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Antrag der CDU- und FDP- Fraktionen vom 25.07.2026

Angenommen9 Ja · 8 Nein
TypAntrag
GemeindeSenden
Datum2026-10-13
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

CDU und FDP beantragen, vor Festlegung der Wettbewerbsbedingungen für die Rathauserweiterung/-umbau vier Entscheidungsgrundlagen zu ermitteln: langfristigen Personal- und Raumbedarf unter Berücksichtigung von Homeoffice und Digitalisierung, Klärung der ISEK-2.0-Fördervoraussetzungen, Prüfung des Dezentralisierungspotentials sowie Finanzierungsprognose mit maximaler Obergrenze von 8 Mio. Euro Gemeindeeigenanteil. Die Entscheidung ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 13.10.2026 vorgesehen.

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Extrahierter Text

Antragsvorlage 2026/146 - öffentlich - Zuständig: Fachbereich I, IV Aktenzeichen: Datum: 22.09.2026 Tagesordnungspunkt: Antrag der CDU- und FDP- Fraktionen vom 25.07.2026 hier: Festlegung von Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das weitere Vorgehen zur Rathauserweiterung/-umbau Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 13.10.2026 Entscheidung Antrag: Die Fraktionen von CDU und FDP beantragen, dass vor der Festlegung der Wettbewerbsbedingungen für das bauliche Auswahlverfahren zur Rathauserweiterung /-umbau folgende Voraussetzungen zu erfüllen bzw. Entscheidungsgrundlagen zu ermitteln sind: 1. Ermittlung des langfristigen Personal- und Raumbedarfs Der künftig erforderliche Raumbedarf sowie die Anzahl der vorzuhaltenden Arbeitsplätze orientieren sich an der aktuellen Mitarbeiterzahl als Obergrenze. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen von  Homeoffice,  Digitalisierung der Verwaltungsprozesse,  angekündigtem Bürokratieabbau durch Bund und Land sowie  möglichen Optimierungen der Arbeitsabläufe und -strukturen als Ergebnis einer kontinuierlichen Analyse verwaltungsinterner Arbeitsprozesse auf den langfristigen Personal- und Flächenbedarf zu untersuchen und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hinsichtlich der zeitlichen Entwicklung darzustellen. 2. Klärung der Fördervoraussetzungen Die Verwaltung legt dar, welche baulichen Maßnahmen zur Erfüllung der Förderbedingungen des ISEK 2.0 erforderlich sind. Insbesondere ist zu klären, ob hierfür ein vollständiger Erweiterungsbau notwendig ist oder ob bereits ein Teilanbau als öffentlich zugänglicher Eingangs- und Begegnungsbereich die Fördervoraussetzungen erfüllt. 3. Prüfung des Dezentralisierungspotentials Es ist zu untersuchen, ob und in welchem Umfang Verwaltungsbereiche durch Nutzung geeigneter Flächen – insbesondere Leerstände – im Ortskern in fußläufiger Entfernung zum Rathaus unter Berücksichtigung moderner New- Work-Konzepte ausgelagert werden können. 4. Erstellung einer Finanzierungsprognose Die Verwaltung erstellt eine nach Förderquoten differenzierte Prognose über die Finanzierungsmöglichkeiten des Projektes unter Berücksichtigung a. wegfallender Mietaufwendungen b. des jeweiligen Eigenanteils, c. der bereits beschlossenen und künftig anstehenden Investitionsmaßnahmen, d. der vermuteten Entwicklung des Zinsniveaus sowie der daraus resultierenden jährlichen Belastung für Zins und Tilgung ◦ der Folgekosten wie jährliche Abschreibungen, Bewirtschaftungs- und Lebenszykluskosten e. der Auswirkungen von Zins, Tilgung und Folgekosten (s.o.) auf die Finanzplanung der Gemeinde auch jenseits des aktuellen Finanzplanungszeitraums, in dem die Investitionsmaßnahme dann voraussichtlich erst realisiert und betrieben wird. Zudem wird die Festlegung einer Obergrenze für den gemeindlichen Eigenanteil beantragt. Dazu werden vor Beginn des Wettbewerbsverfahrens vor dem Hintergrund der aktuellen Förderkonditionen des ISEK 2.0 die Gesamtkosten des Rathausumbaus/- erweiterung auf die Höhe der förderfähigen Kosten i. H. v. 16 Mio. € und der gemeindliche Eigenanteil somit auf maximal 8 Mio. € begrenzt. Hierbei sind die im Laufe des Projektes zu erwartenden Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Zudem ist die Kalkulation sowohl eines Best-Case-Szenarios als auch eines Worst- Case-Szenarios zu berechnen. Weiterhin ist die Festlegung eines Fördervorbehalts Bestandteil des vorliegenden Antrages. Demnach wird das Vorhaben der Rathauserweiterung/-umbau unter den Vorbehalt der Bewilligung der beantragten ISEK-Fördermittel gestellt. Sachverhalt: Auf die Begründung in dem als Anlage 1 beigefügten Antrag der CDU und FDP – Fraktionen wird