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Neuauflage der Polizeiverordnunf gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Unterkirnach |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Unterkirnach legt eine Neuauflage ihrer Polizeiverordnung zum Umweltschutz vor, da die bisherige Verordnung von 2001 gemäß Polizeigesetz nach 20 Jahren automatisch außer Kraft tritt. Nach einer ersten Beschlussfassung im Juni 2026 wies das Landratsamt Änderungen auf, die nun überarbeitet wurden. Der Gemeinderat beschließt die endgültige Neufassung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Unterkirnach
Vorlage Nr.: 2026/629
Sachbearbeiter: Julian Bach
Aktenzeichen:
09.09.2026
Anlage 1_Neufassung_Juni_2026
Datum:
Anlage
Anlagen:
2_Neufassung_RS_LRA_September_2026
Anlage 3_Zusammenfassung_Änderungen
Gremium Sitzungsdatum Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat öffentlich
Neuauflage der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches
Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und
über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)
Sachvortrag:
Gemäß § 25 Abs. 1 Polizeigesetz (PolG) treten Polizeiverordnungen spätestens 20 Jahre
nach ihrem Inkrafttreten automatisch außer Kraft.
Dies gilt auch für die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der
Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von
Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) der Gemeinde Unterkirnach vom
6. Juli 2001.
Die Neufassung wurde am 23.06.2026 durch den Gemeinderat beschlossen und am
03.07.2026 im Amtsblatt der Gemeinde Unterkirnach veröffentlicht.
Nach der Anzeige an das Landratsamt wies die Fachaufsicht auf durchzuführende
Änderungen hin. Die überarbeitete Fassung gem. Rückmeldung des Landratsamts wurde mit
der Fachbereichsleitung Ordnungsrecht des Landkreises besprochen und wird nun in
endgültiger Form erneut dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.
Die wesentlichen Änderungen können Sie der Anlage 3 entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschlussvorschlag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen
Der Beschlussvorschlag hat folgende finanzielle Auswirkungen:
Ausgaben in Höhe von einmalig ________€
Ausgaben in Höhe von jährlich ________€
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Einnahmen in Höhe von einmalig ________€
Einnahmen in Höhe von jährlich ________€
Die Ausgaben werden planmäßig finanziert im laufenden Haushalt HHST ________.
Der Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt.
Die Maßnahme wird wie folgt finanziert:
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge) ________€
Sonstige Eigenmittel ( allgemeine Deckungsmittel, Rücklage) ________€
Fremdmittel/Kreditaufnahme ________€
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die endgültige Neufassung der Polizeiverordnung gegen
umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und
Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-
Verordnung).
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