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Antrag der Fraktion CDU Nr. 41/26; hier: Prüfung der Optionen der Verkehrsführung zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung der Bahnstraße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Willich
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, die Öffnung der Poller im Bereich An Liffersmühle/Formerweg zu prüfen, um zusätzliche Belastungen der Bahnstraße durch geplante Baugebiete zu vermeiden. Die Verwaltung analysiert verkehrliche Auswirkungen und kommt zu dem Ergebnis, dass eine signifikante Entlastung der Bahnstraße nicht zu erwarten ist und bestehende Probleme überwiegen. Sie empfiehlt, die Öffnung nicht weiterzuverfolgen und alternative Erschließungsmöglichkeiten ebenfalls nicht zu prüfen. Weitere Untersuchungen zu Wekeln X sollen auf Basis immissionsschutzfachlicher Gutachten erfolgen.

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Sitzungsvorlage - öffentlich - 26/275 Fachbereich Natur und STADT WILLICH Lebensraum Geschäftsbereich Stadtplanung Datum 31.08.2026 Aktenzeichen Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Planungsausschuss 15.10.2026 Betreff: Antrag der Fraktion CDU Nr. 41/26; hier: Prüfung der Optionen der Verkehrsführung zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung der Bahnstraße Sachverhalt: 1. Die CDU-Fraktion beantragt mit vorliegendem Antrag die Prüfung der Auswirkungen des Entfernens der Poller im Bereich An Liffersmühle / Formerweg. Ziel sei eine zusätzliche Belastung der Bahnstraße durch die beabsichtigten Baugebiete möglichst zu vermeiden. Derzeit unterbinden die Poller die Durchfahrt für mehrspurige Kfz zwischen dem Gewerbegebiet Stahlwerk Becker und den östlich gelegenen Wohngebieten. Grundsätzlich sind Poller angeordnete Elemente des Verkehrsraums. Das Entfernen der Poller muss, wie dessen Anordnung, geprüft werden. Dabei sind beispielsweise Faktoren wie der entstehende Nutzen, der Ausbauzustand des Verkehrsraums und Gefahrenpotentiale zu betrachten. Nachfolgend wird der mögliche Prüfauftrag zunächst einer ersten Betrachtung unterzogen, dies entspricht noch nicht dem Umfang einer dezidierten straßenverkehrsrechtlichen Prüfung. Die Straße Formerweg zwischen dem Knotenpunkt Maschinenhausstraße und den Pollern weist einen öffentlichen Verkehrsraum von mindestens 8,5 m Breite auf. Gehwege sind mindestens einseitig vorhanden. Erschlossen wird ein Stahlbetrieb, welcher Grundstücke an beiden Straßenseiten hat. Vorhandene Kfz-Verkehre sind entsprechend ausschließlich auf den Betrieb zurückzuführen. Der Alleenradweg kreuzt den Formerweg in dem Bereich. Die Straße An Liffersmühle zwischen dem Knotenpunkt mit der Moltkestraße und den Pollern weist einen öffentlichen Verkehrsraum mit einer Breite von circa 6 m auf. Nebenanlagen sind nicht vorhanden, sodass sich alle Verkehrsteilnehmenden die Mischverkehrsfläche teilen. Erschlossen werden zwei Grundstücke inklusive gewerblicher Nutzung. Mit einem entsprechend niedrigen Verkehrsaufkommen ist zu rechnen. Der Verkehrsraum ist nicht für hohe Verkehrsmengen geeignet. Damit ein hoher Nutzen besteht müsste davon ausgegangen werden, dass sowohl Verkehre von den zukünftigen Baugebieten durch das Stahlwerk Becker fahren als auch Verkehrsverlagerungen des Bestandsverkehrs erfolgen. Verkehrsverlagerungen würden die Belastung des angrenzenden städtischen Bestandsnetzes erhöhen. Die Öffnung der Straße An Liffersmühle / Formerweg würde eine zusätzliche Route für die Verkehrsbeziehungen vom Bereich der angedachten Baugebiete zu dem Knotenpunkt Anrather Straße / Hundspohlweg / Stahlwerk Becker und andersherum erzeugen. Vom Planbereich Moltkedorf würde die neue Route durch das Stahlwerk Becker den Fahrtweg von circa 1,2 km auf circa 1,6 km erhöhen. Die Wegelänge von der Friedhoferweiterungsfläche zum genannten Knotenpunkt wäre ungefähr gleich. Der Planungsstand des Gebietes Wekeln X ist noch zu wage, um die Erschließungspunkte festlegen zu können. Sollte (nur) an die Moltkestraße angeschlossen werden, wäre die Route durch das Stahlwerk Becker circa 100 m kürzer. Sollte auch oder nur an die Rohrzieherstraße angeschlossen werden, wäre dies, unabhängig der Öffnung der Straße Formerweg / An Liffersmühle, für das Gebiet Wekeln X ein unmittelbarer Anschluss an das