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Sanierungsgebiet "In der Au" - Sachstandsbericht und Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2027
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rottweil |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Rottweil beantragt eine Aufstockung der Finanzhilfe für das Sanierungsgebiet „In der Au" im Bund-Länderprogramm „Lebendige Zentren" um 2,1 Millionen Euro auf insgesamt 4,1 Millionen Euro. Dies ist erforderlich, um laufende Maßnahmen wie die Sanierung der Schindelbrücke und geplante Arbeiten im ehemaligen ENRW-Areal zu finanzieren. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmte dem Aufstockungsantrag zu.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. 178/2026
Abteilung 4.1 - Stadtplanung
Sachbearbeiter(in): Edmund Schäfer
08.09.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss (öffentlich) 30.09.2026
Gemeinderat (öffentlich) 07.10.2026
Sanierungsgebiet "In der Au" - Sachstandsbericht und Aufstockungsantrag für das
Programmjahr 2027
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmt dem
Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2027 zu.
Vorgang: Sanierungsgebiet „In der Au“
20.05.2020 Vorlage Nr. 073/2020 Satzungsbeschluss
14.04.2021 Vorlage Nr. 057/2021 Beschluss über Förderrichtlinien
14.04.2021 Vorlage Nr. 069/2021 Energetische Sanierung des Sanierungsgebiets
„In der Au“ Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.04.2021
06.07.2022 Vorlage Nr. 110/2022 Sachstandsbericht 2023
26.10.2022 Vorlage Nr. 182/2022 Fortschreibung Neuordnungskonzept,
Aufstockungsantrag 2023
19.07.2023 Vorlage Nr. 142/2023 1. Erweiterung – Satzungsbeschluss
19.07.2023 Vorlage Nr. 144/2023 Aufstockungsantrag 2024
05.06.2024 Vorlage Nr. 080/2024 2. Erweiterung – Satzungsbeschluss
13.11.2024 Vorlage Nr. 219/2024 Sachstandsbericht 2025
01.10.2025 Vorlage Nr. 185/2025 Anpassung der Förderrichtlinien
19.11.2025 Vorlage Nr. 224/2025 Sachstandsbericht 2026
24.06.2026 Vorlage Nr. 082/2026 3. Änderung – Teilaufhebung und 3. Erweiterung
Begründung:
Das Sanierungsgebiet „In der Au“ ist in das Bund-Länderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP)
der Städtebauförderung aufgenommen und befindet sich im sechsten Jahr seiner Laufzeit. Der
Satzungsbeschluss ist am 20. Mai 2020 erfolgt. Seitdem wurde das Sanierungsgebiet dreimal
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erweitert. Die 1. Gebietserweiterung umfasste insbesondere den Bereich der Schindelbrücke
und das Alte Schützenhaus. Mit der 2. Gebietserweiterung wurde das ehemalige ENRW-Areal in
das Sanierungsgebiet aufgenommen. Die 3. Erweiterung erfasste eine Vorplatzfläche vor der
Schindelbrücke und den Steg über den Neckar zum Höllstein. Zu allen Gebietserweiterungen ist
im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Regierungspräsidium erfolgt. Mit der 3.
Gebietserweiterung erfolgte mit Satzungsbeschluss am 24.06.2026 auch die Teilaufhebung für
das Teilstück von Flurstück Nr. 2033. Hintergrund bildete eine beantragte LEADER Förderung
durch die Europäische Union für das Science-Center-Projekt. Für die Antragsstellung war die
Teilfläche aus dem Sanierungsgebiet herauszulösen.
Die Einreichungsfrist für Aufstockungsanträge für das Programmjahr 2027 ist der 02. November
2026. Es liegen mit einer noch abrufbaren Finanzhilfe in Höhe von 1.289.041 € ausreichend
Finanzmittel für kommunale und private Maßnahmen im laufenden Programmjahr 2026 vor,
die beim Ministerium abgerufen werden können. Mit der Umsetzung von privaten und
kommunalen Maßnahmen sollen die Sanierungsziele im Sanierungsgebiet erreicht werden. Um
die gesetzten Sanierungsziele erreichen zu können und die im Sanierungsgebiet geplanten
Maßnahmen umsetzen zu können, stellt die Stadt Rottweil einen Aufstockungsantrag für die
Bewilligung weiterer Finanzhilfe.
