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Sanierungsgebiet "In der Au" - Sachstandsbericht und Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2027

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRottweil
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Rottweil beantragt eine Aufstockung der Finanzhilfe für das Sanierungsgebiet „In der Au" im Bund-Länderprogramm „Lebendige Zentren" um 2,1 Millionen Euro auf insgesamt 4,1 Millionen Euro. Dies ist erforderlich, um laufende Maßnahmen wie die Sanierung der Schindelbrücke und geplante Arbeiten im ehemaligen ENRW-Areal zu finanzieren. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmte dem Aufstockungsantrag zu.

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Dokument

Extrahierter Text

Vorlage Nr. 178/2026 Abteilung 4.1 - Stadtplanung Sachbearbeiter(in): Edmund Schäfer 08.09.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss (öffentlich) 30.09.2026 Gemeinderat (öffentlich) 07.10.2026 Sanierungsgebiet "In der Au" - Sachstandsbericht und Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2027 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmt dem Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2027 zu. Vorgang: Sanierungsgebiet „In der Au“ 20.05.2020 Vorlage Nr. 073/2020 Satzungsbeschluss 14.04.2021 Vorlage Nr. 057/2021 Beschluss über Förderrichtlinien 14.04.2021 Vorlage Nr. 069/2021 Energetische Sanierung des Sanierungsgebiets „In der Au“ Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.04.2021 06.07.2022 Vorlage Nr. 110/2022 Sachstandsbericht 2023 26.10.2022 Vorlage Nr. 182/2022 Fortschreibung Neuordnungskonzept, Aufstockungsantrag 2023 19.07.2023 Vorlage Nr. 142/2023 1. Erweiterung – Satzungsbeschluss 19.07.2023 Vorlage Nr. 144/2023 Aufstockungsantrag 2024 05.06.2024 Vorlage Nr. 080/2024 2. Erweiterung – Satzungsbeschluss 13.11.2024 Vorlage Nr. 219/2024 Sachstandsbericht 2025 01.10.2025 Vorlage Nr. 185/2025 Anpassung der Förderrichtlinien 19.11.2025 Vorlage Nr. 224/2025 Sachstandsbericht 2026 24.06.2026 Vorlage Nr. 082/2026 3. Änderung – Teilaufhebung und 3. Erweiterung Begründung: Das Sanierungsgebiet „In der Au“ ist in das Bund-Länderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP) der Städtebauförderung aufgenommen und befindet sich im sechsten Jahr seiner Laufzeit. Der Satzungsbeschluss ist am 20. Mai 2020 erfolgt. Seitdem wurde das Sanierungsgebiet dreimal Vorlage Nr. 178/2026 Seite 1 von 4 erweitert. Die 1. Gebietserweiterung umfasste insbesondere den Bereich der Schindelbrücke und das Alte Schützenhaus. Mit der 2. Gebietserweiterung wurde das ehemalige ENRW-Areal in das Sanierungsgebiet aufgenommen. Die 3. Erweiterung erfasste eine Vorplatzfläche vor der Schindelbrücke und den Steg über den Neckar zum Höllstein. Zu allen Gebietserweiterungen ist im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Regierungspräsidium erfolgt. Mit der 3. Gebietserweiterung erfolgte mit Satzungsbeschluss am 24.06.2026 auch die Teilaufhebung für das Teilstück von Flurstück Nr. 2033. Hintergrund bildete eine beantragte LEADER Förderung durch die Europäische Union für das Science-Center-Projekt. Für die Antragsstellung war die Teilfläche aus dem Sanierungsgebiet herauszulösen. Die Einreichungsfrist für Aufstockungsanträge für das Programmjahr 2027 ist der 02. November 2026. Es liegen mit einer noch abrufbaren Finanzhilfe in Höhe von 1.289.041 € ausreichend Finanzmittel für kommunale und private Maßnahmen im laufenden Programmjahr 2026 vor, die beim Ministerium abgerufen werden können. Mit der Umsetzung von privaten und kommunalen Maßnahmen sollen die Sanierungsziele im Sanierungsgebiet