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Antrag der Fraktion CDU Nr. 41/26; hier: Prüfung der Optionen der Verkehrsführung zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung der Bahnstraße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Willich |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, die Öffnung der Poller im Bereich An Liffersmühle/Formerweg zu prüfen, um zusätzliche Belastungen der Bahnstraße durch geplante Baugebiete zu vermeiden. Die Verwaltung analysiert verkehrliche Auswirkungen und kommt zu dem Ergebnis, dass eine signifikante Entlastung der Bahnstraße nicht zu erwarten ist und bestehende Probleme überwiegen. Sie empfiehlt, die Öffnung nicht weiterzuverfolgen und alternative Erschließungsmöglichkeiten ebenfalls nicht zu prüfen. Weitere Untersuchungen zu Wekeln X sollen auf Basis immissionsschutzfachlicher Gutachten erfolgen.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
26/275
Fachbereich Natur und
STADT WILLICH
Lebensraum
Geschäftsbereich Stadtplanung
Datum 31.08.2026
Aktenzeichen
Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum
Planungsausschuss 15.10.2026
Betreff:
Antrag der Fraktion CDU Nr. 41/26; hier: Prüfung der Optionen der Verkehrsführung zur
Vermeidung einer zusätzlichen Belastung der Bahnstraße
Sachverhalt:
1. Die CDU-Fraktion beantragt mit vorliegendem Antrag die Prüfung der Auswirkungen des
Entfernens der Poller im Bereich An Liffersmühle / Formerweg. Ziel sei eine zusätzliche
Belastung der Bahnstraße durch die beabsichtigten Baugebiete möglichst zu vermeiden.
Derzeit unterbinden die Poller die Durchfahrt für mehrspurige Kfz zwischen dem
Gewerbegebiet Stahlwerk Becker und den östlich gelegenen Wohngebieten.
Grundsätzlich sind Poller angeordnete Elemente des Verkehrsraums. Das Entfernen der
Poller muss, wie dessen Anordnung, geprüft werden. Dabei sind beispielsweise Faktoren
wie der entstehende Nutzen, der Ausbauzustand des Verkehrsraums und
Gefahrenpotentiale zu betrachten. Nachfolgend wird der mögliche Prüfauftrag zunächst einer
ersten Betrachtung unterzogen, dies entspricht noch nicht dem Umfang einer dezidierten
straßenverkehrsrechtlichen Prüfung.
Die Straße Formerweg zwischen dem Knotenpunkt Maschinenhausstraße und den Pollern
weist einen öffentlichen Verkehrsraum von mindestens 8,5 m Breite auf. Gehwege sind
mindestens einseitig vorhanden. Erschlossen wird ein Stahlbetrieb, welcher Grundstücke an
beiden Straßenseiten hat. Vorhandene Kfz-Verkehre sind entsprechend ausschließlich auf
den Betrieb zurückzuführen. Der Alleenradweg kreuzt den Formerweg in dem Bereich.
Die Straße An Liffersmühle zwischen dem Knotenpunkt mit der Moltkestraße und den Pollern
weist einen öffentlichen Verkehrsraum mit einer Breite von circa 6 m auf. Nebenanlagen sind
nicht vorhanden, sodass sich alle Verkehrsteilnehmenden die Mischverkehrsfläche teilen.
Erschlossen werden zwei Grundstücke inklusive gewerblicher Nutzung. Mit einem
entsprechend niedrigen Verkehrsaufkommen ist zu rechnen. Der Verkehrsraum ist nicht für
hohe Verkehrsmengen geeignet.
Damit ein hoher Nutzen besteht müsste davon ausgegangen werden, dass sowohl Verkehre
von den zukünftigen Baugebieten durch das Stahlwerk Becker fahren als auch
Verkehrsverlagerungen des Bestandsverkehrs erfolgen. Verkehrsverlagerungen würden die
Belastung des angrenzenden städtischen Bestandsnetzes erhöhen. Die Öffnung der Straße
An Liffersmühle / Formerweg würde eine zusätzliche Route für die Verkehrsbeziehungen
vom Bereich der angedachten Baugebiete zu dem Knotenpunkt Anrather Straße /
Hundspohlweg / Stahlwerk Becker und andersherum erzeugen. Vom Planbereich Moltkedorf
würde die neue Route durch das Stahlwerk Becker den Fahrtweg von circa 1,2 km auf circa
1,6 km erhöhen. Die Wegelänge von der Friedhoferweiterungsfläche zum genannten
Knotenpunkt wäre ungefähr gleich. Der Planungsstand des Gebietes Wekeln X ist noch zu
wage, um die Erschließungspunkte festlegen zu können. Sollte (nur) an die Moltkestraße
angeschlossen werden, wäre die Route durch das Stahlwerk Becker circa 100 m kürzer.
