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Antrag der Fraktionen für eine Anschlussunterbringungs-Strategie
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Überlingen |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen beantragen eine Anschlussunterbringungsstrategie für Geflüchtete. Die Stadt Überlingen muss bis 2027 etwa 158 Plätze neu schaffen (38 Neuzuweisungen, 120 Ersatzbedarf durch Standortverlust). Der Gemeinderat beschließt, das dezentrale Leitprinzip mit maximal 60 Plätzen pro Standort zu verfolgen und beauftragt die Verwaltung, Standortprüfungen vertieft fortzuführen sowie ein Informationskonzept umzusetzen.
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Dokument
Extrahierter Text
S I T Z U N G S V O R L A G E
Drucksache Nr. 2026-165
Federführend: Integration Beteiligt: Bauordnung
Baurecht
Bauverwaltung
Bürgerservice
Fachbereich 1
Fachbereich 2
Fachbereich 4
Gebäudemanagement
Grundstücksmanagement
Hochbau
Liegenschaften
Oberbürgermeister
Sicherheit und Ordnung
Sachbearbeiter/in: Elke Dachauer Vortragende/r: Dachauer, Elke
Externe/r
Referent/in:
Antrag der Fraktionen für eine Anschlussunterbringungs-Strategie
Gremium Datum Zuständigkeit Status
Gemeinderat 07.10.2026 Kenntnisnahme öffentlich
BESCHLUSSVORSCHLAG/-VORSCHLÄGE
1. Der Gemeinderat nimmt den Konzeptentwurf zur Weiterentwicklung der städtischen
Anschlussunterbringung (AU) zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgezeigten Leitprinzip der Dezentralität mit einer
Kapazitätsobergrenze von maximal 60 Plätzen pro Standort als strategischem Richtwert
für zukünftige Entwicklungen zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des festgelegten Ablaufplans (Anlage 1) die
Standortprüfungen für neu zu schaffende Kapazitäten vertieft fortzuführen und die
erforderlichen Gremien- sowie Beteiligungsschritte einzuleiten.
4. Dem Konzept zur Information der Einwohnerinnen und Einwohner gemäß Anlage 3 wird
zugestimmt. Die erforderlichen Planungsmittel werden in den jeweiligen
Haushaltseinstellungen zur Verfügung gestellt.
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Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass an der Beratung und Abstimmung kein Mitglied des
Gemeinderates, für das der § 18 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (Befangenheit) zutrifft,
teilnehmen darf.
FINANZIERUNG
Ergebnishaushalt: einmaliger Ertrag: €
einmaliger Aufwand: €
laufende Erträge (Jahresbetrag): €
lfde. Aufwendung (Jahresbetrag): €
Finanzhaushalt: Einnahmen: €
(Investition) Ausgaben: €
AufgrundderInvestitionistindenkommendenHaushaltsjahren
mit folgenden Erträgen/Aufwendungen zu rechnen:
laufende Erträge (Jahresbetrag): €
lfde. Aufwendungen (Jahresbetrag): €
Zur Verfügung stehende Mittel:
Kostenstelle/Invest-Nr.: Kostenart: €
Kostenstelle/Invest-Nr.: Kostenart: €
Kostenstelle/Invest-Nr.: Kostenart: €
Gesamt: €
Zusätzlicher Mittelbedarf: €
Deckungsvorschlag:
gez. Jan Zeitler
Oberbürgermeister
BEGRÜNDUNG
I. BISHERIGE BESCHLUSSLAGE
II. SACHVERHALT
1. Ausgangslage und Handlungsbedarf
Die Große Kreisstadt Überlingen steht vor der dringenden administrativen und
städtebaulichen Aufgabe, kurz- bis mittelfristig substanzielle Zusatzkapazitäten für die
Anschlussunterbringung (AU) von Geflüchteten bereitzustellen.
Der Gesamtbedarf setzt sich 2026 zusammen aus:
Neuzuweisungen: Bis Ende des Jahres 2026 ist die Unterbringung von acht zusätzlich
zugewiesenen Personen sicherzustellen; innerhalb von 12 Monaten müssen wir, nach
aktuellem Stand, 38 Personen aufnehmen (Mitteilung des Landratsamts – Stand
31.08.2026).
