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Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Modernisierung der Zutrittsregelung und Digitalisierung des Ticketverkaufs um Hallenbad Kurhaus

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBad Camberg
Datum2026-10-06
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Prüfung der Zutrittsregelung zum Hallenbad Kurhaus. Konkret soll untersucht werden, ob ein digitales Kassensystem (Automat oder automatisierte Schleuse) angeschafft, der defekte Kassenaumat repariert oder alternative digitale Lösungen eingeführt werden können. Grund ist die mangelnde Praktikabilität: Eintrittskarten sind nur bei der Tourist-Info erhältlich, deren Öffnungszeiten nicht mit denen des Bades übereinstimmen, was zu Unklarheiten für Badegäste und Belastung des Aufsichtspersonals führt. Der Ortsbeirat wird zur Beratung aufgefordert.

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Dokument

Extrahierter Text

Amt 80 - Kurverwaltung Nr. O/2026/0140 Aktenzeichen: Verfasser/in: Gießler, David Vorlage an den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Bad Camberg-Kernstadt am 06.10.2026 Haushaltsmittel bei Haushaltsstelle ausreichend vorhanden nicht oder nicht ausreichend vorhanden Stellungnahme oder haushaltsrechtliche Hinweise der Kämmerei Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Modernisierung der Zutrittsregelung und Digitalisierung des Ticketverkaufs um Hallenbad Kurhaus Sachverhalt Der Ortsbeirat wird gebeten, dem Magistrat die Prüfung der aktuellen Zutrittsregelung zum Hallenbad im Kurhaus zu prüfen. Insbesondere wird darum gebeten, dem Magistrat die Prüfung vorzuschlagen, ob die Anschaffung eines neuen, digitalen Kassensystems (z. B. Kassenautomat oder automatisierte Eingangsschleuse) realisiert werde. eine Reparatur des bereits vorhandenen Kassenautomaten kurzfristig möglich sei sowie alternative, digital gestützte Einlasslösungen eingeführt werden können. Die derzeitige Regelung ist weder für die Bürger noch für das Badpersonal praktikabel. Es gibt keine Einlasskontrolle und Eintrittskarten können nur in der Tourist-Info erworben werden. Da die Öffnungszeiten des Bades weit über die der Tourist-Info hinausgehen, können dort während eines erheblichen Anteils der Öffnungszeit des Bades keine Eintrittskarten erworben werden. Der aktuelle Zustand führt dazu, dass für Badegäste – insbesondere ortsfremde Besucher – die Zutrittsregelung nicht eindeutig ersichtlich ist und gegebenenfalls die Badeaufsicht während des Betriebs durch den Ticketverkauf in der Kernaufgabe (der Aufsichtspflicht und Sicherheit) beeinträchtigt wird. Beschlussvorschlag Der Ortsbeirat berät den Antrag gemäß § 82 Abs. 3 Satz 2 HGO in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2, und 6 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Kurstadt Bad Camberg in der Fassung vom 26. Februar 2019. Bad Camberg, 24.09.2026

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