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Umplanung zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Flurstücks 1513/7, Richard-Wagner-Str. 43

Angenommen11 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindePlankstadt
Datum2026-09-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Bauherr plant einen grundflächensparenden Anbau mit zwei Wohneinheiten an das bestehende Doppelhaus Richard-Wagner-Str. 43. Nach anfänglicher Ablehnung eines freistehenden Einfamilienhauses wurde die überarbeitete Planung vom Gemeinderat grundsätzlich befürwortet, ebenso wie das Bauamt Schwetzingen. Der Anbau (7,50 m × 10,80 m) soll die bestehende Walmdachform fortführen und zwei Garagen sowie zwei Stellplätze enthalten. Der Ausschuss beschloss, das Einvernehmen zum Anbau zu erteilen.

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Extrahierter Text

Bürgermeisteramt Plankstadt Datum: 20.08.2026 Sitzungsvorlage Sachbearbeiter/in: Michael Szeifert-Kiss, Tel. 06202/2006-63, E-Mail: michael.szeifert- [email protected] Umplanung zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Flurstücks 1513/7, Richard-Wagner-Str. 43 Vorlage Nr.: SV/123/2024/4 Gremium Termin Beratung Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt 14.09.2026 öffentlich Sachverhalt Es wird auf die Vorlagen und die Beschlussfassungen SV/123/2024/0/1/2/3 verwiesen. Nachdem der Gemeinderat das Vorhaben eines freistehenden Einfamilienhauses sowohl nach § 34 als auch nach § 35 BauGB abgelehnt hatte, hat der Bauherr eine Umplanung entworfen, in welcher ein grundflächensparender Anbau an das bestehende Wohnhaus Richard-Wagner-Str. 43 erfolgen soll. Da das Grundstück zukünftig auf der Gemarkung der Stadt Schwetzingen liegen wird, wurde das Bauamt der Stadt Schwetzingen im Vorfeld zur Beurteilung gefragt. Die Antwort lautet wie folgt: „die neue Planung des deutlich reduzierten Anbaus, wie beigefügt, fügen sich unserer Meinung nach in die Umgebungsbebauung ein. Von unserer Seite bestehen daher keine Bedenken gegen das Bauvorhaben.“ In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.05.2026 hatte der Bauherr seine Planung vorgestellt; diese wurde grundsätzlich befürwortet. Nunmehr wurde der Bauantrag dazu eingereicht. An das bestehende Wohnhaus (Doppelhaus) soll ein weiterer Anbau (7,50 m x 10,80 m) mit zwei Wohneinheiten errichtet werden. Die vorhandene Walmdachform soll fortgeführt werden, so dass der Anbau als Verlängerung des Bestandsgebäudes wahrgenommen würde. Anstelle der ursprünglich vorgesehen zwei Carports sind in den Planungen nunmehr zwei Garagen geplant. Entsprechend der für den nichtüberplanten Innenbereich einschlägigen Regelung des § 37 LBO sind für diese zusätzlichen zwei Wohneinheiten auch zwei Stellplätze eingeplant. Im Wesentlichen entspricht der vorgelegte Bauantrag dem Konzept der Vorstellung am 04.05.2026. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Keine Auswirkungen auf das Klima Entf. Beschlussvorschlag Das Einvernehmen zum Anbau an ein bestehendes Doppelhaus auf den Grundstück Flst. Nr. 1513/7 mit zwei Wohneinheiten wird gem. §§ 34 und 36 BauGB erteilt, hilfsweise die Zustimmung nach § 36a BauGB. Anlagen Anlage 1: Luftbild Anlage 2: Vorstellung der Planung am 04.05.2026 (nichtöffentlich) Anlage 3ff: Bauantragsunterlagen (nichtöffentlich)

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