Gewerbegebiet. Die Routen, die neu entstünden, beinhalten alle tendenziell eine höhere Anzahl an Knotenpunkten an denen Vorfahrt gewährt werden müsste, wohingegen im Bestand eine Lichtsignalanlage passiert werden muss. Dass die neuen Routen durch das Öffnen der Straße An Liffersmühle / Formerweg pauschal eine höhere Attraktivität als der Bestand aufweisen, ist nicht zu erwarten. Durchgangsverkehre ausgehend von der Korschenbroicher Straße zum Knotenpunkt Anrather Straße / Hundspohlweg / Stahlwerk Becker würden durch das Stahlwerk Becker den Fahrweg um circa 300 m verlängern, bei einer gleichzeitig stärkeren Nutzung des Nebennetzes. Es kann ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass die neue Route pauschal attraktiver ist als Routen im Bestandsnetz. An der Dietrich-Bonhoeffer-Straße besteht, von der Korschenbroicher Straße kommend, ein Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge über 7,5 t (Busse frei), an der Moltkestraße kommend von der Bahnstraße ein Verbot der Einfahrt für Lkw (Anlieger frei). Auf Ähnliche Weise müsste bei einer Öffnung der Straße An Liffersmühle / Formerweg der Schwerlastverkehr in das Wohngebiet eingeschränkt werden. Im Vergleich zu der bestehenden baulichen Unterbindung des mehrspurigen Kfz-Verkehrs, kann eine Beschilderung die Nutzung des Nebennetzes durch Missachtung dieser nicht ausschließen. Radfahrende des Alleenradwegs müssen dem Verkehr des Formerwegs Vorrang gewähren. Eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens würde die Attraktivität des Kreuzungsbereich senken und das Gefahrenpotential erhöhen. Im Radroutennetz NRW gilt der Formerweg / An Liffersmühle als Netzergänzung und wird entsprechend Radfahrenden für die Routenwahl nahegelegt. Die Poller wurden schon mehrfach aufgrund von Baumaßnahmen entfernt. Dies führte stets zu Beschwerden der Anlieger aufgrund der Durchgangsverkehre. Besonders vom Stahlbetrieb am Formerweg, dessen Grundstücke beidseitig des Formerwegs liegen und Betriebsfahrzeuge zigfach von einem zum anderen Grundstück fahren. Zusätzlich rangieren im Bereich der Zufahrten regelmäßig große Stahltransporter. In Beschwerden der Anlieger des Stichs An Liffersmühle wird regelmäßig darauf verwiesen, dass ihnen zugesichert worden sei, dass die Durchfahrt dauerhaft geschlossen bliebe. Dies müsste rechtlich genauer geprüft werden. Der potenzielle Verkehrsfluss könnte mittels einer Simulation untersucht werden, dafür müsste das Modell jedoch um die neuen Baugebiete ergänzt und anschließend die Öffnungsszenarien simuliert werden. Die Kosten werden auf circa 5.000 € (netto) geschätzt. Jede mögliche Verkehrsbeziehung wird immer von einem Teil der Verkehrsteilnehmer genutzt, mit einer signifikanten Entlastung der Bahnstraße wird nicht gerechnet. Dem gegenüber stehen die beschriebenen Problematiken. 2. Im Rahmen der Erarbeitung der Rahmenplanung für den Bebauungsplan Nr. 73 I W – nördlich Friedhof – wurde geprüft, ob eine ergänzende Erschließung der Friedhofserweiterungsfläche von Süden über den Friedhofsweg sowie eine zusätzliche Anbindung des Plangebietes über die Krusestraße aus verkehrsplanerischer sowie städtebaulicher Sicht sinnvoll erscheint. Eine südliche Anbindung des Plangebiets über den Friedhofsweg würde die Wegelänge bis zum Knotenpunkt Moltkestraße / An Liffersmühle im Vergleich zum Bestandsnetz erhöhen. Entsprechend wird auf die Ausführungen zur Öffnung der Straße An Liffersmühle / Formerweg im Bezug zum Plangebiet verwiesen. Sollte das Plangebiet Wekeln X sowohl an die Moltkestraße als auch Rohrzieherstraße angeschlossen werden und Durchgangverkehre ermöglichen, wäre die Route vom Plangebiet des 73 I W zum Knotenpunkt Anrather Straße / Hundspohlweg / Stahlwerk Becker über eine Anbindung an den Friedhofsweg länger als die Route des Bestandsnetzes. Abhängig von der Gestaltung der inneren Erschließung würde sich die Wegezeit zusätzlich erhöhen. Gleichzeitig würde sich der Erschließungsaufwand durch die zusätzliche und großflächige Verkehrsfläche deutlich erhöhen. Zudem könnte eine Anbindung an den Friedhofweg Durchgangsverkehr im geplanten Wohngebiet begünstigen, was dem vorgesehenen verkehrsberuhigten Charakter Sitzungsvorlage 26/275 Seite 2 von 4 des Quartiers entgegensteht. Mit einer zusätzlichen Wegeverbindung wären