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Haushaltsantrag der SPD-Fraktion: „Blumenampeln durch Private pflegen lassen“ Prüfauftrag der Verwaltung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Willich
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragte, die Pflege der Blumenampeln am Willicher Markt auf Privatpersonen zu übertragen, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Der Rat beschloss am 28.04.2026, dies als Prüfauftrag an die Verwaltung zu übergeben. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass eine private Pflegeübernahme unter bestehenden Rahmenbedingungen keine gesicherte kurzfristige Einsparung ermöglicht. Sie schlägt alternativ finanzielle Patenschaften vor und empfiehlt, bis Ende 2027 über die Fortführung der derzeit 15.000 Euro jährlich kostenden Blumenampeln zu entscheiden.

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Mitteilungsvorlage - öffentlich - 26/294 Fachbereich Natur und STADT WILLICH Lebensraum Geschäftsbereich Landschaft und Straßen Datum 21.09.2026 Aktenzeichen Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Planungsausschuss 15.10.2026 Betreff: Haushaltsantrag der SPD-Fraktion: „Blumenampeln durch Private pflegen lassen“ Prüfauftrag der Verwaltung Sachverhalt: Der Rat der Stadt Willich hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 beschlossen, den Haushaltsantrag SPD 5 „Blumenampeln durch Private pflegen lassen“ in einen Prüfantrag umzuwandeln. Gegenstand der Prüfung ist, ob die Pflege der Blumenampeln am Willicher Markt durch Privatpersonen übernommen und dadurch eine Entlastung des städtischen Haushalts bei dieser freiwilligen Leistung erreicht werden kann. Die Anbringung der Blumenampeln rund um den Willicher Markt geht auf einen Beschluss des Planungsausschusses vom 18.04.2012 zurück. Der saisonale Blumenschmuck dient der gestalterischen Aufwertung des Marktplatzes und soll zu einem attraktiven Erscheinungsbild sowie einer angenehmen Aufenthaltsatmosphäre beitragen. Vergleichbare Zielsetzungen verfolgen auch andere Kommunen, die gezielt Blumenampeln zur Verschönerung ihrer Innenstadt beziehungsweise ihrer Ortszentren einsetzen. In den ersten Jahren wurde die Maßnahme in Willich durch freiwillige Spenden ortsansässiger Einzelhändler aus dem unmittelbaren Umfeld unterstützt. Diese finanzielle Beteiligung ist im Laufe der Zeit deutlich zurückgegangen. Derzeit erfolgt keine ergänzende Kostenübernahme durch private Unterstützer, sodass die Aufwendungen vollständig aus dem städtischen Haushalt getragen werden. Der bestehende Vertrag zwischen der Stadt Willich und der Firma Flower & Shower wurde im Oktober 2022 für den Zeitraum von Anfang 2023 bis Ende 2027 geschlossen. Die fünfjährige Vertragslaufzeit wurde seinerzeit bewusst gewählt, da hiermit eine jährliche Preisermäßigung von rund 1.800 Euro verbunden war. Die jährlichen Aufwendungen betragen derzeit rund 15.000 Euro. Die Betreuung der Blumenampeln umfasst neben dem saisonalen Austausch eine regelmäßige, fachgerechte Pflege und Bewässerung. Sämtliche Ampeln verfügen über ein integriertes Bewässerungssystem, das eine kontinuierliche Betreuung jedoch nicht ersetzt. Für ein dauerhaft ansprechendes Erscheinungsbild müssen die Pflanzen während der gesamten Saison bedarfsgerecht versorgt werden. Dass sich der Aufwand nicht auf gelegentliches Gießen beschränkt, verdeutlichen auch die Veröffentlichungen anderer Städte. In Werne umfasst die beauftragte Betreuung beispielsweise die Bepflanzung, das Anbringen sowie die regelmäßige Pflege, Bewässerung und Düngung. Die Stadt Plettenberg weist zudem darauf hin, dass die erhöhte Anbringung ihrer Blumenampeln den Zugang für Pflegearbeiten erschwert und eine Bewässerung im Vorbeigehen nicht ermöglicht. Die dortigen Erfahrungen verdeutlichen, dass bei einer privaten Pflege neben der gärtnerischen Betreuung auch die sichere Erreichbarkeit der Gefäße zu berücksichtigen ist. Eine Übertragung der Pflege auf Privatpersonen ist innerhalb des bestehenden Vertragsmodells nicht ohne Weiteres umsetzbar. Sie würde in die bereits beauftragten Leistungen und die vereinbarte Verantwortungsverteilung eingreifen. Vor einer solchen Änderung wären daher insbesondere der Leistungsumfang, mögliche Auswirkungen auf Gewährleistungs- und Haftungsfragen sowie eine entsprechende Anpassung der Vergütung mit dem Unternehmen zu klären. Eine private Pflegeübernahme führt nicht automatisch zu einer Verringerung der vertraglich vereinbarten Kosten. Darüber hinaus müsste bei einer ehrenamtlichen Betreuung die zuverlässige Pflege über die gesamte Saison sichergestellt werden. Hierzu gehören verbindliche