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3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 für den Verwaltungsraum Schemmerhofen

Angenommen15 Ja · 1 Nein · 3 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeSchemmerhofen
Datum2026-09-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Schemmerhofen ändert ihren Flächennutzungsplan, um Flächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen und Sondergebiete auszuweisen und damit Klimaschutzziele zu verankern. Nach frühzeitiger Beteiligung (April–Mai 2025) und erneuter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Juni 2026) hat der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. Der Rat beschloss die Feststellung des überarbeiteten Flächennutzungsplans vom 30.04.2026.

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Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 2026/041 Federführung: Bauen und Naturschutz Datum: 26.08.2026 Sachbearbeiter Selina Trost Aktenzeichen: : Sachkundiger: … Beratungsfolge Termin Behandlung Gemeinderat 21.09.2026 öffentlich Betreff: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 für den Verwaltungsraum Schemmerhofen - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 3, sowie 4 Abs. 2 und 3 BauGB - Feststellungsbeschluss Sachverhalt: Mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.03.2025 wurde die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 für den Verwaltungsraum Schemmerhofen beschlossen. Ziel ist es, Potentialflächen für die Errichtung von Freiflächen- Photovoltaik Anlagen sowie verschiedene Sondergebiete aufzunehmen und damit die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung der im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Ziele zu schaffen. Der Gemeinderat hat mit dem Einleitungsbeschluss in seiner öffentlichen Sitzung am 17.03.2025 den Entwurf zur „3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010“ des Verwaltungsraumes Schemmerhofen gebilligt, und beschlossen, den Planentwurf zzgl. Begründung und Anlagen vom 12.03.2025 gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich auszulegen, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurden im Zeitraum vom 07.04.2025 bis einschließlich 07.05.2025 durchgeführt. In seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2025 hat der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen, wie in der beigefügten Abwägungstabelle dargestellt, unter- und gegeneinander abgewogen. In der öffentlichen Sitzung am 18.05.2026 hat der Gemeinderat den entsprechend überarbeiteten Planentwurf zzgl. 2026/041 Seite 1 von 2 Begründung und anlagen gebilligt, und beschlossen, eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 3, sowie 4 Abs. 2 und 3 BauGB vorzunehmen. Diese erneute Beteiligung wurde im Zeitraum vom 01.06.2026 bis 29.06.2026 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der beigefügten Abwägungstabelle aufgelistet und mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen versehen. Finanzielle Auswirkungen: Die entsprechenden Mittel für die Planung sind im Haushaltsplan vorgesehen. Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Begründungsentwurf mit Plananlagen vom 30.04.2026 und fasst den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan 2010 für den Verwaltungsraum Schemmerhofen – 3. Änderung. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zum Wirksamwerden des Flächennutzungsplanes durchzuführen 3. Die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken werden entsprechend den Vorschlägen in der Abwägungstabelle vom 19.08.2026 untereinander und gegeneinander abgewogen. 2026/041 Seite 2 von 2

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