Startseite › Überlingen › Antrag

Antrag der Fraktionen für eine Anschlussunterbringungs-Strategie

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeÜberlingen
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen beantragen eine Anschlussunterbringungsstrategie für Geflüchtete. Die Stadt Überlingen muss bis 2027 etwa 158 Plätze neu schaffen (38 Neuzuweisungen, 120 Ersatzbedarf durch Standortverlust). Der Gemeinderat beschließt, das dezentrale Leitprinzip mit maximal 60 Plätzen pro Standort zu verfolgen und beauftragt die Verwaltung, Standortprüfungen vertieft fortzuführen sowie ein Informationskonzept umzusetzen.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

S I T Z U N G S V O R L A G E Drucksache Nr. 2026-165 Federführend: Integration Beteiligt: Bauordnung Baurecht Bauverwaltung Bürgerservice Fachbereich 1 Fachbereich 2 Fachbereich 4 Gebäudemanagement Grundstücksmanagement Hochbau Liegenschaften Oberbürgermeister Sicherheit und Ordnung Sachbearbeiter/in: Elke Dachauer Vortragende/r: Dachauer, Elke Externe/r Referent/in: Antrag der Fraktionen für eine Anschlussunterbringungs-Strategie Gremium Datum Zuständigkeit Status Gemeinderat 07.10.2026 Kenntnisnahme öffentlich BESCHLUSSVORSCHLAG/-VORSCHLÄGE 1. Der Gemeinderat nimmt den Konzeptentwurf zur Weiterentwicklung der städtischen Anschlussunterbringung (AU) zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgezeigten Leitprinzip der Dezentralität mit einer Kapazitätsobergrenze von maximal 60 Plätzen pro Standort als strategischem Richtwert für zukünftige Entwicklungen zu. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des festgelegten Ablaufplans (Anlage 1) die Standortprüfungen für neu zu schaffende Kapazitäten vertieft fortzuführen und die erforderlichen Gremien- sowie Beteiligungsschritte einzuleiten. 4. Dem Konzept zur Information der Einwohnerinnen und Einwohner gemäß Anlage 3 wird zugestimmt. Die erforderlichen Planungsmittel werden in den jeweiligen Haushaltseinstellungen zur Verfügung gestellt. Seite1von6 Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass an der Beratung und Abstimmung kein Mitglied des Gemeinderates, für das der § 18 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (Befangenheit) zutrifft, teilnehmen darf. FINANZIERUNG Ergebnishaushalt: einmaliger Ertrag: € einmaliger Aufwand: € laufende Erträge (Jahresbetrag): € lfde. Aufwendung (Jahresbetrag): € Finanzhaushalt: Einnahmen: € (Investition) Ausgaben: € AufgrundderInvestitionistindenkommendenHaushaltsjahren mit folgenden Erträgen/Aufwendungen zu rechnen: laufende Erträge (Jahresbetrag): € lfde. Aufwendungen (Jahresbetrag): € Zur Verfügung stehende Mittel: Kostenstelle/Invest-Nr.: Kostenart: € Kostenstelle/Invest-Nr.: Kostenart: € Kostenstelle/Invest-Nr.: Kostenart: € Gesamt: € Zusätzlicher Mittelbedarf: € Deckungsvorschlag: gez. Jan Zeitler Oberbürgermeister BEGRÜNDUNG I. BISHERIGE BESCHLUSSLAGE II. SACHVERHALT 1. Ausgangslage und Handlungsbedarf Die Große Kreisstadt Überlingen steht vor der dringenden administrativen und städtebaulichen Aufgabe, kurz- bis mittelfristig substanzielle Zusatzkapazitäten für die Anschlussunterbringung (AU) von Geflüchteten bereitzustellen. Der Gesamtbedarf setzt sich 2026 zusammen aus:  Neuzuweisungen: Bis Ende des Jahres 2026 ist die Unterbringung von acht zusätzlich zugewiesenen Personen sicherzustellen; innerhalb von 12 Monaten müssen wir, nach aktuellem Stand, 38 Personen aufnehmen (Mitteilung des Landratsamts – Stand 31.08.2026).  