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Haushaltsantrag der Ökologischen Liste Simonswald zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen – Erarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes mit Kostenprognose
Abgelehnt0 Ja · 10 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Simonswald |
| Datum | 2026-09-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Ökologische Liste Simonswald beantragte die Erarbeitung eines Konzeptes zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen, einschließlich Bestandsaufnahme, Priorisierung, Maßnahmenplanung und Kostenprognose. Die Verwaltung befürwortete das Ziel grundsätzlich, wies aber auf fehlende Grundlagen hin und schätzte Gesamtkosten auf 0,9 bis über 2 Millionen Euro. Der Gemeinderat verwarf den Antrag am 23.09.2026, da die Gemeinde derzeit keine freien Finanzmittel hat und vorrangige Pflichtaufgaben wie Feuerwehrhaus und Schulsanierung Priorität haben.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Simonswald Datum: 07.07.2026
Amt: Bauamt
Bearbeiter/in: Mario Schlafke
Aktenzeichen: 022.31
Sitzungsvorlage - öffentlich
Vorlage-Nr.: SV/151/2026
Beratung
Gremien Beratung Termin Typ
Gemeinderat öffentlich 23.09.2026 Entscheidung
Betrifft: Haushaltsantrag der Ökologischen Liste
Simonswald zum barrierefreien Ausbau von
Bushaltestellen – Erarbeitung eines
Maßnahmenkonzeptes mit Kostenprognose
Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat entscheidet über den
Haushaltsantrag der Fraktion Ökologische
Liste Simonswald.
Zur Umsetzung des Antrags wäre die
Gemeindeverwaltung zu beauftragen,
1. den Bestand der Bushaltestellen im
Gemeindegebiet hinsichtlich ihres
Ausbaustandes und ihrer
Barrierefreiheit zu erfassen,
2. eine Priorisierung unter
Berücksichtigung des
Fahrgastaufkommens, der technischen
Umsetzbarkeit sowie der
Verkehrsbedeutung vorzunehmen,
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3. gemeinsam mit den zuständigen
Straßenbaulastträgern und
Fachbehörden ein Maßnahmenkonzept
einschließlich einer Kostenprognose
sowie einer Prüfung möglicher
Fördermöglichkeiten zu erarbeiten und
4. die Ergebnisse dem Gemeinderat als
Entscheidungsgrundlage im Rahmen
der Haushaltsberatungen 2027
vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Gemeinderäte der Ökologischen Liste Simonswald beantragen die Erarbeitung eines
Konzeptes zum barrierefreien Ausbau besonders stark frequentierter Bushaltestellen. Hierbei
sollen Realisierungsmöglichkeiten, Kosten, Fördermöglichkeiten, Priorisierung sowie ein
Zeitplan erarbeitet werden.
Der Antrag verweist auf die gesetzlichen Zielsetzungen des Personenbeförderungsrechts
sowie auf den Nahverkehrsplan des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF),
wonach der schrittweise Ausbau barrierefreier Haltestellen angestrebt wird.
Die Herstellung der Barrierefreiheit stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der
Mobilität älterer Menschen, von Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kinderwagen
sowie von Fahrgästen mit Gepäck dar.
Bewertung der Verwaltung
Der Haushaltsantrag der Fraktion Ökologische Liste Simonswald verfolgt das Ziel, eine
Grundlage für den schrittweisen barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen im
Gemeindegebiet zu schaffen.
Die Herstellung barrierefreier Haltestellen trägt grundsätzlich zur Verbesserung der
Erreichbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs bei und kommt insbesondere
mobilitätseingeschränkten Personen, älteren Menschen, Familien mit Kinderwagen sowie
Fahrgästen mit Gepäck zugute. Darüber hinaus entspricht der barrierefreie Ausbau den
Zielsetzungen des Personenbeförderungsgesetzes sowie den Vorgaben des
Nahverkehrsplans des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg.
