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Sanierungsgebiet "Stadtmitte" - Sachstandsbericht und Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2027

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRottweil
Datum2026-09-30
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadtverwaltung Rottweil beantragt die Aufstockung des Förderrahmens für das Sanierungsgebiet „Stadtmitte" für das Programmjahr 2027. Die bewilligte Finanzhilfe soll von 12,6 Millionen Euro um 5,2 Millionen Euro auf 17,8 Millionen Euro erhöht werden; der Gesamtförderrahmen steigt von 21 auf 29,6 Millionen Euro. Grund ist der erhebliche Mittelabfluss durch laufende Maßnahmen wie das Parkhaus Stadtmitte Süd und das Heiligkreuzort-Projekt. Der Gemeinderat stimmte dem Aufstockungsantrag zu.

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Dokument

Extrahierter Text

Vorlage Nr. 177/2026 Abteilung 4.1 - Stadtplanung Sachbearbeiter(in): Edmund Schäfer 08.09.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss (öffentlich) 30.09.2026 Gemeinderat (öffentlich) 07.10.2026 Sanierungsgebiet "Stadtmitte" - Sachstandsbericht und Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2027 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmt dem Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2027 zu. Vorgang: Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ 24.02.2016 Vorlage 146/2015 Satzungsbeschluss 15.03.2017 Vorlage 028/2017 Sachstandsbericht zur Umsetzung des integrierten Entwicklungskonzepts 21.03.2018 Vorlage 042/2018 Sachstandsbericht 05.12.2018 Vorlage 193/2018 Sachstandsbericht und Ausblick 2019 Aufstockungsantrag 20.02.2019 Vorlage 031/2019 Erweiterung des Sanierungsgebietes "Stadtmitte" Einleitungsbeschluss zum Beginn der vorbereitenden Untersuchungen 10.04.2019 Vorlage 054/2019 Erweiterung und Einleitungsbeschluss zum Beginn der vorbereitenden Untersuchungen Änderung des Abgrenzungsplans 23.10.2019 Vorlage 157/2019/1 1. Erweiterung – Satzungsbeschluss 30.09.2020 Vorlage 154/2020 Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets – Satzungsbeschluss 29.09.2021 Vorlage 153/2021 Sachstandsbericht und Aufstockungsantrag Programmjahr 2022 30.11.2022 Vorlage 221/2022 Sachstandsbericht Programmjahr 2023 25.10.2023 Vorlage 183/2023 2. Erweiterung des Sanierungsgebietes – Satzungsbeschluss 25.10.2023 Vorlage 185/2023 Sachstandsbericht und Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2024 23.10.2024 Vorlage 195/2024 Sachstandsbericht und Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2025 Vorlage Nr. 177/2026 Seite 1 von 5 19.02.2025 Vorlage 035/2025 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes – Satzungsbeschluss 16.07.2025 Vorlage 143/2025 Sachstandsbericht und Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2026 Begründung: Das 2016 beschlossene Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ erfasst einen Großteil der Historischen Innenstadt Rottweils und befindet sich seit 2021 im Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (WEP). Seit Beginn wurde das Sanierungsgebiet dreimal erweitert. Am 11. März 2026 besuchten Vertreter des Ministeriums die Stadt Rottweil und informierten sich bei einem gemeinsamen Termin mit der Stadtverwaltung über die Fortschritte im Sanierungsgebiet Stadtmitte. Ein Antrag auf Aufstockung des Förderrahmens und der Finanzhilfe wurde 2025 gestellt und mit 3,5 Millionen weiterer Finanzhilfe seitens des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen für das Programmjahr 2026 bewilligt. Für die Umsetzung der kommunalen und privaten Maßnahmen zum Erreichen der Sanierungsziele in der Stadtmitte wird eine weitere Finanzhilfe notwendig, so dass ein Aufstockungsantrag gestellt werden soll. Für das Programmjahr 2027 werden für beide Sanierungsgebiete Aufstockungsanträge gestellt, die für das Ministerium zu priorisieren sind. Das Sanierungsgebiet Stadtmitte wird aufgrund des hohen