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Antrag der Fraktion SPD Nr. 02/26 hier: Prüfung von Hitzeschutzmaßnahmen am Wasserspiel auf dem Marktplatz Alt-Willich

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Willich
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt die Prüfung einer saisonalen, reversiblen Beschattungslösung für das Wasserspiel auf dem Marktplatz Alt-Willich, um während der Sommermonate den Hitzeschutz für Kinder und Begleitpersonen zu verbessern. Die Verwaltung lehnt klassische freistehende Beschattungselemente ab, da diese mit der multifunktionalen Nutzung des Platzes konkurrieren, sieht aber in Überspannungs- und Membransystemen einen alternativen Lösungsansatz. Sie wird eine Markterkundung durchführen, um geeignete Systeme, deren Anforderungen und Kosten zu ermitteln, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird.

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Sitzungsvorlage - öffentlich - 26/256 Fachbereich Natur und STADT WILLICH Lebensraum Geschäftsbereich Stadtplanung Datum 18.08.2026 Aktenzeichen Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Planungsausschuss 15.10.2026 Betreff: Antrag der Fraktion SPD Nr. 02/26 hier: Prüfung von Hitzeschutzmaßnahmen am Wasserspiel auf dem Marktplatz Alt-Willich Sachverhalt: Mit Antrag Nr. 02/26 beantragt die SPD-Fraktion, für das Wasserspiel auf dem Marktplatz Alt-Willich die Prüfung einer saisonalen, reversiblen und möglichst bodeneingriffsfreien Beschattungslösung. Ziel des Antrags ist es, insbesondere während der Sommermonate die Aufenthaltsqualität und den Hitzeschutz für Kinder, Kleinkinder und Begleitpersonen im Bereich des Wasserspiels zu verbessern, ohne die multifunktionale Nutzbarkeit des Marktplatzes wesentlich einzuschränken. Stellungnahme der Verwaltung Die Frage einer Beschattung des Marktplatzes wurde bereits im Jahr 2020 im Kontext eines entsprechenden Haushaltsantrages untersucht (s. PA 30.09.2020 – TOP 14.1). Die seinerzeit dargelegten Zielkonflikte bestehen mit Ausnahme der nunmehr bereits ausgelaufenen Gewährleistung der Pflasterfläche des Marktplatzes weiterhin fort. Der Marktplatz ist nicht ausschließlich Aufenthaltsraum, sondern dient gleichzeitig als zentraler Veranstaltungs- und Aktionsraum der Ortsmitte. Neben dem Wochen- und Feierabendmarkt finden hier unterschiedliche Veranstaltungen und Festivitäten statt. Darüber hinaus sind Feuerwehr-, Rettungs-, Liefer- und Rangierflächen freizuhalten. Eine dauerhafte oder saisonale Beschattung muss daher besonderen funktionalen Anforderungen gerecht werden. Sie darf die unterschiedlichen Nutzungen des Platzes möglichst wenig beeinträchtigen und muss gleichzeitig hinsichtlich Windlast, Verkehrssicherheit, Wartung, Vandalismus, Auf- und Abbau sowie gegebenenfalls Lagerung dauerhaft beherrschbar sein. Hinzu kommen die besonderen gestalterischen Anforderungen im unmittelbaren Umfeld der Kirche St. Katharina und des historischen Ortskerns. Die im Antrag beispielhaft benannten freistehenden und ballastierten Beschattungselemente, Großschirme, Schirmsegel sowie kombinierten Sitz-, Pflanz- und Schattenelemente sind vor diesem Hintergrund, so wie in der Stellungnahme zum o.g. und damals vertagten Haushaltsantrag aus dem Jahr 2020, als nicht zweckmäßig zu beurteilen. Insbesondere die erforderlichen Stand- und Ballastierungsflächen stehen in Konkurrenz zur gewünschten möglichst freien Nutzbarkeit des Platzes. Bei größeren Konstruktionen steigen zudem die konstruktiven Anforderungen infolge der auftretenden Windlasten erheblich. Temporäre Lösungen verursachen darüber hinaus einen wiederkehrenden organisatorischen Aufwand sowie regelmäßige Kosten für Auf- und Abbau, Transport und Lagerung. