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Änderungsantrag - Vorbereitende Maßnahmen zum Haushalt 2027

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDietzenbach
Datum2026-09-28
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

SPD und CDU beantragen, den ursprünglichen Punkt 1 zu streichen und Punkt 2 neu zu fassen. Sie fordern eine geänderte Entschädigungssatzung für Mandatsträger und ehrenamtliche Magistratsmitglieder: statt Einzelentschädigungen pro Sitzung eine monatliche Pauschale, gestaffelt nach Funktionen, ohne Kostenüberschreitung gegenüber 2025. Gleichzeitig sollen Personalressourcen für die Abrechnung um eine halbe Stelle reduziert werden. Ziel ist Bürokratieabbau, vereinfachte Verwaltungsprozesse und Kosteneinsparung bei unverändertem Gesamtbudget.

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Drucksache-Nr.: 20/0146-1/SPD/CDU - Sozialdemokratische Partei Deutschlands Dietzenbach, den 27.09.2026 - Christlich Demokratische Union Deutschlands Ä N D E R U N G S A N T R A G der Fraktionen SPD und CDU an die Stadtverordnetenversammlung Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschlie- ßen: Betreff: Änderungsantrag - Vorbereitende Maßnahmen zum Haushalt 2027 Antrag: Der Punkt 1. des ursprünglichen Antrags wird gestrichen und der bisherige Punkt 2. wird wie folgt neu gefasst: a) den Entwurf einer geänderten Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenver- sammlung mit folgenden Inhalten zur Entscheidung vorzulegen: Die Entschädigungssatzung soll anstelle der bisherigen Einzelentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen, eine monatliche Pauschale für die Mandatsträger und ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrats zur Entschädigung aller Sitzungen des jeweiligen Monats enthalten. Die Höhe der individuellen Entschädigungen der Mandatsträger ist nach deren Funktionen zu staffeln. Der geplante jährliche finanzielle Aufwand für die pauschalen Entschädigungen soll das Rechnungsergebnis 2025 des finanziellen Aufwands für Entschädigungen an Mandatsträger und ehrenamtliche Mitglieder des Magistrats der Kreisstadt Dietzenbach nicht übersteigen. b) den bisherigen personellen Aufwand für die Abrechnung von Sitzungsentschädi- gungen mit Änderung der Entschädigungspraxis, um eine halbe Stelle zu redu- zieren. Begründung: Die derzeitige Abrechnung der Aufwandsentschädigungen ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Für einzelne Sitzungen und Tätigkeiten muss jeweils nachvollzogen und geprüft werden, wer beispielsweise an einer Fraktionssitzung teilge- nommen hat und wann diese stattgefunden hat. Anschließend müssen entsprechende Abrechnungen vom Gremienmanagement erstellt und an den Fachbereich 20 zur Aus- zahlung weitergeleitet werden. Dieser Prozess bindet regelmäßig Arbeitszeit in der Verwaltung, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnte. Gerade angesichts der angespannten finanziellen Situation der Stadt sollte geprüft werden, wie Verwaltungsprozesse vereinfacht und dadurch auch Kosten und Arbeitsaufwand reduziert werden können. Eine pauschale und gegebenenfalls nach Funktionen differenzierte Aufwandsentschädi- gung kann zu einer erheblichen Vereinfachung beitragen. Statt zahlreiche Einzelabrech- nungen zu prüfen und zu bearbeiten, könnte die Auszahlung beispielsweise über einen standardisierten, wiederkehrenden Zahlungsprozess erfolgen. Dadurch ließen sich ein- zelne Prüfschritte, Abrechnungen und Meldungen vermeiden und das Gremienmanage- ment sowie der Fachbereich 20 entsprechend entlasten. Der Änderungsantrag verfolgt damit insbesondere drei Ziele: 1. Abbau von Bürokratie und Verwaltungsaufwand, 2. Entlastung des Gremienmanagements und des Fachbereichs 20, 3. Reduzierung von Verwaltungs- und damit verbundenen Kosten. Die gewonnene Arbeitszeit der Verwaltung kann für andere wichtige Aufgaben einge- setzt werden. Gleichzeitig werden die Abläufe für die Stadtverordneten nachvollziehba- rer und einfacher. Bei einer möglichen Neuregelung soll selbstverständlich auch die aktuelle kommunale Finanzlage berücksichtigt werden. Ziel ist ausdrücklich nicht, die Aufwandsentschädi- gung aus finanziellen Gründen zu erhöhen. Vielmehr soll eine zeitgemäße und möglichst kostenneutrale bzw. kostensparende Systematik geschaffen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Aufwandsentschädigungen der Stadtverordneten in Dietzenbach seit mittlerweile 21 Jahren nicht erhöht wurden. Das kommunalpoliti- sche Ehrenamt wird von den Stadtverordneten nicht wegen der Aufwandsentschädi- gung ausgeübt. Eine angemessene Regelung soll vielmehr den tatsächlichen Aufwand des Ehrenamtes abbilden und zugleich den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Spar- samkeit berücksichtigen. Gerade in der aktuellen finanziellen Situation ist es sinnvoll, nicht nur über Einsparun- gen bei Sach- und Personalausgaben zu sprechen, sondern auch die eigenen Verwal- tungsabläufe kritisch zu überprüfen. Wo sich Bürokratie abbauen und gleichzeitig Kos- ten bzw. Arbeitsaufwand reduzieren lassen, sollte die Stadt diese Möglichkeiten nutzen. ____________________________ ____________________________ Qasadahmed Idrees Manuel Salomon Fraktionsvorsitzender SPD Fraktionsvorsitzender CDU

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