erreicht werden. Um die gesetzten Sanierungsziele erreichen zu können und die im Sanierungsgebiet geplanten Maßnahmen umsetzen zu können, stellt die Stadt Rottweil einen Aufstockungsantrag für die Bewilligung weiterer Finanzhilfe. Im Sanierungsgebiet Stadtmitte wird für das Programmjahr 2027 ebenfalls ein Aufstockungsantrag gestellt. Die Aufstockungsanträge sind gegenüber dem Ministerium zu priorisieren. Das Sanierungsgebiet Stadtmitte hat aktuell einen sehr hohen Abruf an Finanzhilfe und wird an erster Stelle priorisiert. Für das Sanierungsgebiet In der Au erfolgt die Priorisierung an zweiter Stelle. Private Maßnahmen Die Mitwirkungsbereitschaft der Privateigentümer im Sanierungsgebiet ist durch die Erneuerung von Gebäuden im Privateigentum weiterhin hoch. Dafür werden städtebauliche Verträge – Modernisierungsvereinbarungen – zwischen den Privateigentümern und der Stadt als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern geschlossen. Seit Beginn des Sanierungsgebiets wurden sechs private Wohngebäude, überwiegend Einfamilienhäuser, umfassend modernisiert. Der Beratung von privaten Bauherren in gestalterischer Hinsicht und der Abstimmung von Modernisierungsmaßnahmen zu deren Gebäuden kommt dabei ein hoher Stellenwert zu. Derzeit befinden sich vier Gebäude von Privateigentümern in der Modernisierung. Zwei private Ordnungsmaßnahmen sind abgeschlossen. Bei diesen Ordnungsmaßnahmen handelt es sich um Abbruchmaßnahmen, die gefördert wurden und bei denen ein Neubau an derselben Stelle erfolgt ist. Drei weitere Modernisierungsvereinbarungen mit Privateigentümern befinden sich derzeit in Vorbereitung. Beratungsgespräche wurden hier bereits geführt. Wohnraummodernisierung und Wohnraumschaffung Im Sanierungsgebiet wurden durch Ordnungsmaßnahmen bisher zwei Wohneinheiten (Einfamilienhäuser) durch Neubebauungen geschaffen. Drei neue und zeitgemäße Wohnungen wurden durch Umnutzung geschaffen und eine Wohnung wurde reaktiviert. 17 Wohnungen wurden/ werden modernisiert. Die vertraglich vereinbarten Gesamtkosten, die seitens von Privateigentümern investiert werden, belaufen sich auf rund 1.970.483 €. Die dafür seitens der Stadt für diese Maßnahmen vereinbarten Zuschüsse belaufen sich auf 377.210 €. Die im Sanierungsgebiet erfolgten Investitionen durch Neubaumaßnahmen im Rahmen von privaten Ordnungsmaßnahmen liegen bei 1.248.500 €, wofür Zuschüsse in Höhe von 40.000 € ausbezahlt wurden. Vorlage Nr. 178/2026 Seite 2 von 4 Kommunale Maßnahmen Kommunale Maßnahmen sind städtebauliche Maßnahmen im Sanierungsgebiet, die von der Stadt geplant und durchgeführt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen wird unterstützt durch Finanzhilfen seitens des Bundes und Landes im Rahmen des Städtebauförderprogramms. Mit der Sanierung der Schindelbrücke ist im Sanierungsgebiet die erste kommunale Sanierungsmaßnahme von größerem Umfang begonnen worden und befindet sich mitten in der Durchführung. Die Sanierung und Neugestaltung der Vorplatzbereiche und Flächen vor und nach der Schindelbrücke sind größtenteils bereits abgeschlossen. Kommunale Maßnahmen, die vor 2026 abgeschlossen wurden: - Grunderwerb von Grundstücksteilflächen für Verkehrszwecke - Ordnungsmaßnahmen wie Grundstücksvermessungen für die Verkehrsplanung und als Voraussetzung für Grunderwerbe - Die Förderung erster Grunderwerbe von ehemaligen Flächen der ENRW In der Au Kommunale Maßnahmen, die im laufenden Programmjahr 2026 bereits abgeschlossen wurden - Erneuerung der Fußwegeverbindung Schindelbrücke/Viadukt - Bebauungsplan „Landesgartenschau – ehemaliges ENRW-Gelände“ - Sanierung Zufahrt Dreher‘sche Mühle Kommunale Maßnahmen, die sich derzeit