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Bauvorhaben Wilhelmstraße 80, Pliezhausen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Pliezhausen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen für die Errichtung eines Carports auf der Wilhelmstraße 80 in Pliezhausen. Das Vorhaben liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen, wird aber unter Anwendung der Ausnahmeregelung des Bebauungsplans genehmigt, da keine städtebaulichen oder verkehrlichen Belange entgegenstehen. Der erforderliche Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche ist eingehalten.
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Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE PLIEZHAUSEN
Pliezhausen, 11.09.2026
Drucksache
Nummer: 2026/068
Amt: Haupt- und Bauverwaltungsamt
Ersteller: Adam, Stefan
Aktenzeichen: 632.99
Datum Gremium Zuständigkeit Status
22.09.2026 Bauausschuss Entscheidung öffentlich
Bauvorhaben Wilhelmstraße 80, Pliezhausen
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 31 i.V.m. § 36 BauGB wird erteilt.,
Finanzielle Auswirkungen
-
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Wilhelmstraße 80 soll ein Carport errichtet werden. Das
Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Auchtert (Westlicher Teil)
– Neuaufstellung 1995“. Danach sind Carports nur innerhalb der festgesetzten
Garagenbaufenster oder innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Der
geplante Carport soll die vorhandene Stellplatzfläche überdachen und liegt
außerhalb der überbaubaren Fläche. Ein Garagenbaufenster ist auf diesem
Grundstück nicht vorhanden. Vorliegend soll von der im Bebauungsplan
vorgesehen Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden, wonach
Abweichungen zugelassen werden können, sofern keine städtebaulichen oder
verkehrlichen Belange entgegenstehen. Diese Regelung hat sich bewährt und
wurde (auch im Plangebiet sowie direkt im weiteren Verlauf der Wilhelmstraße)
schon mehrfach angewandt. Der vorgeschriebene Mindestabstand zur Grenze der
öffentlichen Verkehrsfläche von 0,5 m ist eingehalten. Dachform, Dachneigung
und Dachbelegung (PV) sind zulässig. Bedenken bestehen keine, das
Einvernehmen kann erteilt werden.,
Anlagen
Anlage 1 ö - Lageplan, Dachaufsicht
Anlage 2 nö - Grundriss, Ansichten
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Außerdem eingeladen
-
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