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Antrags wurde ergänzend betrachtet, welche Beschattungslösungen für vergleichbare öffentliche Räume grundsätzlich am Markt verfügbar sind. Dabei zeigt sich, dass neben den vorgenannten klassischen Lösungen weitere textile Systemansätze bestehen. Hierzu zählen insbesondere Überspannungs- und Membransysteme, bei denen größere Bereiche mit wenigen Trag- bzw. Befestigungspunkten beschattet werden können. Je nach System sind dabei saisonale, reversible oder teilweise flexible Ausführungen möglich. Derartige Lösungen könnten gegenüber klassischen freistehenden Beschattungselementen grundsätzlich den Vorteil bieten, dass die eigentliche Platz- und Bewegungsfläche weitgehend frei von zusätzlichen Einbauten gehalten werden kann. Damit könnten sie insbesondere im Hinblick auf die multifunktionale Nutzung des Marktplatzes einen anderen Lösungsansatz darstellen. Ob entsprechende Systeme tatsächlich auf den Marktplatz Alt-Willich übertragbar sind, kann auf Grundlage der bisherigen Prüfung noch nicht abschließend beurteilt werden. Insbesondere Spannweiten, erforderliche Tragpunkte und Windlasten, Auswirkungen auf Veranstaltungen und Rettungswege sowie die städtebauliche und gestalterische Verträglichkeit sind stark vom jeweiligen System und der konkreten räumlichen Anordnung abhängig. Gleiches gilt für die Investitions- und Folgekosten. Weiteres Vorgehen Aus Sicht der Verwaltung ist eine abschließende Entscheidung über den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht sachgerecht. Die Verwaltung beabsichtigt zunächst, im Rahmen einer Markterkundung geeignete konstruktive, textile und vergleichbare flächensparende Beschattungssysteme zu identifizieren. Ziel dieser ersten Stufe ist es, einen Überblick über grundsätzlich geeignete technische Lösungsansätze und deren wesentliche konstruktive Anforderungen zu erhalten. Zudem soll eine erste Größenordnung der zu erwartenden Kosten ermittelt werden. Darüber hinaus ist abzuklären, ob die für eine Befestigung erforderlichen Gebäudefassaden zur Verfügung stehen. Auf Grundlage dieser Markterkundung soll bewertet werden, ob ein solcher Systemansatz eine realistische Perspektive für den Marktplatz Alt-Willich bietet. Parallel soll geprüft werden, ob für ein solches Beschattungssystem Fördermittel zur Verfügung stehen. Auswirkungen auf den Stellenplan: Klimatische Relevanz Hat der Beschluss Auswirkungen auf den Klimaschutz? Ja, positive ☐ ja, negative ☐ nein ☒ Erläuterung: Nur Kenntnisnahme und weitere Markterkundung. Erläuterung: Auswirkungen auf die: (aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) Ergebnisrechnung Finanzrechnung Nachrichtlich: Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung vorzulegen. Stellungnahme des Stadtkämmerers: Sitzungsvorlage 26/256 Seite 2 von 3 Beschlussempfehlung: Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag Nr. 02/26 der SPD- Fraktion sowie das dargestellte weitere Vorgehen zur Kenntnis. Die Verwaltung führt die Prüfung des Antrags fort und nimmt hierzu zunächst eine Markterkundung zu alternativen Überspannungs- und Membransystemen vor. Die Ergebnisse werden dem Planungsausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt. (Gregor Nachtwey) Erster und Technischer Beigeordneter Anlage(n): Antrag SPD 02I26 Sitzungsvorlage 26/256 Seite 3 von 3

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