in der Umsetzung befinden: - Sanierung der Schindelbrücke - Sanierung und Herstellung der Vorplatzbereiche und Erschließungsflächen südlich und nördlich der Schindelbrücke Kommunale Maßnahmen ab Programmjahr 2027: - Aufwertung der Fußwegeverbindung „Alter Handelsweg“ - Erschließungsmaßnahmen im ehem. ENRW Areal (Herstellung und Sanierung von Platz- und Wegeflächen sowie Grünflächen) - Herstellung Sitzstufen am Neckar im ehemaliges ENRW Areal Weitere kommunale Maßnahmen befinden sich für die Folgejahre in Planung und wurden innerhalb der Haushaltsplanung berücksichtigt. Im Bereich der geplanten Straßenerneuerungen im Sanierungsgebiet wurden Kostenschätzungen auf Grundlage neuer Planungen und veränderten Ausgangslagen überarbeitet und einzelne Maßnahmen in ihrem Umfang den neuen Erfordernissen angepasst. Dies führte zu einer Senkung der voraussichtlichen und geplanten Kosten im Bereich der kommunalen Erschließungsmaßnahmen. Die derzeit in Planung befindlichen Maßnahmen im ehemaligen ENRW Areal und Maßnahmen in den Vorbereichen der Schindelbrücke erhöhen wiederum den Förderrahmen. Förderrahmen und Finanzhilfe Der Förderrahmen stellt den Anteil der förderfähigen Kosten aller geplanten städtebaulichen Maßnahmen im Sanierungsgebiet dar. Er bildet die förderfähigen Finanzmittel ab, die voraussichtlich für öffentliche und private Maßnahmen im Sanierungsgebiet bei Umsetzung aller Maßnahmen benötigt werden. Die Finanzhilfe ist der Anteil des Förderrahmens, den Bund und Land als Zuschüsse bereitstellen. Vorlage Nr. 178/2026 Seite 3 von 4 Die letzte Aufstockung des Förderrahmens im Sanierungsgebiet „In der Au“ erfolgte für das Programmjahr 2024. Der aktuell bewilligte Förderrahmen liegt bei 3.333.333 €. Förderrahmen bisher bewilligt 3.333.333 € davon Anteil Bund/Land 60 % 2.000.000 € Eigenanteil Stadt 40 % 1.333.333 € Von der bewilligten Finanzhilfe für das Sanierungsgebiet in Höhe von 2.000.000 € wurden 710.959 € bereits an die Stadt ausgezahlt, so dass eine verfügbare Finanzhilfe in Höhe von 1.289.041 € verbleibt. Aufgrund der aktuellen Sanierungsmaßnahmen wie der Sanierung der Schindelbrücke und den Sanierungsmaßnahmen in den Vorbereichen der Schindelbrücke sowie die im kommenden Jahr geplanten Maßnahmen im ehem. ENRW Areal ist ein größerer Mittelabfluss in diesem Jahr und im Jahr 2027 zu erwarten. Für die bis zum Ende des Bewilligungszeitraums im festgelegten Förderrahmen nicht abgedeckten Kosten für Einzelmaßnahmen wird eine Aufstockung beantragt. bewilligte Finanzhilfe Von derzeit 2.000.000 € um 2.100.000 € auf 4.100.000 € und damit die Erhöhung des festgelegten Förderrahmens Eigenanteil Stadt 40 % von derzeit bewilligten 3.333.333 € 1.333.333 € um 3.499.667 € 1.399.867 € auf 6.833.000 € 2.733.200 € Der bisher im Haushalt 2026 veranschlagte Förderrahmen beläuft sich auf 6.001.000 € mit einem Eigenanteil der Stadt von 2.400.400 € (40%). Für das Programmjahr 2027 und fortfolgend wird ein Förderrahmen von 6.833.000 € geplant, wodurch sich ein zusätzlicher Finanzmittelbedarf von 332.800 € (Eigenanteil der Stadt) für den städtischen Haushaltsplan ergibt. Finanzierung: Im Haushalt/ Haushaltsplanentwurf 2027 veranschlagt: Ja Zuständigkeit: Der Gemeinderat ist gemäß § 4 Abs. 4 Hauptsatzung für den Beschluss des Aufstockungsantrages zuständig. Gemäß Beschluss zu Vorlage Nr. 146/2015 erfolgt ein regelmäßiges Berichtswesen an den Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss. Anlagen: Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsübersicht Programmjahr 2027 Anlage 2 Maßnahmenplan Programmjahr 2027 Vorlage Nr. 178/2026 Seite 4 von 4

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