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Antrag der CDU- und FDP- Fraktionen vom 25.07.2026
Angenommen9 Ja · 8 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Senden |
| Datum | 2026-10-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
CDU und FDP beantragen, vor Festlegung der Wettbewerbsbedingungen für die Rathauserweiterung/-umbau vier Entscheidungsgrundlagen zu ermitteln: langfristigen Personal- und Raumbedarf unter Berücksichtigung von Homeoffice und Digitalisierung, Klärung der ISEK-2.0-Fördervoraussetzungen, Prüfung des Dezentralisierungspotentials sowie Finanzierungsprognose mit maximaler Obergrenze von 8 Mio. Euro Gemeindeeigenanteil. Die Entscheidung ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 13.10.2026 vorgesehen.
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Dokument
Extrahierter Text
Antragsvorlage 2026/146
- öffentlich -
Zuständig: Fachbereich I, IV
Aktenzeichen:
Datum: 22.09.2026
Tagesordnungspunkt:
Antrag der CDU- und FDP- Fraktionen vom 25.07.2026
hier: Festlegung von Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das
weitere Vorgehen zur Rathauserweiterung/-umbau
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit
Haupt- und Finanzausschuss 13.10.2026 Entscheidung
Antrag:
Die Fraktionen von CDU und FDP beantragen, dass vor der Festlegung der
Wettbewerbsbedingungen für das bauliche Auswahlverfahren zur
Rathauserweiterung /-umbau folgende Voraussetzungen zu erfüllen bzw.
Entscheidungsgrundlagen zu ermitteln sind:
1. Ermittlung des langfristigen Personal- und Raumbedarfs
Der künftig erforderliche Raumbedarf sowie die Anzahl der vorzuhaltenden
Arbeitsplätze orientieren sich an der aktuellen Mitarbeiterzahl als Obergrenze.
Dabei sind insbesondere die Auswirkungen von
Homeoffice,
Digitalisierung der Verwaltungsprozesse,
angekündigtem Bürokratieabbau durch Bund und Land sowie
möglichen Optimierungen der Arbeitsabläufe und -strukturen als Ergebnis
einer kontinuierlichen Analyse verwaltungsinterner Arbeitsprozesse auf
den langfristigen Personal- und Flächenbedarf zu untersuchen und die
dabei zugrunde gelegten Annahmen hinsichtlich der zeitlichen Entwicklung
darzustellen.
2. Klärung der Fördervoraussetzungen
Die Verwaltung legt dar, welche baulichen Maßnahmen zur Erfüllung der
Förderbedingungen des ISEK 2.0 erforderlich sind. Insbesondere ist zu klären, ob
hierfür ein vollständiger Erweiterungsbau notwendig ist oder ob bereits ein
Teilanbau als öffentlich zugänglicher Eingangs- und Begegnungsbereich die
Fördervoraussetzungen erfüllt.
3. Prüfung des Dezentralisierungspotentials
Es ist zu untersuchen, ob und in welchem Umfang Verwaltungsbereiche durch
Nutzung geeigneter Flächen – insbesondere Leerstände – im Ortskern in
fußläufiger Entfernung zum Rathaus unter Berücksichtigung moderner New-
Work-Konzepte ausgelagert werden können.
4. Erstellung einer Finanzierungsprognose
Die Verwaltung erstellt eine nach Förderquoten differenzierte Prognose über die
Finanzierungsmöglichkeiten des Projektes unter Berücksichtigung
a. wegfallender Mietaufwendungen
b. des jeweiligen Eigenanteils,
c. der bereits beschlossenen und künftig anstehenden
Investitionsmaßnahmen,
d. der vermuteten Entwicklung des Zinsniveaus sowie der daraus
resultierenden jährlichen Belastung für Zins und Tilgung ◦ der Folgekosten
wie jährliche Abschreibungen, Bewirtschaftungs- und Lebenszykluskosten
e. der Auswirkungen von Zins, Tilgung und Folgekosten (s.o.) auf die
Finanzplanung der Gemeinde auch jenseits des aktuellen
Finanzplanungszeitraums, in dem die Investitionsmaßnahme dann
voraussichtlich erst realisiert und betrieben wird. Zudem wird die
Festlegung einer Obergrenze für den gemeindlichen Eigenanteil beantragt.