Für eine belastbare Bewertung des Investitionsbedarfs liegen der Verwaltung derzeit jedoch
keine vollständigen Grundlagen vor. Insbesondere fehlen derzeit umfassende Erkenntnisse
über
den baulichen Zustand sämtlicher Bushaltestellen,
die Eigentums- und Straßenbaulastverhältnisse,
die technische Umsetzbarkeit einzelner Maßnahmen,
gegebenenfalls erforderliche Grunderwerbe,
mögliche Förderquoten sowie
die zu erwartenden Investitionskosten.
Eine Priorisierung der einzelnen Haltestellen ist auf dieser Grundlage derzeit nicht möglich.
Sollte der Gemeinderat dem Haushaltsantrag entsprechen, wäre zunächst eine
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Bestandsaufnahme aller Bushaltestellen mit anschließender Priorisierung sowie die
Erarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes einschließlich einer Kostenprognose und der
Prüfung möglicher Förderprogramme erforderlich. Erst auf dieser Grundlage kann der
Gemeinderat über Art, Umfang und zeitliche Umsetzung einzelner Ausbaumaßnahmen
entscheiden.
Kostenprognose
Die tatsächlichen Investitionskosten können erst nach der Bestandsaufnahme ermittelt
werden.
Nach Erfahrungen vergleichbarer Kommunen ergeben sich folgende grobe
Orientierungswerte:
Ausbaustandard Typische Maßnahmen Kosten je Haltestelle
1. Bordsteinanpassung (Mindeststandard) Sonderbord (18–22 cm), taktile Leitelemente,
kleinere Pflaster- und Asphaltarbeiten ca. 15.000–35.000 €
2. Vollständiger barrierefreier Umbau Bordsteinanhebung, taktile Elemente,
Herstellung einer barrierefreien Wartefläche, Anpassung der Gehwege, Entwässerung,
Beschilderung ca. 40.000–80.000 €
3. Komplexer Umbau Zusätzlich Fahrbahnanpassung, Straßenverbreiterung, Stützwände,
Leitungsverlegungen, umfangreiche Entwässerung oder Hangsicherung
über 100.000 €
Bei einem vollständigen barrierefreien Ausbau aller Bushaltestellen ist je nach erforderlichem
Ausbaustandard überschlägig von einem Investitionsvolumen zwischen rund 0,9 Mio. € und
deutlich über 2 Mio. € auszugehen. Eine belastbare Kostenermittlung ist erst nach
Durchführung einer Bestandsaufnahme und der technischen Planung möglich.
Demgegenüber bestehen grundsätzlich Fördermöglichkeiten des Landes Baden-
Württemberg, deren Inanspruchnahme im Rahmen der Konzepterstellung zu prüfen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erstellung des Konzeptes können je nach Umfang Planungs- bzw.
Ingenieurleistungen erforderlich werden.
Nach einer ersten Bestandsaufnahme sind im Gemeindegebiet derzeit rund 22
Bushaltestellen vorhanden. Im Rahmen der Konzepterstellung ist zunächst eine detaillierte
Erfassung sämtlicher Haltepositionen einschließlich Fahrtrichtung, Straßenbaulast,
Barrierefreiheit und Priorisierung vorzunehmen. Erst auf dieser Grundlage kann eine
belastbare Kostenberechnung erstellt werden.
Nach der derzeitigen Haushalts- und Finanzplanung verfügt die Gemeinde über keine freien
Finanzmittel, um entsprechende Investitionsmaßnahmen kurzfristig umzusetzen. In den
kommenden Jahren stehen bereits erhebliche Investitionen zur Erfüllung gesetzlicher und
kommunaler Pflichtaufgaben an. Hierzu zählen insbesondere der Neubau des
Feuerwehrhauses Obersimonswald, die Sanierung des Daches der Grundschule sowie
Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung.
Eine Finanzierung zusätzlicher Investitionen in den barrierefreien Ausbau von
Bushaltestellen würde nach derzeitigem Stand die Finanzierung dieser vorrangigen
Pflichtaufgaben erschweren oder deren Umsetzung zeitlich verzögern.
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Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine Veranschlagung konkreter Investitionsmittel im
Haushalt derzeit nicht darstellbar.
Anlagen:
Haushaltsantrag der Fraktion Ökologische Liste
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Text aus PDF extrahiert