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Antrag der BvE-Fraktion gem. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung hier: Stärkung des kommunalen Ehrenamtes Verbesserung des Informationszugangs für sachkundige Bürgerinnen und Bürger zur Stärkung der Fraktionsarbeit
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Nettersheim |
| Datum | 2026-10-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die BvE-Fraktion beantragt die Verbesserung des Informationszugangs für sachkundige Bürger zur Stärkung der Ehrenamtsarbeit und Fraktionsarbeit. Die Verwaltung hat beim Städte- und Gemeindebund NRW nachgefragt und erhielt die Empfehlung, dass Zuhörerrechte nicht automatisch Zugangsansprüche zu Unterlagen begründen. Aus Datenschutz- und Verschlussgründen schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Praxis beizubehalten: sachkundige Bürger erhalten nur öffentliche sowie nichtöffentliche Unterlagen ihrer Ausschüsse.
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Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE NETTERSHEIM Vorlage 239 /XII.L.
DER BÜRGERMEISTER
FB 2.1 – Coe. Datum: 30.09.2026
An den
Gemeinderat Sitzungstag: 06.10.2026
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag der BvE-Fraktion gem. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung
hier: Stärkung des kommunalen Ehrenamtes
Verbesserung des Informationszugangs für sachkundige Bürgerin-
nen und Bürger zur Stärkung der Fraktionsarbeit
☐ Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
☐ Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
☐ Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
☐ Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
☐ Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
☐ Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen: ☒ Ja Antrag der BvE-Fraktion vom 21.09.2026
☐ Nein
2
Sachverhalt:
Die BvE-Fraktion hat mit Datum vom 21.09.2026 den beigefügten Antrag zum
Thema „Stärkung des kommunalen Ehrenamtes - Verbesserung des Informati-
onszugangs für sachkundige Bürgerinnen und Bürger zur Stärkung der Fraktions-
arbeit“ eingereicht.
Seitens der Verwaltung erfolgt hierzu eine Erläuterung:
Bereits im Februar dieses Jahres hatte die CDU-Fraktion eine ähnliche Frage an
die Verwaltung gerichtet. Daraufhin wurde eine Anfrage an den Städte- und Ge-
meindebund Nordrhein-Westfalen gestellt.
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen teilte der Verwaltung mit,
dass „mit dem Teilnahmerecht als Zuhörer nicht auch der Anspruch auf Zugang
zu den Unterlagen einhergeht“. Aus Gründen des Datenschutzes sowie der Ver-
schwiegenheitspflicht des § 30 GO NRW empfiehlt der Städte- und Gemeinde-
bund die Unterlagen nicht allen gegenüber zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Handhabung beizubehalten. Den sach-
kundigen Bürger/innen und stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen sollten
weiterhin nur alle öffentlichen Unterlagen sowie die nichtöffentlichen Unterlagen
deren Ausschüsse zugänglich gemacht werden.
gez. Crump
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Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert