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Allgemeine Finanzwirtschaft

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWalldürn
Datum2026-09-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Walldürn hat zwischen November 2025 und August 2026 Spendeangebote in Höhe von 52.323,35 Euro erhalten. Der Gemeinderat soll gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung die Annahme dieser Spenden in seinem Zuständigkeitsbereich beschließen. Der Finanzausschuss hat bereits über kleinere Spenden bis 5.000 Euro entschieden. Der Gemeinderat stimmte der Annahme zu.

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Sitzungsvorlage Bearbeitung: Kämmerei Vorlage-Nr.: SV/192/2026 Öffentlichkeitsstatus öffentlich Datum: 09.09.2026 : Gremien Beratung Termin Gemeinderat öffentlich 28.09.2026 Allgemeine Finanzwirtschaft Einwerbung und Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO Antrag / Beschluss Der Gemeinderat stimmt die Annahme der Spenden in dessen Zuständigkeitsbereich zu. Begründung 1. Ergebnis / Wirkung Gem.§78Abs.4Satz1Gemeindeordnung(GemO)könnendieKommunenzurErfüllungihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder ggf. an Dritte vermitteln. Aus Gründen der Transparenz sehen die einschlägigen Regelungen vor, dass über die Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen der Gemeinderat bzw. der Finanzausschuss (Einzelspenden bis 5.000 €) zu entscheiden hat. Über die Annahme der Spenden ist in öffentlicher Sitzung zu verhandeln und zu beschließen (§ 35 GemO). DieStadtWalldürnhatimZeitraum14.11.2025–28.08.2026AngeboteüberSpendeninHöhe von 52.323,35 € erhalten. BeiderNichterteilungderEinwilligungzurVeröffentlichungdesSpendernamenswirddieserin einer separaten Spendenauflistung aufgelistet, die den Stadträtinnen und Stadträten als nichtöffentliche Anlage zur Entscheidung vorliegt. Der Finanzausschuss hat bereits in seiner Sitzung vom 16.09.2026 über die Annahme der Spenden bis zu 5.000,00 € entschieden und über die Annahme der Spenden im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates vorberaten. 2. Programm / Produkte / Leistungen / Auflagen 3. Prozesse und Strukturen 4. Finanzielle Auswirkungen Haushaltsmittel sind vorhanden sind nicht vorhanden werden nicht benötigt Investitionskosten € bei INr.: Sachkosten € bei Sachkonto: Personalkosten € bei Sachkonto: Folgekosten € bei Sachkonto: Korrespondierende Einnahmen € bei Sachkonto: weitere Ressourcen Anlagen:

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