Zuständigkeiten, Vertretungsregelungen bei Urlaub oder Krankheit, die Verfügbarkeit geeigneter Bewässerungsmöglichkeiten sowie ein sicherer Zugang zu den Blumenampeln. Einem möglichen Einsparpotenzial wären deshalb auch der verbleibende Organisations- und Betreuungsaufwand sowie gegebenenfalls notwendige Ersatzleistungen gegenüberzustellen. Eine andere Form der privaten Beteiligung stellen finanzielle Patenschaften dar. In Werne und Warstein unterstützen Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und weitere örtliche Akteure den Blumenschmuck finanziell, während die praktische Betreuung bei einer Fachfirma verbleibt. In Warstein wird hierfür ebenfalls die Firma Flower & Shower eingesetzt. Dieses Modell ermöglicht bürgerschaftliches Engagement bei gleichzeitig klarer Zuständigkeit für die Pflege. Für Willich könnte daher ergänzend geprüft werden, ob erneut Unterstützer für eine vollständige oder anteilige Finanzierung einzelner Blumenampeln gewonnen werden können. Angesichts der rückläufigen Spendenbereitschaft kann eine dauerhafte Haushaltsentlastung hieraus allerdings erst bei Vorliegen verbindlicher Zusagen abgeleitet werden. Von den dauerhaft wiederkehrenden Blumenampeln zu unterscheiden sind die anlässlich des Stadtjubiläums „50 Jahre Willich“ zusätzlich aufgestellten großen Pflanzgefäße, die sogenannten Blumenpods. Diese wurden an verschiedenen Standorten im Stadtkern für ein Jahr ergänzend bestellt. Eine dauerhafte Aufstellung war aufgrund der damit verbundenen Einschränkungen der verfügbaren Verkehrsflächen nicht vorgesehen. Eine erneute Verwendung müsste daher unter Berücksichtigung der jeweiligen Platzverhältnisse und verkehrlichen Anforderungen gesondert geprüft werden. Im Ergebnis lässt sich aus einer privaten Pflegeübernahme unter den bestehenden Rahmenbedingungen keine gesicherte kurzfristige Einsparung ableiten. Voraussetzung hierfür wären eine vertragliche Einigung über die Herausnahme entsprechender Leistungen und eine nachweislich verlässliche Organisation der privaten Betreuung. Mit Blick auf das Vertragsende zum Jahresende 2027 sollte rechtzeitig über die zukünftige Fortführung der Blumenampeln entschieden werden. Dabei sind die gestalterische Aufwertung des Willicher Marktes und die jährliche Haushaltsbelastung gegeneinander abzuwägen. Neben einer Fortführung mit finanzieller Unterstützung durch Patenschaften oder einem reduzierten Umfang kommt auch ein vollständiger Verzicht auf die Leistung in Betracht. Bei einer Nichtfortführung könnten die bisherigen jährlichen Aufwendungen von rund 15.000 Euro ab 2028 entfallen, sofern keine Anschlussverpflichtungen oder Ersatzmaßnahmen entstehen. Etwaige vertragliche Kündigungs- und Verlängerungsregelungen sind dabei rechtzeitig zu berücksichtigen. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Klimatische Relevanz: Hat der Beschluss Auswirkungen auf den Klimaschutz? Ja, positive ☐ ja, negative ☐ nein ☒ Erläuterung: Mit dem vorliegenden Prüfantrag sind zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz verbunden, da er die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen der Pflege der Blumenampeln betrifft. Eine Übertragung der Pflege auf Privatpersonen oder eine Finanzierung durch Patenschaften bewirkt für sich genommen keine Verringerung der Treibhausgasemissionen. Mögliche Einsparungen wären insbesondere davon abhängig, ob dadurch motorisierte Pflege- und Bewässerungsfahrten reduziert werden können. Die Blumenampeln dienen vorrangig der gestalterischen Aufwertung des öffentlichen Raums. Ihre Bepflanzung kann durch Verdunstung in begrenztem Umfang zur kleinräumigen Kühlung beitragen; Mitteilungsvorlage 26/294 Seite 2 von 3 dieser Effekt ist der Klimaanpassung zuzuordnen. Ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz lässt sich daraus nicht ableiten. Bei einer zukünftigen Änderung oder Einstellung der Leistung wären auch die mit Pflanzenproduktion, Transport, Bewässerung und saisonalem Austausch verbundenen Ressourcenverbräuche und Emissionen zu berücksichtigen. Eine belastbare Bewertung ist ohne nähere Angaben zur bisherigen und zukünftigen Ausführung nicht möglich. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Erläuterung: Auswirkungen auf die: (aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) Ergebnisrechnung Finanzrechnung Nachrichtlich: Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung vorzulegen. Stellungnahme des Stadtkämmerers: ./. Beschlussempfehlung: Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. (Gregor Nachtwey) Erster und Technischer Beigeordneter Anlage(n): Mitteilungsvorlage 26/294 Seite 3 von 3

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