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Antrag der Grüne-Fraktion auf Berücksichtigung von Inklusion bei der Neugestaltung und der Sanierung von Spielplätzen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeTroisdorf
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Grüne-Fraktion beantragte am 13.07.2026 die Vorlage einer eigenständigen Verwaltungskonzeption zur Berücksichtigung von Inklusion bei Neugestaltung und Sanierung von Spielplätzen. Der Jugendhilfeausschuss lehnte diesen Antrag ab und verwies darauf, dass Inklusion bereits seit 2023 als verbindliches Querschnittsthema in der städtischen Spielflächenkonzeption 2023–2028 verankert und in konkreten Planungs- und Sanierungsprozessen berücksichtigt wird. Die Verwaltung betont dabei einen umfassenden Inklusionsgedanken, der neben Barrierefreiheit auch Vielfalt von Spielmöglichkeiten für unterschiedliche Bedürfnisse und Fähigkeiten umfasst.

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Dokument

Extrahierter Text

Stadt Troisdorf Datum: 13.08.2026 Der Bürgermeister Az: 51.32 Vorlage, DS-Nr. 2026/0403 öffentlich Beratungsfolge Sitzung am: Ja Nein Enth. Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 07.10.2026 (Jugendhilfeausschuss) Betreff: Antrag der Grüne-Fraktion auf Berücksichtigung von Inklusion bei der Neugestaltung und der Sanierung von Spielplätzen Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die in der Sachdarstellung beschriebenen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Antrag der GRÜNE- Fraktion vom 13.07.2026 auf Vorstellung einer Verwaltungskonzeption abzulehnen. Auswirkungen auf den Haushalt: Finanzielle Auswirkungen: nein Sachdarstellung: Auf beigefügten Antrag wird verwiesen. Eine eigenständige Konzeption zur Berücksichtigung des Inklusionsgedanken bei Neuplanung und Sanierung der öffentlichen Spielflächen liegt bei der Stadt Troisdorf nicht vor. Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass der Inklusionsgedanke bereits als Querschnittsthema verbindlich in der im Jahr 2023 vom JHA verabschiedeten Spielflächenkonzeption der Stadt Troisdorf verankert ist und dieser regelmäßig in den konkreten Planungs- und Sanierungsprozessen berücksichtigt wird. Im Rahmen der Konzeption zur Spielflächenbedarfsplanung 2023-2028 ist unter Punkt 4 „Inklusion“ festgehalten, dass die verschiedenen Spielbereiche grundsätzlich Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten anbieten sollen. Ziel ist es, die Spielmöglichkeiten auf einem Platz gemeinsam mit Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen erleben zu können. Durch eine vielfältige Auswahl unterschiedlicher Spielangebote soll sichergestellt werden, dass für unterschiedliche Bedürfnisse und Fähigkeiten geeignete Spielmöglichkeiten vorhanden sind. Seite - 2 - Bei der Planung der öffentlichen Spielflächen werden durch die Stadt Troisdorf regelmäßig Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt. Insbesondere bei anstehenden Sanierungen und Neugestaltungen werden die Spielflächen ganzheitlich betrachtet. Dies betrifft u.a. die Wege und Zugänge, die – soweit dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist – so gestaltet werden sollen, dass sie auch von Personen mit unterschiedlichen Einschränkungen begangen bzw. befahren werden können. Die Verwaltung verfolgt dabei einen umfassenden Inklusionsgedanken, denn Behinderung ist nicht auf einzelne, offensichtlich erkennbare Einschränkungen – beispielsweise die Nutzung eines Rollstuhls – zu reduzieren. Kinder und Jugendliche haben sehr unterschiedliche Fähigkeiten, Bedürfnisse und Entwicklungsstände. Dies gilt gleichermaßen für Kinder mit und ohne Behinderung. Eine inklusive Spielflächenplanung muss daher aus Sicht der Verwaltung nicht darauf abzielen, jedes einzelne Spielgerät für jedes Kind uneingeschränkt nutzbar zu machen. Dies ist bei Spielgeräten grundsätzlich auch nicht möglich. So können beispielsweise bestimmte Spielgeräte aufgrund des Alters, der Körpergröße, des Entwicklungsstandes, individueller Fähigkeiten oder auch aufgrund von z.B. Ängsten eines Kindes nicht selbstständig genutzt werden. Dies gilt für Kinder mit und ohne Behinderung gleichermaßen. Bei der Nutzung eines Spielplatzes spielt daher - neben der Gestaltung einer Spielfläche - dementsprechend auch die individuelle Begleitung und Unterstützung des Kindes eine Rolle. So kann beispielsweise ein noch sehr junges Kind beim Aufstieg zu einer Rutsche Unterstützung durch seine Eltern benötigen. Eine solche individuelle Unterstützung ist Bestandteil der alltäglichen Nutzung von Spielplätzen. Aus Sicht der Verwaltung besteht ein geeigneter fachlicher Rahmen, um den Inklusionsgedanken bei der Neuplanung, Sanierung und Weiterentwicklung der Troisdorfer Spielflächen angemessen zu berücksichtigen. Der Inklusionsgedanke wird als Querschnittsthema innerhalb der bestehenden Spielflächenkonzeption verstanden und bei den jeweiligen Planungen unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Gegebenheiten umgesetzt. Dabei werden sowohl Aspekte der Barrierefreiheit als auch die Vielfalt von Spielmöglichkeiten und die unterschiedlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Die unterschiedlichen Bedarfe für eine bestimmte Spielfläche bestmöglich feststellen zu können, ergibt sich in aller Regel auch durch die regelmäßigen Beteiligungsformate der Verwaltung, wenn Neu- oder besonders umfangreiche Umplanungen auf der Agenda stehen. So können die jeweils spezifischen Präferenzen von Kindern und ihren Eltern aus dem betreffenden Sozialraum Berücksichtigung finden. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag der GRÜNE-Fraktion auf Vorstellung einer eigenen Verwaltungskonzeption zur Berücksichtigung des Inklusionsgedankens entsprechend abzulehnen bzw. verweist auf die hier in der Sachdarstellung beschriebene Vorstellung des umfassenden Inklusionsgedankens, der gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2023 im Rahmen der aktuellen Konzeption zur Spielflächenplanung bereits berücksichtigt wird. Seite - 3 - In Vertretung Tanja Gaspers Erste Beigeordnete

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