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Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ortsräte der Stadt Uslar (Gemeinsamer Antrag von SPD und Gruppe Zukunft Uslar)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Uslar |
| Datum | 2026-10-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
SPD und Gruppe Zukunft Uslar beantragen gemeinsam die Änderung der Geschäftsordnung für Rat, Verwaltungsausschuss, Ratsausschüsse und Ortsräte. Die Änderungen umfassen die Einführung von Hybrid-Sitzungen, KI-gestützte Protokollierung, halbjährliche Sitzungskalender und erweiterte Protokollverteilung an alle Ratsmitglieder. Die Geschäftsordnung soll zum 07.10.2026 in Kraft treten und ersetzt die Fassung vom 18.02.2022; die Verwaltung weist jedoch auf fehlende technische und personelle Ressourcen sowie datenschutzrechtliche Anforderungen hin.
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Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister
Datum: 31.08.2026
Aktenzeichen: 1.10
Beratungsvorlage 0671/2026
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die
Ratsausschüsse und die Ortsräte der Stadt Uslar (Gemeinsamer Antrag von SPD
und Gruppe Zukunft Uslar)
Beratungsfolge:
Gremium am Status
Verwaltungsausschuss 10.09.2026 nicht öffentlich
Rat öffentlich
Abgestimmt wird über den gemeinsamen Antrag (mit Ergänzung) der SPD-Fraktion und
der Gruppe Zukunft Uslar in nachstehender Fassung als
Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und
die Ortsräte der Stadt Uslar in der Fassung vom 18.02.2022 wird wie folgt geändert:
§ 2
Öffentlichkeit der Sitzungen
wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:
(3) Die Sitzungen für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die
Ortsräte finden als Präsenzsitzung an einem festgelegten Ort statt. Die Sitzungen des
Rates, für den Verwaltungsausschuss und für die Ratsausschüsse erfolgen als Hybrid-
Sitzungen online, per Mobilphone, Laptop, Tablet oder PC. Die notwendigen
Einwahldaten für die Online-Teilnahme werden von der Ratsverwaltung bereitgestellt.
Gleichzeitig können neben den Mitgliedern -soweit vorgesehen- weitere Teilnehmende
online per Hybrid-Sitzung teilnehmen.
§ 19
Protokoll
erhält folgende Fassung:
(1) Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ist für das Protokoll verantwortlich. Sie/er
bestimmt die Protokollführerin oder den Protokollführer. Zur Anfertigung des Protokolls
soll die Beratung auf Tonband (KI-gestützte Protokollzusammenfassung)
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aufgenommen werden. Das Tonband ist nach Genehmigung des Protokolls zu löschen.
(2) Eine Ausfertigung des Protokolls soll allen Ratsmitgliedern eine Woche vor der
nächsten Ratssitzung vorliegen. Einwendungen gegen das Protokoll dürfen sich nur
gegen die Richtigkeit der Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs und des Inhalts der
Beschlüsse richten. Werden gegen die Fassung des Protokolls Einwendungen
erhoben, die sich nicht durch Erklärungen der Protokollführerin/des Protokollführers
oder der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters beheben lassen, so entscheidet der Rat.
(3) Die Protokolle sind, soweit sie vertrauliche Gegenstände zum Inhalt haben, vertraulich
zu behandeln und zu verwahren.
(4) Über jede Sitzung der ratsgremienunterstützenden Arbeitskreise ist ein
Ergebnisprotokoll anzufertigen. Das Protokoll enthält mindestens Datum,
Teilnehmende, die behandelten Themen, die wesentlichen Ergebnisse, Empfehlungen
sowie vereinbarte Arbeitsaufträge. Das Protokoll ist den Mitgliedern des Rates
innerhalb von sieben Tagen in elektrischer Form zur Verfügung zu stellen.
§ 23
Zusammenwirken des Verwaltungsausschusses
mit den Ausschüssen und den Ortsräten/Stadtbezirksräten
erhält folgende Fassung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt, soweit erforderlich, zu den Beratungsergebnissen der
Ratsausschüsse und Ortsräte Stellung.
Der Bürgermeister sollte zu Beginn der Sitzung über wichtige Entscheidungen aus dem
Verwaltungsausschuss berichten.
§ 24
Protokoll des Verwaltungsausschusses
erhält folgende Fassung:
Eine Ausfertigung des Protokolls über die Sitzungen des Verwaltungsausschusses wird
allen Verwaltungsausschuss- und Ratsmitgliedern eine Woche nach jeder Sitzung in
elektronischer Form zugeleitet. Die Protokolle sind vertraulich zu behandeln und zu
verwahren.
§ 25
Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse
wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:
(5) Es wird halbjährlich ein Sitzungskalender erstellt und parallel in das digitale
Sitzungsmanagement Mandatos eingetragen.
§ 26
Geschäftsgang und Verfahren der Ortsräte
erhält folgende Fassung:
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(1) Für das Verfahren innerhalb der Ortsräte gilt das Verfahren für den Rat entsprechend,
soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser
Geschäftsordnung entgegenstehen.