außerdem Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand sowie eine Zerschneidung der städtischen Flächen zur Friedhofserweiterung verbunden, wodurch zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt würden. Auch eine zusätzliche Anbindung über die Krusestraße bietet aus Sicht der Verwaltung keinen wesentlichen verkehrlichen Mehrwert. Durch die bereits vorgesehene Anbindung der westlichen Stichstraße wird der Verkehr ohnehin in Richtung Krusestraße geführt. Zudem wird der bestehende Weg an dieser Stelle als wichtige Radwegeverbindung angesehen, über die künftig das Plangebiet mit Wekeln und dem Moltkedorf verbunden werden soll. Auf die Entwurfsvarianten in der Sitzungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 73 I W – nördlich Friedhof – in heutiger Sitzung wird verwiesen. Die vorgeschlagenen Erschließungsmöglichkeiten wurden aus verkehrlicher und städtebaulicher Sicht umfassend betrachtet. Im Ergebnis ergibt sich derzeit kein zusätzlicher Nutzen, der die damit verbundenen Eingriffe in die ökologischen Strukturen und die Entwicklungsoptionen des Friedhofs sowie den deutlich erhöhten Erschließungsaufwand rechtfertigen würde. 3. Zur Prüfung der immissionsschutzfachlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklung des Bereichs Wekeln X wurde zwischenzeitlich die Einholung von Angeboten externer Fachgutachterbüros veranlasst; erste Angebote liegen bereits vor. Gegenstand der Untersuchung sollen insbesondere die Auswirkungen der bestehenden gewerblichen Nutzungen auf mögliche zukünftige Nutzungen sowie die daraus abzuleitenden städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten sein. Die Prüfung der verkehrlichen Erschließungsmöglichkeiten, insbesondere einer möglichen Anbindung der Moltkestraße an die Rohrzieherstraße, kann im weiteren Verfahren auf Grundlage der Ergebnisse der immissionsschutzfachlichen Untersuchung und der sich daraus ergebenden städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten erfolgen. Auswirkungen auf den Stellenplan: keine Klimatische Relevanz: Hat der Beschluss Auswirkungen auf den Klimaschutz? Ja, positive ☐ ja, negative ☐ nein ☒ Erläuterung: Der Beschluss hat entsprechend der Beschlussvorschläge der Verwaltung keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz, da sich an der jetzigen Situation keine Veränderungen ergeben und auch keine Wegeverbindungen verlängert werden. Ob sich durch die Entwicklung von Wekeln X Auswirkungen auf den Klimaschutz ergeben, ist im Rahmen der beschriebenen weiteren Prüfung zu erörtern und wird im weiteren Verfahren entsprechend betrachtet. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): keine / Stellungnahme des Stadtkämmerers: Beschlussempfehlung: Beschlussvorschlag der Fraktion: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffnung An Liffersmühle / Formerweg (in eine oder beide Richtungen) zu prüfen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Planung des Bebauungsplanes Nr. 73 I W – nördlich Friedhof – eine zusätzliche Erschließung des Plangebietes über den Sitzungsvorlage 26/275 Seite 3 von 4 Friedhofsweg in Richtung Süden sowie über eine zusätzliche Anbindung an die Krusestraße zu berücksichtigen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Bebauung von Wekeln X als Mischgebiet und in dem Zusammenhang eine Anbindung der Moltkestraße an die Rohrzieherstraße möglich ist. Beschlussvorschlag der Verwaltung: 1. Der Planungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt darauf aufbauend, die Öffnung An Liffersmühle / Formerweg aufgrund der beschriebenen Problematiken nicht weiter zu prüfen. 2. Der Planungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt darauf aufbauend, die ergänzenden Erschließungsmöglichkeiten der Friedhoferweiterungsfläche aufgrund der beschriebenen Problematiken nicht weiter zu prüfen damit eine Erschließung über die nördlich angrenzenden Stichstraßen anzustreben. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse des weiteren Verfahrens, zu prüfen, ob eine städtebauliche Entwicklung von Wekeln X und in dem Zusammenhang eine Anbindung der Moltkestraße an die Rohrzieherstraße möglich ist. (Gregor Nachtwey) Erster und Technischer Beigeordneter Anlage(n): Anlage 1 - CDU 41-26 Übersichtsplan Sitzungsvorlage 26/275 Seite 4 von 4

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