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Lärmaktionsplanung - Fortschreibung Beschlussfassung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rottweil |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Rottweil beschließt die Fortschreibung ihres Lärmaktionsplans (4. Stufe EU-Umgebungslärmrichtlinie) basierend auf einer Neukartierung von 2024. Hauptmaßnahme ist die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bühlingen von 50 auf 30 km/h ganztags. Während der öffentlichen Beteiligung (Juni–Juli 2025) wurden fünf Stellungnahmen eingereicht, darunter ein Einwand des Stadtbusbetreibers zu Fahzeitverlängerungen. Testfahrten bestätigten jedoch, dass keine erheblichen Verzögerungen entstehen; der Betreiber stimmte zu. Der Plan muss bis Juli 2029 überprüft werden.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. 175/2026
Abteilung 4.1 - Stadtplanung
Sachbearbeiter(in): Sandra Graf
03.09.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss (öffentlich) 30.09.2026
Gemeinderat (öffentlich) 07.10.2026
Lärmaktionsplanung - Fortschreibung, 4.Stufe EU-Umgebungslärmrichtlinie
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat der Stadt Rottweil stimmt den Abwägungsvorschlägen zu den von den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
eingegangenen Stellungnahmen der förmlichen Beteiligung vom 02.06.2025 bis
einschließlich 04.07.2025 wie in Anlage 12 zur Vorlage 175/2026 aufgelistet zu.
2. Der Gemeinderat der Stadt Rottweil beschließt die vorliegende Fortschreibung des
Lärmaktionsplanes (Anlage 1 bis 12 zur Vorlage 175/2026, Fassung 03.09.2026) nach
§ 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), sowie die Umsetzung der
vorgeschlagenen Maßnahme.
3. Der Gemeinderat der Stadt Rottweil ermächtigt die Verwaltung zur Umsetzung der
Maßnahme.
Vorgang:
25.04.2018 Vorlage 054/2018
Lärmaktionsplanung - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
21.07.2021 Vorlage 120/2021
Lärmaktionsplanung - erneuter Offenlagebeschluss
13.07.2022 Vorlage 103/2022
Lärmaktionsplanung
- Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im
Rahmen der förmlichen Beteiligung
- Beschluss des Lärmaktionsplans
30.04.2025 Vorlage 074/2025/1
Lärmaktionsplanung Fortschreibung
- Offenlagebeschluss
Offenlage vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025
Vorlage Nr. 175/2026 Seite 1 von 3
Begründung:
Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat am 21.07.2021 einen Lärmaktionsplan der 3. Stufe
(2017–2022) gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. In der seit dem 30.06.2022
laufenden 4. Stufe sind bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und fortzuschreiben.
Auf Basis von Verkehrszählungen vom Februar 2024 wurde durch das Büro Koehler & Leutwein
eine Neukartierung der Lärmbelastung erstellt und daraus die Lärmschwerpunkte ermittelt.
Aufbauend auf dieser Analyse wird zu den bestehenden Maßnahmen aus dem letzten
Lärmaktionsplan eine neue, kurzfristig wirkende Maßnahme vorgeschlagen:
• Maßnahmenbereich Nr. 01 (Bühlingen):
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
auf 30 km/h (ganztags).
Dieser Maßnahmenbereich wird ausführlich im Erläuterungsbericht (Anlage 1 zur Vorlage
175/2026) unter Kapitel 5.4.3 erläutert und in der Anlage 9.1 (Anlage 11 zur Vorlage 175/2026)
kartographisch dargestellt.
Im April 2025 beschloss der Gemeinderat den Entwurf des Lärmaktionsplans und stimmte dem
Maßnahmenvorschlag für Bühlingen zu. Die anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung und die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fanden vom 02.06.2025 bis einschließlich
04.07.2025 statt.
Während der Beteiligung gingen insgesamt fünf Stellungnahmen ein. Vier davon wurden von
Behörden und Trägern öffentlicher Belange und eine von der Öffentlichkeit eingereicht. Alle
Stellungnahmen sind zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen in Anlage 12
zur Vorlage 175/2026 aufgeführt. Als wesentlicher Einwand wurde von der Stadtbus Rottweil
GmbH angemerkt, dass die geplante Geschwindigkeitsreduzierung in Bühlingen zu erheblichen
Fahrzeitverlängerungen und Verspätungen im Linienverkehr führen würde. Zur Überprüfung
dieses Einwandes wurden von der Verwaltung mit dem Stadtbusbetreiber Testfahrten
durchgeführt.
Die Ergebnisse belegen, dass durch die Maßnahme keine für die Taktung des Busverkehrs
relevanten Fahrzeitverlängerungen entstehen. In einem abschließenden Telefonat bestätigte
der Stadtbusbetreiber das Einverständnis mit diesem Abwägungsvorschlag. Um den
administrativen Aufwand für das Unternehmen gering zu halten, wurde in Absprache auf eine
erneute schriftliche Stellungnahme verzichtet. Der Abwägungsvorschlag lautet daher, die
Maßnahme wie geplant ganztags umzusetzen.
Die Voraussetzungen zur Beschlussfassung über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der
Stufe 4 liegen vor.
Der Lärmaktionsplan muss nach Ablauf von fünf Jahren hinsichtlich der Umsetzung von
Maßnahmen und ggf. geänderten Rahmenbedingungen überprüft werden. Hierbei gilt die
Stichtagsregelung aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie, sodass die Überprüfung/
Fortschreibung bis Juli 2029 zu erfolgen hat.
Vorlage Nr. 175/2026 Seite 2 von 3
Finanzierung:
Kosten:
Im Haushalt veranschlagt: Ja Nein
Zuständigkeit:
Gemäß § 2 Abs. 3.1 Hauptsatzung ist der Gemeinderat für Angelegenheiten von erheblicher
oder grundsätzlicher Bedeutung zuständig.
Anlagen:
Lärmaktionsplan 4. Stufe EU (LAP) -Umgebungslärmrichtlinie (Fassung 03.September 2026,
Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG, Karlsruhe) ist in Anlage
1 bis 11 aufgeteilt:
Anlage 1 Erläuterungsbericht
Anlage 2 Anlagen 1 bis 4.1.4
Anlage 3 Anlagen 4.1.5 bis 4.2.9
Anlage 4 Anlagen 5 bis 7.4.
Anlage 5 Anlagen 8.1 bis 8.1.25
Anlage 6 Anlagen 8.1.26 bis 8.1.51
Anlage 7 Anlagen 8.2 bis 8.2.25
Anlage 8 Anlagen 8.2.26 bis 8.2.51
Anlage 9 Anlagen 8.3 bis 8.3.25
Anlage 10 Anlagen 8.3.26 bis 8.3.51
Anlage 11 Anlagen 9.1 bis 9.3
Anlage 12 Behandlung der Stellungnahmen aus Beteiligung der Behörden 02.06.2025 bis
einschließlich 04.07.2025
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