Ersatzbedarf durch Standortwegfall: Durch den bevorstehenden Baubeginn auf dem Kramer-ArealfälltderbisherigegroßeAU-StandortinderNußdorferStraßeweg.Dadurch entsteht ein Kompensationsbedarf von rund 120 Unterbringungsplätzen. Insgesamt muss die Stadtverwaltung somit Kapazitäten für rund 158 Personen neu schaffen. Seite2von6 Das vorliegende Konzept verbindet die fachlichen Zielvorstellungen einer integrativen Unterbringung mit den vorliegenden Rahmenbedingungen der städtischen Finanzen, der Flächenverfügbarkeit und der Verwaltungskapazitäten. 2. Leitprinzip der Dezentralität und fachliche Abwägung Aus integrationspolitischer Sicht verfolgt die Stadt Überlingen seit 2016 den Ansatz der dezentralen Unterbringung („wenige Personen an vielen Orten“). Ziel ist es die soziale Teilhabe sowie direkte Kontakte mit der Nachbarschaft zu fördern. Als dezentrale Einheiten werden im Konzept Unterbringungsformen definiert, die eine maximale Obergrenze von 60 Plätzen pro Standort nicht überschreiten. Abwägung der Unterbringungsformen Dezentrale Strukturen Zentrale Strukturen Kriterium (≤ 60 Plätze) (> 60 Plätze) Hohe soziale Teilhabe, Erschwerte soziale bessere Nachbarschafts- Einbindung, Risiko der Integrationswirkung einbindung, schnellere Isolation und von Integration. Parallelstrukturen. Geringer; Konflikte im Höheres internes und Konflikt- Wohnumfeld lassen sich externes potenzial schneller deeskalieren. Konfliktpotenzial. Erhöhter organisatorischer Bündelung von Verwaltung / Betreuungs- und Ressourcen, operativ Betreuung Koordinationsaufwand. einfacher zu steuern. Abhängig von der Konzentration auf Flächenbedarf Verfügbarkeit kleinerer wenige große Grundstücke/Immobilien. Grundstücke möglich. Die AU-Verweildauer in Überlingen beträgt, aufgrund des stark angespannten Wohnungsmarktes,meistmehrereJahre.EinesozialverträglicheunddezentraleAusrichtung der Standorte ist daher weiter wichtig. 3. Realisierbarkeit von Bauvorhaben und Wohnungsmarksituation  Marktsituation Der örtliche Wohnungsmarkt in Überlingen ist stark angespannt. Bezahlbarer Wohnraum steht weder auf dem freien Markt noch im Bestand im erforderlichen Umfang zur Verfügung.  Verfügbarkeit Am Markt existieren kurz- und mittelfristig keine ausreichenden Immobilienkontingente, die sich für Anmietungen oder rentable Sanierungen zur AU-Nutzung eignen. Seite3von6  Fazit DieStrategie„Mietmarkt-oderBestandssanierung“kanndahernureinenkleinenTeil des Gesamtbedarfs abdecken. Der überwiegende Teil der benötigten Plätze muss folglich über Neubau oder modulare Bauweisen auf städtischen Grundstücken umgesetzt werden; an zwei Standorten mit jeweils 60 Personen. 4. Operative Aufgabenverteilung  Fachbereich IV (Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr) Verantwortlich für Standortidentifikation (Stadtplanung), städtebauliche Machbarkeitsprüfungen, Kostenberechnung, erschließungstechnische Bewertung sowie bauliche Umsetzung (Gebäudemanagement).  Fachbereich II (Bürgerservice, Ordnung und Soziales): o Abteilung Sicherheit und Ordnung / Sachgebiet Gefahrenabwehr (4,0 VZÄ = Vollzeitäquivalent): AU-Objektverwaltung / Akquise weiterer Unterbringungsmöglichkeiten: Sachgebiet Gefahrenabwehr (Unterbringungsmanagement) o Abteilung Bürgerservice / Sachgebiet Integration (1,0 VZÄ): Konzeptionelle Integration / Vernetzung der Akteure der städtischen Vielfalt: Sachgebiet Integration (Integrationsbeauftragte) Externe Dienstleister – Integrationsmanagement (aktuell 3,69 VZÄ) Diakonie Überlingen Soziale Begleitung / Sozialleistungen / Integration 2,49 VZÄ landesgefördert, 1,20 VZÄ städtisch finanzierte „IM Plus“-Stellen. Wichtig: 2027 geht die Landesförderung zurück, Stellenanteile müssen voraussichtlich reduziert werden. 