Im Sanierungsgebiet Stadtmitte wird für das Programmjahr 2027 ebenfalls ein
Aufstockungsantrag gestellt. Die Aufstockungsanträge sind gegenüber dem Ministerium zu
priorisieren. Das Sanierungsgebiet Stadtmitte hat aktuell einen sehr hohen Abruf an Finanzhilfe
und wird an erster Stelle priorisiert. Für das Sanierungsgebiet In der Au erfolgt die Priorisierung
an zweiter Stelle.
Private Maßnahmen
Die Mitwirkungsbereitschaft der Privateigentümer im Sanierungsgebiet ist durch die
Erneuerung von Gebäuden im Privateigentum weiterhin hoch. Dafür werden städtebauliche
Verträge – Modernisierungsvereinbarungen – zwischen den Privateigentümern und der Stadt
als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern geschlossen. Seit Beginn des
Sanierungsgebiets wurden sechs private Wohngebäude, überwiegend Einfamilienhäuser,
umfassend modernisiert. Der Beratung von privaten Bauherren in gestalterischer Hinsicht und
der Abstimmung von Modernisierungsmaßnahmen zu deren Gebäuden kommt dabei ein hoher
Stellenwert zu. Derzeit befinden sich vier Gebäude von Privateigentümern in der
Modernisierung. Zwei private Ordnungsmaßnahmen sind abgeschlossen. Bei diesen
Ordnungsmaßnahmen handelt es sich um Abbruchmaßnahmen, die gefördert wurden und bei
denen ein Neubau an derselben Stelle erfolgt ist. Drei weitere Modernisierungsvereinbarungen
mit Privateigentümern befinden sich derzeit in Vorbereitung. Beratungsgespräche wurden hier
bereits geführt.
Wohnraummodernisierung und Wohnraumschaffung
Im Sanierungsgebiet wurden durch Ordnungsmaßnahmen bisher zwei Wohneinheiten
(Einfamilienhäuser) durch Neubebauungen geschaffen. Drei neue und zeitgemäße Wohnungen
wurden durch Umnutzung geschaffen und eine Wohnung wurde reaktiviert. 17 Wohnungen
wurden/ werden modernisiert. Die vertraglich vereinbarten Gesamtkosten, die seitens von
Privateigentümern investiert werden, belaufen sich auf rund 1.970.483 €. Die dafür seitens der
Stadt für diese Maßnahmen vereinbarten Zuschüsse belaufen sich auf 377.210 €. Die im
Sanierungsgebiet erfolgten Investitionen durch Neubaumaßnahmen im Rahmen von privaten
Ordnungsmaßnahmen liegen bei 1.248.500 €, wofür Zuschüsse in Höhe von 40.000 €
ausbezahlt wurden.
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Kommunale Maßnahmen
Kommunale Maßnahmen sind städtebauliche Maßnahmen im Sanierungsgebiet, die von der
Stadt geplant und durchgeführt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen wird unterstützt
durch Finanzhilfen seitens des Bundes und Landes im Rahmen des Städtebauförderprogramms.
Mit der Sanierung der Schindelbrücke ist im Sanierungsgebiet die erste kommunale
Sanierungsmaßnahme von größerem Umfang begonnen worden und befindet sich mitten in
der Durchführung. Die Sanierung und Neugestaltung der Vorplatzbereiche und Flächen vor und
nach der Schindelbrücke sind größtenteils bereits abgeschlossen.
Kommunale Maßnahmen, die vor 2026 abgeschlossen wurden:
- Grunderwerb von Grundstücksteilflächen für Verkehrszwecke
- Ordnungsmaßnahmen wie Grundstücksvermessungen für die Verkehrsplanung und als
Voraussetzung für Grunderwerbe
- Die Förderung erster Grunderwerbe von ehemaligen Flächen der ENRW In der Au
Kommunale Maßnahmen, die im laufenden Programmjahr 2026 bereits abgeschlossen wurden
- Erneuerung der Fußwegeverbindung Schindelbrücke/Viadukt
- Bebauungsplan „Landesgartenschau – ehemaliges ENRW-Gelände“
- Sanierung Zufahrt Dreher‘sche Mühle
Kommunale Maßnahmen, die sich derzeit in der Umsetzung befinden:
- Sanierung der Schindelbrücke
- Sanierung und Herstellung der Vorplatzbereiche und Erschließungsflächen südlich und
nördlich der Schindelbrücke
Kommunale Maßnahmen ab Programmjahr 2027:
- Aufwertung der Fußwegeverbindung „Alter Handelsweg“
- Erschließungsmaßnahmen im ehem. ENRW Areal (Herstellung und Sanierung von Platz- und
Wegeflächen sowie Grünflächen)
- Herstellung Sitzstufen am Neckar im ehemaliges ENRW Areal
Weitere kommunale Maßnahmen befinden sich für die Folgejahre in Planung und wurden
innerhalb der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Im Bereich der geplanten Straßenerneuerungen im Sanierungsgebiet wurden
Kostenschätzungen auf Grundlage neuer Planungen und veränderten Ausgangslagen
überarbeitet und einzelne Maßnahmen in ihrem Umfang den neuen Erfordernissen angepasst.
