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Fortschreibung Einzelhandelskonzept Ostfildern - Offenlagebeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ostfildern |
| Datum | 2026-09-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Ostfildern beschließt die öffentliche Auslegung der Fortschreibung ihres Einzelhandelskonzepts 2026. Das Konzept aktualisiert die bestehende Strategie von 2012 unter Berücksichtigung neuer Herausforderungen wie Onlinehandel, Corona-Folgen und Digitalisierung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gutachten und Konzept im Internet zu veröffentlichen und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Nach Auswertung der Stellungnahmen folgt die abschließende Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
Fachbereich3Planung,Baurecht
undLiegenschaften
116/2026
Geschäftszeichen:FB3/Scw/Jia
12.08.2026
Ältestenrat 14.09.2026 nichtöffentlich Kenntnisnahme
AusschussfürTechnikundUmwelt 23.09.2026 öffentlich Beratung
Gemeinderat 07.10.2026 öffentlich Beschluss
Thema
FortschreibungEinzelhandelskonzeptOstfildern-Offenlagebeschluss
-KenntnisnahmedesEntwurfsdesEinzelhandelskonzeptesderStadtOstfildern
-BeschlussüberdieÖffentlichkeitsbeteiligungundüberdieBeteiligungderBehördenundsonstigenTräger
öffentlicherBelange
Beschlussantrag
I. Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Ostfildern 2026 des Büros Dr.
Acocellavom26.08.2026wirdzurKenntnisgenommen.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, das „Gutachten Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Ostfildern“ sowie das Einzelhandelskonzept der
Stadt Ostfildern 2026 im Internet zu veröffentlichen und als eine andere leicht
zugängliche Art zur Verfügung zu stellen sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicherBelangeüberdiePlanauslagezubenachrichtigenundzubeteiligen.
Bolay AndreasRommel MichaelLübke StefanRothe
Oberbürgermeister ErsterBürgermeister Bürgermeister Fachbereichsleitung
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Erläuterungen
I.AusgangslageundAnlasszurFortschreibungdesEinzelhandelskonzeptes
Die Einzelhandelssituation und deren Entwicklungsmöglichkeiten in Ostfildern werden durch die Lage im
Großraum Stuttgart sowie durch die relativ kleinteiligen (Siedlungs-)Strukturen mit sechs Stadtteilen mit
jeweils einem Zentrum geprägt. Die Sicherung und Weiterentwicklung einer städtebaulich verträglichen
EinzelhandelsstrukturstelltdabeieinewichtigeAufgabederStadtentwicklungdar.
Mit dem Gutachten zum Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2012, das im Jahr 2013 vom Gemeinderat
beschlossenwurde(GutachtenzumEinzelhandelskonzeptfürdieStadtOstfilderndesBürosDr.Acocellavom
12.10.2012)verfügtdieStadtbereitsübereineGrundlagefürdieräumlicheSteuerungdesEinzelhandels.Die
Rahmenbedingungen haben sich seither jedoch wesentlich verändert. Der zunehmende Onlinehandel, die
Auswirkungen der Corona-Pandemie, steigende Energiepreise und der Digitalisierungsschub stellen den
stationärenEinzelhandelvorneueHerausforderungen.
VordiesemHintergrundwurdedasbestehendeEinzelhandelskonzeptüberprüftundunterBerücksichtigung
der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen und veränderten Rahmenbedingungen fortgeschrieben.
Mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wurde das Büro Dr. Acocella beauftragt. Ziel ist es, die
wohnortnaheVersorgunglangfristigzusichern,bestehendeZentrenundGewerbestandortezustärkenund
zu schützen sowie eine ausgewogene und städtebaulich verträgliche Entwicklung des Einzelhandels zu
gewährleisten.
DieErgebnisseundHandlungsempfehlungensindinder„FortschreibungdesEinzelhandelskonzeptesfürdie
StadtOstfildern“vom16.02.2023(Anlage1)zusammengefasst.ImRahmenderStadtentwicklungsdiskussion
wurden diese Ergebnisse dem Gemeinderat bereits im April 2023 nicht öffentlich präsentiert und zur
Kenntnisnahmevorgelegt.