Sollte auch oder nur an die Rohrzieherstraße angeschlossen werden, wäre dies, unabhängig
der Öffnung der Straße Formerweg / An Liffersmühle, für das Gebiet Wekeln X ein
unmittelbarer Anschluss an das Gewerbegebiet. Die Routen, die neu entstünden, beinhalten
alle tendenziell eine höhere Anzahl an Knotenpunkten an denen Vorfahrt gewährt werden
müsste, wohingegen im Bestand eine Lichtsignalanlage passiert werden muss. Dass die
neuen Routen durch das Öffnen der Straße An Liffersmühle / Formerweg pauschal eine
höhere Attraktivität als der Bestand aufweisen, ist nicht zu erwarten.
Durchgangsverkehre ausgehend von der Korschenbroicher Straße zum Knotenpunkt
Anrather Straße / Hundspohlweg / Stahlwerk Becker würden durch das Stahlwerk Becker
den Fahrweg um circa 300 m verlängern, bei einer gleichzeitig stärkeren Nutzung des
Nebennetzes. Es kann ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass die neue Route
pauschal attraktiver ist als Routen im Bestandsnetz.
An der Dietrich-Bonhoeffer-Straße besteht, von der Korschenbroicher Straße kommend, ein
Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge über 7,5 t (Busse frei), an der Moltkestraße kommend von
der Bahnstraße ein Verbot der Einfahrt für Lkw (Anlieger frei). Auf Ähnliche Weise müsste
bei einer Öffnung der Straße An Liffersmühle / Formerweg der Schwerlastverkehr in das
Wohngebiet eingeschränkt werden. Im Vergleich zu der bestehenden baulichen
Unterbindung des mehrspurigen Kfz-Verkehrs, kann eine Beschilderung die Nutzung des
Nebennetzes durch Missachtung dieser nicht ausschließen.
Radfahrende des Alleenradwegs müssen dem Verkehr des Formerwegs Vorrang gewähren.
Eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens würde die Attraktivität des Kreuzungsbereich
senken und das Gefahrenpotential erhöhen. Im Radroutennetz NRW gilt der Formerweg /
An Liffersmühle als Netzergänzung und wird entsprechend Radfahrenden für die Routenwahl
nahegelegt.
Die Poller wurden schon mehrfach aufgrund von Baumaßnahmen entfernt. Dies führte stets
zu Beschwerden der Anlieger aufgrund der Durchgangsverkehre. Besonders vom
Stahlbetrieb am Formerweg, dessen Grundstücke beidseitig des Formerwegs liegen und
Betriebsfahrzeuge zigfach von einem zum anderen Grundstück fahren. Zusätzlich rangieren
im Bereich der Zufahrten regelmäßig große Stahltransporter. In Beschwerden der Anlieger
des Stichs An Liffersmühle wird regelmäßig darauf verwiesen, dass ihnen zugesichert
worden sei, dass die Durchfahrt dauerhaft geschlossen bliebe. Dies müsste rechtlich
genauer geprüft werden.
Der potenzielle Verkehrsfluss könnte mittels einer Simulation untersucht werden, dafür
müsste das Modell jedoch um die neuen Baugebiete ergänzt und anschließend die
Öffnungsszenarien simuliert werden. Die Kosten werden auf circa 5.000 € (netto) geschätzt.
Jede mögliche Verkehrsbeziehung wird immer von einem Teil der Verkehrsteilnehmer
genutzt, mit einer signifikanten Entlastung der Bahnstraße wird nicht gerechnet. Dem
gegenüber stehen die beschriebenen Problematiken.
2. Im Rahmen der Erarbeitung der Rahmenplanung für den Bebauungsplan Nr. 73 I W –
nördlich Friedhof – wurde geprüft, ob eine ergänzende Erschließung der
Friedhofserweiterungsfläche von Süden über den Friedhofsweg sowie eine zusätzliche
Anbindung des Plangebietes über die Krusestraße aus verkehrsplanerischer sowie
städtebaulicher Sicht sinnvoll erscheint.
Eine südliche Anbindung des Plangebiets über den Friedhofsweg würde die Wegelänge bis
zum Knotenpunkt Moltkestraße / An Liffersmühle im Vergleich zum Bestandsnetz erhöhen.
