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Stadt- und Wallfahrtsmuseum
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Walldürn |
| Datum | 2026-09-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Walldürn erlässt eine Gebührensatzung für das sanierte Stadt- und Wallfahrtsmuseum, das ab Mitte Oktober wieder öffnet. Festgesetzt werden Eintrittspreise von 4€ für Erwachsene, 2€ ermäßigt, kostenlos für Kinder bis 6 Jahre sowie 8€ Familientarif. Schulklassen der Stadt Walldürn und Schulführungen sind kostenfrei; private Führungen kosten 55€ für bis zu 15 Personen. Die Satzung tritt zum 15.10.2026 in Kraft und wurde vom Gemeinderat angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Bearbeitung: Kämmerei Vorlage-Nr.: SV/198/2026
Öffentlichkeitsstatus öffentlich Datum: 10.09.2026
:
Gremien Beratung Termin
Gemeinderat öffentlich 28.09.2026
Stadt- und Wallfahrtsmuseum
Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Stadt- und
Wallfahrtsmuseums
Antrag / Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für
den Besuch des Stadt- und Heimatmuseums“ der Stadt Walldürn.
Begründung
1. Ergebnis / Wirkung
Nach den umfangreichen Sanierungen des Stadt- und Wallfahrtsmuseums öffnet dieses ab
Mitte Oktober wieder die Türen für Besucher. Diesbezüglich müssen neue Eintrittspreise
festgesetzt werden.
Folgende Eintrittspreise werden festgesetzt:
Erwachsene 4€
Ermäßigte* 2€
Kinderbiseinschließlich6Jahre kostenlos
Familientarif(2Erw.+eigeneKinder) 8€
BesuchevonSchulklassen(SchulträgerStadtWalldürn) kostenlos
einstündigeFührung(15Personen/jedeweiterePerson
55€
1,50€-max.20Personen)
1€/Schüler(Lehrkräfte
FührungenfürSchulklassen(SchulträgerStadtWalldürn)
kostenlos)
*Senioren, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler*innen, Studierende,
Auszubildende und Schwerbehinderte ab GdB 50 %, Eingetragene Begleitpersonen
(„B“), Inhaber der Juleica (Berechtigung muss gegen Vorlage des jeweiligen
Ausweises nachgewiesen werden können).
Die Satzung ist als Anlage angefügt.
Die Satzung soll zum 15.10.2026 in Kraft treten.
2. Programm / Produkte / Leistungen / Auflagen
./.
3. Prozesse und Strukturen
./.
4. Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsmittel sind vorhanden sind nicht vorhanden werden nicht benötigt
Investitionskosten € bei INr.:
Sachkosten € bei Sachkonto:
Personalkosten € bei Sachkonto:
Folgekosten € bei Sachkonto:
Korrespondierende Einnahmen € bei Sachkonto:
weitere Ressourcen
Anlagen:
Gebührensatzung Stadt- und Wallfahrtsmuseum
Text aus PDF extrahiert