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3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 für den Verwaltungsraum Schemmerhofen
Angenommen15 Ja · 1 Nein · 3 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schemmerhofen |
| Datum | 2026-09-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Schemmerhofen ändert ihren Flächennutzungsplan, um Flächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen und Sondergebiete auszuweisen und damit Klimaschutzziele zu verankern. Nach frühzeitiger Beteiligung (April–Mai 2025) und erneuter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Juni 2026) hat der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. Der Rat beschloss die Feststellung des überarbeiteten Flächennutzungsplans vom 30.04.2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 2026/041
Federführung: Bauen und Naturschutz Datum: 26.08.2026
Sachbearbeiter Selina Trost Aktenzeichen:
:
Sachkundiger: …
Beratungsfolge Termin Behandlung
Gemeinderat 21.09.2026 öffentlich
Betreff: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 für den
Verwaltungsraum Schemmerhofen
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 3, sowie 4
Abs. 2 und 3 BauGB
- Feststellungsbeschluss
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.03.2025 wurde die 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2010 für den Verwaltungsraum Schemmerhofen
beschlossen. Ziel ist es, Potentialflächen für die Errichtung von Freiflächen-
Photovoltaik Anlagen sowie verschiedene Sondergebiete aufzunehmen und damit
die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung der im Klimaschutzgesetz
Baden-Württemberg verankerten Ziele zu schaffen.
Der Gemeinderat hat mit dem Einleitungsbeschluss in seiner öffentlichen Sitzung am
17.03.2025 den Entwurf zur „3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010“ des
Verwaltungsraumes Schemmerhofen gebilligt, und beschlossen, den Planentwurf
zzgl. Begründung und Anlagen vom 12.03.2025 gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung öffentlich auszulegen, sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit wurden im Zeitraum vom 07.04.2025 bis einschließlich
07.05.2025 durchgeführt.
In seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2025 hat der Gemeinderat die
eingegangenen Stellungnahmen, wie in der beigefügten Abwägungstabelle
dargestellt, unter- und gegeneinander abgewogen. In der öffentlichen Sitzung am
18.05.2026 hat der Gemeinderat den entsprechend überarbeiteten Planentwurf zzgl.
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Begründung und anlagen gebilligt, und beschlossen, eine erneute Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 3, sowie 4 Abs. 2 und 3 BauGB
vorzunehmen. Diese erneute Beteiligung wurde im Zeitraum vom 01.06.2026 bis
29.06.2026 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der beigefügten Abwägungstabelle
aufgelistet und mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen versehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die entsprechenden Mittel für die Planung sind im Haushaltsplan vorgesehen.
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Begründungsentwurf mit Plananlagen
vom 30.04.2026 und fasst den Feststellungsbeschluss zum
Flächennutzungsplan 2010 für den Verwaltungsraum Schemmerhofen – 3.
Änderung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zum
Wirksamwerden des Flächennutzungsplanes durchzuführen
3. Die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken werden
entsprechend den Vorschlägen in der Abwägungstabelle vom 19.08.2026
untereinander und gegeneinander abgewogen.
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