personalkosten hervorgehen.
Begründung:
Der Stellenplan 2026 sieht im Bereich Kultur und Öffentlichkeitsarbeit eine Erhöhung von 1,50 auf 2,50 Stellen vor. Die
Erhöhung beruht auf der neu vorgesehenen Vollzeitstelle EG 8. Gleichzeitig waren zum 30.06.2025 lediglich 0,46
Stellen tatsachlich besetzt.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage soll vor einer dauerhaften zusätzlichen Stellenbesetzung
nachvollziehbar dargestellt werden, welcher konkrete zusätzliche Personalbedarf besteht und welche Aufgaben mit
der neuen Stelle wahrgenommen werden sollen. Der Sperrvermerk erhält die Stelle zunächst im Stellenplan, macht
ihre tatsächliche Besetzung aber von einer gesonderten Entscheidung abhängig.
Nauheim, 20.09.2026
Anlagen
Text aus PDF extrahiert