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Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage (einem beleuchteten und doppelseitigen City-Star-Board) auf dem Grundstück Villinger Str. 7, Flst. Nr.
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Unterkirnach |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Bauherr beantragt die Errichtung einer beleuchteten, doppelseitigen Werbeanlage (City-Star-Board) auf der Villinger Str. 7 in Unterkirnach. Die Anlage ragt teilweise aus dem Baufenster des geltenden Bebauungsplans heraus, weshalb eine Befreiung beantragt wird. Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung, da ein Genehmigungsanspruch besteht. Der Gemeinderat verwarf das Vorhaben.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Unterkirnach
Vorlage Nr.: 2026/626
Sachbearbeiter: Werner Rosenfelder
Aktenzeichen: 632.6
22.09.2026
Datum: Lagepläne Villinger Str. 7
Anlagen: Begründung Befreiung
Bildmontage und Beschreibung Werbeanlage
Gremium Sitzungsdatum Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 22.09.2026 öffentlich
Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage (einem beleuchteten und doppelseitigen City-
Star-Board auf Monofuß) auf dem Grundstück Villinger Str. 7, Flst. Nr. 42/8 in Unterkirnach
Sachvortrag:
Die Bauherrschaft stellt einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren zur Errichtung einer
Werbeanlage (einem beleuchteten und doppelseitigen City-Star-Board auf Monofuß), auf
dem Grundstück Villinger Str. 7, Flst. Nr. 42/8 in Unterkirnach. In der ergänzenden
Baubeschreibung wird dargelegt, dass die Werbeanlage in der Zeit von 22:00 Uhr abends bis
6:00 Uhr morgens komplett abgeschaltet wird.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortsmitte-Nord, 1.
Änderung“, rechtsverbindlich seit 13.07.1990. Der Bebauungsplan weist dort ein Mischgebiet
(M ) aus. Die Werbeanlage liegt ausweislich des Lageplanes teilweise außerhalb des
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dortigen Baufensters. Die Bauherrschaft hat daher diesbezüglich die Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt und den Antrag ausführlich begründet.
Von Seiten der Verwaltung erschien es fraglich, ob der Bauantrag genehmigungsfähig ist. In
einem gemeinsamen Gespräch mit der Baurechtsbehörde wurde der Bauantrag ausführlich
erörtert und uns mitgeteilt, dass ein Anspruch des Bauherrn auf Erteilung der
Baugenehmigung gesehen wird.
Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das
Wohnen nicht wesentlich stören (§ 6 Abs. 1 Baunutzungsverordnung). Vor diesem
Hintergrund empfehlen wir dem Gemeinderat das Einvernehmen zu erteilen und der
beantragten Befreiung für die Überschreitung des Baufensters zuzustimmen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschlussvorschlag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen
Der Beschlussvorschlag hat folgende finanzielle Auswirkungen:
Ausgaben in Höhe von einmalig ________€
Ausgaben in Höhe von jährlich ________€
Einnahmen in Höhe von einmalig ________€
Einnahmen in Höhe von jährlich ________€
Die Ausgaben werden planmäßig finanziert im laufenden Haushalt HHST ________.
Der Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt.
Die Maßnahme wird wie folgt finanziert:
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge) ________€
Sonstige Eigenmittel ( allgemeine Deckungsmittel, Rücklage) ________€
Fremdmittel/Kreditaufnahme ________€
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis, erteilt das Einvernehmen und
stimmt einer Befreiung für die Überschreitung des Baufensters zu.
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