verwiesen. Verwaltungsseitig können vorab zu den 4 genannten Hauptpunkten folgende Informationen gegeben werden: Zu Punkt 1 und 3: Für die Ermittlung eines langfristigen Personalbedarfs sollen nach dem Antrag insbesondere Auswirkungen untersucht werden, die sich sämtlich voraussichtlich positiv (also senkend) auf künftige Personalbedarfe auswirken dürften. Hierbei wird aus Sicht der Verwaltung nicht dem Umstand Rechnung getragen, dass nicht nur in den letzten Jahren, sondern auch rückblickend über Jahrzehnte, immer mehr Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagert und diese mit zunehmendem Digitalisierungsgrad auch immer komplexer und anspruchsvoller geworden sind. Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass trotz der enormen Fortschritte in der Verwaltungsdigitalisierung, die Vereinfachungs- und Beschleunigungseffekte der Digitalisierung immer durch zusätzliche und (entsprechend den wachsenden technischen Möglichkeiten) komplexere Aufgaben überkompensiert und zu durchgehend wachsenden Personalbedarfen geführt haben. Bei einer langfristigen Personalbedarfsprognose sind daher nicht nur die entlastenden Effekte zu betrachten, sondern auch die belastenden Effekte, vor allem durch bereits beschlossene oder angekündigte Gesetzesvorhaben, zu berücksichtigen. Um einen ersten Eindruck von einer Entwicklungstendenz des längerfristigen Personalbedarfes für die Gemeinde Senden zu erhalten, wurde eine entsprechende Prognose mittels KI erstellt. Diese ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Aus Gründen der Transparenz enthält der Anhang auch den Prompt, der den Prognoseergebnissen zugrunde liegt. Die KI-Prognose ist nicht als im Detail belastbare Entscheidungsgrundlage anzusehen, sondern obliegt den üblichen Einschränkungen KI-generierter Inhalte. Dennoch gibt sie einen ersten Eindruck, wie sich sowohl die positiven als auch die negativen Parameter auf die künftige Personalbedarfsentwicklung in Summe auswirken dürften. Die Ergebnisse der KI sind aus Sicht der Verwaltung schlüssig und decken sich bemerkenswert deutlich mit den Ergebnissen des bisherigen Projektverlaufs mit dem Büro Veldhoen und Company. Wie dem als Anlage 3 beigefügten, gemeinsam mit Veldhoen und den Beschäftigten der Verwaltung erarbeiten Konzeptentwurf zu entnehmen ist, bietet das Konzept mit An- und Umbau insgesamt Arbeitsplätze für 153 Personen unter Zugrundelegung einer Sharing-Quote von 70 %. Die KI-Personalbedarfsprognose kommt zu einem Bedarf von 159 Arbeitsplätzen bis zum Jahr 2050 (siehe Seiten 31, 32 Anlage 3). Das von Veldhoen entwickelte Konzept zu den erforderlichen Raumbedarfen ist damit im Vergleich zur langfristigen Personalbedarfsprognose keineswegs überdimensioniert und wird auch weiterhin einen zurückhaltenden Umgang mit zusätzlichen Personalkapazitäten und weitere Bemühungen bei der Straffung und Optimierung der Arbeitsorganisation, einschließlich möglichst effektiver Einsetzung technischer Möglichkeiten, erfordern. Sollte der Ausschuss dem Antrag zustimmen, wäre noch zu konkretisieren, ob zusätzlich ein Gutachten bei einem weiteren Fachbüro zur Langfristprognose des Personalbedarfs in der Gemeinde Senden in Auftrag gegeben werden soll. Die in dem Antrag geforderte Prognose der Raumbedarfe wurde bereits von Veldhoen erstellt (Anlage 3). Eine erneute Beauftragung ist daher nicht notwendig. Je nach Ergebnis einer etwaigen weiteren Personalbedarfsprognose kann dieses Konzept angepasst werden, wenn die Personalbedarfe deutlich anders prognostiziert werden als bisher durch Veldhoen und die erste Einschätzung der KI. Die Prognose der KI enthält auch eine Einschätzung zur Frage, ob eine Auslagerung von weiteren Büroarbeitsplätzen unter Berücksichtigung moderner New-Work- Konzepte sinnvoll ist. Hierbei kommt die Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine zentrale Kapazitätserweiterung mit einem ganzheitlichen New-Work-Konzept klar zu bevorzugen ist. Diese Einschätzung wird sowohl von dem Büro Veldhoen als auch von der Verwaltung ausdrücklich geteilt. Auf die entsprechenden Ausführungen in Anlage 2 wird verwiesen. Zu Punkt 2: Nach derzeitigem Kenntnisstand lässt sich nicht abschließend feststellen, ob bereits ein Teilanbau die Fördervoraussetzungen des ISEK 2.0 in vollem Umfang erfüllt. Grundsätzlich sind Rathäuser als Gemeinbedarfseinrichtungen nach Nr. 9.4 der Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 förderfähig. Die besondere Bedeutung des Rathausprojektes in der bisher geplanten Form