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Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan „Hauptstraße 30-36“ (41-13) im Stadtteil Echterdingen
Angenommen11 Ja · 2 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Steinenbronn |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Steinenbronn nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße 30-36" im Stadtteil Echterdingen zur Kenntnis und verzichtet auf Anregungen und Stellungnahmen. Ziel der Stadt Leinfelden-Echterdingen ist eine städtebauliche Neuordnung und angemessene Nachverdichtung des Quartiers mit Wohn- und Geschäftsbebauung entlang der Hauptstraße sowie behutsamer Innenentwicklung im Blockinneren. Das Plangebiet umfasst etwa 4.100 m² und soll planungsrechtliche Voraussetzungen für diese Ziele schaffen.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Steinenbronn GRDS-Nr. 2026/114
Ortsbauamt
Larissa Ihring
Steinenbronn, 21.08.2026
S I T Z U N G S V O R L A G E
Beratung im Gemeinderat
am 22.09.2026 öffentlich
Beschluss
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan „Hauptstraße 30-36" (41-13) im
Stadtteil Echterdingen
I. Beschlussvorschlag
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße 30-36“ (41-13) im Stadtteil
Echterdingen wird zur Kenntnis genommen. Auf die Angabe von Anregungen
bzw. einer Stellungnahme wird verzichtet.
2. Auf die Abgabe von zukünftigen Stellungnahmen im Bebauungsplanverfahren
„Hauptstraße 30-36“ (41-13) im Stadtteil Echterdingen wird verzichtet, wenn
keine gravierenden negativen Auswirkungen für die Gemeinde Steinenbronn
erkennbar sind.
II. Sachdarstellung
Der Gemeinderat der Stadt Leinfelden-Echterdingen hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 21.07.2026 beschlossen, für das Gebiet „Hauptstraße 30-36“ (41-13) im Stadtteil
Leinfelden die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB durchzuführen.
III. Erfordernis und Zielsetzung der Planung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans stellt einen Teilbereich des Quartiers
zwischen den Straßen Hauptstraße, Gartenstraße, Christophstraße und
Zwinkenstraße im Zentrum von Echterdingen dar. Die Hauptstraße verläuft westlich
des Geltungsbereichs und ist auf Höhe des Plangebietes Bestandteil des
Bebauungsplanes. Im Norden, Süden und Osten grenzt der Geltungsbereich an die
vorhandene Bebauung des Quartiers an. Bei der Bebauung handelt sich um eine
zentrumstypische Mischung aus Wohnen und gewerblicher Nutzung.
Im Quartier zwischen der Hauptstraße, Gartenstraße, Christophstraße und
Zwinkenstraße ist eine städtebauliche Neuordnung und eine der innerstädtischen
Lage angemessene Nachverdichtung geplant. Die Dichte soll vorrangig entlang der
vorhandenen Straßen erhöht werden. Es ist zudem im Interesse der Stadt, gegenüber
dem Zeppelinplatz ein bauliches Pendant in Form einer Wohn- und
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Geschäftsbebauung zu ermöglichen und die vorhandene Hauptstraße als
zentralörtlichen Versorgungskern mit Läden, Dienstleistungen und Gastronomie zu
stärken. Im dahinter gelegenen Blockinneren ist hingegen eine behutsame
Innenentwicklung vorgesehen.
Für die genannten Zielsetzungen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden. Der in diesem Bebauungsplan definierte Teilbereich des Quartiers
definiert eine zentrale Maßnahme zur Erreichung der oben genannten Ziele für das
Gesamtquartier.
Das Plangebiet des Bebauungsplans „Hauptstraße 30 bis 36“ im Stadtteil
Echterdingen umfasst eine Fläche von ca. 4.100 m² (ca. 0,41 ha).
Anlagen:
Anlage 1 Bebauungsplanvorentwurf-_Grafische_Festsetzungen_Originalgröße
(öffentlich)
Anlage 2 Bebauungsplanvorentwurf_-_Textliche_Festsetzungen (öffentlich)
Anlage 3 Vorentwurf_der_Begründung (öffentlich)
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