Dies führte zu einer Senkung der voraussichtlichen und geplanten Kosten im Bereich der
kommunalen Erschließungsmaßnahmen. Die derzeit in Planung befindlichen Maßnahmen im
ehemaligen ENRW Areal und Maßnahmen in den Vorbereichen der Schindelbrücke erhöhen
wiederum den Förderrahmen.
Förderrahmen und Finanzhilfe
Der Förderrahmen stellt den Anteil der förderfähigen Kosten aller geplanten städtebaulichen
Maßnahmen im Sanierungsgebiet dar. Er bildet die förderfähigen Finanzmittel ab, die
voraussichtlich für öffentliche und private Maßnahmen im Sanierungsgebiet bei Umsetzung
aller Maßnahmen benötigt werden. Die Finanzhilfe ist der Anteil des Förderrahmens, den Bund
und Land als Zuschüsse bereitstellen.
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Die letzte Aufstockung des Förderrahmens im Sanierungsgebiet „In der Au“ erfolgte für das
Programmjahr 2024. Der aktuell bewilligte Förderrahmen liegt bei 3.333.333 €.
Förderrahmen bisher bewilligt 3.333.333 €
davon Anteil Bund/Land 60 % 2.000.000 €
Eigenanteil Stadt 40 % 1.333.333 €
Von der bewilligten Finanzhilfe für das Sanierungsgebiet in Höhe von 2.000.000 € wurden
710.959 € bereits an die Stadt ausgezahlt, so dass eine verfügbare Finanzhilfe in Höhe von
1.289.041 € verbleibt. Aufgrund der aktuellen Sanierungsmaßnahmen wie der Sanierung der
Schindelbrücke und den Sanierungsmaßnahmen in den Vorbereichen der Schindelbrücke
sowie die im kommenden Jahr geplanten Maßnahmen im ehem. ENRW Areal ist ein größerer
Mittelabfluss in diesem Jahr und im Jahr 2027 zu erwarten. Für die bis zum Ende des
Bewilligungszeitraums im festgelegten Förderrahmen nicht abgedeckten Kosten für
Einzelmaßnahmen wird eine Aufstockung beantragt.
bewilligte Finanzhilfe
Von derzeit 2.000.000 €
um 2.100.000 €
auf 4.100.000 €
und damit die Erhöhung des festgelegten Förderrahmens Eigenanteil Stadt 40 %
von derzeit bewilligten 3.333.333 € 1.333.333 €
um 3.499.667 € 1.399.867 €
auf 6.833.000 € 2.733.200 €
Der bisher im Haushalt 2026 veranschlagte Förderrahmen beläuft sich auf 6.001.000 € mit
einem Eigenanteil der Stadt von 2.400.400 € (40%). Für das Programmjahr 2027 und fortfolgend
wird ein Förderrahmen von 6.833.000 € geplant, wodurch sich ein zusätzlicher
Finanzmittelbedarf von 332.800 € (Eigenanteil der Stadt) für den städtischen Haushaltsplan
ergibt.
Finanzierung:
Im Haushalt/ Haushaltsplanentwurf 2027 veranschlagt: Ja
Zuständigkeit:
Der Gemeinderat ist gemäß § 4 Abs. 4 Hauptsatzung für den Beschluss des
Aufstockungsantrages zuständig. Gemäß Beschluss zu Vorlage Nr. 146/2015 erfolgt ein
regelmäßiges Berichtswesen an den Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss.
Anlagen:
Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsübersicht Programmjahr 2027
Anlage 2 Maßnahmenplan Programmjahr 2027
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