Finanzhilfeabrufs an erster Stelle priorisiert und das Sanierungsgebiet In der Au an zweiter. Bisher ist das Sanierungsgebiet Stadtmitte seitens des Fördermittelgebers bewilligt bis 30. April 2029. Mit dem Antrag auf Aufstockung der Finanzhilfe wird eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums um weitere zwei Jahre bis zum 30. April 2031 beantragt. Stand der privaten Erneuerungsmaßnahmen Die Mitwirkungsbereitschaft von Privateigentümern ist im Sanierungsgebiet weiterhin bemerkenswert hoch und seit 2016 wurde eine Vielzahl privater Gebäude unterstützt mit Fördergeldern aus der Städtebauförderung erneuert. Mit den Fördermöglichkeiten des Sanierungsgebietes gelingt es, Privateigentümer zu Investitionen anzuregen, die in Folge Wohnraum reaktivieren und neuen Wohnraum schaffen. Insgesamt sind seit Beginn der Laufzeit des Sanierungsgebietes 2016 für vertraglich vereinbarte private Erneuerungsmaßnahmen Zuschüsse in Höhe von 1.9639.836 € ausbezahlt worden. Weitere 1.556.238,54 € sind im Haushalt vertraglich gebunden. Übersicht zum Stand der privaten Erneuerungsmaßnahmen Sachstandsbericht für das Vereinbarte private Fertiggestellte private Programmjahr (PJ) Erneuerungsmaßnahmen Erneuerungsmaßnahmen PJ 2022 (Stand 2021) 50 28 PJ 2023 (Stand 2022) 59 31 PJ 2024 (Stand 2023) 60 35 PJ 2025 (Stand Sept. 2024) 61 37 PJ 2026 (Stand Juni 2025) 66 43 PJ 2027 (Stand Sept. 2026) 73 49 Vorlage Nr. 177/2026 Seite 2 von 5 Übersicht geschaffener Wohnraum: Anzahl der Wohneinheiten, die durch seit Programm- geplant im künftig aufnahme Programmjahr geplant 2027 Neubau geschaffen wurden 21 0 0 Umnutzung geschaffen wurden 20 24 8 Aktivierung von Leerstand neu dem 12 14 2 Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen umfassende Modernisierung, die dem aktuellen 85 7 21 Standard angepasst wurden Insgesamt 138 45 31 Es befinden sich weitere Erneuerungsvereinbarungen mit Privateigentümern zur Modernisierung von Gebäuden in Vorbereitung. Kommunale Maßnahmen Kommunale Maßnahmen im Sanierungsgebiet sind städtebauliche Maßnahmen, die von der Stadt geplant und durchgeführt werden, um die Sanierungsziele im Sanierungsgebiet zu erreichen. Die Finanzierung der Maßnahmen wird unterstützt durch Finanzhilfe seitens Bund und Land im Rahmen des Städtebauförderprogramms. Bisher abgeschlossene kommunale Maßnahmen ▪ Erschließungsmaßnahme – Höllgasse und Hintere Höllgasse ▪ Erschließungsmaßnahme – 1. BA Heiligkreuzort Bruderschaftgasse ▪ Erschließungsmaßnahme – Oberer Kameralamtsgarten ▪ Grunderwerb – Geschäfts- und Parkhaus Am Kriegsdamm ▪ Ordnungsmaßnahme – Grundstücksfreilegung Parkhaus Groß’sche Wiese ▪ Erschließungsmaßnahme – Neubau Parkhaus Stadtmitte Süd ▪ Städtebauliche Planung – Wettbewerb Neugestaltung Friedrichsplatz ▪ Städtebauliche Planung – Bebauungsplan ZUP Nägelesgraben ▪ Ordnungsmaßnahme – Abbruch Verbindungsbau Altes Spital und Konviktgasse 3 Kommunale Maßnahmen, die sich derzeit in der Umsetzung befinden: ▪ Erschließungsmaßnahme – Unterer Kameralamtsgarten ▪ Erschließungsmaßnahme – 2. Bauabschnitt Heiligkreuzort Rathausgasse mit Münsterplatz ▪ Erschließungsmaßnahme – 3. Bauabschnitt Heiligkreuzort Oberamteigasse ▪ Baumaßnahme kommunale Gebäude – Sanierung Neues Rathaus ▪ Baumaßnahme kommunale Gebäude – Sanierung Musikpavillon ▪ Erschließungsmaßnahme – Oberer Stadtgraben mit Kaskaden und Park am Musikpavillon ▪ Erschließungsmaßnahme – Spitalhof ▪ Erschließungsmaßnahme – Wegeverbindung Spitalhof und Bonifatiusweg Kommunale Maßnahmen in Planungen für die kommenden Programmjahre ab 2027: ▪ Erschließungsmaßnahme – Teilbereich Hochmaiengasse und Am Stadtgraben ▪ Erschließungsmaßnahme – Wilhelmsstraße ▪ Erschließungsmaßnahme – Spielplatz am Gänsbrunnengäßle ▪ Erschließungsmaßnahme – Wegeverbindung Bockshof mit Anschlussbereich Lorenzgasse ▪ Baumaßnahme kommunale Gebäude – Parkhaus Stadtmitte Nord ▪ Ordnungsmaßnahme – Abbruch Alte Feuerwehrgaragen ▪ Städtebauliche Planung – Wettbewerb Alte Feuerwehrgaragen Vorlage Nr. 177/2026 Seite 3 von 5 Förderrahmen und Finanzhilfe Der Förderrahmen stellt den Anteil der förderfähigen Kosten aller geplanten städtebaulichen Maßnahmen im Sanierungsgebiet dar. Er bildet die förderfähigen Finanzmittel ab, die voraussichtlich für öffentliche und private Maßnahmen im Sanierungsgebiet bei Umsetzung aller Maßnahmen benötigt werden. Die Finanzhilfe ist der Anteil des Förderrahmens, den Bund und Land als Zuschüsse bereitstellen. Die letzte Aufstockung des Förderrahmens für das Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ erfolgte für das Programmjahr 2026, so dass der aktuell bewilligte Förderrahmen bei 21.000.000 € liegt. Förderrahmen bisher bewilligt 21.000.000 € davon Anteil Bund/Land 60 % 12.600.000 € Eigenanteil Stadt 40 % 8.400.000 € Von der bewilligten Finanzhilfe für das Sanierungsgebiet in Höhe von 12.600.000 € wurden 10.673.844 € bereits an die Stadt ausgezahlt, so dass eine verfügbare Finanzhilfe in Höhe von 1.926.156 € verbleibt. Aufgrund der Umsetzungen der Erschließungsmaßnahmen Parkhaus Stadtmitte Süd und Heiligkreuzort sowie dem Erwerb des Parkhaus Kriegsdamm ist ein erheblicher Mittelabfluss an Finanzhilfe in den Jahren 2025 und 2026 erfolgt. Für die bis zum Ende des Bewilligungszeitraums im festgelegten Förderrahmen nicht abgedeckten Kosten für Sanierungsmaßnahmen wird eine Aufstockung beantragt. bewilligte Finanzhilfe Von derzeit 12.600.000 € um 5.182.630 € auf 17.782.630 € und damit die Erhöhung des festgelegten Förderrahmens Eigenanteil Stadt 40 % von derzeit bewilligten 21.000.000 € 8.400.000 € um 8.637.719 € 3.455.088 € auf 29.637.719 € 11.855.088 € Der bisher im Haushalt 2026 veranschlagte Förderrahmen beläuft sich auf 28.838.638 € mit einem Eigenanteil der Stadt von 11.535.455 (40%). Für das Programmjahr 2027 und fortfolgend wird ein Förderrahmen von 29.637.719 € geplant, wodurch sich ein zusätzlicher Finanzmittelbedarf von 319.633 € (Eigenanteil der Stadt) für den städtischen Haushaltsplan ergibt. Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2026 In diesem Jahr nahm die Stadt Rottweil als Teil der Öffentlichkeitsarbeit für das Sanierungsgebiet am bundesweiten Aktionstag „Tag der Städtebauförderung“ am 9. Mai 2026 teil. Mit einem Baustellenfest mit Hüpfburgen, musikalischer Unterhaltung, einer Zaubershow sowie einer Buddel- und Baggeraktion für Kinder richtete sich in diesem Jahr das Angebot insbesondere an Familien. Die Veranstaltung wurde sehr gut angenommen und war von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr durchgängig gut besucht. Die Sanierungsstelle der Stadt Rottweil präsentierte die kommunalen Sanierungsmaßnahmen und aktuellen Projekte mit einer Ausstellung im Erdgeschoss des Gebäudes Friedrichsplatz 5. Vorlage Nr. 177/2026 Seite 4 von 5 Bürger konnten sich über die Fortschritte und geplanten Maßnahmen in der Stadtmitte informieren (Bilder und Presseartikel zur Veranstaltung siehe Homepage der Sanierungsstelle www.sanierungsgebiete-rottweil.de). Bei der Nacht des offenen Denkmals am 12. September 2026 gestaltete die Sanierungsstelle einen eigenen Programmpunkt. Im Central Kino Rottweil wurden Filme zu den Sanierungsgebieten Rottweils gezeigt. Der neue Film zum Sanierungsgebiet Stadtmitte wurde dem Publikum erstaufgeführt und wird demnächst auf der Homepage zu sehen sein. Finanzierung: Kosten: Im Haushalt/ im Haushaltsplanentwurf 2027 veranschlagt: Ja Zuständigkeit: Der Gemeinderat ist gemäß § 4 Abs. 4 Hauptsatzung für den Beschluss des Aufstockungsantrages zuständig. Gemäß Beschluss zu Vorlage Nr. 146/2015 erfolgt ein regelmäßiges Berichtswesen an den Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss. Anlagen: Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsübersicht Aufstockungsantrag 2027 Anlage 2 Maßnahmenplan Programmjahr 2027 Vorlage Nr. 177/2026 Seite 5 von 5

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