Ersatzbedarf durch Standortwegfall: Durch den bevorstehenden Baubeginn auf dem
Kramer-ArealfälltderbisherigegroßeAU-StandortinderNußdorferStraßeweg.Dadurch
entsteht ein Kompensationsbedarf von rund 120 Unterbringungsplätzen.
Insgesamt muss die Stadtverwaltung somit Kapazitäten für rund 158 Personen neu
schaffen.
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Das vorliegende Konzept verbindet die fachlichen Zielvorstellungen einer
integrativen Unterbringung mit den vorliegenden Rahmenbedingungen der städtischen
Finanzen, der Flächenverfügbarkeit und der Verwaltungskapazitäten.
2. Leitprinzip der Dezentralität und fachliche Abwägung
Aus integrationspolitischer Sicht verfolgt die Stadt Überlingen seit 2016 den Ansatz der
dezentralen Unterbringung („wenige Personen an vielen Orten“). Ziel ist es die soziale
Teilhabe sowie direkte Kontakte mit der Nachbarschaft zu fördern.
Als dezentrale Einheiten werden im Konzept Unterbringungsformen definiert, die eine
maximale Obergrenze von 60 Plätzen pro Standort nicht überschreiten.
Abwägung der Unterbringungsformen
Dezentrale Strukturen Zentrale Strukturen
Kriterium (≤ 60 Plätze) (> 60 Plätze)
Hohe soziale Teilhabe, Erschwerte soziale
bessere Nachbarschafts- Einbindung, Risiko der
Integrationswirkung
einbindung, schnellere Isolation und von
Integration. Parallelstrukturen.
Geringer; Konflikte im Höheres internes und
Konflikt-
Wohnumfeld lassen sich externes
potenzial
schneller deeskalieren. Konfliktpotenzial.
Erhöhter organisatorischer Bündelung von
Verwaltung /
Betreuungs- und Ressourcen, operativ
Betreuung
Koordinationsaufwand. einfacher zu steuern.
Abhängig von der Konzentration auf
Flächenbedarf Verfügbarkeit kleinerer wenige große
Grundstücke/Immobilien. Grundstücke möglich.
Die AU-Verweildauer in Überlingen beträgt, aufgrund des stark angespannten
Wohnungsmarktes,meistmehrereJahre.EinesozialverträglicheunddezentraleAusrichtung
der Standorte ist daher weiter wichtig.
3. Realisierbarkeit von Bauvorhaben und Wohnungsmarksituation
Marktsituation
Der örtliche Wohnungsmarkt in Überlingen ist stark angespannt. Bezahlbarer Wohnraum
steht weder auf dem freien Markt noch im Bestand im erforderlichen Umfang zur
Verfügung.
Verfügbarkeit
Am Markt existieren kurz- und mittelfristig keine ausreichenden Immobilienkontingente,
die sich für Anmietungen oder rentable Sanierungen zur AU-Nutzung eignen.
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Fazit
DieStrategie„Mietmarkt-oderBestandssanierung“kanndahernureinenkleinenTeil des
Gesamtbedarfs abdecken. Der überwiegende Teil der benötigten Plätze muss folglich
über Neubau oder modulare Bauweisen auf städtischen Grundstücken umgesetzt
werden; an zwei Standorten mit jeweils 60 Personen.
4. Operative Aufgabenverteilung
Fachbereich IV (Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr)
Verantwortlich für Standortidentifikation (Stadtplanung), städtebauliche
Machbarkeitsprüfungen, Kostenberechnung, erschließungstechnische Bewertung
sowie bauliche Umsetzung (Gebäudemanagement).
Fachbereich II (Bürgerservice, Ordnung und Soziales):
o Abteilung Sicherheit und Ordnung / Sachgebiet Gefahrenabwehr
(4,0 VZÄ = Vollzeitäquivalent):
AU-Objektverwaltung / Akquise weiterer Unterbringungsmöglichkeiten:
Sachgebiet Gefahrenabwehr (Unterbringungsmanagement)
o Abteilung Bürgerservice / Sachgebiet Integration (1,0 VZÄ):
Konzeptionelle Integration / Vernetzung der Akteure der städtischen Vielfalt:
Sachgebiet Integration (Integrationsbeauftragte)
Externe Dienstleister – Integrationsmanagement (aktuell 3,69 VZÄ)
Diakonie Überlingen
Soziale Begleitung / Sozialleistungen / Integration
2,49 VZÄ landesgefördert, 1,20 VZÄ städtisch finanzierte „IM Plus“-Stellen.
