Startseite › Stadt Willich › Antrag
Haushaltsantrag der SPD-Fraktion: „Blumenampeln durch Private pflegen lassen“ Prüfauftrag der Verwaltung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Willich |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragte, die Pflege der Blumenampeln am Willicher Markt auf Privatpersonen zu übertragen, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Der Rat beschloss am 28.04.2026, dies als Prüfauftrag an die Verwaltung zu übergeben. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass eine private Pflegeübernahme unter bestehenden Rahmenbedingungen keine gesicherte kurzfristige Einsparung ermöglicht. Sie schlägt alternativ finanzielle Patenschaften vor und empfiehlt, bis Ende 2027 über die Fortführung der derzeit 15.000 Euro jährlich kostenden Blumenampeln zu entscheiden.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
26/294
Fachbereich Natur und
STADT WILLICH
Lebensraum
Geschäftsbereich Landschaft und
Straßen
Datum 21.09.2026
Aktenzeichen
Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum
Planungsausschuss 15.10.2026
Betreff:
Haushaltsantrag der SPD-Fraktion: „Blumenampeln durch Private pflegen lassen“
Prüfauftrag der Verwaltung
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Willich hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 beschlossen, den Haushaltsantrag
SPD 5 „Blumenampeln durch Private pflegen lassen“ in einen Prüfantrag umzuwandeln.
Gegenstand der Prüfung ist, ob die Pflege der Blumenampeln am Willicher Markt durch
Privatpersonen übernommen und dadurch eine Entlastung des städtischen Haushalts bei dieser
freiwilligen Leistung erreicht werden kann.
Die Anbringung der Blumenampeln rund um den Willicher Markt geht auf einen Beschluss des
Planungsausschusses vom 18.04.2012 zurück. Der saisonale Blumenschmuck dient der
gestalterischen Aufwertung des Marktplatzes und soll zu einem attraktiven Erscheinungsbild sowie
einer angenehmen Aufenthaltsatmosphäre beitragen. Vergleichbare Zielsetzungen verfolgen auch
andere Kommunen, die gezielt Blumenampeln zur Verschönerung ihrer Innenstadt beziehungsweise
ihrer Ortszentren einsetzen.
In den ersten Jahren wurde die Maßnahme in Willich durch freiwillige Spenden ortsansässiger
Einzelhändler aus dem unmittelbaren Umfeld unterstützt. Diese finanzielle Beteiligung ist im Laufe
der Zeit deutlich zurückgegangen. Derzeit erfolgt keine ergänzende Kostenübernahme durch private
Unterstützer, sodass die Aufwendungen vollständig aus dem städtischen Haushalt getragen werden.
Der bestehende Vertrag zwischen der Stadt Willich und der Firma Flower & Shower wurde im
Oktober 2022 für den Zeitraum von Anfang 2023 bis Ende 2027 geschlossen. Die fünfjährige
Vertragslaufzeit wurde seinerzeit bewusst gewählt, da hiermit eine jährliche Preisermäßigung von
rund 1.800 Euro verbunden war. Die jährlichen Aufwendungen betragen derzeit rund 15.000 Euro.
Die Betreuung der Blumenampeln umfasst neben dem saisonalen Austausch eine regelmäßige,
fachgerechte Pflege und Bewässerung. Sämtliche Ampeln verfügen über ein integriertes
Bewässerungssystem, das eine kontinuierliche Betreuung jedoch nicht ersetzt. Für ein dauerhaft
ansprechendes Erscheinungsbild müssen die Pflanzen während der gesamten Saison
bedarfsgerecht versorgt werden.
Dass sich der Aufwand nicht auf gelegentliches Gießen beschränkt, verdeutlichen auch die
Veröffentlichungen anderer Städte. In Werne umfasst die beauftragte Betreuung beispielsweise die
Bepflanzung, das Anbringen sowie die regelmäßige Pflege, Bewässerung und Düngung. Die Stadt
Plettenberg weist zudem darauf hin, dass die erhöhte Anbringung ihrer Blumenampeln den Zugang
für Pflegearbeiten erschwert und eine Bewässerung im Vorbeigehen nicht ermöglicht. Die dortigen
Erfahrungen verdeutlichen, dass bei einer privaten Pflege neben der gärtnerischen Betreuung auch
die sichere Erreichbarkeit der Gefäße zu berücksichtigen ist.
Eine Übertragung der Pflege auf Privatpersonen ist innerhalb des bestehenden Vertragsmodells
nicht ohne Weiteres umsetzbar. Sie würde in die bereits beauftragten Leistungen und die vereinbarte
Verantwortungsverteilung eingreifen. Vor einer solchen Änderung wären daher insbesondere der
Leistungsumfang, mögliche Auswirkungen auf Gewährleistungs- und Haftungsfragen sowie eine
entsprechende Anpassung der Vergütung mit dem Unternehmen zu klären. Eine private
Pflegeübernahme führt nicht automatisch zu einer Verringerung der vertraglich vereinbarten Kosten.
