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Antrag der SPD-Fraktion gem. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung hier: Veröffentlichung von Tagesordnungen der Ausschusssitzungen im Gemeindeblatt

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Nettersheim
Datum2026-10-06
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt die Veröffentlichung von vollständigen Tagesordnungen der Ausschusssitzungen im Gemeindeblatt. Die Verwaltung erklärt, dass seit der Neugestaltung der Geschäftsordnung nur Hinweisbekanntmachungen mit QR-Code zur Online-Veröffentlichung erfolgen, da das 14-tägig erscheinende Gemeindeblatt längere Redaktionsschlüsse erfordert und aktuelle Themen sonst nicht berücksichtigt werden könnten. Als Kompromiss schlägt die Verwaltung vor, vollständige Tagesordnungen stattdessen bei den Ortsvorstehern auszuhängen.

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GEMEINDE NETTERSHEIM Vorlage 243 /XII.L. DER BÜRGERMEISTER FB 2.1 – Z. Datum: 30.09.2026 ERWEITERUNG An den Gemeinderat Sitzungstag: 06.10.2026 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag der SPD-Fraktion gem. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung hier: Veröffentlichung von Tagesordnungen der Ausschusssitzungen im Gemeindeblatt ☐ Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. ☐ Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. ☐ Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite ☐ Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. ☐ Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: ☐ Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: ☒ Ja Antrag der SPD-Fraktion vom 23.09.2026 ☐ Nein 2 Sachverhalt: Die SPD-Fraktion hat mit Datum vom 23.09.2026 den beigefügten Antrag zum Thema „Veröffentlichung von Tagesordnungen der Ausschusssitzungen im Ge- meindeblatt“ eingereicht. Hierzu ergeht seitens der Verwaltung folgende Erläuterung: In der konstituierenden Sitzung des Rates im vergangenen Jahr wurde eine Neu- fassung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Net- tersheim einstimmig beschlossen. Hierbei wurde u.a. in § 24 „Abweichung für das Verfahren der Ausschüsse“ eine Anpassung an die Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW vorgenommen. Gemäß § 58 Abs. 2 der Ge- meindeordnung NRW ist für Sitzungen der Ausschüsse keine öffentliche Bekannt- machung vorgeschrieben. Die Öffentlichkeit ist durch den Bürgermeister vorher in geeigneter Weise zu unterrichten. Die beschlossene Neufassung der Geschäftsord- nung lautet wie folgt: (2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzungen werden auf den Internet- seiten der Gemeinde Nettersheim öffentlich bekanntgemacht. Hierzu erfolgt im Ge- meindeblatt eine Hinweisbekanntmachung. Auf der Grundlage dieser neuen Geschäftsordnung werden seitdem für Ausschuss- sitzungen lediglich Hinweisbekanntmachungen im Gemeindeblatt veröffentlicht. Diese enthalten Tag, Ort und Uhrzeit, sie verweisen auf die Internetseite und ent- halten zur Vereinfachung einen QR-Code, der direkt zur entsprechenden Internet- seite im Ratsinformationssystem führt. Ein Aufruf ist natürlich auch ohne diesen QR-Code möglich, indem einfach die angegebene Webseite „ratsinfo.netters- heim.de“ im Internetbrowser eingegeben wird. Dieser Verzicht auf die Veröffentlichung der kompletten Tagesordnung der Aus- schusssitzungen im Gemeindeblatt stellt für den Ablauf der Sitzungsorganisation eine Erleichterung dar. Das Gemeindeblatt erscheint nur 14-tägig, so dass je nach Sitzungstermin der entsprechende Redaktionsschluss bereits bis zu ca. drei Wo- chen vorher festgesetzt ist. Die Ladungsfrist ist eigentlich nur 10 volle Tage vor der Sitzung. Dies führt dazu, dass aktuelle Themen und sich kurzfristig ergebende Beratungspunkte nicht mehr berücksichtigt werden könnten. Dies zeigt sich auch aktuell bei einigen der eingereichten Anträge gemäß § 3 Abs. 1 für die Ratssitzung. Obwohl diese fristgerecht eingereicht wurden, konnten sie nicht mehr in der öffentlichen Bekanntmachung berücksichtigt werden, da der Re- daktionsschluss für das Gemeindeblatt bereits verstrichen war und daher auch die Einladung schon freigegeben wurde. Diese Anträge (hier auch der vorliegende der SPD-Fraktion) konnten nur als Erweiterung in die Tagesordnung aufgenommen werden. Gegebenenfalls müsste, um diese Problematik zu umgehen, die Frist in § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung angepasst werden. 3 Um die Aktualität der Tagesordnungen der Ausschusssitzungen beibehalten zu können – um u.a. auch kurzfristige Bürgeranträge noch zu berücksichtigen -, sollte an der aktuellen Praxis festgehalten werden. Als Kompromisslösung könnte wieder dazu übergegangen werden, nach Freigabe der Tagesordnungen der Ausschüsse die vollständige Bekanntmachung über die Ortsvorsteher in allen Orten auszuhän- gen. gez. Crump ____________________ Bürgermeister

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