Dazu werden vor Beginn des Wettbewerbsverfahrens vor dem Hintergrund der
aktuellen Förderkonditionen des ISEK 2.0 die Gesamtkosten des Rathausumbaus/-
erweiterung auf die Höhe der förderfähigen Kosten i. H. v. 16 Mio. € und der
gemeindliche Eigenanteil somit auf maximal 8 Mio. € begrenzt.
Hierbei sind die im Laufe des Projektes zu erwartenden Kostensteigerungen zu
berücksichtigen.
Zudem ist die Kalkulation sowohl eines Best-Case-Szenarios als auch eines Worst-
Case-Szenarios zu berechnen.
Weiterhin ist die Festlegung eines Fördervorbehalts Bestandteil des vorliegenden
Antrages. Demnach wird das Vorhaben der Rathauserweiterung/-umbau unter den
Vorbehalt der Bewilligung der beantragten ISEK-Fördermittel gestellt.
Sachverhalt:
Auf die Begründung in dem als Anlage 1 beigefügten Antrag der CDU und FDP –
Fraktionen wird verwiesen.
Verwaltungsseitig können vorab zu den 4 genannten Hauptpunkten folgende
Informationen gegeben werden:
Zu Punkt 1 und 3:
Für die Ermittlung eines langfristigen Personalbedarfs sollen nach dem Antrag
insbesondere Auswirkungen untersucht werden, die sich sämtlich voraussichtlich
positiv (also senkend) auf künftige Personalbedarfe auswirken dürften.
Hierbei wird aus Sicht der Verwaltung nicht dem Umstand Rechnung getragen, dass
nicht nur in den letzten Jahren, sondern auch rückblickend über Jahrzehnte, immer
mehr Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagert und diese mit zunehmendem
Digitalisierungsgrad auch immer komplexer und anspruchsvoller geworden sind.
Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass trotz der enormen Fortschritte in
der Verwaltungsdigitalisierung, die Vereinfachungs- und Beschleunigungseffekte der
Digitalisierung immer durch zusätzliche und (entsprechend den wachsenden
technischen Möglichkeiten) komplexere Aufgaben überkompensiert und zu
durchgehend wachsenden Personalbedarfen geführt haben.
Bei einer langfristigen Personalbedarfsprognose sind daher nicht nur die
entlastenden Effekte zu betrachten, sondern auch die belastenden Effekte, vor allem
durch bereits beschlossene oder angekündigte Gesetzesvorhaben, zu
berücksichtigen.
Um einen ersten Eindruck von einer Entwicklungstendenz des längerfristigen
Personalbedarfes für die Gemeinde Senden zu erhalten, wurde eine entsprechende
Prognose mittels KI erstellt. Diese ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Aus Gründen der Transparenz enthält der Anhang auch den Prompt, der den
Prognoseergebnissen zugrunde liegt.
Die KI-Prognose ist nicht als im Detail belastbare Entscheidungsgrundlage
anzusehen, sondern obliegt den üblichen Einschränkungen KI-generierter Inhalte.
Dennoch gibt sie einen ersten Eindruck, wie sich sowohl die positiven als auch die
negativen Parameter auf die künftige Personalbedarfsentwicklung in Summe
auswirken dürften. Die Ergebnisse der KI sind aus Sicht der Verwaltung schlüssig
und decken sich bemerkenswert deutlich mit den Ergebnissen des bisherigen
Projektverlaufs mit dem Büro Veldhoen und Company.
Wie dem als Anlage 3 beigefügten, gemeinsam mit Veldhoen und den Beschäftigten
der Verwaltung erarbeiten Konzeptentwurf zu entnehmen ist, bietet das Konzept mit
An- und Umbau insgesamt Arbeitsplätze für 153 Personen unter Zugrundelegung
einer Sharing-Quote von 70 %. Die KI-Personalbedarfsprognose kommt zu einem
Bedarf von 159 Arbeitsplätzen bis zum Jahr 2050 (siehe Seiten 31, 32 Anlage 3).
Das von Veldhoen entwickelte Konzept zu den erforderlichen Raumbedarfen ist
damit im Vergleich zur langfristigen Personalbedarfsprognose keineswegs
überdimensioniert und wird auch weiterhin einen zurückhaltenden Umgang mit
zusätzlichen Personalkapazitäten und weitere Bemühungen bei der Straffung und
Optimierung der Arbeitsorganisation, einschließlich möglichst effektiver Einsetzung
technischer Möglichkeiten, erfordern.
Sollte der Ausschuss dem Antrag zustimmen, wäre noch zu konkretisieren, ob
zusätzlich ein Gutachten bei einem weiteren Fachbüro zur Langfristprognose des
Personalbedarfs in der Gemeinde Senden in Auftrag gegeben werden soll.
Die in dem Antrag geforderte Prognose der Raumbedarfe wurde bereits von
Veldhoen erstellt (Anlage 3). Eine erneute Beauftragung ist daher nicht notwendig.
Je nach Ergebnis einer etwaigen weiteren Personalbedarfsprognose kann dieses
Konzept angepasst werden, wenn die Personalbedarfe deutlich anders prognostiziert
werden als bisher durch Veldhoen und die erste Einschätzung der KI.
Die Prognose der KI enthält auch eine Einschätzung zur Frage, ob eine Auslagerung
von weiteren Büroarbeitsplätzen unter Berücksichtigung moderner New-Work-
Konzepte sinnvoll ist. Hierbei kommt die Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine
zentrale Kapazitätserweiterung mit einem ganzheitlichen New-Work-Konzept klar zu
bevorzugen ist. Diese Einschätzung wird sowohl von dem Büro Veldhoen als auch
von der Verwaltung ausdrücklich geteilt. Auf die entsprechenden Ausführungen in
Anlage 2 wird verwiesen.
Zu Punkt 2:
Nach derzeitigem Kenntnisstand lässt sich nicht abschließend feststellen, ob bereits
ein Teilanbau die Fördervoraussetzungen des ISEK 2.0 in vollem Umfang erfüllt.
Grundsätzlich sind Rathäuser als Gemeinbedarfseinrichtungen nach Nr. 9.4 der
Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 förderfähig. Die besondere Bedeutung des
Rathausprojektes in der bisher geplanten Form für die soziale, kulturelle und
verwaltungsmäßige Betreuung der Sendener Bürgerrinnen und Bürger wurde seitens
des Ministeriums positiv gesehen.
Seitens der Verwaltung lassen die einschlägigen Regelungen der Städtebauförder-
richtlinie erkennen, dass kein festgelegter quantitativer Flächenschlüssel besteht,
aus dem sich ableiten ließe, welcher Anteil der Flächen öffentlich zugänglich sein
muss, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Maßgeblich ist vielmehr, dass die
angestrebte öffentliche Nutzung des Vorhabens weiterhin eindeutig erkennbar und
nachvollziehbar bleibt. Dies betrifft insbesondere Nutzungen für Ausstellungen,
Veranstaltungen und sonstige Begegnungsformate. Das Rathausprojekt muss eine
klare Ausrichtung auf eine multifunktionale Nutzung für neue soziale und kulturelle
Angebote sowie als Treffpunkt für die Bevölkerung haben.
Im Rahmen des Ortstermins mit dem Ministerium im Sommer 2025 wurde zudem
deutlich, dass die Öffnung des Gebäudes in das Quartier eine wesentliche
Voraussetzung für die Förderperspektive darstellt. Gerade diese quartiersbezogene
Öffnung war von besonderer Bedeutung für die positive Einordnung des Rathauses
als Leuchtturmprojekt innerhalb des ISEK 2.0.
