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Änderungsantrag - Änderung Gestattungsantrag (EVD)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dietzenbach |
| Datum | 2026-09-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion FW-UDS beantragt, dem neuen Gestattungsvertrag mit der EVD erst nach eindeutiger Begründung offener Fragen zuzustimmen und das Gestattungsentgelt bei 70.000 Euro zu belassen statt um 110.000 Euro jährlich zu erhöhen. Begründet wird dies mit fehlender Erklärung für die Vertragsneugestaltung, da der aktuelle Vertrag noch acht Jahre gültig ist, Widersprüchen beim Sonderkündigungsrecht und der Sorge, dass die Gebührenerhöhung Kunden zur Abkehr von Fernwärme bewegt. Ein Beschluss ist im Text nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Drucksache-Nr.: 20/0118-1/FW-UDS
- Freie Wähler - Unabhängig Demokratisch Sozial Dietzenbach, den 28.09.2026
Ä N D E R U N G S A N T R A G
der Fraktion FW-UDS an die Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschlie-
ßen:
Betreff: Änderungsantrag -
Änderung Gestattungsvertrag (EVD)
Antrag:
1. Dem neuen Gestattungsvertrag (EVD) wird erst nach eindeutiger Begründung der
noch offenen Fragen in entsprechend modifizierter Form zugestimmt.
2. Das Gestattungsentgelt (TOP 8) bleibt bei dem bisherigen Betrag von 70.000 Euro
und wird nicht um jährlich 110.000 Euro erhöht.
Begründung:
➢ Es fehlt die klare Begründung, warum zum jetzigen Zeitpunkt ein neuer Vertrag not-
wendig sind, da der aktuelle Vertrag noch weitere acht Jahre gültig ist.
➢ Bei der Drucksache besteht für die EVD ein Sonderkündigungsrecht zum 30.9.2050.
In dem zugehörigen Vertrag steht dagegen der Stadt ein Sonderkündigungsrecht
zum 30.9.2050 zu. Es fehlt sowohl die Eindeutigkeit als auch eine Begründung, wa-
rum überhaupt nach der überlangen Vertragszeit eine Sonderkündigung vorgesehen
wird.
➢ Ohne Begründung wird der Eindruck verstärkt, dass ausschließlich die zusätzlichen
110 TEUR p.a. Gestattungsentgelt der Anlass für den Neuvertrag ist. Dadurch werden
die Kosten für die Fernwärme zusätzlich - on top zu den aktuellen 25% Preisanhe-
bung - erhöht. Dies wird bisherige Fernwärmekunden zur Entscheidung pro Wärme-
pumpe treiben und die Perspektive einer Netzerweiterung weiter eintrüben.
➢ Da die EVO für die kommenden Jahre explizit keine Nutzung von Abwärme der Diet-
zenbacher Rechenzentren plant, beschränkt sich das nachgeschobene Argument
des hohen Investitionsbedarfs ausschließlich auf die Invest-Kosten für die CO2-Re-
duzierung. Außerdem entlastet die geplante Erhöhung des Gestattungsentgeltes
nicht, wie angedeutet, deren Finanzierungsbedarf, sondern muss als gezielte Maß-
nahme zur Haushaltsentlastung interpretiert werden. Und das wird mit Konsequenz
von vielen Fernwärmekunden als ein monopolistisches Verhalten der Stadt als Ge-
sellschafter der EVD interpretiert!
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Jens Hinrichsen
Fraktionsvorsitzender
Text aus PDF extrahiert