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Antrag der BvE-Fraktion gem. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung hier: Stärkung des kommunalen Ehrenamtes Verbesserung des Informationszugangs für sachkundige Bürgerinnen und Bürger zur Stärkung der Fraktionsarbeit

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Nettersheim
Datum2026-10-06
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die BvE-Fraktion beantragt die Verbesserung des Informationszugangs für sachkundige Bürger zur Stärkung der Ehrenamtsarbeit und Fraktionsarbeit. Die Verwaltung hat beim Städte- und Gemeindebund NRW nachgefragt und erhielt die Empfehlung, dass Zuhörerrechte nicht automatisch Zugangsansprüche zu Unterlagen begründen. Aus Datenschutz- und Verschlussgründen schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Praxis beizubehalten: sachkundige Bürger erhalten nur öffentliche sowie nichtöffentliche Unterlagen ihrer Ausschüsse.

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Dokument

Extrahierter Text

GEMEINDE NETTERSHEIM Vorlage 239 /XII.L. DER BÜRGERMEISTER FB 2.1 – Coe. Datum: 30.09.2026 An den Gemeinderat Sitzungstag: 06.10.2026 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag der BvE-Fraktion gem. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung hier: Stärkung des kommunalen Ehrenamtes Verbesserung des Informationszugangs für sachkundige Bürgerin- nen und Bürger zur Stärkung der Fraktionsarbeit ☐ Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. ☐ Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. ☐ Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite ☐ Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. ☐ Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: ☐ Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: ☒ Ja Antrag der BvE-Fraktion vom 21.09.2026 ☐ Nein 2 Sachverhalt: Die BvE-Fraktion hat mit Datum vom 21.09.2026 den beigefügten Antrag zum Thema „Stärkung des kommunalen Ehrenamtes - Verbesserung des Informati- onszugangs für sachkundige Bürgerinnen und Bürger zur Stärkung der Fraktions- arbeit“ eingereicht. Seitens der Verwaltung erfolgt hierzu eine Erläuterung: Bereits im Februar dieses Jahres hatte die CDU-Fraktion eine ähnliche Frage an die Verwaltung gerichtet. Daraufhin wurde eine Anfrage an den Städte- und Ge- meindebund Nordrhein-Westfalen gestellt. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen teilte der Verwaltung mit, dass „mit dem Teilnahmerecht als Zuhörer nicht auch der Anspruch auf Zugang zu den Unterlagen einhergeht“. Aus Gründen des Datenschutzes sowie der Ver- schwiegenheitspflicht des § 30 GO NRW empfiehlt der Städte- und Gemeinde- bund die Unterlagen nicht allen gegenüber zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Handhabung beizubehalten. Den sach- kundigen Bürger/innen und stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen sollten weiterhin nur alle öffentlichen Unterlagen sowie die nichtöffentlichen Unterlagen deren Ausschüsse zugänglich gemacht werden. gez. Crump ____________________ Bürgermeister

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