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Antrag der Grüne-Fraktion auf Berücksichtigung von Inklusion bei der Neugestaltung und der Sanierung von Spielplätzen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Troisdorf |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Grüne-Fraktion beantragte am 13.07.2026 die Vorlage einer eigenständigen Verwaltungskonzeption zur Berücksichtigung von Inklusion bei Neugestaltung und Sanierung von Spielplätzen. Der Jugendhilfeausschuss lehnte diesen Antrag ab und verwies darauf, dass Inklusion bereits seit 2023 als verbindliches Querschnittsthema in der städtischen Spielflächenkonzeption 2023–2028 verankert und in konkreten Planungs- und Sanierungsprozessen berücksichtigt wird. Die Verwaltung betont dabei einen umfassenden Inklusionsgedanken, der neben Barrierefreiheit auch Vielfalt von Spielmöglichkeiten für unterschiedliche Bedürfnisse und Fähigkeiten umfasst.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Troisdorf Datum: 13.08.2026
Der Bürgermeister
Az: 51.32
Vorlage, DS-Nr. 2026/0403 öffentlich
Beratungsfolge Sitzung am: Ja Nein Enth.
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 07.10.2026
(Jugendhilfeausschuss)
Betreff: Antrag der Grüne-Fraktion auf Berücksichtigung von Inklusion bei der
Neugestaltung und der Sanierung von Spielplätzen
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die in der Sachdarstellung beschriebenen
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Antrag der GRÜNE-
Fraktion vom 13.07.2026 auf Vorstellung einer Verwaltungskonzeption abzulehnen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Finanzielle Auswirkungen: nein
Sachdarstellung:
Auf beigefügten Antrag wird verwiesen.
Eine eigenständige Konzeption zur Berücksichtigung des Inklusionsgedanken bei
Neuplanung und Sanierung der öffentlichen Spielflächen liegt bei der Stadt Troisdorf
nicht vor. Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass der Inklusionsgedanke
bereits als Querschnittsthema verbindlich in der im Jahr 2023 vom JHA
verabschiedeten Spielflächenkonzeption der Stadt Troisdorf verankert ist und dieser
regelmäßig in den konkreten Planungs- und Sanierungsprozessen berücksichtigt
wird.
Im Rahmen der Konzeption zur Spielflächenbedarfsplanung 2023-2028 ist unter
Punkt 4 „Inklusion“ festgehalten, dass die verschiedenen Spielbereiche grundsätzlich
Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Bedürfnissen
und Fähigkeiten anbieten sollen. Ziel ist es, die Spielmöglichkeiten auf einem Platz
gemeinsam mit Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen erleben zu können. Durch
eine vielfältige Auswahl unterschiedlicher Spielangebote soll sichergestellt werden,
dass für unterschiedliche Bedürfnisse und Fähigkeiten geeignete Spielmöglichkeiten
vorhanden sind.
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Bei der Planung der öffentlichen Spielflächen werden durch die Stadt Troisdorf
regelmäßig Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt. Insbesondere bei
anstehenden Sanierungen und Neugestaltungen werden die Spielflächen
ganzheitlich betrachtet. Dies betrifft u.a. die Wege und Zugänge, die – soweit dies
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist – so gestaltet werden sollen, dass
sie auch von Personen mit unterschiedlichen Einschränkungen begangen bzw.
befahren werden können.
Die Verwaltung verfolgt dabei einen umfassenden Inklusionsgedanken, denn
Behinderung ist nicht auf einzelne, offensichtlich erkennbare Einschränkungen –
beispielsweise die Nutzung eines Rollstuhls – zu reduzieren. Kinder und Jugendliche
haben sehr unterschiedliche Fähigkeiten, Bedürfnisse und Entwicklungsstände. Dies
gilt gleichermaßen für Kinder mit und ohne Behinderung.
Eine inklusive Spielflächenplanung muss daher aus Sicht der Verwaltung nicht
darauf abzielen, jedes einzelne Spielgerät für jedes Kind uneingeschränkt nutzbar zu
machen. Dies ist bei Spielgeräten grundsätzlich auch nicht möglich.
So können beispielsweise bestimmte Spielgeräte aufgrund des Alters, der
Körpergröße, des Entwicklungsstandes, individueller Fähigkeiten oder auch aufgrund
von z.B. Ängsten eines Kindes nicht selbstständig genutzt werden. Dies gilt für
Kinder mit und ohne Behinderung gleichermaßen.
Bei der Nutzung eines Spielplatzes spielt daher - neben der Gestaltung einer
Spielfläche - dementsprechend auch die individuelle Begleitung und Unterstützung
des Kindes eine Rolle. So kann beispielsweise ein noch sehr junges Kind beim
Aufstieg zu einer Rutsche Unterstützung durch seine Eltern benötigen. Eine solche
individuelle Unterstützung ist Bestandteil der alltäglichen Nutzung von Spielplätzen.
Aus Sicht der Verwaltung besteht ein geeigneter fachlicher Rahmen, um den
Inklusionsgedanken bei der Neuplanung, Sanierung und Weiterentwicklung der
Troisdorfer Spielflächen angemessen zu berücksichtigen. Der Inklusionsgedanke
wird als Querschnittsthema innerhalb der bestehenden Spielflächenkonzeption
verstanden und bei den jeweiligen Planungen unter Berücksichtigung der konkreten
örtlichen Gegebenheiten umgesetzt.
Dabei werden sowohl Aspekte der Barrierefreiheit als auch die Vielfalt von
Spielmöglichkeiten und die unterschiedlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten von
Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Die unterschiedlichen Bedarfe für eine
bestimmte Spielfläche bestmöglich feststellen zu können, ergibt sich in aller Regel
auch durch die regelmäßigen Beteiligungsformate der Verwaltung, wenn Neu- oder
besonders umfangreiche Umplanungen auf der Agenda stehen. So können die
jeweils spezifischen Präferenzen von Kindern und ihren Eltern aus dem betreffenden
Sozialraum Berücksichtigung finden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag der GRÜNE-Fraktion auf Vorstellung
einer eigenen Verwaltungskonzeption zur Berücksichtigung des Inklusionsgedankens
entsprechend abzulehnen bzw. verweist auf die hier in der Sachdarstellung
beschriebene Vorstellung des umfassenden Inklusionsgedankens, der gemäß
Beschluss des Jugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2023 im Rahmen der
aktuellen Konzeption zur Spielflächenplanung bereits berücksichtigt wird.
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In Vertretung
Tanja Gaspers
Erste Beigeordnete
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