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Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Modernisierung der Zutrittsregelung und Digitalisierung des Ticketverkaufs um Hallenbad Kurhaus
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Camberg |
| Datum | 2026-10-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Prüfung der Zutrittsregelung zum Hallenbad Kurhaus. Konkret soll untersucht werden, ob ein digitales Kassensystem (Automat oder automatisierte Schleuse) angeschafft, der defekte Kassenaumat repariert oder alternative digitale Lösungen eingeführt werden können. Grund ist die mangelnde Praktikabilität: Eintrittskarten sind nur bei der Tourist-Info erhältlich, deren Öffnungszeiten nicht mit denen des Bades übereinstimmen, was zu Unklarheiten für Badegäste und Belastung des Aufsichtspersonals führt. Der Ortsbeirat wird zur Beratung aufgefordert.
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Dokument
Extrahierter Text
Amt 80 - Kurverwaltung Nr. O/2026/0140
Aktenzeichen:
Verfasser/in: Gießler, David
Vorlage
an den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Bad Camberg-Kernstadt am
06.10.2026
Haushaltsmittel bei Haushaltsstelle
ausreichend vorhanden
nicht oder nicht ausreichend vorhanden
Stellungnahme oder haushaltsrechtliche Hinweise der Kämmerei
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Modernisierung der Zutrittsregelung
und Digitalisierung des Ticketverkaufs um Hallenbad Kurhaus
Sachverhalt
Der Ortsbeirat wird gebeten, dem Magistrat die Prüfung der aktuellen Zutrittsregelung zum Hallenbad im
Kurhaus zu prüfen. Insbesondere wird darum gebeten, dem Magistrat die Prüfung vorzuschlagen, ob die
Anschaffung eines neuen, digitalen Kassensystems (z. B. Kassenautomat oder automatisierte
Eingangsschleuse) realisiert werde. eine Reparatur des bereits vorhandenen Kassenautomaten kurzfristig
möglich sei sowie alternative, digital gestützte Einlasslösungen eingeführt werden können.
Die derzeitige Regelung ist weder für die Bürger noch für das Badpersonal praktikabel. Es gibt keine
Einlasskontrolle und Eintrittskarten können nur in der Tourist-Info erworben werden. Da die
Öffnungszeiten des Bades weit über die der Tourist-Info hinausgehen, können dort während eines
erheblichen Anteils der Öffnungszeit des Bades keine Eintrittskarten erworben werden. Der aktuelle
Zustand führt dazu, dass für Badegäste – insbesondere ortsfremde Besucher – die Zutrittsregelung nicht
eindeutig ersichtlich ist und gegebenenfalls die Badeaufsicht während des Betriebs durch den Ticketverkauf
in der Kernaufgabe (der Aufsichtspflicht und Sicherheit) beeinträchtigt wird.
Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat berät den Antrag gemäß § 82 Abs. 3 Satz 2 HGO in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2, und 6 der
Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Kurstadt Bad Camberg in der Fassung vom 26. Februar 2019.
Bad Camberg, 24.09.2026
Text aus PDF extrahiert