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Bauvorhaben Brunnenäckerweg 17, Dörnach - formlose Anfrage
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Pliezhausen |
| Datum | 2026-09-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Bauherr fragt formlos nach der Zulässigkeit eines Walmdaches für das Grundstück Brunnenäckerweg 17 in Dörnach. Der Ortschaftsrat Dörnach konnte sich dem Wunsch nachvollziehen, kam aber zu keiner Beschlussempfehlung (2:2 bei einer Enthaltung). Die Verwaltung sieht Bedenken gegen eine Einzelfalländerung des Bebauungsplans, erwägt aber eine Genehmigung unter bestimmten Bedingungen als letzte Baumöglichkeit im Gebiet. Das Thema wird in der Septembersitzung erneut behandelt.
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Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE PLIEZHAUSEN
Pliezhausen, 06.08.2026
Drucksache
Nummer: 2026/067
Amt: Haupt- und Bauverwaltungsamt
Ersteller: Adam, Stefan
Aktenzeichen: 632.99
Datum Gremium Zuständigkeit Status
21.09.2026 Ortschaftsrat Dörnach Vorberatung öffentlich
22.09.2026 Bauausschuss Entscheidung öffentlich
Bauvorhaben Brunnenäckerweg 17, Dörnach
- formlose Anfrage
Beschlussvorschlag
Bleibt der Aussprache vorbehalten.
Finanzielle Auswirkungen
-
Sachverhalt
Auf die Drucksache Nr. 2026/053 wird verwiesen. Da der Ortschaftsrat Dörnach in
seiner Sitzung am 27.07.2026 zu keiner Beschlussempfehlung an den Bauausschuss
gelangt ist, wurde der Tagesordnungspunkt in der Bauausschusssitzung am
28.07.2026 abgesetzt. Dies auch, da der Ortschaftsrat Dörnach grundsätzlich den
Wunsch des Bauherrn nachvollziehen konnte und das angefragte Walmdach an
dieser Stelle für unbedenklich hielt. Gleichzeitig gab es Stimmen, die im Fall einer
Einzelfalländerung des Bebauungsplans Folgewirkungen befürchteten. So wurde
der Beschlussvorschlag der Verwaltung Ziffer 1 (Ablehnung Walmdach) mit 2 Ja-
und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung abgestimmt. Gemäß § 37 Abs. 6 Satz 3
i.V.m. § 72 GemO ist ein Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt. Zu einer
weiteren Beschlussfassung kam es in Folge nicht. Da die Thematik keine
grundsätzliche Angelegenheit für die Gesamtgemeinde beinhaltet, sondern es sich
an dieser Stelle um ein spezifisches Thema nur Dörnach betreffend handelt,
erfolgte keine Beschlussfassung des Bauausschusses, da Wert auf die Empfehlung
des örtlichen Gremiums gelegt wird. Somit wird die Thematik in der
Septembersitzungsrunde erneut aufgerufen.
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Ergänzend zu den weiterhin gültigen Ausführungen in der Drucksache Nr. 2026/053
ist festzuhalten, dass in der Regel keine Einzelfalländerungen von
Bebauungsplänen erfolgen sollten, außer, es handelt sich um besonders gelagerte
Umstände (z.B. im Falle der Schaffung weiterer Baurechte auf größeren
Grundstücken oder bei stark einschränkenden Bauvorschriften, die eine
sinnstiftende Bebauung erheblich erschweren). Dies, da Bebauungspläne mit
Wirkung in die Vergangenheit und die Zukunft einen gewissen Vertrauensschutz
beinhalten und des Weiteren eine grundlegende städtebauliche und
gestalterische Ordnung für ein gesamtes Gebiet festlegen. Daher steht die
Verwaltung, wiewohl sie die Argumentation des Ortschaftsrats in dieser Sache
anerkennt, einer Einzelfalländerung auch vorliegend mit einer gewissen Skepsis
gegenüber.
Wollte man dennoch das angefragte Walmdach vorliegend ermöglichen, wäre
aus Sicht der Verwaltung allenfalls eine Argumentation wie folgt denkbar: Bei einer
Beschränkung der Änderung der Dachform auf das angefragte Grundstück (auf
der weiteren Baumöglichkeit am Ortsrand sollte aus Sicht der Verwaltung am
bestehenden Dachform- und Dachneigungsregime wie in Drucksache Nr.
2026/053 ausgeführt aus den dort genannten Gründen festgehalten werden),
wäre die letzte Baumöglichkeit im Plangebiet, bei der eine solche Dachform in
Betracht kommen könnte, betroffen. Folgeanträge aus dem Gebiet sind aufgrund
des Aufsiedlungsstandes nicht zu erwarten. Auch könnte ergänzend argumentiert
werden, dass in Dörnach bereits punktuell Walmdächer vorhanden sind. Dies auf
den Grundstücken Reisachstraße 1 und Reutestraße 31. Wiewohl diese keine
echten Vergleichsfälle darstellen, da sie im Plangebiet „Bongert/Brühl“ liegen und
dort Walmdächer großteils zulässig sind, kann doch argumentiert werden, dass
eine gewisse gestalterische Akzentuierung in Dörnach eine gewisse Tradition hat.
Somit könnte man argumentativ an einen Punkt gelangen, an dem die
Einzelfalländerung im Sinne des Bauherrn denkbar würde. Gleichzeitig könnte der
Bebauungsplan grundlegend modernisiert werden und das in Drucksache Nr.
2026/053, Beschlussvorschlag Ziffer 2 beschriebene erweiterte Regime in der
Dachlandschaft mit umgesetzt werden, auch wenn davon in absehbarer Zeit kein
Gebrauch gemacht werden dürfte. Man müsste sich aber bei der Entscheidung
gewahr sein, dass künftig etwaigen Folgeanfragen in Dörnach in gleich oder
ähnlich gelagerten Fällen mit einer entsprechenden Offenheit begegnet werden
müsste. Dies unterstellend könnte die Verwaltung ihre Bedenken gegenüber einer
entsprechenden Änderung des Bebauungsplans, so eine solche ausdrücklicher
Wunsch des Ortschaftsrats wäre, zurückstellen.
Anlagen
- keine -
Außerdem eingeladen
-
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