Darüber hinaus müsste bei einer ehrenamtlichen Betreuung die zuverlässige Pflege über die
gesamte Saison sichergestellt werden. Hierzu gehören verbindliche Zuständigkeiten,
Vertretungsregelungen bei Urlaub oder Krankheit, die Verfügbarkeit geeigneter
Bewässerungsmöglichkeiten sowie ein sicherer Zugang zu den Blumenampeln. Einem möglichen
Einsparpotenzial wären deshalb auch der verbleibende Organisations- und Betreuungsaufwand
sowie gegebenenfalls notwendige Ersatzleistungen gegenüberzustellen.
Eine andere Form der privaten Beteiligung stellen finanzielle Patenschaften dar. In Werne und
Warstein unterstützen Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und weitere örtliche Akteure den
Blumenschmuck finanziell, während die praktische Betreuung bei einer Fachfirma verbleibt. In
Warstein wird hierfür ebenfalls die Firma Flower & Shower eingesetzt. Dieses Modell ermöglicht
bürgerschaftliches Engagement bei gleichzeitig klarer Zuständigkeit für die Pflege. Für Willich
könnte daher ergänzend geprüft werden, ob erneut Unterstützer für eine vollständige oder anteilige
Finanzierung einzelner Blumenampeln gewonnen werden können. Angesichts der rückläufigen
Spendenbereitschaft kann eine dauerhafte Haushaltsentlastung hieraus allerdings erst bei Vorliegen
verbindlicher Zusagen abgeleitet werden.
Von den dauerhaft wiederkehrenden Blumenampeln zu unterscheiden sind die anlässlich des
Stadtjubiläums „50 Jahre Willich“ zusätzlich aufgestellten großen Pflanzgefäße, die sogenannten
Blumenpods. Diese wurden an verschiedenen Standorten im Stadtkern für ein Jahr ergänzend
bestellt. Eine dauerhafte Aufstellung war aufgrund der damit verbundenen Einschränkungen der
verfügbaren Verkehrsflächen nicht vorgesehen. Eine erneute Verwendung müsste daher unter
Berücksichtigung der jeweiligen Platzverhältnisse und verkehrlichen Anforderungen gesondert
geprüft werden.
Im Ergebnis lässt sich aus einer privaten Pflegeübernahme unter den bestehenden
Rahmenbedingungen keine gesicherte kurzfristige Einsparung ableiten. Voraussetzung hierfür
wären eine vertragliche Einigung über die Herausnahme entsprechender Leistungen und eine
nachweislich verlässliche Organisation der privaten Betreuung.
Mit Blick auf das Vertragsende zum Jahresende 2027 sollte rechtzeitig über die zukünftige
Fortführung der Blumenampeln entschieden werden. Dabei sind die gestalterische Aufwertung des
Willicher Marktes und die jährliche Haushaltsbelastung gegeneinander abzuwägen. Neben einer
Fortführung mit finanzieller Unterstützung durch Patenschaften oder einem reduzierten Umfang
kommt auch ein vollständiger Verzicht auf die Leistung in Betracht. Bei einer Nichtfortführung
könnten die bisherigen jährlichen Aufwendungen von rund 15.000 Euro ab 2028 entfallen, sofern
keine Anschlussverpflichtungen oder Ersatzmaßnahmen entstehen. Etwaige vertragliche
Kündigungs- und Verlängerungsregelungen sind dabei rechtzeitig zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Klimatische Relevanz:
Hat der Beschluss Auswirkungen auf den Klimaschutz?
Ja, positive ☐ ja, negative ☐ nein ☒
Erläuterung:
Mit dem vorliegenden Prüfantrag sind zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den
Klimaschutz verbunden, da er die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen der
Pflege der Blumenampeln betrifft. Eine Übertragung der Pflege auf Privatpersonen oder eine
Finanzierung durch Patenschaften bewirkt für sich genommen keine Verringerung der
Treibhausgasemissionen. Mögliche Einsparungen wären insbesondere davon abhängig, ob dadurch
motorisierte Pflege- und Bewässerungsfahrten reduziert werden können.
Die Blumenampeln dienen vorrangig der gestalterischen Aufwertung des öffentlichen Raums. Ihre
Bepflanzung kann durch Verdunstung in begrenztem Umfang zur kleinräumigen Kühlung beitragen;
Mitteilungsvorlage 26/294 Seite 2 von 3
dieser Effekt ist der Klimaanpassung zuzuordnen. Ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz lässt
sich daraus nicht ableiten.
Bei einer zukünftigen Änderung oder Einstellung der Leistung wären auch die mit
Pflanzenproduktion, Transport, Bewässerung und saisonalem Austausch verbundenen
Ressourcenverbräuche und Emissionen zu berücksichtigen. Eine belastbare Bewertung ist ohne
nähere Angaben zur bisherigen und zukünftigen Ausführung nicht möglich.
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Erläuterung:
Auswirkungen auf die:
(aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr)
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Nachrichtlich:
Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung
vorzulegen.
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
./.
Beschlussempfehlung:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
(Gregor Nachtwey)
Erster und Technischer Beigeordneter
Anlage(n):
Mitteilungsvorlage 26/294 Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert