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Haushaltsantrag der Ökologischen Liste Simonswald zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen – Erarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes mit Kostenprognose

Abgelehnt0 Ja · 10 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeSimonswald
Datum2026-09-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Ökologische Liste Simonswald beantragte die Erarbeitung eines Konzeptes zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen, einschließlich Bestandsaufnahme, Priorisierung, Maßnahmenplanung und Kostenprognose. Die Verwaltung befürwortete das Ziel grundsätzlich, wies aber auf fehlende Grundlagen hin und schätzte Gesamtkosten auf 0,9 bis über 2 Millionen Euro. Der Gemeinderat verwarf den Antrag am 23.09.2026, da die Gemeinde derzeit keine freien Finanzmittel hat und vorrangige Pflichtaufgaben wie Feuerwehrhaus und Schulsanierung Priorität haben.

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Gemeinde Simonswald Datum: 07.07.2026 Amt: Bauamt Bearbeiter/in: Mario Schlafke Aktenzeichen: 022.31 Sitzungsvorlage - öffentlich Vorlage-Nr.: SV/151/2026 Beratung Gremien Beratung Termin Typ Gemeinderat öffentlich 23.09.2026 Entscheidung Betrifft: Haushaltsantrag der Ökologischen Liste Simonswald zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen – Erarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes mit Kostenprognose Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat entscheidet über den Haushaltsantrag der Fraktion Ökologische Liste Simonswald. Zur Umsetzung des Antrags wäre die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, 1. den Bestand der Bushaltestellen im Gemeindegebiet hinsichtlich ihres Ausbaustandes und ihrer Barrierefreiheit zu erfassen, 2. eine Priorisierung unter Berücksichtigung des Fahrgastaufkommens, der technischen Umsetzbarkeit sowie der Verkehrsbedeutung vorzunehmen, 1 3. gemeinsam mit den zuständigen Straßenbaulastträgern und Fachbehörden ein Maßnahmenkonzept einschließlich einer Kostenprognose sowie einer Prüfung möglicher Fördermöglichkeiten zu erarbeiten und 4. die Ergebnisse dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027 vorzulegen. Sachverhalt: Die Gemeinderäte der Ökologischen Liste Simonswald beantragen die Erarbeitung eines Konzeptes zum barrierefreien Ausbau besonders stark frequentierter Bushaltestellen. Hierbei sollen Realisierungsmöglichkeiten, Kosten, Fördermöglichkeiten, Priorisierung sowie ein Zeitplan erarbeitet werden. Der Antrag verweist auf die gesetzlichen Zielsetzungen des Personenbeförderungsrechts sowie auf den Nahverkehrsplan des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF), wonach der schrittweise Ausbau barrierefreier Haltestellen angestrebt wird. Die Herstellung der Barrierefreiheit stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Mobilität älterer Menschen, von Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kinderwagen sowie von Fahrgästen mit Gepäck dar. Bewertung der Verwaltung Der Haushaltsantrag der Fraktion Ökologische Liste Simonswald verfolgt das Ziel, eine Grundlage für den schrittweisen barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen im Gemeindegebiet zu schaffen. Die Herstellung barrierefreier Haltestellen trägt grundsätzlich zur Verbesserung der Erreichbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs bei und kommt insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen, älteren Menschen, Familien mit Kinderwagen sowie Fahrgästen mit Gepäck zugute. Darüber hinaus entspricht der barrierefreie Ausbau den Zielsetzungen des Personenbeförderungsgesetzes sowie den Vorgaben des Nahverkehrsplans des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg. Für eine belastbare Bewertung des Investitionsbedarfs liegen der Verwaltung derzeit jedoch keine vollständigen Grundlagen vor. Insbesondere fehlen derzeit umfassende Erkenntnisse über  den baulichen Zustand sämtlicher Bushaltestellen,  die Eigentums- und Straßenbaulastverhältnisse,  die technische Umsetzbarkeit einzelner Maßnahmen,  gegebenenfalls erforderliche Grunderwerbe,  mögliche Förderquoten sowie  die zu erwartenden Investitionskosten. Eine Priorisierung der einzelnen Haltestellen ist auf dieser Grundlage derzeit nicht möglich. Sollte der Gemeinderat dem Haushaltsantrag entsprechen, wäre zunächst eine 2 Bestandsaufnahme aller Bushaltestellen mit anschließender Priorisierung sowie die Erarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes einschließlich einer Kostenprognose und der Prüfung möglicher Förderprogramme erforderlich. Erst auf dieser Grundlage kann der Gemeinderat über Art, Umfang und zeitliche Umsetzung einzelner Ausbaumaßnahmen entscheiden. Kostenprognose Die tatsächlichen Investitionskosten können erst nach der Bestandsaufnahme ermittelt werden. Nach Erfahrungen vergleichbarer Kommunen ergeben sich folgende grobe Orientierungswerte: Ausbaustandard Typische Maßnahmen Kosten je Haltestelle 1. Bordsteinanpassung (Mindeststandard) Sonderbord (18–22 cm), taktile Leitelemente, kleinere Pflaster- und Asphaltarbeiten ca. 15.000–35.000 € 2. Vollständiger barrierefreier Umbau Bordsteinanhebung, taktile Elemente, Herstellung einer barrierefreien Wartefläche, Anpassung der Gehwege, Entwässerung, Beschilderung ca. 40.000–80.000 € 3. Komplexer Umbau Zusätzlich Fahrbahnanpassung, Straßenverbreiterung, Stützwände, Leitungsverlegungen, umfangreiche Entwässerung oder Hangsicherung über 100.000 € Bei einem vollständigen barrierefreien Ausbau aller Bushaltestellen ist je nach erforderlichem Ausbaustandard überschlägig von einem Investitionsvolumen zwischen rund 0,9 Mio. € und deutlich über 2 Mio. € auszugehen. Eine belastbare Kostenermittlung ist erst nach Durchführung einer Bestandsaufnahme und der technischen Planung möglich. Demgegenüber bestehen grundsätzlich Fördermöglichkeiten des Landes Baden- Württemberg, deren Inanspruchnahme im Rahmen der Konzepterstellung zu prüfen sind. Finanzielle Auswirkungen: Für die Erstellung des Konzeptes können je nach Umfang Planungs- bzw. Ingenieurleistungen erforderlich werden. Nach einer ersten Bestandsaufnahme sind im Gemeindegebiet derzeit rund 22 Bushaltestellen vorhanden. Im Rahmen der Konzepterstellung ist zunächst eine detaillierte Erfassung sämtlicher Haltepositionen einschließlich Fahrtrichtung, Straßenbaulast, Barrierefreiheit und Priorisierung vorzunehmen. Erst auf dieser Grundlage kann eine belastbare Kostenberechnung erstellt werden. Nach der derzeitigen Haushalts- und Finanzplanung verfügt die Gemeinde über keine freien Finanzmittel, um entsprechende Investitionsmaßnahmen kurzfristig umzusetzen. In den kommenden Jahren stehen bereits erhebliche Investitionen zur Erfüllung gesetzlicher und kommunaler Pflichtaufgaben an. Hierzu zählen insbesondere der Neubau des Feuerwehrhauses Obersimonswald, die Sanierung des Daches der Grundschule sowie Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung. Eine Finanzierung zusätzlicher Investitionen in den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen würde nach derzeitigem Stand die Finanzierung dieser vorrangigen Pflichtaufgaben erschweren oder deren Umsetzung zeitlich verzögern. 3 Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine Veranschlagung konkreter Investitionsmittel im Haushalt derzeit nicht darstellbar. Anlagen: Haushaltsantrag der Fraktion Ökologische Liste 4

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