für die soziale, kulturelle und verwaltungsmäßige Betreuung der Sendener Bürgerrinnen und Bürger wurde seitens des Ministeriums positiv gesehen. Seitens der Verwaltung lassen die einschlägigen Regelungen der Städtebauförder- richtlinie erkennen, dass kein festgelegter quantitativer Flächenschlüssel besteht, aus dem sich ableiten ließe, welcher Anteil der Flächen öffentlich zugänglich sein muss, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Maßgeblich ist vielmehr, dass die angestrebte öffentliche Nutzung des Vorhabens weiterhin eindeutig erkennbar und nachvollziehbar bleibt. Dies betrifft insbesondere Nutzungen für Ausstellungen, Veranstaltungen und sonstige Begegnungsformate. Das Rathausprojekt muss eine klare Ausrichtung auf eine multifunktionale Nutzung für neue soziale und kulturelle Angebote sowie als Treffpunkt für die Bevölkerung haben. Im Rahmen des Ortstermins mit dem Ministerium im Sommer 2025 wurde zudem deutlich, dass die Öffnung des Gebäudes in das Quartier eine wesentliche Voraussetzung für die Förderperspektive darstellt. Gerade diese quartiersbezogene Öffnung war von besonderer Bedeutung für die positive Einordnung des Rathauses als Leuchtturmprojekt innerhalb des ISEK 2.0. Darüber hinaus sind die Anforderungen an Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und energetische Modernisierung zu berücksichtigen. Das Rathaus-Projekt ist das Leuchtturmprojekt des neuen ISEKs und stellt ein wesentliches Element zur Weiterentwicklung der zentralörtlichen Funktion in der Innenstadt dar. Zudem wird mit der Sanierung des in die Jahre gekommenen Gebäudes ein wesentlicher Beitrag zur Minderung der CO Immissionen geleistet. Im 2 Rahmen des Erstantrages ist eine Zielerreichung festzulegen, die Bestandteil des Zuwendungsbescheides ist. Die Rathaustransformation stellt ein wesentliches Element dieser Zielerreichung dar. Spätestens im zweiten Jahr nach der Erstbewilligung werden diese Ziele zusammen mit der Förderobergrenze verbindlich festgesetzt. Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme wird ermittelt, ob die Gemeinde die Zielerreichungsquote erfüllt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dies zu einer Rückzahlung von Fördermitteln führen. Ein Wegfall oder eine erhebliche Verringerung des Bauvolumens hat großen Einfluss auf den Erfüllungsgrad. Zu Punkt 4: Losgelöst von dem aktuellen Antrag, wurde aufgrund der bereits zuvor wiederholt geführten politischen Diskussionen bereits das Büro Veldhoen und Company mit der Erstellung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsberechnung beauftragt. Bei einer solchen besteht allerdings die Schwierigkeit, dass ein Rathausumbau/-anbau im Rahmen des ISEK 2.0 ein schlüssiges New-Work-Gesamtkonzept mit ergänzender öffentlichen Zusatznutzung darstellt. Somit sind in dem bei der Fördermittel- beantragung angegebenen Kostenvolumen von 17 Millionen Euro auch erhebliche Kostenblöcke für den Umbau des Bestandsgebäudes und Kosten, die mit einer teilweisen Nutzbarmachung der entstehenden Räumlichkeiten für die Bürgerschaft (multifunktionale Nutzung) einhergehen, enthalten. Im Falle weiterer dezentraler Anmietungen wird hingegen kein Zusatznutzen für die Bürgerschaft generiert und es wäre in dem Fall auch zu prüfen, ob mit einer weiteren kleinteiligen Dezentralisierung überhaupt ein funktionierendes New-Work-Konzept möglich ist und inwieweit für dessen Realisierung ebenfalls ein Rathausumbau erfolgen müsste. Sollte bei dem dezentralen Ansatz das Rathaus nicht umgebaut werden, dann müssten die Arbeitsplätze, die bei dem ganzheitlichen Ansatz durch New-Work im Rathausgebäude zusätzlich entstehen würden (durch Schaffung einer Sharingmöglichkeit und -Quote von 70 % und Umnutzung derzeitiger Flur- und Bewegungsflächen in Büroflächen des Backoffice), zusätzlich extern geschaffen werden. Insofern lassen sich beide Varianten wirtschaftlich nur bedingt miteinander ins Verhältnis setzen. Es ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung in den nächsten Wochen final vorliegt (und nachgereicht wird), um dann in der Sitzung des HFA am 08.12.2026 abschließend beraten werden kann. Finanzielle / personelle Auswirkungen: Anlage/n im Ratsinformationssystem: Anlage 1 - Antrag CDU- und FDP-Fraktion Festlegung Entscheidungsgrundlagen Rathauserweiterung Anlage 2 - KI-Prognose langfristiger Personalbedarf und dezentrale Bürostandorte Anlage 3 - Abschlussbericht Konzeptentwicklung Rathauserweiterung

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