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Interkommunales Industriegebiet "IGI Rißtal"

Angenommen16 Ja · 1 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeSchemmerhofen
Datum2026-09-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat stimmt mehreren Beschlussanträgen für die Zweckverbandsversammlung IGI Rißtal vom 08.10.2026 zu: Neuaufstellung des Bebauungsplans durch das Büro LARS consult, Aufhebung der Planungskostenvereinbarung mit Handtmann Holding, Feststellung des Jahresabschlusses 2025 (Gesamtergebnis 0 €) und Beschluss der Haushaltssatzung 2027 (ordentliche Erträge und Aufwendungen je 352.250 €). Die Betriebskostenumlagen werden zu je 25 % auf die vier Trägerkommunen verteilt.

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Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 2026/042 Federführung: Hauptamt Datum: 27.08.2026 Sachbearbeiter: Stefan Behmüller Aktenzeichen: 831.92- 001_002 Beratungsfolge Termin Behandlung Gemeinderat 21.09.2026 öffentlich Betreff: Interkommunales Industriegebiet "IGI Rißtal" - Information und Vorberatung der Zweckverbandsversammlung am 08.10.2026 Sachverhalt: Am 8. Oktober 2026 findet die nächste Sitzung des Zweckverbandes IGI Rißtal statt. In der Zweckverbandsversammlung sollen folgende Tagesordnungspunkte beraten und ggf. beschlossen werden: 1. Fragestunde 2. Gerichtsentscheidung zum Bebauungsplan IGI Rißtal - weiteres Vorgehen 3. Aufhebung der Planungskostenvereinbarung mit dem Erschließungsträger 4. Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2025 5. Bekanntgabe des Genehmigungserlasses des RP Tübingen für den Haushaltsplan 2026 6. Aufstellung des Haushaltsplanes und Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 7. Verschiedenes Auf die Vorlagen mit Anhängen in der Anlage und auf die jeweiligen Beschluss- anträge wird verwiesen. 2026/042 Seite1von6 Beschlussantrag: 1) Der Gemeinderat stimmt folgenden Beschlussanträgen zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes IGI Rißtal vom 08.10.2026 zu: - zu TOP 2 Beschlussantrag: 1. Die Verbandsversammlung stimmt der Neuaufstellung des Bebauungsplans zu und beauftragt die Verbandsverwaltung mit der Umsetzung. 2. Das Büro LARS consult wird mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans beauftragt. Die Kosten sind in den Haushalt 2027 einzustellen. -zu TOP 3 Beschlussantrag: Die Verbandsversammlung stimmt der Aufhebung der Planungskostenvereinbarung mit der Fa. Handtmann Holding GmbH & Co.KG vom 15.07.2025/19.08.2025 sowie dem Nachtrag vom 09.02.2026/20.03.2026 zu. -zu TOP 4 Beschlussantrag: I. Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt die Verbandsversammlung am 08.10.2026 den Jahresabschluss für das Jahr 2025 mit folgenden Werten fest: 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 258.546,30 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen - 258.546,30 € 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 0,00 € 1.4 Außerordentliche Erträge 0,00 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen - 0,00 € 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) - 0,00 € 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) - 0,00 € 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 407.331,63 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - 256.659,76 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 150.671,87 € (Saldo aus 2.1 und 2.2) 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 109.700,39 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) - 109.700,39 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 40.971,48 € (Saldo aus 2.3 und 2.6) 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 89.120,55 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 96.583,86 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) - 7.463,31 € 2026/042 Seite2von6 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 33.508,17 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 19.536,34 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 273.708,38 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 53.044,51 € (Saldo aus 2.11 und 2.12) 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 326.752,89 € 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 