5. Zukünftige Handlungsansätze und organisatorische Optionen Neben den bestehenden AU-Lösungen (Anmietung von Einzelwohnungen, Zwischennutzung von Leerständen, Modulbauten (Schättlisberg) oder Neubau, existieren theoretische Lösungsansätze für innovative Wohnformen: 1. Wohnen für Hilfe / Generationenwohnen: Bereitstellung von Wohnraum durch Seniorinnen und Senioren gegen Alltagshilfe. 2. Umwidmung kommunaler Gebäude zu Mischprojekten: Kombinierte Nutzung für AU, Auszubildende/Studierende und Senioren. 3. Wohn-WGs auf dem freien Markt: Gemischte Wohngemeinschaften zur beschleunigten Sprach- und Sozialintegration. Bewertung: Diese Modelle werden aus fachlicher Sicht ausdrücklich befürwortet. Aufgrund der aktuell gebundenen Personalkapazitäten und des Termindrucks zur Platzschaffung können diese derzeit nicht umgesetzt werden. Dafür wären zusätzliche personelle Ressourcen in der Verwaltung oder bei freien Trägern erforderlich. Zudem sind diese Modelle aus finanzieller Sicht für unseren städtischen Haushalt kaum bzw. nicht darstellbar. Seite4von6 III. BEURTEILUNG, ALTERNATIVEN Weiteres Verfahren und Zeitplan (Anlagen 1 und 3 des Konzepts) Phase1 Interne Vorbereitung Baurechtliche und technische Machbarkeitsprüfung durch FB IV; Erstellung der Kosten- und Zeitpläne. Phase 2 Gremienbeteiligung Vorberatung in den Fachausschüssen (ABKS, Finanz- und Verwaltungs- und/oder Bauausschuss) und ggf. den jeweiligen Ortschaftsräten; Aufstellungs- und Grundsatzbeschluss im Gemeinderat. Phase 3 Bürgerinformation 1. Informieren des direkten Umfelds per Infobrief/Postwurfsendung und Bereitstellung von FAQs auf der städtischen Website. 2. Durchführung einer moderierten Informationsveranstaltung mit Themenmärkten (Bau, Soziales, Sicherheit, Verkehr). 3. Durchführung von Workshops / Runden Tischen mit Vertretern aus Nachbarschaft, Vereinen, Kitas und Schulen. Phase 4 Planung & Umsetzung Ausarbeitung der Ausführungsplanung unter Einbeziehung der Bürgerhinweise, Bauantragsstellung, Vergabeentscheidung im Gemeinderat und Baubeginn. Phase 5 Inbetriebnahme & Begleitung Bezug der Objekte sowie städtische Nachbetreuung. KLIMAMONITORING Ist immer auszufüllen Klimamonitoring nicht erforderlich, da es sich um folgende Beschlussart handelt: Satzung, Verordnung ohne Personalangelegenheit ☐ Personenwahl, Ehrung ☐ Verfahren nach dem allgemeinen und besonderen Städtebaurecht ☐ Bericht oder Bekanntgabe ☒ Haushalts- oder Grundstücks- oder Finanzangelegenheit ☐ Vertragsangelegenheit ohne Nutzungsänderung ☐ Auswirkungen auf Klima und CO₂ - Eine Auswirkung ist auszuwählen Positiv ☐ Neutral ☐ Negativ ☒ Seite5von6 Art der Klimawirkung Energieverbrauch ☒ Verkehr ☒ Gebäude/Bau ☒ Flächennutzung ☒ Beschaffung ☒ Sonstiges ☐ Begründung: Durch den Bau und Betrieb von Unterbringungen entstehen Treibhausgasemissionen durch dieBaustoffherstellung,dieErschließungsowiedenlaufendenEnergiebedarffürHeizungund Strom.DerEinsatzmodularerHolzbauweisenundeineeffizienteenergetischeAusgestaltung der Gebäude können diese CO2-Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus jedoch deutlich minimieren. Anlagen, Pläne 2026_09_29 AU Konzept 2026 -ENTWURF_mit Anlagen Seite6von6

Text aus PDF extrahiert