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Abfrage bei Vereinen wegen Engagement in OGS: Antrag der Fraktion GRÜNE vom 13.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Troisdorf |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion GRÜNE beantragte am 13.07.2026, die Verwaltung solle bei Vereinen abfragen, unter welchen Bedingungen diese stärker in den Betrieb der Offenen Ganztagsschulen (OGS) eingebunden werden könnten. Grund war die befürchtete Personallücke durch den neuen Rechtsanspruch ab 2026/27. Die Verwaltung teilte mit, dass sich die Nachfrage nach OGS-Plätzen in Troisdorf nicht wesentlich erhöht hat und genug Fachpersonal vorhanden ist. Der Jugendhilfeausschuss beschloss am 07.10.2026, den Antrag abzulehnen, da aktuell kein Bedarf für zusätzliche Vereinskooperationen besteht.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Troisdorf Datum: 22.07.2026
Der Bürgermeister
Az: IV / 51
Vorlage, DS-Nr. 2026/0382 öffentlich
Beratungsfolge Sitzung am: Ja Nein Enth.
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 07.10.2026
(Jugendhilfeausschuss)
Betreff: Abfrage bei Vereinen wegen Engagement in OGS: Antrag der Fraktion
GRÜNE vom 13.07.2026
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Antrag sowie die Mitteilung der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt, den Antrag abzulehnen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Auswirkungen auf das Klima:
Klimarelevanz: nein
Sachdarstellung:
Die Fraktion GRÜNE hat anliegenden Antrag gestellt. Sie beantragt die Beauftragung
der Verwaltung, innerhalb der Troisdorfer Vereinslandschaft abzufragen, welche
Rahmenbedingungen für eine stärkere Einbindung von Vereinen in den Betrieb der
OGSen erfüllt sein müssten. Als Begründung hierfür wird angegeben, dass der
Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026 / 27 wahrscheinlich nicht allein mit
pädagogischem Personal abgedeckt werden könnte.
Das Thema ist in der Steuergruppe Trogata der Stadt Troisdorf, in welcher
quartalsmäßig Vertretende der Grundschulleitungen, der OGS-Leitungen, des
Jugendamtes, der freien Träger, der Schulaufsichtsbehörde sowie der
Schulverwaltung zusammenkommen, um die Rahmenbedingungen sowie die
strategische Ausrichtung der Einrichtungen abzusprechen, platziert worden.
Gemäß übereinstimmender Rückmeldung, insbesondere der Träger der Trogatas
Hotti e.V., Katholische Jugendagentur Bonn (KJA) sowie Stadt, hat sich durch die
Einführung des individuellen Rechtsanspruchs zum Schuljahr 2026 / 27 nicht die
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Situation ergeben, dass nicht in ausreichendem Maße fest angestellte Mitarbeitende
eingestellt werden können. Dies liegt in erster Linie daran, dass sich in Troisdorf die
Inanspruchnahme der Eltern durch die Einführung des Rechtsanspruchs nicht in
relevanter Weise geändert hat und nur eine geringe Zahl an zusätzlichen Gruppen
(siehe hierzu entsprechende Mitteilungsvorlage der Verwaltung) zum neuen
Schuljahr eingerichtet werden mussten. Es gibt auch aktuell keine Rückmeldungen
dahingehend, dass zu besetzende Stellen nicht relativ zeitnah nachbesetzt werden
könnten.
Insofern ist die Situation weiterhin so, dass der Betrieb der Bildung und Betreuung
der OGS-Kinder bei allen Trägern durch festangestelltes Personal wahrgenommen
wird. Der Einbezug von Externen wie z.B. Sportvereinen, Kinder- und
Jugendzentren, Bibliotheken oder Musikschulen etc. erfolgt, um den Kindern
ergänzend besondere Angebote machen zu können. Hier gibt es auch an allen
Standorten entsprechende Kooperationen, die sich für beide Seiten bewährt haben.
Die jeweiligen Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen z.B. Verein und OGS
werden dann im Rahmen von Verträgen einvernehmlich festgelegt.
Daher besteht gemäß Einschätzung der Verwaltung aktuell kein Bedarf für die von
Seiten der Fraktion GRÜNE beantragte Abfrage bei den Vereinen. Sinnvoll ist es,
wenn ein Verein sich neue Kooperationen mit OGSen vorstellen kann, dass dieser
sich direkt an die zuständige Einrichtungsleitung wendet. Dann kann ganz konkret
eruiert werden, ob eine Kooperation zustande kommt oder nicht. Es ist auch gem.
hiesiger Einschätzung nicht zielführend, Rahmenbedingungen bei den Vereinen
abzufragen, wenn aktuell von Seiten der OGSen gar kein konkreter Bedarf für
weitere Kooperationen vorhanden ist.
Insofern empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.
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In Vertretung
Tanja Gaspers
Erste Beigeordnete
Text aus PDF extrahiert