88,70 € 3.2 Sachvermögen 3.658.641,81 € 3.3 Finanzvermögen 338.668,80 € 3.4 Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 Nettoposition 110.587,39 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 4.107.986,70 € (Summe aus 3.1 bis 3.5) 3.7 Basiskapital + Kapitalrücklage 131.104,41 € 3.8 Rücklagen 0,00 € 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 Sonderposten 102.487,61 € 3.11 Rückstellungen 1.280,00 € 3.12 Verbindlichkeiten 3.873.114,68 € 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 4.107.986,70 € (Summe aus 3.7 bis 3.13) II. Die in die Zuständigkeit der Verbandsversammlung fallenden über- und außer- planmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, soweit sie nicht schon durch Einzelbeschlüsse gedeckt sind, nachträglich gebilligt. -zu TOP 5 Beschlussantrag: Die Verbandsversammlung nimmt den Genehmigungserlass für den Haushalt 2026 zur Kenntnis. -TOP 6 Beschlussantrag: 2026/042 Seite3von6 Die Verbandsversammlung fasst folgenden Beschluss: 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 352.250 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 352.250 1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 352.250 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 352.250 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 100.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 100.000 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von - 100.000 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 313.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von - 213.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 100.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 Die Betriebskostenumlagen werden festgesetzt auf: insgesamt 348.350 davon Stadt Biberach 25 % 87.087,50 Gemeinde Maselheim 25 % 87.087,50 Gemeinde Schemmerhofen 25 % 87.087,50 Gemeinde Warthausen 25 % 87.087,50 Die Tilgungskostenumlagen werden festgesetzt auf: insgesamt 213.000 2026/042 Seite4von6 davon Stadt Biberach 25 % 53.250,00 Gemeinde Maselheim 25 % 53.250,00 Gemeinde Schemmerhofen 25 % 53.250,00 Gemeinde Warthausen 25 % 53.250,00 2) Der Gemeinderat erteilt den Vertretern der Gemeinde die Weisung, den in Ziffer 1 genannten Beschlussanträgen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IGI Rißtal vom 08.10.2026 zuzustimmen. 3) Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IGI Rißtal vom 08.10.2026 die Stimme der Vertreter der Gemeinde entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates abzugeben. Anlagen: 1_Beschlussvorlage zu TOP 2 - Normenkontrollentscheidung des VGH Baden- Württemberg zum Bebauungsplan IGI Rißtal – weiteres Vorgehen 2_ Beschlussvorlage zu TOP 3 - Aufhebung der Planungskostenvereinbarung mit dem Erschließungsträger 3_Anlage zu TOP 3 – Titel u. Anlage folgt von Fr. Koolman-Langer 4_ Beschlussvorlage zu TOP 4 - Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2025 5_Anlage zu TOP 4 - Jahresabschluss – Rechenschaftsbericht 6_Beschlussvorlage zu TOP 5 - Bekanntgabe des Genehmigungserlasses des Regierungspräsidiums Tübingen für den Haushaltsplan 2026 7_Anlage zu TOP 5 – Haushaltserlass 8_ Beschlussvorlage zu TOP 6 - Aufstellung des Haushaltsplanes und Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 9_Anlage zu TOP 6 - Haushaltsplan 1_TOP 2 Sitzungsvorlage Bebauungsplan IGI Rißtal weiteres Vorgehen [831.92- 001_002] (P000518313 - v4) 2_TOP 3 Beschlussvorlage Aufhebung der Planungskostenvereinbarung mit dem Erschließungsträger 4_TOP 4 Beschlussvorlage Jahresabschluss 2025 [831.92-001_002] (P000523261 - v2) (1) 5_TOP 4 Anlage zur Sitzungsvorlage Jahresabschluss - Rechenschaftsbericht [831.92-001_002] (P000523262 - v1) (1) 6_TOP 5 Beschlussvorlage Bekanntgabe Haushaltserlass 2026 [831.92-001_002] (P000523263 - v3) 7_TOP 5 Anlage zur Sitzungsvorlage Bekanntgabe Haushaltsplan 2026 - 2026/042 Seite5von6 Haushaltserlass [831.92-001_002] (P000523264 - v1) (1) 8_TOP 6 Beschlussvorlage Aufstellung Haushaltsplan und Beschluss Haushaltssatzung 2027 [831.92-001_002] (P000523265 - v4) 9_TOP 6 Anlage zur Sitzungsvorlage Haushaltsplan 2027 - Haushaltsplan [831.92- 001_002] (P000523266 - v1) (1) 2026/042 Seite6von6

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