Startseite › Rottweil › Antrag

Lärmaktionsplanung - Fortschreibung Beschlussfassung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRottweil
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Rottweil beschließt die Fortschreibung ihres Lärmaktionsplans (4. Stufe EU-Umgebungslärmrichtlinie) basierend auf einer Neukartierung von 2024. Hauptmaßnahme ist die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bühlingen von 50 auf 30 km/h ganztags. Während der öffentlichen Beteiligung (Juni–Juli 2025) wurden fünf Stellungnahmen eingereicht, darunter ein Einwand des Stadtbusbetreibers zu Fahzeitverlängerungen. Testfahrten bestätigten jedoch, dass keine erheblichen Verzögerungen entstehen; der Betreiber stimmte zu. Der Plan muss bis Juli 2029 überprüft werden.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Vorlage Nr. 175/2026 Abteilung 4.1 - Stadtplanung Sachbearbeiter(in): Sandra Graf 03.09.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss (öffentlich) 30.09.2026 Gemeinderat (öffentlich) 07.10.2026 Lärmaktionsplanung - Fortschreibung, 4.Stufe EU-Umgebungslärmrichtlinie Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat der Stadt Rottweil stimmt den Abwägungsvorschlägen zu den von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen der förmlichen Beteiligung vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 wie in Anlage 12 zur Vorlage 175/2026 aufgelistet zu. 2. Der Gemeinderat der Stadt Rottweil beschließt die vorliegende Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Anlage 1 bis 12 zur Vorlage 175/2026, Fassung 03.09.2026) nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), sowie die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme. 3. Der Gemeinderat der Stadt Rottweil ermächtigt die Verwaltung zur Umsetzung der Maßnahme. Vorgang: 25.04.2018 Vorlage 054/2018 Lärmaktionsplanung - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss 21.07.2021 Vorlage 120/2021 Lärmaktionsplanung - erneuter Offenlagebeschluss 13.07.2022 Vorlage 103/2022 Lärmaktionsplanung - Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der förmlichen Beteiligung - Beschluss des Lärmaktionsplans 30.04.2025 Vorlage 074/2025/1 Lärmaktionsplanung Fortschreibung - Offenlagebeschluss Offenlage vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 Vorlage Nr. 175/2026 Seite 1 von 3 Begründung: Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat am 21.07.2021 einen Lärmaktionsplan der 3. Stufe (2017–2022) gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. In der seit dem 30.06.2022 laufenden 4. Stufe sind bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und fortzuschreiben. Auf Basis von Verkehrszählungen vom Februar 2024 wurde durch das Büro Koehler & Leutwein eine Neukartierung der Lärmbelastung erstellt und daraus die Lärmschwerpunkte ermittelt. Aufbauend auf dieser Analyse wird zu den bestehenden Maßnahmen aus dem letzten Lärmaktionsplan eine neue, kurzfristig wirkende Maßnahme vorgeschlagen: • Maßnahmenbereich Nr. 01 (Bühlingen): Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h (ganztags). Dieser Maßnahmenbereich wird ausführlich im Erläuterungsbericht (Anlage 1 zur Vorlage 175/2026) unter Kapitel 5.4.3 erläutert und in der Anlage 9.1 (Anlage 11 zur Vorlage 175/2026) kartographisch dargestellt. Im April 2025 beschloss der Gemeinderat den Entwurf des Lärmaktionsplans und stimmte dem Maßnahmenvorschlag für Bühlingen zu. Die anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fanden vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 statt. Während der Beteiligung gingen insgesamt fünf Stellungnahmen ein. Vier davon wurden von Behörden und Trägern öffentlicher Belange und eine von der Öffentlichkeit eingereicht. Alle Stellungnahmen sind zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen in Anlage 12 zur Vorlage 175/2026 aufgeführt. Als wesentlicher Einwand wurde von der Stadtbus Rottweil GmbH angemerkt, dass die geplante Geschwindigkeitsreduzierung in Bühlingen zu erheblichen Fahrzeitverlängerungen und Verspätungen im Linienverkehr führen würde. Zur Überprüfung dieses Einwandes wurden von der Verwaltung mit dem Stadtbusbetreiber Testfahrten durchgeführt. Die Ergebnisse belegen, dass durch die Maßnahme keine für die Taktung des Busverkehrs relevanten Fahrzeitverlängerungen entstehen. In einem abschließenden Telefonat bestätigte der Stadtbusbetreiber das Einverständnis mit diesem Abwägungsvorschlag. Um den administrativen Aufwand für das Unternehmen gering zu halten, wurde in Absprache auf eine erneute schriftliche Stellungnahme verzichtet. Der Abwägungsvorschlag lautet daher, die Maßnahme wie geplant ganztags umzusetzen. Die Voraussetzungen zur Beschlussfassung über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stufe 4 liegen vor. Der Lärmaktionsplan muss nach Ablauf von fünf Jahren hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen und ggf. geänderten Rahmenbedingungen überprüft werden. Hierbei gilt die Stichtagsregelung aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie, sodass die Überprüfung/ Fortschreibung bis Juli 2029 zu erfolgen hat. Vorlage Nr. 175/2026 Seite 2 von 3 Finanzierung: Kosten: Im Haushalt veranschlagt: Ja Nein Zuständigkeit: Gemäß § 2 Abs. 3.1 Hauptsatzung ist der Gemeinderat für Angelegenheiten von erheblicher oder grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Anlagen: Lärmaktionsplan 4. Stufe EU (LAP) -Umgebungslärmrichtlinie (Fassung 03.September 2026, Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG, Karlsruhe) ist in Anlage 1 bis 11 aufgeteilt: Anlage 1 Erläuterungsbericht Anlage 2 Anlagen 1 bis 4.1.4 Anlage 3 Anlagen 4.1.5 bis 4.2.9 Anlage 4 Anlagen 5 bis 7.4. Anlage 5 Anlagen 8.1 bis 8.1.25 Anlage 6 Anlagen 8.1.26 bis 8.1.51 Anlage 7 Anlagen 8.2 bis 8.2.25 Anlage 8 Anlagen 8.2.26 bis 8.2.51 Anlage 9 Anlagen 8.3 bis 8.3.25 Anlage 10 Anlagen 8.3.26 bis 8.3.51 Anlage 11 Anlagen 9.1 bis 9.3 Anlage 12 Behandlung der Stellungnahmen aus Beteiligung der Behörden 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 Vorlage Nr. 175/2026 Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert