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Umplanung zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Flurstücks 1513/7, Richard-Wagner-Str. 43
Angenommen11 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Plankstadt |
| Datum | 2026-09-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Bauherr plant einen grundflächensparenden Anbau mit zwei Wohneinheiten an das bestehende Doppelhaus Richard-Wagner-Str. 43. Nach anfänglicher Ablehnung eines freistehenden Einfamilienhauses wurde die überarbeitete Planung vom Gemeinderat grundsätzlich befürwortet, ebenso wie das Bauamt Schwetzingen. Der Anbau (7,50 m × 10,80 m) soll die bestehende Walmdachform fortführen und zwei Garagen sowie zwei Stellplätze enthalten. Der Ausschuss beschloss, das Einvernehmen zum Anbau zu erteilen.
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Dokument
Extrahierter Text
Bürgermeisteramt Plankstadt Datum: 20.08.2026
Sitzungsvorlage
Sachbearbeiter/in: Michael Szeifert-Kiss, Tel. 06202/2006-63, E-Mail: michael.szeifert-
[email protected]
Umplanung zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf einer Teilfläche des
Flurstücks 1513/7, Richard-Wagner-Str. 43
Vorlage Nr.: SV/123/2024/4
Gremium Termin Beratung
Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt 14.09.2026 öffentlich
Sachverhalt
Es wird auf die Vorlagen und die Beschlussfassungen SV/123/2024/0/1/2/3 verwiesen.
Nachdem der Gemeinderat das Vorhaben eines freistehenden Einfamilienhauses sowohl
nach § 34 als auch nach § 35 BauGB abgelehnt hatte, hat der Bauherr eine Umplanung
entworfen, in welcher ein grundflächensparender Anbau an das bestehende Wohnhaus
Richard-Wagner-Str. 43 erfolgen soll.
Da das Grundstück zukünftig auf der Gemarkung der Stadt Schwetzingen liegen wird, wurde
das Bauamt der Stadt Schwetzingen im Vorfeld zur Beurteilung gefragt. Die Antwort lautet
wie folgt:
„die neue Planung des deutlich reduzierten Anbaus, wie beigefügt, fügen sich unserer
Meinung nach in die Umgebungsbebauung ein.
Von unserer Seite bestehen daher keine Bedenken gegen das Bauvorhaben.“
In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.05.2026 hatte der Bauherr seine
Planung vorgestellt; diese wurde grundsätzlich befürwortet.
Nunmehr wurde der Bauantrag dazu eingereicht. An das bestehende Wohnhaus
(Doppelhaus) soll ein weiterer Anbau (7,50 m x 10,80 m) mit zwei Wohneinheiten errichtet
werden. Die vorhandene Walmdachform soll fortgeführt werden, so dass der Anbau als
Verlängerung des Bestandsgebäudes wahrgenommen würde.
Anstelle der ursprünglich vorgesehen zwei Carports sind in den Planungen nunmehr zwei
Garagen geplant. Entsprechend der für den nichtüberplanten Innenbereich einschlägigen
Regelung des § 37 LBO sind für diese zusätzlichen zwei Wohneinheiten auch zwei
Stellplätze eingeplant.
Im Wesentlichen entspricht der vorgelegte Bauantrag dem Konzept der Vorstellung am
04.05.2026.
Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf das Klima
Entf.
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Anbau an ein bestehendes Doppelhaus auf den Grundstück Flst. Nr.
1513/7 mit zwei Wohneinheiten wird gem. §§ 34 und 36 BauGB erteilt, hilfsweise die
Zustimmung nach § 36a BauGB.
Anlagen
Anlage 1: Luftbild
Anlage 2: Vorstellung der Planung am 04.05.2026 (nichtöffentlich)
Anlage 3ff: Bauantragsunterlagen (nichtöffentlich)
Text aus PDF extrahiert