Auf Grundlage dieser Untersuchungen und Analysen wurden im Einzelhandelskonzept der Stadt Ostfildern
2026 (Anlage 2) die maßgeblichen Ziele, Grundsätze und Handlungsempfehlungen für die künftige
EntwicklungdesEinzelhandelsherausgearbeitet.
Mit dem vorliegenden Beschlussantrag soll nun die Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
eingeleitet werden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden anschließend
geprüftundindieweitereBearbeitungdesKonzeptesaufgenommen.
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird das Einzelhandelskonzept dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung als städtebauliches Entwicklungskonzept vorgelegt. Mit diesem Beschluss wird es künftig
eine wichtige Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung sowie für die Beurteilung und Steuerung von
Einzelhandelsvorhaben darstellen. Darüber hinaus kann es als Grundlage dienen, bestehende
BebauungsplänehinsichtlichihrereinzelhandelsbezogenenFestsetzungenzuüberprüfenundbeiBedarfan
diekünftigenZielederEinzelhandelsentwicklunganzupassen.
II.InhaltundwesentlicheBestandteilederFortschreibung
Die vorliegende Fortschreibung des Einzelhandelskonzept aus 2023 „Fortschreibung des Einzelhandels-
konzeptes für die Stadt Ostfildern“ (Anlage 1) analysiert auf Grundlage des Gutachtens zum Einzelhandels-
konzeptes von 2012 die zwischenzeitliche Entwicklung des Einzelhandels sowie die örtlichen
Rahmenbedingungen. Auf dieser Basis wurde das vorliegende „Einzelhandelskonzept der Stadt Ostfildern
2026“ (Anlage 2) als Grundlage für die zukünftige räumliche Steuerung des Einzelhandels in der Stadt
Ostfildernabgeleitet.
DiedemGutachtenvon2023zugrundeliegendenDatenerhebungenundBestandsaufnahmenbeziehensich
aufden damaligen Erhebungszeitraum und bilden daher den zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Stand
ab.
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ImRahmenderErarbeitungdesGutachtensausdemJahr2023wurdendierelevantenAkteureeinbezogen.
Hierzu fand unter anderem am 28.07.2022 ein Workshop mit Schlüsselunternehmen und Verbänden statt.
DiedabeigewonnenenErkenntnisseundAnregungenwurdenindiegutachterlicheBearbeitungsowieindie
EntwicklungderEmpfehlungeneinbezogen.
DiewesentlichenEmpfehlungenzurkünftigenSteuerungdesEinzelhandelssindinKapitel8desGutachtens
aus dem Jahr 2023 zusammengefasst. Sie bilden die fachliche Grundlage für das vorliegende
Einzelhandelskonzept2026.
Im Zuge der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes 2026 wurde ergänzend eine Ausnahmeregelung für
Getränkemärkte aufgenommen und näher konkretisiert. Hintergrund ist der zwischenzeitlich festgestellte
Bedarf, die bestehenden Regelungen für diese Einzelhandelsform zu präzisieren und zugleich eine
angemesseneBerücksichtigungentsprechenderVorhabenzuermöglichen.
III.WeiteresVerfahren
Die Verwaltung schlägt vor, den vorliegenden Entwurf des Einzelhandelskonzepts 2026 zunächst einer
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu unterziehen. Die im Rahmen der Beteiligung eingehenden
Stellungnahmen werden anschließend geprüft und ausgewertet. Soweit erforderlich, wird der Entwurf auf
dieserGrundlageangepasst.
Das überarbeitete Einzelhandelskonzept 2026 soll dem Gemeinderat anschließend zur abschließenden
BeschlussfassungalsstädtebaulichesEntwicklungskonzeptgemäß§1Abs.6Nr.11BauGBvorgelegtwerden.
Anlagen
1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Ostfildern vom 16.02.2023 (redaktionell
überarbeitetam28.09.2026)
2. EinzelhandelskonzeptderStadtOstfildern2026(EntwurffürdenOffenlagebeschluss)vom26.08.2026
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