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Errichtung eines Fußgängerüberwegs in der Gröninger Hauptstraße

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSatteldorf
Datum2026-09-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde vergibt die Errichtung eines Fußgängerüberwegs in der Gröninger Hauptstraße an die Firma Hans Ebert für 63.825,35 Euro und an Swarco Dambach für Masten, Beschilderung und Beleuchtung für 23.585,72 Euro. Der Überweg auf Höhe Hauptstraße 22 soll Grundschülern des Wohngebiets „Winterwiesen" einen sicheren Schulweg ermöglichen; eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird angeordnet. Die Gesamtkosten von 87.411,07 Euro sind im Haushaltsplan 2026 eingeplant, die Bauarbeiten folgen im Oktober.

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Dokument

Extrahierter Text

Reg.Nr. IV-112.214/luc Vorlage: 2026/107 Errichtung eines Fußgängerüberwegs in der Gröninger Hauptstraße - Vergabe - Gremium Termin Votum Status Gemeinderat 28.09.2026 Entscheidung öffentlich Bereits seit dem Jahr 2020 bemüht sich die Gemeinde um die Errichtung eines FußgängerüberwegsüberdieGröningerHauptstraße.InsbesonderefürdieGrundschüleraus dem nahegelegenen Wohngebiet „Winterwiesen“ stellt die vielbefahrene Kreisstraße auf demtäglichenSchulwegeineschwierigeQuerungsstelledar.Aufgrundderkurvenreichenund damit unübersichtlichen Ortsdurchfahrt kommt es immer wieder dazu, dass Kinder die Straße hastig, teilweise sogar rennend, queren müssen. Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Die nun vorgesehene Stelle auf Höhe des Gebäudes Gröninger Hauptstraße 22 ist aufgrund derörtlichenGegebenheitenundnachPrüfungdieeinzigerealisierbareMöglichkeitfüreinen Fußgängerüberweg. Die Einrichtung war bislang insbesondere aufgrund der erforderlichen Zustimmung der Verkehrsbehörde,alsodesLandkreises,nichtmöglich.NachlangjährigenGesprächenkonnte im Zuge der zwischenzeitlich geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen eine Umsetzung in Aussicht gestellt werden. Voraussetzung ist die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im betreffenden Bereich auf 30 km/h. Diese kann nur im Zusammenhang mit der tatsächlichen Einrichtung des Fußgängerüberwegs angeordnet werden. Der Gemeinderat hat der Einrichtung des Fußgängerüberwegs in seiner Sitzung im Juni 2025 bereits grundsätzlich einstimmig zugestimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung Seite1 von3 beauftragt. Auch der Ortschaftsrat Gröningen hat sich am 11. März 2025 einstimmig für die Realisierung ausgesprochen. Die erforderlichen Straßenbauarbeiten wurden zwischenzeitlich beschränkt ausgeschrieben. Sechs Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, fünf haben ein Angebot abgegeben. Bieter Angebotspreis (jeweils brutto) Hans Ebert (Pommertsweiler) 63.825,35 € Bieter 2 70.490,36 € Bieter 3 79.765,24 € Bieter 4 90.294,23 € Bieter 5 93.960,76 € Das Ingenieurbüro Eissing aus Schwäbisch Hall hat die eingegangenen Angebote geprüft und empfiehlt die Vergabe an die Firma Hans Ebert aus Pommertsweiler zum Angebotspreis von 63.825,35 Euro (brutto). HinzukommenKostenfürPeitschenmasten, Beschilderungund Beleuchtung.DieseLeistungen wurden vom Ingenieurbüro direkt bei der Firma Swarco Dambach aus Gaggenau angefragt, da die Tiefbaufirmen diese Leistungen in der Regel nicht selbst ausführen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 23.585,72 Euro (brutto). Die Gesamtkosten für die Herstellung des Fußgängerüberwegs liegen also bei 87.411,07 Euro (brutto). Damit liegt das Ausschreibungsergebnis deutlich über dem Betrag von rund 20.000 Euro (brutto), der der ursprünglichen Beratung des Gemeinderats auf Grundlage eines überschlagsmäßigen Angebots eines Unternehmens zugrunde lag. Die erhebliche Kostensteigerung ist nach fachlicher Einschätzung des Ingenieurbüros insbesondere darauf zurückzuführen, dass im damaligen Angebot wesentliche Leistungen nicht enthalten waren. So war lediglich ein Peitschenmast vorgesehen; nach den geltenden Seite2 von3 Richtlinien und der verkehrsrechtlichen Anordnung sind jedoch zwei Masten erforderlich. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf rund 11.000 Euro. Darüber hinaus fehlten der erforderliche, etwa 90 Meter lange Leitungsgraben einschließlich Kabel zur Stromversorgung (ca. 26.000 Euro), die Fahrbahnquerung für den zweiten Peitschenmast sowie der Rückbau bzw. die Anpassung der bestehenden Beleuchtung (ca. 5.000 bis 10.000 Euro) und weitere Straßenbauleistungen (ca. 3.000 Euro). Allein durch diese im ursprünglichen Angebot nicht enthaltenen Leistungen ergeben sich zusätzliche Kosten von etwa 45.000 bis 50.000 Euro. Hinzu kommen allgemeine Kostensteigerungen von rund 10 Prozent. Die vollständige Finanzierung des Vorhabens ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 eingeplant. Die bauliche Umsetzung erfolgt im Oktober dieses Jahres; vier Wochen Bauzeit sind laut Ingenieurbüro vorgesehen. Beschlussvorschlag Der Gemeinderat beschließt: Die notwendigen Straßenbauarbeiten zur Errichtung eines Fußgängerüberwegs in der Gröninger Hauptstraße (K 2659) werden an die Firma Hans Ebert zum Angebotspreis von 63.825,35 Euro (brutto) vergeben. Peitschenmasten, Beschilderung und Beleuchtung werden an das Unternehmen Swarco Dambach zum Preis von 23.585,72 Euro (brutto) vergeben. Anlagen - keine - Seite3 von3

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