Entsprechend wird auf die Ausführungen zur Öffnung der Straße An Liffersmühle /
Formerweg im Bezug zum Plangebiet verwiesen. Sollte das Plangebiet Wekeln X sowohl an
die Moltkestraße als auch Rohrzieherstraße angeschlossen werden und Durchgangverkehre
ermöglichen, wäre die Route vom Plangebiet des 73 I W zum Knotenpunkt Anrather Straße
/ Hundspohlweg / Stahlwerk Becker über eine Anbindung an den Friedhofsweg länger als
die Route des Bestandsnetzes. Abhängig von der Gestaltung der inneren Erschließung
würde sich die Wegezeit zusätzlich erhöhen. Gleichzeitig würde sich der
Erschließungsaufwand durch die zusätzliche und großflächige Verkehrsfläche deutlich
erhöhen. Zudem könnte eine Anbindung an den Friedhofweg Durchgangsverkehr im
geplanten Wohngebiet begünstigen, was dem vorgesehenen verkehrsberuhigten Charakter
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des Quartiers entgegensteht. Mit einer zusätzlichen Wegeverbindung wären außerdem
Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand sowie eine Zerschneidung der städtischen
Flächen zur Friedhofserweiterung verbunden, wodurch zukünftige
Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt würden.
Auch eine zusätzliche Anbindung über die Krusestraße bietet aus Sicht der Verwaltung
keinen wesentlichen verkehrlichen Mehrwert. Durch die bereits vorgesehene Anbindung der
westlichen Stichstraße wird der Verkehr ohnehin in Richtung Krusestraße geführt. Zudem
wird der bestehende Weg an dieser Stelle als wichtige Radwegeverbindung angesehen, über
die künftig das Plangebiet mit Wekeln und dem Moltkedorf verbunden werden soll. Auf die
Entwurfsvarianten in der Sitzungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans
Nr. 73 I W – nördlich Friedhof – in heutiger Sitzung wird verwiesen.
Die vorgeschlagenen Erschließungsmöglichkeiten wurden aus verkehrlicher und
städtebaulicher Sicht umfassend betrachtet. Im Ergebnis ergibt sich derzeit kein zusätzlicher
Nutzen, der die damit verbundenen Eingriffe in die ökologischen Strukturen und die
Entwicklungsoptionen des Friedhofs sowie den deutlich erhöhten Erschließungsaufwand
rechtfertigen würde.
3. Zur Prüfung der immissionsschutzfachlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche
städtebauliche Entwicklung des Bereichs Wekeln X wurde zwischenzeitlich die Einholung
von Angeboten externer Fachgutachterbüros veranlasst; erste Angebote liegen bereits vor.
Gegenstand der Untersuchung sollen insbesondere die Auswirkungen der bestehenden
gewerblichen Nutzungen auf mögliche zukünftige Nutzungen sowie die daraus
abzuleitenden städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten sein.
Die Prüfung der verkehrlichen Erschließungsmöglichkeiten, insbesondere einer möglichen
Anbindung der Moltkestraße an die Rohrzieherstraße, kann im weiteren Verfahren auf
Grundlage der Ergebnisse der immissionsschutzfachlichen Untersuchung und der sich
daraus ergebenden städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten erfolgen.
Auswirkungen auf den Stellenplan: keine
Klimatische Relevanz:
Hat der Beschluss Auswirkungen auf den Klimaschutz?
Ja, positive ☐ ja, negative ☐ nein ☒
Erläuterung:
Der Beschluss hat entsprechend der Beschlussvorschläge der Verwaltung keine unmittelbaren
Auswirkungen auf den Klimaschutz, da sich an der jetzigen Situation keine Veränderungen ergeben
und auch keine Wegeverbindungen verlängert werden. Ob sich durch die Entwicklung von Wekeln
X Auswirkungen auf den Klimaschutz ergeben, ist im Rahmen der beschriebenen weiteren Prüfung
zu erörtern und wird im weiteren Verfahren entsprechend betrachtet.
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): keine
/
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
Beschlussvorschlag der Fraktion:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffnung An Liffersmühle / Formerweg (in eine oder beide
Richtungen) zu prüfen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Planung des Bebauungsplanes Nr.
73 I W – nördlich Friedhof – eine zusätzliche Erschließung des Plangebietes über den
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Friedhofsweg in Richtung Süden sowie über eine zusätzliche Anbindung an die Krusestraße
zu berücksichtigen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Bebauung von Wekeln X als Mischgebiet
und in dem Zusammenhang eine Anbindung der Moltkestraße an die Rohrzieherstraße
möglich ist.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
1. Der Planungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt darauf aufbauend, die Öffnung An Liffersmühle / Formerweg aufgrund der
beschriebenen Problematiken nicht weiter zu prüfen.
2. Der Planungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt darauf aufbauend, die ergänzenden Erschließungsmöglichkeiten der
Friedhoferweiterungsfläche aufgrund der beschriebenen Problematiken nicht weiter zu
prüfen damit eine Erschließung über die nördlich angrenzenden Stichstraßen anzustreben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse des weiteren Verfahrens, zu
prüfen, ob eine städtebauliche Entwicklung von Wekeln X und in dem Zusammenhang eine
Anbindung der Moltkestraße an die Rohrzieherstraße möglich ist.
(Gregor Nachtwey)
Erster und Technischer Beigeordneter
Anlage(n):
Anlage 1 - CDU 41-26
Übersichtsplan
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