Wichtig: 2027 geht die Landesförderung zurück,
Stellenanteile müssen voraussichtlich reduziert werden.
5. Zukünftige Handlungsansätze und organisatorische Optionen
Neben den bestehenden AU-Lösungen (Anmietung von Einzelwohnungen,
Zwischennutzung von Leerständen, Modulbauten (Schättlisberg) oder Neubau, existieren
theoretische Lösungsansätze für innovative Wohnformen:
1. Wohnen für Hilfe / Generationenwohnen: Bereitstellung von Wohnraum durch
Seniorinnen und Senioren gegen Alltagshilfe.
2. Umwidmung kommunaler Gebäude zu Mischprojekten: Kombinierte Nutzung für AU,
Auszubildende/Studierende und Senioren.
3. Wohn-WGs auf dem freien Markt: Gemischte Wohngemeinschaften zur
beschleunigten Sprach- und Sozialintegration.
Bewertung:
Diese Modelle werden aus fachlicher Sicht ausdrücklich befürwortet. Aufgrund der aktuell
gebundenen Personalkapazitäten und des Termindrucks zur Platzschaffung können diese
derzeit nicht umgesetzt werden. Dafür wären zusätzliche personelle Ressourcen in der
Verwaltung oder bei freien Trägern erforderlich. Zudem sind diese Modelle aus finanzieller
Sicht für unseren städtischen Haushalt kaum bzw. nicht darstellbar.
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III. BEURTEILUNG, ALTERNATIVEN
Weiteres Verfahren und Zeitplan (Anlagen 1 und 3 des Konzepts)
Phase1
Interne Vorbereitung
Baurechtliche und technische Machbarkeitsprüfung durch FB IV; Erstellung der Kosten- und
Zeitpläne.
Phase 2
Gremienbeteiligung
Vorberatung in den Fachausschüssen (ABKS, Finanz- und Verwaltungs- und/oder
Bauausschuss) und ggf. den jeweiligen Ortschaftsräten; Aufstellungs- und
Grundsatzbeschluss im Gemeinderat.
Phase 3
Bürgerinformation
1. Informieren des direkten Umfelds per Infobrief/Postwurfsendung und
Bereitstellung von FAQs auf der städtischen Website.
2. Durchführung einer moderierten Informationsveranstaltung mit Themenmärkten (Bau,
Soziales, Sicherheit, Verkehr).
3. Durchführung von Workshops / Runden Tischen mit Vertretern aus
Nachbarschaft, Vereinen, Kitas und Schulen.
Phase 4
Planung & Umsetzung
Ausarbeitung der Ausführungsplanung unter Einbeziehung der Bürgerhinweise,
Bauantragsstellung, Vergabeentscheidung im Gemeinderat und Baubeginn.
Phase 5
Inbetriebnahme & Begleitung
Bezug der Objekte sowie städtische Nachbetreuung.
KLIMAMONITORING
Ist immer auszufüllen
Klimamonitoring nicht erforderlich, da es sich um folgende Beschlussart handelt:
Satzung, Verordnung ohne Personalangelegenheit ☐ Personenwahl, Ehrung ☐
Verfahren nach dem
allgemeinen und besonderen
Städtebaurecht ☐
Bericht oder Bekanntgabe ☒ Haushalts- oder Grundstücks- oder
Finanzangelegenheit ☐ Vertragsangelegenheit ohne
Nutzungsänderung ☐
Auswirkungen auf Klima und CO₂ - Eine Auswirkung ist auszuwählen
Positiv ☐ Neutral ☐ Negativ ☒
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Art der Klimawirkung
Energieverbrauch ☒ Verkehr ☒ Gebäude/Bau ☒
Flächennutzung ☒ Beschaffung ☒ Sonstiges ☐
Begründung:
Durch den Bau und Betrieb von Unterbringungen entstehen Treibhausgasemissionen durch
dieBaustoffherstellung,dieErschließungsowiedenlaufendenEnergiebedarffürHeizungund
Strom.DerEinsatzmodularerHolzbauweisenundeineeffizienteenergetischeAusgestaltung
der Gebäude können diese CO2-Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus jedoch
deutlich minimieren.
Anlagen, Pläne
2026_09_29 AU Konzept 2026 -ENTWURF_mit Anlagen
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