Darüber hinaus sind die Anforderungen an Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und
energetische Modernisierung zu berücksichtigen.
Das Rathaus-Projekt ist das Leuchtturmprojekt des neuen ISEKs und stellt ein
wesentliches Element zur Weiterentwicklung der zentralörtlichen Funktion in der
Innenstadt dar. Zudem wird mit der Sanierung des in die Jahre gekommenen
Gebäudes ein wesentlicher Beitrag zur Minderung der CO Immissionen geleistet. Im
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Rahmen des Erstantrages ist eine Zielerreichung festzulegen, die Bestandteil des
Zuwendungsbescheides ist. Die Rathaustransformation stellt ein wesentliches
Element dieser Zielerreichung dar. Spätestens im zweiten Jahr nach der
Erstbewilligung werden diese Ziele zusammen mit der Förderobergrenze verbindlich
festgesetzt. Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme wird ermittelt, ob die Gemeinde
die Zielerreichungsquote erfüllt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dies zu einer
Rückzahlung von Fördermitteln führen. Ein Wegfall oder eine erhebliche
Verringerung des Bauvolumens hat großen Einfluss auf den Erfüllungsgrad.
Zu Punkt 4:
Losgelöst von dem aktuellen Antrag, wurde aufgrund der bereits zuvor wiederholt
geführten politischen Diskussionen bereits das Büro Veldhoen und Company mit der
Erstellung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsberechnung beauftragt. Bei einer
solchen besteht allerdings die Schwierigkeit, dass ein Rathausumbau/-anbau im
Rahmen des ISEK 2.0 ein schlüssiges New-Work-Gesamtkonzept mit ergänzender
öffentlichen Zusatznutzung darstellt. Somit sind in dem bei der Fördermittel-
beantragung angegebenen Kostenvolumen von 17 Millionen Euro auch erhebliche
Kostenblöcke für den Umbau des Bestandsgebäudes und Kosten, die mit einer
teilweisen Nutzbarmachung der entstehenden Räumlichkeiten für die Bürgerschaft
(multifunktionale Nutzung) einhergehen, enthalten.
Im Falle weiterer dezentraler Anmietungen wird hingegen kein Zusatznutzen für die
Bürgerschaft generiert und es wäre in dem Fall auch zu prüfen, ob mit einer weiteren
kleinteiligen Dezentralisierung überhaupt ein funktionierendes New-Work-Konzept
möglich ist und inwieweit für dessen Realisierung ebenfalls ein Rathausumbau
erfolgen müsste. Sollte bei dem dezentralen Ansatz das Rathaus nicht umgebaut
werden, dann müssten die Arbeitsplätze, die bei dem ganzheitlichen Ansatz durch
New-Work im Rathausgebäude zusätzlich entstehen würden (durch Schaffung einer
Sharingmöglichkeit und -Quote von 70 % und Umnutzung derzeitiger Flur- und
Bewegungsflächen in Büroflächen des Backoffice), zusätzlich extern geschaffen
werden.
Insofern lassen sich beide Varianten wirtschaftlich nur bedingt miteinander ins
Verhältnis setzen.
Es ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung in
den nächsten Wochen final vorliegt (und nachgereicht wird), um dann in der Sitzung
des HFA am 08.12.2026 abschließend beraten werden kann.
Finanzielle / personelle Auswirkungen:
Anlage/n im Ratsinformationssystem:
Anlage 1 - Antrag CDU- und FDP-Fraktion Festlegung Entscheidungsgrundlagen
Rathauserweiterung
Anlage 2 - KI-Prognose langfristiger Personalbedarf und dezentrale Bürostandorte
Anlage 3 - Abschlussbericht Konzeptentwicklung Rathauserweiterung
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