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Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan „Hauptstraße 30-36“ (41-13) im Stadtteil Echterdingen

Angenommen11 Ja · 2 Nein
TypAntrag
GemeindeSteinenbronn
Datum2026-09-22
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Steinenbronn nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße 30-36" im Stadtteil Echterdingen zur Kenntnis und verzichtet auf Anregungen und Stellungnahmen. Ziel der Stadt Leinfelden-Echterdingen ist eine städtebauliche Neuordnung und angemessene Nachverdichtung des Quartiers mit Wohn- und Geschäftsbebauung entlang der Hauptstraße sowie behutsamer Innenentwicklung im Blockinneren. Das Plangebiet umfasst etwa 4.100 m² und soll planungsrechtliche Voraussetzungen für diese Ziele schaffen.

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Gemeinde Steinenbronn GRDS-Nr. 2026/114 Ortsbauamt Larissa Ihring Steinenbronn, 21.08.2026 S I T Z U N G S V O R L A G E Beratung im Gemeinderat am 22.09.2026 öffentlich Beschluss Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan „Hauptstraße 30-36" (41-13) im Stadtteil Echterdingen I. Beschlussvorschlag 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße 30-36“ (41-13) im Stadtteil Echterdingen wird zur Kenntnis genommen. Auf die Angabe von Anregungen bzw. einer Stellungnahme wird verzichtet. 2. Auf die Abgabe von zukünftigen Stellungnahmen im Bebauungsplanverfahren „Hauptstraße 30-36“ (41-13) im Stadtteil Echterdingen wird verzichtet, wenn keine gravierenden negativen Auswirkungen für die Gemeinde Steinenbronn erkennbar sind. II. Sachdarstellung Der Gemeinderat der Stadt Leinfelden-Echterdingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2026 beschlossen, für das Gebiet „Hauptstraße 30-36“ (41-13) im Stadtteil Leinfelden die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. III. Erfordernis und Zielsetzung der Planung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans stellt einen Teilbereich des Quartiers zwischen den Straßen Hauptstraße, Gartenstraße, Christophstraße und Zwinkenstraße im Zentrum von Echterdingen dar. Die Hauptstraße verläuft westlich des Geltungsbereichs und ist auf Höhe des Plangebietes Bestandteil des Bebauungsplanes. Im Norden, Süden und Osten grenzt der Geltungsbereich an die vorhandene Bebauung des Quartiers an. Bei der Bebauung handelt sich um eine zentrumstypische Mischung aus Wohnen und gewerblicher Nutzung. Im Quartier zwischen der Hauptstraße, Gartenstraße, Christophstraße und Zwinkenstraße ist eine städtebauliche Neuordnung und eine der innerstädtischen Lage angemessene Nachverdichtung geplant. Die Dichte soll vorrangig entlang der vorhandenen Straßen erhöht werden. Es ist zudem im Interesse der Stadt, gegenüber dem Zeppelinplatz ein bauliches Pendant in Form einer Wohn- und 1 von 2 Geschäftsbebauung zu ermöglichen und die vorhandene Hauptstraße als zentralörtlichen Versorgungskern mit Läden, Dienstleistungen und Gastronomie zu stärken. Im dahinter gelegenen Blockinneren ist hingegen eine behutsame Innenentwicklung vorgesehen. Für die genannten Zielsetzungen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Der in diesem Bebauungsplan definierte Teilbereich des Quartiers definiert eine zentrale Maßnahme zur Erreichung der oben genannten Ziele für das Gesamtquartier. Das Plangebiet des Bebauungsplans „Hauptstraße 30 bis 36“ im Stadtteil Echterdingen umfasst eine Fläche von ca. 4.100 m² (ca. 0,41 ha). Anlagen: Anlage 1 Bebauungsplanvorentwurf-_Grafische_Festsetzungen_Originalgröße (öffentlich) Anlage 2 Bebauungsplanvorentwurf_-_Textliche_Festsetzungen (öffentlich) Anlage 3 Vorentwurf_der_Begründung (öffentlich) 2 von 2

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