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Repowering der Windenergieanlagen „Platte“ – nachträgliche Anforderung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSimonswald
Datum2026-09-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Genehmigungsbehörde (Landratsamt Emmendingen) fordert die Gemeinde Simonswald nachträglich auf, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für das Repowering von zwei Windenergieanlagen (Typ Enercon E-175 EP5 E2) auf der Platte formell zu erteilen. Die Gemeinde hatte bereits schriftlich mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

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Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Simonswald Datum: 24.08.2026 Amt: Bauamt Bearbeiter/in: Mario Schlafke Aktenzeichen: 022.31 Sitzungsvorlage - öffentlich Vorlage-Nr.: SV/166/2026 Beratung Gremien Beratung Termin Typ Gemeinderat öffentlich 23.09.2026 Entscheidung Betrifft: Repowering der Windenergieanlagen „Platte„ – nachträgliche Anforderung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die nachträgliche Anforderung der Genehmigungsbehörde zur Kenntnis. Der Gemeinderat erteilt für das beantragte Repowering der Windenergieanlagen „Repowering Simonswald“ auf den Grundstücken Flst. Nrn. 112, 114 und 116, Gemarkung Obersimonswald, bestehend aus zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E2, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB. Die bereits gegenüber dem Landratsamt Emmendingen abgegebene Stellungnahme, wonach seitens der Gemeinde Simonswald 1 keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen, bleibt hiervon unberührt. Sachverhalt: Das Landratsamt Emmendingen hat die Gemeinde Simonswald mit Schreiben vom 06.08.2026 im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zum Repowering der bestehenden Windenergieanlagen auf der „Platte“ beteiligt. Gegenstand des Verfahrens ist die beantragte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für das Repowering der Windenergieanlagen „Repowering Simonswald“ auf den Grundstücken Flst. Nrn. 112, 114 und 116, Gemarkung Obersimonswald. Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Nabenhöhe von 162 m und einer Gesamthöhe von 249,5 m. Antragstellerin ist die Ökostrom Consulting Freiburg GmbH. Die Gemeinde wurde in der ursprünglichen Anhörung aufgefordert, eine Stellungnahme zu den von ihr zu vertretenden und durch das Vorhaben möglicherweise betroffenen Belangen abzugeben. Hierfür wurde eine Frist bis zum 27.08.2026 eingeräumt. Da innerhalb dieser Frist keine weitere Gemeinderatssitzung stattfinden konnte, wurde der Gemeinderat vorab durch Bürgermeisterin Dohmen über das Verfahren informiert. Dabei wurde mitgeteilt, dass das Vorhaben dem Gemeinderat bereits bekannt ist und bislang keine Bedenken geäußert wurden. Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten Gelegenheit, bis zum 14.08.2026 Einwände mitzuteilen. Nachdem innerhalb der gesetzten Frist keine entgegenstehenden Rückmeldungen eingingen, wurde gegenüber dem Landratsamt entsprechend mitgeteilt, dass seitens der Gemeinde keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Erneute Kontaktaufnahme durch die Genehmigungsbehörde Nach Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme wurde die Verwaltung erneut durch die Genehmigungsbehörde kontaktiert. Dabei wurde die Gemeinde nunmehr zusätzlich darum gebeten, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ausdrücklich zu erteilen. Seitens der Genehmigungsbehörde wurde dies mit dem Wunsch nach einem rechtssicheren Verfahrensablauf begründet. Eine ausdrückliche Aufforderung zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen war in der ursprünglichen Anhörung vom 06.08.2026 nicht enthalten. Dort wurde die Gemeinde ausschließlich um eine Stellungnahme hinsichtlich der von ihr zu vertretenden Belange gebeten. Vor diesem Hintergrund wird die Angelegenheit nunmehr dem Gemeinderat zur förmlichen Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt. Stellungnahme der Verwaltung Die inhaltliche Beurteilung des Vorhabens hat sich gegenüber der bereits erfolgten Beteiligung nicht verändert. Das Vorhaben ist dem Gemeinderat bekannt. Im Rahmen der vorangegangenen Information 2 wurden keine Bedenken gegen das Repowering-Vorhaben vorgebracht. Auch seitens der Verwaltung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die einer Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entgegenstehen. Um dem Wunsch der Genehmigungsbehörde nach einem rechtssicheren Verfahrensablauf Rechnung zu tragen und die bereits abgegebene positive gemeindliche Stellungnahme auch durch eine förmliche Entscheidung nach § 36 BauGB zu ergänzen, empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entstehen zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Gemeindehaushalt. Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Windenergieanlagen können sich für die Gemeinde perspektivisch finanzielle Einnahmen ergeben. Diese sind jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen. Anlagen: 3

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