(2) Die Sitzungsprotokolle werden allen Ortsratsmitgliedern der jeweiligen Ortschaft und
den Ratsmitgliedern zeitnah nach jeder Sitzung zugeleitet.
§ 28
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 07.10.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die
Ausschüsse sowie die Ortsräte vom 18.02.2022 außer Kraft.
Erläuterung:
Von der SPD-Fraktion und der Gruppe Zukunft Uslar sind der als Anlage beigefügte
gemeinsame Antrag vom 10.08.2026 und die Ergänzung vom 11.08.2026 eingegangen
und im Verwaltungsausschuss am 25.08.2026 eingebracht worden. Hinsichtlich der
Begründungen wird auf die Antragstexte verwiesen.
Die Geschäftsordnung, die sich die Vertretung zur Regelung vielfältiger Verfahrens- und
Organisationsfragen geben muss, gilt jeweils für die Wahlperiode. Sie stellt eine
Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar.
Die Geschäftsordnungsautonomie findet ihre Grenzen im höherrangigen Recht, d. h. im
Verfassungsrecht und im einfachen Gesetzesrecht, insbesondere dem NKomVG selbst.
Soweit der Gesetzgeber Organisation und Ablauf der inneren Willensbildung abschließend
geregelt hat, ist kein Raum mehr für autonome, abweichende Regelungen der
Geschäftsordnung (OVG Lüneburg, Urteil vom 20.07.1999, NVwZ-RR 2000 S. 314, 315 f.;
OVG Münster, Beschluss vom 13.09.1995, NVwZ-RR 1996 S. 222).
Zeitpunkt der gewünschten Änderung:
Die Geschäftsordnung gilt nur für die Dauer der Wahlperiode (31.10.2026). Der
neugewählte Rat wird sich in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2026 eine neue
Geschäftsordnung geben. Faktisch wird die vorstehende geplante Änderung der
Geschäftsordnung für den aktuellen Rat grundsätzlich nicht mehr zum Tragen kommen.
Zu § 2 (Öffentlichkeit der Sitzungen)
Zu Durchführung von Hybrid-Sitzungen fehlt es der Stadt Uslar zurzeit an der dafür
notwendigen Technik. Dafür müssten zunächst 2027 entsprechende Haushaltsmittel für
eine Beschaffung bereitgestellt werden.
Zur Bedienung der Hybrid-Technik werden für jede einzelne Sitzung weitere personelle
Ressourcen erforderlich, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.
Zu § 19 (Protokoll)
Zur Einführung einer KI-gestützten Protokollierung bei der Erstellung von
Sitzungsprotokollen fehlt es zurzeit an der entsprechenden Technik. Zur Beschaffung der
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KI-basierten Soft- und Hardware zur Transkription und Protokollierung sind zunächst
entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Um ein angemessenes
Datensicherheitsniveau herzustellen, müssen zudem geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen ergriffen werden.
Die Kommune muss als Betreiber des KI-Systems zur Protokollierung gem. Art. 4 KI-VO
ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz i. S. d. Verordnung sicherstellen. Dies gilt
insbesondere für das Personal, welches mit der Nutzung des KI-Systems befasst ist, und
muss technische Kenntnisse, Erfahrung und Ausbildung im Kontext des Einsatzes des KI-
Systems umfassen. Hinzukommt eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Aspekte, die zu
berücksichtigen sind. Diesen Anforderungen wird die Verwaltung noch nicht gerecht und
Bedarf einer entsprechenden Vorlaufzeit.
Zur Betreuung der KI-gestützten Protokollierung werden zudem auch weitere personelle
Ressourcen gebraucht.
Zu § 23 (Zusammenwirken des Verwaltungsausschusses mit den Ausschüssen und
den Ortsräten/Stadtbezirksräten)
Die Änderung der Überschrift ist nicht notwendig, da es in der Stadt Uslar keine
Stadtbezirksräte gibt. Es wird vorgeschlagen, es insgesamt bei der bisherigen Überschrift
zu belassen.
Zu § 24 (Protokoll des Verwaltungsausschusses)
Der Zeitraum von einer Woche wird für die Erstellung und Übersendung des Protokolls
nach wie vor zu kurz sein.
Zu § 25 (Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse)
Bei entsprechender Aufnahme des neuen Absatzes 5 sollte in § 1 Abs. 4 eine
entsprechende Anpassung erfolgen.
Zu § 26 (Geschäftsgang und Verfahren der Ortsräte)
Die gewünschte Änderung bezieht sich auf eine Erweiterung des Personenkreises. Statt
der Mitglieder des Verwaltungsausschusses sollen nunmehr alle Ratsmitglieder die
Sitzungsprotokolle zeitnah zugeleitet bekommen.
Bereits seit der Einführung der digitalen Ratsarbeit werden die Ortsratsprotokolle in das
Ratsinformationssystem eingestellt. Auch heute schon können alle Ratsmitglieder darauf
zugreifen, nicht nur die Mitglieder des Verwaltungsausschusses.
Anlage/n:
Gemeinsamer Antrag mit Ergänzung
Synopse
Bauer
Text aus PDF extrahiert